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Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich
Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich
16. Oktober 2014 |
Autor: Andreas Burth
Gemäß
Vorherigkeitsprinzip
ist das Jahresende typischerweise die Jahreszeit, in der in den Gebietskörperschaften
die Haushaltsberatungen für das folgende Haushaltsjahr laufen. Dies gilt auch für die Landkreise. Ein Land, das
in den vergangenen Jahren vergleichsweise viele konsolidierungsbedürftige Landkreise aufwies, ist das Land Hessen.
Diese insgesamt 21 hessischen Landkreise sind aus diesem Grund Gegenstand der nachfolgenden Analysen.
Besonders relevant in Zeiten der Haushaltsberatungen ist für kommunale Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung
ein Vergleich mit möglichst aktuellen Finanzdaten (d.h. Haushaltsdaten). Die aktuellsten, flächendeckend verfügbaren
Haushaltsdaten betreffen das derzeit noch laufende Haushaltsjahr 2014. Haushalte bzw. Haushaltsentwürfe für das Jahr
2015 sind zum heutigen Zeitpunkt erst auf den Webseiten sehr weniger Kommunen verfügbar und daher nicht flächendeckend
analysierbar. Der vorliegende Blog-Eintrag hat aus diesem Grund auf vergleichender Basis die doppischen
Haushaltssatzungen
2014 der 21 Landkreise des Flächenlandes Hessen zum Gegenstand.
Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnishaushalt
- Finanzhaushalt
- Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
- Kreis- und Schulumlage
- Weitere Informationen
Allgemeine Strukturdaten
Hilfreich bei der Durchführung von Finanzkennzahlenvergleichen zwischen Landkreisen ist die Kenntnis wichtiger
Strukturdaten sowie sonstiger allgemeiner Informationen. Tabelle 1 weist daher die Einwohnerzahlen, die Fläche,
die Einwohnerdichte sowie die Anzahl kreisangehöriger Städte und Gemeinden im Landkreis aus. Ergänzend wird
aufgeführt, ob der betreffende Landkreis Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen ist. Der
kommunale Schutzschirm ist ein Programm, über das das Land Hessen besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen (und damit
auch Landkreise) finanziell unterstützt. Schutzschirm-Landkreise sind damit tendenziell Landkreise mit einer
schlechteren Finanzlage. Gleichwohl zielt gerade der Schutzschirm darauf ab, die Finanzsituation der Teilnehmer
dauerhaft zu verbessern. Das Programm ist 2013 in den Wirkbetrieb überführt worden. Insgesamt sind 14 der 21 Landkreise
(66,7 Prozent) Schutzschirm-Teilnehmer. Weitere Informationen zum kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen finden Sie unter folgendem Link.
» Der Kommunale Schutzschirm - generationengerecht und zukunftsfähig
Hrsg.: Hessisches Ministerium der Finanzen
Ebenfalls relevant für den Vergleich der Landkreise ist die Kenntnis ihrer Wirtschaftsstärke (hier gemessen am
Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt 2012 in jeweiligen Preisen). Wie Abbildung 1 zeigt, hat der Main-Taunus-Kreis
mit 53.008 Euro je Einwohner das höchste Bruttoinlandsprodukt. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist mit
22.584 Euro je Einwohner der hessische Landkreis mit dem geringsten Bruttoinlandsprodukt.
Die Quellen der folgenden, über die vorstehenden allgemeinen Strukturdaten/Informationen hinausgehenden Daten
sind die Haushaltssatzungen der Landkreise. Nachfolgend aufgelistet ist zu jedem Landkreis das Datum der
Beschlussfassung der Satzung, um Ihnen (z.B. im Falle eventueller Nachtragshaushaltssatzungen) transparent
zu machen, welche Satzungsfassung hier konkret zur Analyse genutzt worden ist: Landkreis Bergstraße (16.12.2013),
Landkreis Darmstadt-Dieburg (24.2.2014), Landkreis Fulda (24.2.2014), Landkreis Gießen (7.4.2014),
Landkreis Groß-Gerau (12.5.2014), Landkreis Hersfeld-Rotenburg (10.3.2014), Hochtaunuskreis (16.12.2013),
Landkreis Kassel (27.2.2014), Lahn-Dill-Kreis (31.3.2014), Landkreis Limburg-Weilburg (13.12.2013),
Main-Kinzig-Kreis (6.12.2013), Main-Taunus-Kreis (16.12.2013), Landkreis Marburg-Biedenkopf (13.12.2013),
Odenwaldkreis (7.4.2014), Landkreis Offenbach (2.4.2014), Rheingau-Taunus-Kreis (25.2.2014), Schwalm-Eder-Kreis
(19.5.2014), Vogelsbergkreis (9.12.2013), Landkreis Waldeck-Frankenberg (18.12.2013), Wetteraukreis (9.12.2013),
Werra-Meißner-Kreis (13.12.2013).
Bei den Daten der Haushaltssatzungen handelt es sich grundsätzlich um Planwerte. Dies ist bei der Interpretation der folgenden Haushaltsdaten
zu beachten. So können die im Jahresabschluss ausgewiesenen, tatsächlich realisierten Werte von diesen Plandaten (teilweise deutlich) abweichen.
Ergebnishaushalt
Die vor dem Hintergrund der
Generationengerechtigkeit
der Haushaltspolitik wichtigsten Kennzahlen werden im
Ergebnishaushalt
ausgewiesen. Es sind dies das
ordentliche Ergebnis
und das Gesamtergebnis, wobei das
ordentliche Ergebnis den Vorteil hat, dass außerordentliche Vorgänge (z.B. Erträge aus Vermögensverkauf über
Buchwert) ausgeblendet werden, was die Kenngröße z.B. weniger manipulationsanfällig macht. Generell gilt,
dass das Gesamtergebnis bzw. das ordentliche Ergebnis regelmäßig ausgeglichen sein sollten, um von einer
generationengerechten Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der Ergebnisausgleich verfehlt, so wird in
finanzwirtschaftlicher Hinsicht per Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt.
Insgesamt planen, wie aus Tabelle 2 ersichtlich wird, nur drei von 21 Landkreisen (Landkreis Fulda,
Landkreis Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder-Kreis) mit einem leichten Überschuss im ordentlichen Ergebnis
(d.h. der Ergebnisausgleich wird erreicht). Die übrigen Landkreise verletzen die aus dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit
abgeleitete Pflicht zum jahresbezogenen Ausgleich der ordentlichen Aufwendungen und Erträge. Im Wetteraukreis wird der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses
indes nur knapp verfehlt. Das höchste Plandefizit findet sich im Odenwaldkreis mit -126,11 Euro je Einwohner. Das
zweithöchste Defizit im ordentlichen Ergebnis ist dem Landkreis Offenbach (-110,88 Euro je Einwohner) zuzurechnen.
Interessant ist darüber hinaus die im Main-Taunus-Kreis und im Hochtaunuskreis zu beobachtende Ergebnisplanung
für das Jahr 2014. So handelt es sich bei den zwei Landkreisen um die mit deutlichem Abstand wirtschaftsstärksten
Landkreise in Hessen (siehe Abbildung 1). Dennoch haben beide in der Haushaltssatzung 2014 sehr hohe Plandefizite
im ordentlichen Ergebnis beschlossen (-59,14 Euro je Einwohner im Main-Taunus-Kreis bzw. -98,14 Euro je Einwohner
im Hochtaunuskreis) und wirtschaften damit trotz ihrer ökonomischen Stärke in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger
Generationen. Der Landkreis Fulda, der Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Schwalm-Eder-Kreis erreichen im Vergleich
dazu trotz ihrer deutlich geringeren Wirtschaftskraft den jahresbezogenen Ausgleich im ordentlichen Ergebnis.
Nachrichtlich aufgeführt sind in Tabelle 3 auch die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen. Die höchsten
Plandefizite im außerordentlichen Ergebnis finden sich hierbei im Vogelsbergkreis (-18,66 Euro je Einwohner)
und im Landkreis Bergstraße (-4,42 Euro je Einwohner). Bei den Planüberschüssen im außerordentlichen Ergebnis
liegt kein Landkreis über einem Wert von zehn Cent je Einwohner.
Abbildung 2 zeigt ergänzend das Gesamtergebnis (als Summe des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses)
in Form eines Landkreis-Rankings. Aufgrund der zumeist geringen Volumina des außerordentlichen Ergebnisses ergeben
sich im Gesamtergebnis nur geringe Unterschiede zum ordentlichen Ergebnis (Ausnahme: Vogelsbergkreis).
Als (Zwischen-)Ergebnis der Analyse der Ergebnisplanung 2014 ist festzuhalten, dass insbesondere die defizitären Landkreise weiterhin
konsequent ihren Haushalt konsolidieren müssen, um den jahresbezogenen Ergebnisausgleich dauerhaft wieder zu erreichen. Nur durch
den regelmäßigen Ergebnisausgleich kann die Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik gewährleistet werden.
Finanzhaushalt
In der Haushaltssatzung wird hinsichtlich des
Finanzhaushalts differenziert zwischen Zahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Tabelle 4), Zahlungen aus Investitionstätigkeit (Tabelle 5) und Zahlungen aus
Finanzierungstätigkeit (Tabelle 6). Die Größen des Finanzhaushalts sind v.a. relevant für die Liquiditätsplanung einer Kommune.
Der Saldo der Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist ein Maßstab für die Eigenfinanzierungskraft
einer Kommune. Positive Salden weisen auf einen Zufluss, negative Salden auf einen Abfluss liquider Mittel
aufgrund der regulären Verwaltungstätigkeit der Kommune hin. Der Saldo der Zahlungen aus Investitionstätigkeit
gibt die Finanzmittel an, die nach Erhalt von Zuwendungen für Investitionen sowie nach Zuflüssen aus der
Veräußerung von Vermögensgegenständen und nach Erwerb/Kauf von Investitionsgütern der Kommune für die
Schuldentilgung verbleiben bzw. zu Finanzierungszwecken an Schulden aufgenommen werden müssen. Der Saldo der
Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit bildet alle Einzahlungen aus der Aufnahme und Auszahlungen für die Tilgung
von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen ab.
In Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit planen lediglich fünf Landkreise
(Landkreis Fulda, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder-Kreis und Wetteraukreis)
Überschüsse - der höchste wird vom Wetteraukreis ausgewiesen (41,35 Euro je Einwohner). Das höchste
Pro-Kopf-Plandefizit findet sich im Odenwaldkreis mit -108,95 Euro je Einwohner.
Beim Saldo der Zahlungen aus Investitionstätigkeit sieht kein Landkreis für das Jahr 2014 einen Überschuss
vor. Das geringste Plandefizit für 2014 steht in der Haushaltssatzung des Odenwaldkreises mit
-0,53 Euro je Einwohner. Demgegenüber liegt das höchste Plandefizit bei -150,12 Euro je Einwohner
(Main-Taunus-Kreis).
Der Saldo der Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit ist in elf der 21 Landkreise positiv. Der Lahn-Dill-Kreis
hat den höchsten positiven Saldo (161,69 Euro je Einwohner). Das höchste Plandefizit in Zahlungen aus
Finanzierungstätigkeit liegt bei -30,92 Euro je Einwohner (Landkreis Gießen).
Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
Neben den Größen des Ergebnis- und des Finanzhaushalts weisen Haushaltssatzungen typischerweise auch
den Gesamtbetrag der
Kreditermächtigung
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, den
Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
und den Höchstbetrag der
Kassenkredite aus. Die benannten
Informationen finden sich in Tabelle 7. Bei den Kreditermächtigungen werden in Tabelle 7
nachrichtlich auch die darin enthaltenen Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds berichtet.
Die pro Kopf höchste Kreditermächtigung plant für das Haushaltsjahr 2014 der Main-Taunus-Kreis mit
150,74 Euro je Einwohner. Der Höchstwert der Verpflichtungsermächtigungen ist in der Haushaltssatzung
des Landkreises Groß-Gerau mit 215,11 Euro je Einwohner zu finden. Die höchste Pro-Kopf-Kassenkreditermächtigung
wird in der Haushaltssatzung des Rheingau-Taunus-Kreises (2.045 Euro je Einwohner) veranschlagt.
Kreis- und Schulumlage
In den Haushaltssatzungen der Städte und Gemeinden werden typischerweise auch die
Hebesätze der
Realsteuern
festgelegt (sofern dies nicht per separater Hebesatzsatzung geschieht). Da die
Landkreise kein Realsteuerhebesatzrecht haben, entfällt dieser Teil für die Landkreise. Stattdessen werden
im Falle hessischer Landkreise die Hebesätze der
Kreisumlage
und der Schulumlage bestimmt, welche von den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden an den Landkreis zu entrichten sind. Es handelt sich hierbei um eine der wichtigsten
Ertragsquellen der Landkreise. Dabei wird bei der Kreisumlage
differenziert zwischen Städte und Gemeinden, die Schulträger sind (hierunter fallen v.a. die Sonderstatusstädte)
und solchen, die keine Schulträger sind. Ergänzend findet sich in einigen Haushaltssatzungen auch der
Kreisumlage-Hebesatz für die gemeindefreien Grundstücke.
Bei der Interpretation des Gesamthebesatzes eines Landkreises (= Hebesatz der Kreisumlage + Hebesatz der
Schulumlage) ist die in folgendem grauen Kasten in ihrem Wortlaut dargestellte "Leitlinie zur Konsolidierung
der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und
kreisangehörige Städte und Gemeinden" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu beachten:
Diejenigen Landkreise, die beim Gesamthebesatz auf der dort formulierten "absoluten Obergrenze" von 58 Prozent
liegen, sind in Tabelle 8 hellblau hervorgehoben. Insgesamt erheben 15 von 21 Landkreisen einen Gesamthebesatz
von 58 Prozent. Ein höherer Gesamthebesatz ist von keinem Landkreis festgesetzt worden. Die niedrigsten
Gesamthebesätze haben die Städte und Gemeinden der Landkreise Waldeck-Frankenberg (53,29 Prozent) und Fulda
(53,40 Prozent) zu entrichten.
Weitere Informationen
Weitergehende Informationsangebote zu den Finanzen der hessischen Landkreise finden Sie unter folgenden Links:
» Schulden-Ranking der 295 Landkreise in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
Autor: Andreas Burth
» Ranking zum Finanzierungsüberschuss/-defizit der 447 Kommunen in Hessen, Blog-Eintrag vom 4. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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