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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich

Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich
16. Oktober 2014  |  Autor: Andreas Burth



Gemäß Vorherigkeitsprinzip ist das Jahresende typischerweise die Jahreszeit, in der in den Gebietskörperschaften die Haushaltsberatungen für das folgende Haushaltsjahr laufen. Dies gilt auch für die Landkreise. Ein Land, das in den vergangenen Jahren vergleichsweise viele konsolidierungsbedürftige Landkreise aufwies, ist das Land Hessen. Diese insgesamt 21 hessischen Landkreise sind aus diesem Grund Gegenstand der nachfolgenden Analysen.

Besonders relevant in Zeiten der Haushaltsberatungen ist für kommunale Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung ein Vergleich mit möglichst aktuellen Finanzdaten (d.h. Haushaltsdaten). Die aktuellsten, flächendeckend verfügbaren Haushaltsdaten betreffen das derzeit noch laufende Haushaltsjahr 2014. Haushalte bzw. Haushaltsentwürfe für das Jahr 2015 sind zum heutigen Zeitpunkt erst auf den Webseiten sehr weniger Kommunen verfügbar und daher nicht flächendeckend analysierbar. Der vorliegende Blog-Eintrag hat aus diesem Grund auf vergleichender Basis die doppischen Haushaltssatzungen 2014 der 21 Landkreise des Flächenlandes Hessen zum Gegenstand.

Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnishaushalt
- Finanzhaushalt
- Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
- Kreis- und Schulumlage
- Weitere Informationen



Allgemeine Strukturdaten

Hilfreich bei der Durchführung von Finanzkennzahlenvergleichen zwischen Landkreisen ist die Kenntnis wichtiger Strukturdaten sowie sonstiger allgemeiner Informationen. Tabelle 1 weist daher die Einwohnerzahlen, die Fläche, die Einwohnerdichte sowie die Anzahl kreisangehöriger Städte und Gemeinden im Landkreis aus. Ergänzend wird aufgeführt, ob der betreffende Landkreis Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen ist. Der kommunale Schutzschirm ist ein Programm, über das das Land Hessen besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen (und damit auch Landkreise) finanziell unterstützt. Schutzschirm-Landkreise sind damit tendenziell Landkreise mit einer schlechteren Finanzlage. Gleichwohl zielt gerade der Schutzschirm darauf ab, die Finanzsituation der Teilnehmer dauerhaft zu verbessern. Das Programm ist 2013 in den Wirkbetrieb überführt worden. Insgesamt sind 14 der 21 Landkreise (66,7 Prozent) Schutzschirm-Teilnehmer. Weitere Informationen zum kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen finden Sie unter folgendem Link.

» Der Kommunale Schutzschirm - generationengerecht und zukunftsfähig
    Hrsg.: Hessisches Ministerium der Finanzen

Allgemeine Strukturdaten zu den 21 Landkreisen in Hessen

Ebenfalls relevant für den Vergleich der Landkreise ist die Kenntnis ihrer Wirtschaftsstärke (hier gemessen am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt 2012 in jeweiligen Preisen). Wie Abbildung 1 zeigt, hat der Main-Taunus-Kreis mit 53.008 Euro je Einwohner das höchste Bruttoinlandsprodukt. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist mit 22.584 Euro je Einwohner der hessische Landkreis mit dem geringsten Bruttoinlandsprodukt.

Ranking zum Bruttoinlandsprodukt zu jeweiligen Preisen des Jahres 2012 der 21 Landkreise in Hessen (in Euro je Einwohner)

Die Quellen der folgenden, über die vorstehenden allgemeinen Strukturdaten/Informationen hinausgehenden Daten sind die Haushaltssatzungen der Landkreise. Nachfolgend aufgelistet ist zu jedem Landkreis das Datum der Beschlussfassung der Satzung, um Ihnen (z.B. im Falle eventueller Nachtragshaushaltssatzungen) transparent zu machen, welche Satzungsfassung hier konkret zur Analyse genutzt worden ist: Landkreis Bergstraße (16.12.2013), Landkreis Darmstadt-Dieburg (24.2.2014), Landkreis Fulda (24.2.2014), Landkreis Gießen (7.4.2014), Landkreis Groß-Gerau (12.5.2014), Landkreis Hersfeld-Rotenburg (10.3.2014), Hochtaunuskreis (16.12.2013), Landkreis Kassel (27.2.2014), Lahn-Dill-Kreis (31.3.2014), Landkreis Limburg-Weilburg (13.12.2013), Main-Kinzig-Kreis (6.12.2013), Main-Taunus-Kreis (16.12.2013), Landkreis Marburg-Biedenkopf (13.12.2013), Odenwaldkreis (7.4.2014), Landkreis Offenbach (2.4.2014), Rheingau-Taunus-Kreis (25.2.2014), Schwalm-Eder-Kreis (19.5.2014), Vogelsbergkreis (9.12.2013), Landkreis Waldeck-Frankenberg (18.12.2013), Wetteraukreis (9.12.2013), Werra-Meißner-Kreis (13.12.2013).

Bei den Daten der Haushaltssatzungen handelt es sich grundsätzlich um Planwerte. Dies ist bei der Interpretation der folgenden Haushaltsdaten zu beachten. So können die im Jahresabschluss ausgewiesenen, tatsächlich realisierten Werte von diesen Plandaten (teilweise deutlich) abweichen.



Ergebnishaushalt

Die vor dem Hintergrund der
Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik wichtigsten Kennzahlen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Es sind dies das ordentliche Ergebnis und das Gesamtergebnis, wobei das ordentliche Ergebnis den Vorteil hat, dass außerordentliche Vorgänge (z.B. Erträge aus Vermögensverkauf über Buchwert) ausgeblendet werden, was die Kenngröße z.B. weniger manipulationsanfällig macht. Generell gilt, dass das Gesamtergebnis bzw. das ordentliche Ergebnis regelmäßig ausgeglichen sein sollten, um von einer generationengerechten Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der Ergebnisausgleich verfehlt, so wird in finanzwirtschaftlicher Hinsicht per Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt.

Insgesamt planen, wie aus Tabelle 2 ersichtlich wird, nur drei von 21 Landkreisen (Landkreis Fulda, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder-Kreis) mit einem leichten Überschuss im ordentlichen Ergebnis (d.h. der Ergebnisausgleich wird erreicht). Die übrigen Landkreise verletzen die aus dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit abgeleitete Pflicht zum jahresbezogenen Ausgleich der ordentlichen Aufwendungen und Erträge. Im Wetteraukreis wird der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses indes nur knapp verfehlt. Das höchste Plandefizit findet sich im Odenwaldkreis mit -126,11 Euro je Einwohner. Das zweithöchste Defizit im ordentlichen Ergebnis ist dem Landkreis Offenbach (-110,88 Euro je Einwohner) zuzurechnen.

Interessant ist darüber hinaus die im Main-Taunus-Kreis und im Hochtaunuskreis zu beobachtende Ergebnisplanung für das Jahr 2014. So handelt es sich bei den zwei Landkreisen um die mit deutlichem Abstand wirtschaftsstärksten Landkreise in Hessen (siehe Abbildung 1). Dennoch haben beide in der Haushaltssatzung 2014 sehr hohe Plandefizite im ordentlichen Ergebnis beschlossen (-59,14 Euro je Einwohner im Main-Taunus-Kreis bzw. -98,14 Euro je Einwohner im Hochtaunuskreis) und wirtschaften damit trotz ihrer ökonomischen Stärke in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen. Der Landkreis Fulda, der Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Schwalm-Eder-Kreis erreichen im Vergleich dazu trotz ihrer deutlich geringeren Wirtschaftskraft den jahresbezogenen Ausgleich im ordentlichen Ergebnis.

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Erträge und Aufwendungen in den 21 Landkreisen in Hessen

Nachrichtlich aufgeführt sind in Tabelle 3 auch die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen. Die höchsten Plandefizite im außerordentlichen Ergebnis finden sich hierbei im Vogelsbergkreis (-18,66 Euro je Einwohner) und im Landkreis Bergstraße (-4,42 Euro je Einwohner). Bei den Planüberschüssen im außerordentlichen Ergebnis liegt kein Landkreis über einem Wert von zehn Cent je Einwohner.

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Ergebnishaushalt veranschlagten außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in den 21 Landkreisen in Hessen

Abbildung 2 zeigt ergänzend das Gesamtergebnis (als Summe des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses) in Form eines Landkreis-Rankings. Aufgrund der zumeist geringen Volumina des außerordentlichen Ergebnisses ergeben sich im Gesamtergebnis nur geringe Unterschiede zum ordentlichen Ergebnis (Ausnahme: Vogelsbergkreis).

Ranking zum Saldo der für das Haushaltsjahr 2014 im Ergebnisplan insgesamt veranschlagten ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in den 21 Landkreisen in Hessen (in Euro je Einwohner)

Als (Zwischen-)Ergebnis der Analyse der Ergebnisplanung 2014 ist festzuhalten, dass insbesondere die defizitären Landkreise weiterhin konsequent ihren Haushalt konsolidieren müssen, um den jahresbezogenen Ergebnisausgleich dauerhaft wieder zu erreichen. Nur durch den regelmäßigen Ergebnisausgleich kann die Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik gewährleistet werden.



Finanzhaushalt

In der Haushaltssatzung wird hinsichtlich des
Finanzhaushalts differenziert zwischen Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Tabelle 4), Zahlungen aus Investitionstätigkeit (Tabelle 5) und Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tabelle 6). Die Größen des Finanzhaushalts sind v.a. relevant für die Liquiditätsplanung einer Kommune.

Der Saldo der Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist ein Maßstab für die Eigenfinanzierungskraft einer Kommune. Positive Salden weisen auf einen Zufluss, negative Salden auf einen Abfluss liquider Mittel aufgrund der regulären Verwaltungstätigkeit der Kommune hin. Der Saldo der Zahlungen aus Investitionstätigkeit gibt die Finanzmittel an, die nach Erhalt von Zuwendungen für Investitionen sowie nach Zuflüssen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen und nach Erwerb/Kauf von Investitionsgütern der Kommune für die Schuldentilgung verbleiben bzw. zu Finanzierungszwecken an Schulden aufgenommen werden müssen. Der Saldo der Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit bildet alle Einzahlungen aus der Aufnahme und Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen ab.

In Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit planen lediglich fünf Landkreise (Landkreis Fulda, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder-Kreis und Wetteraukreis) Überschüsse - der höchste wird vom Wetteraukreis ausgewiesen (41,35 Euro je Einwohner). Das höchste Pro-Kopf-Plandefizit findet sich im Odenwaldkreis mit -108,95 Euro je Einwohner.

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in den 21 Landkreisen in Hessen

Beim Saldo der Zahlungen aus Investitionstätigkeit sieht kein Landkreis für das Jahr 2014 einen Überschuss vor. Das geringste Plandefizit für 2014 steht in der Haushaltssatzung des Odenwaldkreises mit -0,53 Euro je Einwohner. Demgegenüber liegt das höchste Plandefizit bei -150,12 Euro je Einwohner (Main-Taunus-Kreis).

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in den 21 Landkreisen in Hessen

Der Saldo der Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit ist in elf der 21 Landkreise positiv. Der Lahn-Dill-Kreis hat den höchsten positiven Saldo (161,69 Euro je Einwohner). Das höchste Plandefizit in Zahlungen aus Finanzierungstätigkeit liegt bei -30,92 Euro je Einwohner (Landkreis Gießen).

Gesamtbeträge der für das Haushaltsjahr 2014 im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in den 21 Landkreisen in Hessen



Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen

Neben den Größen des Ergebnis- und des Finanzhaushalts weisen Haushaltssatzungen typischerweise auch den Gesamtbetrag der
Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenkredite aus. Die benannten Informationen finden sich in Tabelle 7. Bei den Kreditermächtigungen werden in Tabelle 7 nachrichtlich auch die darin enthaltenen Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds berichtet.

Die pro Kopf höchste Kreditermächtigung plant für das Haushaltsjahr 2014 der Main-Taunus-Kreis mit 150,74 Euro je Einwohner. Der Höchstwert der Verpflichtungsermächtigungen ist in der Haushaltssatzung des Landkreises Groß-Gerau mit 215,11 Euro je Einwohner zu finden. Die höchste Pro-Kopf-Kassenkreditermächtigung wird in der Haushaltssatzung des Rheingau-Taunus-Kreises (2.045 Euro je Einwohner) veranschlagt.

Gesamtbetrag der für das Haushaltsjahr 2014 veranschlagten Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen sowie Höchstbeträge für Kassenkredite in den 21 Landkreisen in Hessen



Kreis- und Schulumlage

In den Haushaltssatzungen der Städte und Gemeinden werden typischerweise auch die
Hebesätze der Realsteuern festgelegt (sofern dies nicht per separater Hebesatzsatzung geschieht). Da die Landkreise kein Realsteuerhebesatzrecht haben, entfällt dieser Teil für die Landkreise. Stattdessen werden im Falle hessischer Landkreise die Hebesätze der Kreisumlage und der Schulumlage bestimmt, welche von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an den Landkreis zu entrichten sind. Es handelt sich hierbei um eine der wichtigsten Ertragsquellen der Landkreise. Dabei wird bei der Kreisumlage differenziert zwischen Städte und Gemeinden, die Schulträger sind (hierunter fallen v.a. die Sonderstatusstädte) und solchen, die keine Schulträger sind. Ergänzend findet sich in einigen Haushaltssatzungen auch der Kreisumlage-Hebesatz für die gemeindefreien Grundstücke.

Bei der Interpretation des Gesamthebesatzes eines Landkreises (= Hebesatz der Kreisumlage + Hebesatz der Schulumlage) ist die in folgendem grauen Kasten in ihrem Wortlaut dargestellte "Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu beachten:

Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden

Diejenigen Landkreise, die beim Gesamthebesatz auf der dort formulierten "absoluten Obergrenze" von 58 Prozent liegen, sind in Tabelle 8 hellblau hervorgehoben. Insgesamt erheben 15 von 21 Landkreisen einen Gesamthebesatz von 58 Prozent. Ein höherer Gesamthebesatz ist von keinem Landkreis festgesetzt worden. Die niedrigsten Gesamthebesätze haben die Städte und Gemeinden der Landkreise Waldeck-Frankenberg (53,29 Prozent) und Fulda (53,40 Prozent) zu entrichten.

Hebesätze der Kreis- und Schulumlage in den 21 Landkreisen in Hessen für das Haushaltsjahr 2014 (in Prozent)



Weitere Informationen

Weitergehende Informationsangebote zu den Finanzen der hessischen Landkreise finden Sie unter folgenden Links:

» Schulden-Ranking der 295 Landkreise in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
    Autor: Andreas Burth

» Ranking zum Finanzierungsüberschuss/-defizit der 447 Kommunen in Hessen,
    Blog-Eintrag vom 4. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de



Überblick - Haushaltsanalysen 2014 auf HaushaltsSteuerung.de:
» Ergebnisplanung 2014 der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz im Vergleich (3.12.2014)
» Ergebnisplanung 2014 der Kreise in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (2.12.2014)
» Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadt
   Hannover und der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen im Vergleich (27.11.2014)

» Produktbereich-Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2014 der 22 kreisfreien Städte in
   Nordrhein-Westfalen im Vergleich (15.11.2014)

» Vergleich der Ergebnishaushalte und Realsteuerhebesätze 2014 der 52 Gemeinden im
   Saarland (13.11.2014)

» NKHR-Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadtkreise in
   Baden-Württemberg im Vergleich (1.11.2014)

» Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 in den 48 kreisangehörigen
   Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (29.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der sieben Sonderstatusstädte in Hessen im Vergleich
   (28.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im
   Vergleich (26.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich
   (24.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich
   (16.10.2014)

» NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich (11.10.2014)






©  Andreas Burth, Marc Gnädinger