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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Die Kommunen mit freiwilliger Schuldenbremsen-Satzung im Vergleich

Die Kommunen mit freiwilliger Schuldenbremsen-Satzung im Vergleich
30. Juni 2016  |  Autor: Andreas Burth



Eine der interessantesten aktuellen Entwicklungen im Bereich der Kommunalfinanzen sind die freiwilligen Schuldenbremsen-Satzungen (z.B. Nachhaltigkeitssatzungen). Es handelt sich dabei um Satzungen, die finanzpolitische Regelungen enthalten, welche strenger sind als die des Kommunalhaushaltsrechts (im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung im Finanzbereich). In Deutschland gibt es inzwischen 19 Kommunen die freiwillig eine solche Satzung verabschiedet haben. Eine dieser 19 Kommunen hat die Satzung aufgrund veränderter politischer Mehrheitsverhältnisse allerdings wieder zurückgenommen.

Eine interessante Frage ist vor diesem Hintergrund: Wer sind diese 19 Kommunen? Der Beantwortung dieser Frage soll im vorliegenden Beitrag nachgegangen werden. Zur vergleichenden Untersuchung der Kommunen werden dabei jeweils die zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags aktuellsten (statistischen) Daten/Informationen verwendet.

Überblick:
- Allgemeine Informationen zu den Satzungen
- Grunddaten
- Politische Verhältnisse
- Wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen
- Finanzlage
- Fazit
- Weitere Informationen



Allgemeine Informationen zu den Satzungen

In Tabelle 1 finden Sie einige Grundinformationen zu den Schuldenbremsen-Satzungen der 19 Kommunen (inkl. Freudenberg). Zur Etablierung einer Schuldenbremse im Ortsrecht sind bislang zwei unterschiedliche Wege gewählt worden: Zum einen die Ergänzung der Hauptsatzung und zum anderen der Beschluss einer eigenständigen Satzung (häufig als "Nachhaltigkeitssatzung" bezeichnet). Der konkrete Gegenstand einer Schuldenbremsen-Satzung kann sich von Kommune zu Kommune unterscheiden. Auf Basis der bislang verabschiedeten Schuldenbremsen-Satzungen kann zwischen den "Satzungen der 1. Generation" und den "Satzungen der 2. Generation" differenziert werden.

Merkmal der Schuldenbremsen-Satzungen der 1. Generation ist, dass sie Regelungen enthalten, die den Charakter einer (kameralen) Geldschuldenbremse haben (ähnlich der für Bund und Länder geltenden Staatsschuldenbremse des Grundgesetzes). Die Satzungen der 1. Generation legen den Fokus demzufolge häufig v.a. auf die Begrenzung der Investitionskredit- und/oder Kassenkreditschulden (z.B. in Form eines Neuverschuldungsverbots oder in Form eines generellen Verschuldungsverbots).

Die erste deutsche Kommune, die eine Schuldenbremsen-Satzung der 1. Generation verabschiedete, war im Juni 2007 die kreisfreie Stadt Dresden in Sachsen. Die Stadt Dresden entschied sich dazu, die Hauptsatzung in § 7 Abs. 7 um ein Verschuldungsverbot zu ergänzen. Die Satzungsänderung erfolgte, nachdem sich die Stadt im vorangegangenen Jahr (d.h. 2006) durch den Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft entschuldete.

Ausgehend von den Satzungen der 1. Generation ist die Idee der Schuldenbremsen-Satzungen in den letzten Jahren von den Kommunen weiterentwickelt worden. Hieraus sind inzwischen die ersten Satzungen der 2. Generation entstanden. Charakteristisch für die Satzungen der 2. Generation ist, dass sie doppischen Charakter haben und den Fokus auf die ortsrechtliche Verankerung des Modells einer doppischen Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag legen. Die doppische Kommunalschuldenbremse soll über den Anreizmechanismus "Generationenbeitrag" sicherstellen, dass das ordentliche Ergebnis dauerhaft ausgeglichen ist. Ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis bedeutet per Definition, dass im finanziellen Sinne nicht auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet wird (generationengerechte Haushaltspolitik). Ergänzend zum Modell einer doppischen Kommunalschuldenbremse enthalten einige Satzungen der 2. Generation zusätzlich auch Geldschuldenbremsen im Sinne der Satzungen der 1. Generation (z.B. in Form eines Neuverschuldungsverbots).

Als erste deutsche Kommune hat die Stadt Freudenberg in Nordrhein-Westfalen im März 2014 eine Satzung der 2. Generation verabschiedet (dort als "Nachhaltigkeitssatzung" bezeichnet). Im Kontext der Stadt Freudenberg ist gleichwohl darauf hinzuweisen, dass es sich auch um die erste Kommune handelt, die die Satzung wieder aufgehoben hat. Die Aufhebung erfolgte im Dezember 2015. Sie ging einher mit einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse in der Volksvertretung durch die Kommunalwahlen im Mai 2014 und mit einem Wechsel in der Position des Hauptverwaltungsbeamten. Bürgermeister Eckhard Günther (CDU) ging im Oktober 2015 in den Ruhestand. Seine Nachfolgerin wurde Nicole Reschke (SPD).

Im Falle der Stadt Freudenberg ist allerdings auch festzuhalten, dass die Aufhebung der Satzung nicht völlig "aus heiterem Himmel" kam. Bereits bei Einführung der Satzung gab es sehr kontroverse Diskussionen. Dies spiegelt sich auch im Abstimmungsergebnis wieder. Die Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg wurde Anfang 2014 mit 19 zu 14 Stimmen (bei einer Enthaltung) beschlossen. Die Aufhebung erfolgte Ende 2015 mit 19 zu 13 Stimmen.

» Doppische Schuldenbremse mit Generationenbeitrag, Interview vom 13. Januar 2014
    mit Jörg Schrader (Kämmerer der Stadt Freudenberg)

    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Stadt Freudenberg verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung mit doppischer
    Schuldenbremse, Blog-Eintrag vom 10. Mai 2014

    Autor: Marc Gnädinger

» Stadt Freudenberg hebt Nachhaltigkeitssatzung wieder auf, Blog-Eintrag vom
    13. Januar 2016

    Autor: Marc Gnädinger

Vor dem Hintergrund des Falls "Freudenberg" erscheint es interessant zu untersuchen, wie sich beim Beschluss der Satzung die Mehrheitsverhältnisse in den anderen 18 Kommunen gestalteten. Wie aus Tabelle 1 deutlich wird, war Freudenberg diejenige Kommune, die die Satzung mit der knappsten Mehrheit verabschiedete (unter Ausblendung der Kommunen, zu denen keine Abstimmungsergebnisse verfügbar sind). Demgegenüber erfolgte der Satzungsbeschluss in vier Kommunen (Landkreis Teltow-Fläming, Bergheim, Heinsberg und Hockenheim) ohne Gegenstimme. In Ingelheim am Rhein, Overath, Stadtkyll, Taunusstein und Wülfrath konnten zudem sehr deutliche Mehrheiten erzielt werden.

Es ist festzuhalten, dass es vorteilhaft erscheint, Schuldenbremsen-Satzungen mit einer breiten, fraktionsübergreifenden Mehrheit zu beschließen (optimal: Einstimmigkeit). Ein breiter politischer Konsens erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit von Konsolidierungsinitiativen.

Grundinformationen zu den Schuldenbremsen-Satzungen der 19 Kommunen

Links zu den oben aufgeführten Schuldenbremsen-Satzungen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de auf folgender Seite.

» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Nicht enthalten in obiger Linkliste ist die inzwischen abgeschaffte Nachhaltigkeitssatzung von Freudenberg. Die Satzung kann allerdings unter nachstehendem Link abgerufen werden.

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
    Hrsg.: Stadt Freudenberg



Grunddaten

Tabelle 2 enthält grundlegende Daten/Informationen zu den 19 Kommunen mit Schuldenbremsen-Satzung. Die 19 Kommunen setzen sich zusammen aus vier kreisfreien Städten, einem Landkreis und 14 kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Ein besonderer Fall in der Gruppe der 14 kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist die Ortsgemeinde Stadtkyll, die mit der Verbandsgemeinde Obere Kyll auch einem Gemeindeverband unter der Kreisebene angehört. Generell ist darauf hinzuweisen, dass die verschiedenen Kommunaltypen i.d.R. nicht oder nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind. Die 19 Kommunen werden hier dennoch jeweils gemeinsam aufgeführt, um nicht mit zu vielen Tabellen arbeiten zu müssen.

Nach Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen mit neun Kommunen (inkl. Freudenberg) die höchste Fallzahl. Hessen folgt mit drei Kommunen. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verzeichnen jeweils eine Fallzahl von zwei. Die ostdeutschen Flächenländer Brandenburg, Sachsen und Thüringen sind jeweils mit einer Kommune vertreten. In den übrigen sechs Flächenländer (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) ist bislang noch keine Kommune mit einer Schuldenbremsen-Satzung bekannt.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schuldenbremsen-Satzung kommen jeweils aus unterschiedlichen Landkreisen (d.h. es gibt keinen Landkreis, der mehr als eine der 14 kreisangehörigen Städte und Gemeinden beheimatet). Mit den kreisfreien Städten Dresden und Düsseldorf haben zwei Landeshauptstädte eine solche Satzung verabschiedet.

Allgemeine Informationen zu den 19 Kommunen mit Schuldenbremsen-Satzung

Aus Tabelle 3 sind einzelne bevölkerungs- und flächenbezogene Strukturdaten für die 19 Kommunen ersichtlich. Für alle Kennzahlen sind dabei deutliche Spannweiten in den Extremwerten festzustellen. Kommunaltypübergreifend reicht sie z.B. bei der Einwohnerzahl von 1.515 Einwohnern in Stadtkyll bis 604.527 Einwohnern in Düsseldorf. Auch bei der Fläche, der Einwohnerdichte sowie der Bevölkerungsentwicklung und dem Durchschnittsalter sind merkliche Unterschiede festzustellen. Die 19 Kommunen bilden insofern hinsichtlich ihrer Strukturdaten keine homogene Gruppe. Vielmehr sind in eine breite Vielfalt von Kommunaltypen, Flächengrößen und Bevölkerungsstrukturen in den 19 Kommunen vertreten.

Strukturdaten zur Bevölkerung und Fläche der 19 Kommunen mit Schuldenbremsen-Satzung



Politische Verhältnisse

In Tabelle 4 werden Informationen zu den politischen (Mehrheits-)Verhältnissen in den 19 Kommunen dargestellt. Erfasst sind Informationen zum Hauptverwaltungsbeamten (Landrat, (Ober-)Bürgermeister etc.) und zu den Mitgliedern der Volksvertretung. Hinsichtlich der Mitglieder der Volksvertretung der Ortsgemeinde Stadtkyll gibt es aufgrund des dort praktizierten Mehrheitswahl-Systems keine Informationen zur Partei- bzw. Fraktionszugehörigkeit.

Von den 19 Hauptverwaltungsbeamten sind vier weiblich und 15 männlich. Die CDU stellt aktuell sechs Hauptverwaltungsbeamte. Bei der SPD liegt die Fallzahl bei acht Hauptverwaltungsbeamten (inkl. Freudenberg). Die SPD verzeichnet damit die höchste Fallzahl aller Parteien. Die Zahl der Hauptverwaltungsbeamten der FDP liegt bei zwei und der Partei Die Linke bei eins. Zwei weitere Hauptverwaltungsbeamte gehören keiner Partei an, wobei Wählervereinigungen (z.B. Freie Wähler) an dieser Stelle nicht zu den Parteien gezählt werden.

Die meisten Sitze in der Volksvertretung hat in 13 Kommunen die CDU, in fünf Kommunen die SPD und in einer Kommune Die Linke (jeweils unter Ausblendung der Ortsgemeinde Stadtkyll). Hierbei haben die CDU und die SPD in Ingelheim am Rhein gleich viele Sitze. Eine absolute Mehrheit (d.h. mehr als 50 Prozent der Sitze) hat lediglich die CDU in Heinsberg. Die CDU in Hürtgenwald kommt auf genau 50 Prozent der Sitze. Damit hat in den meisten Kommunen keine Partei eine eigene Mehrheit. In acht der 18 Kommunen (ohne Ortsgemeinde Stadtkyll) hat der Hauptverwaltungsbeamte zudem nicht das Parteibuch der größten Fraktion (wobei in Ingelheim am Rhein zwei Parteien die meisten Sitze haben).

Die politischen Verhältnisse sind in den Kommunen mit Schuldenbremsen-Satzung damit weniger eindeutig. Es müssen Koalitionen bzw. parteiübergreifende Kompromisse geschlossen werden, um für eine Haushaltskonsolidierung die notwendigen Mehrheitsentscheidungen herbeizuführen. Gerade in solchen Konstellationen können freiwillige Selbstverpflichtungen in Form von Schuldenbremsen-Satzungen, die fraktionsübergreifend mitgetragen werden, auf dem i.d.R. sehr kontroversen Feld der Haushaltskonsolidierung helfen, die Haushaltsdisziplin aufrecht zu erhalten.

Informationen zum Hauptverwaltungsbeamten und zur Sitzverteilung in der Volksvertretung der 19 Kommunen mit Schuldenbremsen-Satzung



Wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen

Die kommunalen Handlungs- und Entscheidungsspielräume werden u.a. durch die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Fünf mögliche Kennzahlen zur Operationalisierung der sozialen und wirtschaftlichen Lage werden in Tabelle 5 aufgeführt. Daten zum Bruttoinlandsprodukt sind lediglich für die kreisfreien Städte und Landkreise statistisch abrufbar. Darüber hinaus bestehen bei der Kennzahl "Altersarmut" Lücken im Datensatz. Zur Ortsgemeinde Stadtkyll sind keine Werte verfügbar, da die Datenquelle (Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung) nur die Kommunen ab 5.000 Einwohnern abdeckt. Die Ortsgemeinde Stadtkyll hat 1.515 Einwohner.

Für die fünf Kennzahlen sind im interkommunalen Vergleich jeweils deutliche Unterschiede zu beobachten. Es ist damit zu festzustellen, dass sowohl Kommunen mit besseren als auch Kommunen mit schwierigeren sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Weg der Schuldenbremsen-Satzung gewählt haben.

Wirtschaftliche und soziale Lage der 19 Kommunen mit Schuldenbremsen-Satzung



Finanzlage

Neben obigen Strukturdaten und Rahmenbedingungen erscheint auch ein Blick auf den Finanzbereich der 19 Kommunen aufschlussreich. Konkret betrachtet werden an dieser Stelle wichtige Einnahmearten im Jahr 2014 und die Schulden zum 31.12.2014 (jeweils aktuellste, flächendeckend statistisch verfügbare Daten). Tabelle 6 enthält Daten zu den Steuereinnahmen, Schlüsselzuweisungen und den Hebesätzen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Die Grundsteuer A wird aufgrund ihrer i.d.R. nachrangigen Bedeutung an dieser Stelle außen vor gelassen. Gleiches gilt für die übrigen (Gemeinde-)Steuern, deren Einnahmen ebenfalls meist geringer ausfallen als die Einnahmen aus der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer (netto) und dem gemeindlichen Einkommensteueranteil.

Zu beachten ist, dass an dieser Stelle lediglich das Jahr 2014 untersucht wird. Einige Einnahmequellen (z.B. Gewerbesteuer) können im Zeitablauf jedoch Schwankungen unterliegen. Dies gilt es bei der Interpretation der Einnahmedaten zu berücksichtigen.

Sowohl für die kreisfreien Städte als auch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind deutliche Unterschiede im Niveau der Steuereinnahmen festzustellen. So sind z.B. die kreisfreie Stadt Düsseldorf und die kreisangehörige Stadt Ingelheim am Rhein im Jahr 2014 ausgesprochen steuerstark. Demgegenüber verzeichnen z.B. die Städte Dresden und Jena im kreisfreien Raum und die Stadt Rotenburg an der Fulda und die Gemeinde Hürtgenwald im kreisangehörigen Raum eher niedrigere Steuereinnahmen.

Die Schlüsselzuweisungen dienen u.a. dazu, auch steuerschwächeren Kommunen ausreichende Einnahmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben bereitzustellen. Entsprechend fallen in Tabelle 6 die Schlüsselzuweisungen in den steuerschwächeren Kommunen tendenziell höher aus. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen hängt allerdings auch stark von der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs im jeweiligen Bundesland ab. Die kommunalen Finanzausgleichssysteme sind im Ländervergleich sehr heterogen.

Landkreise haben i.d.R. keine nennenswerten Steuereinnahmen (abgesehen von der eher aufkommensschwachen Jagd- und Fischereisteuer). Sie finanzieren sich v.a. über die Zuweisungen vom Land (z.B. in Form von Schlüsselzuweisungen) und über Umlagen, die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu entrichten sind. Die Einnahmen des Landkreises Teltow-Fläming aus Allgemeinen Umlagen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden belaufen sich nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg im Jahr 2014 auf 538 Euro je Einwohner. Der Kreisumlage-Hebesatz des Jahres 2014 liegt laut Haushaltssatzung bei 47,0 Prozent.

Zum Stand "Haushaltsjahr 2016" ist die Stadt Hockenheim in Baden-Württemberg die einzige der 19 Kommunen, die nicht die Doppik nutzt. Neben Hockenheim hätten auch Jena und Mannheim die Möglichkeit, die Kameralistik zu nutzen. Für die anderen 16 Kommunen besteht eine Pflicht zur Nutzung der Doppik. Den Kommunen in Thüringen (und damit auch der Stadt Jena) ist ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen den beiden Systemen eingeräumt worden. Die Stadt Jena hat sich für die Doppik entschieden. Mannheim und Hockenheim können bis 2019 die Kameralistik nutzen. Ab 2020 besteht auch in Baden-Württemberg eine Doppik-Pflicht. Mannheim hat die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens vorzeitig vollzogen. Seit dem Haushaltsjahr 2012 werden in Mannheim doppische Haushalte aufgestellt.

Auf einen Vergleich der Ergebnisplanung der Haushaltssatzungen 2016 ist an dieser Stelle verzichtet worden, da im Ländervergleich (und z.T. auch innerhalb der Länder) größere haushaltsrechtliche Unterschiede bestehen, was die Vergleichbarkeit beeinträchtigt. Zudem sind aufgrund der Kameralistik-Nutzung noch keine Daten zur doppischen Ergebnisplanung der Stadt Hockenheim verfügbar.

Steuereinnahmen, Schlüsselzuweisungen und Realsteuer-Hebesätze der 19 Kommunen mit Schuldenbremsen-Satzung

Tabelle 7 enthält Informationen zur Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen mit Schuldenbremsen-Satzung. Abgedeckt werden dabei neben den Schulden im Kernhaushalt auch die Schulden in den Eigenbetrieben und rechtlich selbstständigen Unternehmen.

In der Gruppe der vier kreisfreien Städte ist bei der Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2014 eine Spannweite von 1.381 Euro je Einwohner in Dresden bis 10.240 Euro je Einwohner in Mannheim festzustellen. Die Schulden der Stadt Mannheim sind zu 84,2 Prozent in den Eigenbetrieben und rechtlich selbstständigen Unternehmen zu verorten.

Die Stadt Dresden ist die einzige der vier Städte, die im Kernhaushalt schuldenfrei ist. Die Schuldenfreiheit Dresdens ist u.a. das Resultat des Verkaufs der Wohnungsbaugesellschaft im Jahr 2006 (und der Haushaltspolitik der Folgejahre).

Das Ziel der Schuldenfreiheit wird auch von der Stadt Jena verfolgt. Das Entschuldungskonzept wurde im Dezember 2009 vom Stadtrat beschlossen. Ursprünglich war eine Entschuldung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. Die Stadt Jena will nach derzeitiger Planung bis Ende 2022 im Kernhaushalt und in den Eigenbetrieben schuldenfrei sein (siehe erster Link). Eventuell kann dieses Ziel sogar schon früher erreicht werden (siehe zweiter Link).

» Schuldenuhr der Stadt Jena
    Hrsg.: Stadt Jena

» Jena wird im Jahr 2018 schuldenfrei sein, Pressemitteilung vom 21. März 2012
    Hrsg.: Stadt Jena

» Die Stadt Jena entschulden: "Wann, wenn nicht jetzt?", Interview vom
    13. Dezember 2011 mit Dr. Götz Blankenburg (Fachbereichsleiter Finanzen der
    Stadt Jena)

    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Stadt Jena auf dem Weg in die Schuldenfreiheit, Blog-Eintrag vom 13. Dezember 2011
    Autor: Marc Gnädinger

Von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist zum 31.12.2014 Seligenstadt mit 590 Euro je Einwohner am geringsten verschuldet. Den Höchstwert berichtet die Statistik für Dorsten mit 4.786 Euro je Einwohner. Im Kernhaushalt ist keine kreisangehörige Stadt bzw. Gemeinde schuldenfrei. Die niedrigste Verschuldung im Kernhaushalt berichtet die steuerstarke Stadt Ingelheim am Rhein mit 6 Euro je Einwohner.

Die Kassenkredite gelten als eine besonders problematische Form der Kommunalverschuldung. Sie werden i.d.R. für konsumtive (d.h. nicht für investive Zwecke) aufgenommen. Entsprechend sind sie nicht durch investiv geschaffene Vermögenswerte gedeckt. Die in Form von Kassenkrediten angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst. Als kurzfristige Schulden unterliegen sie zudem einem hohen Zinsänderungsrisiko. Hohe Kassenkreditschulden sind ein häufig verwendeter Indikator zur Feststellung von Finanzproblemen.

Kassenkreditfrei sind zum 31.12.2014 die drei kreisfreien Städte Dresden, Jena und Mannheim sowie die kreisangehörigen Städte Heinsberg, Hockenheim, Ingelheim am Rhein und Seligenstadt. Hohe Kassenkreditschulden von über 1.000 Euro je Einwohner haben demgegenüber Dorsten (2.809 Euro je Einwohner), Hürtgenwald (2.174 Euro je Einwohner), Overath (1.530 Euro je Einwohner), Rotenburg an der Fulda (1.444 Euro je Einwohner), Spenge (1.585 Euro je Einwohner) und Wülfrath (2.096 Euro je Einwohner). Es gibt damit auch mehrere Kommunen mit Finanzproblemen in der Gruppe der Kommunen mit freiwilliger Schuldenbremsen-Satzung.

Die Daten in Tabelle 7 sind dem Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung entnommen worden. Er enthält Schuldendaten für die Kommunen ab 5.000 Einwohner. Merklich unter dieser Schwelle liegt die Ortsgemeinde Stadtkyll mit 1.515 Einwohnern. Schuldeninformationen zur Ortsgemeinde Stadtkyll können indes einer Publikation des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz entnommen werden. Einschränkend ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Schuldenabgrenzung nicht identisch ist, was zu Vergleichbarkeitsproblemen führen kann. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz hat die Ortsgemeinde Stadtkyll zum 31.12.2014 im Kernhaushalt Schulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in Höhe von 2.454 Euro je Einwohner. Die Schulden der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften (z.B. AG, GmbH) werden mit 0 Euro angegeben.

Der Wegweiser Kommune enthält auch Zahlen zu den Landkreisen. Bei den Landkreisdaten handelt es sich im Wegweiser Kommune jedoch um Gesamtkreisdaten. Der Gesamtkreis ist die Gesamtheit des Landkreises und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Insofern muss für den Landkreis Teltow-Fläming an dieser Stelle ebenfalls auf eine andere Datenquelle mit einer abweichenden Schuldenabgrenzung zurückgegriffen werden. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg hat der Landkreis Teltow-Fläming zum 31.12.2014 Gesamtschulden beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in Höhe von 421 Euro je Einwohner (unter Berücksichtigung des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften). Von dem Gesamtwert entfallen 162 Euro je Einwohner auf Kassenkredite im Kernhaushalt und 253 Euro je Einwohner auf die Wertpapierschulden und Kredite im Kernhaushalt. Die Schulden der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften belaufen sich auf 6 Euro je Einwohner. Im Vergleich zu den übrigen 13 Landkreisen in Brandenburg hat der Landkreis Teltow-Fläming zum 31.12.2014 den zweithöchsten Pro-Kopf-Schuldenstand (siehe Link).

» Schuldenstände der Kommunen in Brandenburg zum 31.12.2014, Blog-Eintrag vom
    29. November 2015

    Autor: Andreas Burth

Pro-Kopf-Verschuldung der 19 Kommunen mit Schuldenbremsen-Satzung



Fazit

Wie obige Ausführungen zeigen, finden sich Schuldenbremsen-Satzungen in sehr unterschiedlichen Kommunen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den Kommunaltyp als auch hinsichtlich der Bevölkerungsstruktur, der Bundesland-Zugehörigkeit, der Wirtschaftskraft, der sozialen Lage und der Finanzsituation. Schuldenbremsen-Satzungen sind folglich unter den verschiedensten Rahmenbedingungen eingeführt worden.

Eine Gemeinsamkeit mehrerer Kommunen ist, dass die politischen Verhältnisse nicht "einfach" sind. So hat der Hauptverwaltungsbeamte in mehreren Fällen nicht dasselbe Parteibuch wie die größte Fraktion in der Volksvertretung. Zudem ist nur in einer Kommune der Fall anzutreffen, dass eine Partei eine absolute Mehrheit in der Volksvertretung hat. Hieraus lässt sich folgern, dass Schuldenbremsen-Satzungen eventuell gerade in Kommunen mit einer "schwierigeren" politischen Gemengelage ein praktikables Mittel sind, um Haushaltskonsolidierung (z.B. mit dem Ziel der Schuldenfreiheit oder mit dem Ziel des dauerhaften Haushaltsausgleichs) zu betreiben. Dies gilt im Besonderen, wenn die Satzung mit einer möglichst breiten Mehrheit (optimal wäre ein einstimmiger Beschluss) eingeführt wird. Je mehr Fraktionen sich in Form eines solchen Satzungsbeschlusses zu einer konsequenten Konsolidierung des Haushalts verpflichten, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs bei etwaigen Änderungen in den politischen Mehrheitsverhältnissen verlassen wird.

Schuldenbremsen-Satzungen sind zweifelsohne nicht der einzige Weg, einen Kommunalhaushalt zu konsolidieren bzw. ihn dauerhaft ausgeglichen zu führen. Bekanntermaßen führen viele Wege ans Ziel. Beispiele für alternative Selbstverpflichtungen sind Leitbilder und strategische Ziele, die sich Kommunen im Bereich ihrer Haushaltspolitik setzen. Ergänzende Informationen hierzu können Sie nachstehenden Links entnehmen.

» Passagen mit Finanzbezug in kommunalen Leitbildern aus Deutschland, Österreich und
    der Schweiz, Blog-Eintrag vom 16. März 2016

    Autor: Andreas Burth

» Strategische Ziele deutscher Kommunen im Bereich der Finanzen, Blog-Eintrag vom
    15. April 2016

    Autor: Andreas Burth



Weitere Informationen

Weitere Informationen zu kommunalen Satzungen mit finanziellen Selbstverpflichtungen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über folgende Seite.

» Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger