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Durchschnittshebesätze des Jahres 2010 bei der Grundsteuer A im Ländervergleich
Durchschnittshebesätze des Jahres 2010 bei der Grundsteuer A im Ländervergleich
3. September 2011 |
Autor: Marc Gnädinger
Die
Grundsteuer A
zählt zu den
Realsteuern.
Im Vergleich zur Grundsteuer B und zur
Gewerbesteuer,
den weiteren Realsteuern der Kommunen, ist ihr Aufkommen regelmäßig geringer. Mehrere Städte und Gemeinden erheben keine
Grundsteuer A - z.T. auch, da in einigen Fällen die Erhebungskosten das bei durchschnittlichen
Hebesätzen realisierbare
Aufkommen übersteigen.
Wesentliche Rechtsgrundlagen zur Erhebung der Grundsteuer A können dem Grundsteuergesetz entnommen werden. Die Hebesätze einzelner Städte und Gemeinden des Jahres 2010 können der Statistik über die Hebesätze der Realsteuern 2010 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen werden. Hierbei kann festgestellt werden, dass es signifikante Unterschiede in den Hebesätzen zwischen einzelnen Städten und Gemeinden gibt, was in allen Flächenländern der Fall ist.
» Grundsteuergesetz (GrStG)
» Hebesätze der Realsteuern 2010
Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
» Veränderung einzelner Kommunalsteuereinnahmen in den Jahren 2009/2010, Blog-Eintrag vom 25. Juni 2011
Autor: Marc Gnädinger
» Kommunen mit den höchsten Hebesätzen bei der Grundsteuer A im Jahr 2010, Blog-Eintrag vom 29. Juli 2011
Autor: Marc Gnädinger
Spezielle Informationen zu den Realsteuerhebesätzen der kreisfreien Städte in Deutschland und deren Entwicklung im Zeitverlauf finden sich in der
Steuer-Datenbank von HaushaltsSteuerung.de.
Da die Grundsteuer insgesamt eine verlässliche Ertragsquelle darstellt, die im Gegensatz zur Gewerbesteuer resistent gegen konjunkturelle Schocks ist, erscheint eine hohe
Grundsteuerquote für Kommunen als vorteilhaft.
Interessant ist, dass sich die Durchschnittshebesätze der Grundsteuer A im Jahr 2010 merklich zwischen einzelnen Ländern unterscheiden. Das geht aus der Statistik über den Realsteuervergleich 2010 hervor.
» Realsteuervergleich 2010
Hrsg.: Statistisches Bundesamt
Bei den vom Statistischen Bundesamt in dieser Statistik angegebenen Durchschnittshebesätzen handelt es sich um sog.
"gewogene Durchschnittshebesätze". Das Statistische Bundesamt wendet dabei nachfolgende Formel an:
Die im Nenner stehenden Grundbeträge werden nach folgender Formel berechnet:
Im Durchschnitt der Flächenländer liegt der gewogene Durchschnittshebesatz aller Gemeinden im Jahr 2010 bei 301 Prozent (siehe Tabelle). Die Länderwerte unterscheiden sich allerdings signifikant. In Nordrhein-Westfalen ist der Durchschnittshebesatz mit 223 Prozent am niedrigsten. In keinem anderen Flächenland gibt es für die Summe der Städte und Gemeinden im Jahr 2010 niedrigere Durchschnittshebesätze. Der Wert für Nordrhein-Westfalen muss verwundern. Schließlich zählt Nordrhein-Westfalen im Kontext der Kommunalfinanzen zum sog. Krisentrio und die Kommunen haben im Ländervergleich in ihrem Durchschnitt sehr hohe
Kassenkreditniveaus sowie häufig negative
Finanzierungssalden. In den beiden anderen Ländern aus dem sog. Krisentrio, dem Saarland und Rheinland-Pfalz, liegen die Durchschnittshebesätze ebenfalls unter dem Niveau im Durchschnitt der Flächenländer. Im Saarland liegt der Durchschnittshebesatz bei 248 Prozent, in Rheinland-Pfalz bei 285 Prozent. Eigentlich hätte erwartet werden dürfen, dass gerade in diesen Krisenländern die Durchschnittshebesätze (weit) über dem Durchschnitt liegen, um die Haushalts- und Verschuldungssituation zu verbessern bzw. die Probleme nicht noch weiter zu verschärfen. Das ist allerdings bis dato offensichtlich nicht der Fall. Insofern liegt in den niedrigen Hebesätzen unter Umständen (es wäre zu prüfen, ob die Hebesätze in den konsolidierungsbedürftigen Kommunen der jeweiligen Länder ebenfalls niedrig sind und welchen Beitrag eine Hebesatzanpassung im Einzelfall leisten kann) eine von vielen Ursachen, die zu den Finanzproblemen beitragen. Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass das mit der Grundsteuer A erzielbare Aufkommen regelmäßig gering ist, trotzdem liegt in einer Anhebung der Hebesätze ein Ansatz zur notwendigen Haushaltskonsolidierung. Im Sinne einer generationengerechten Haushaltspolitik muss der Ressourcenverbrauch erwirtschaftet, d.h. durch Erträge gedeckt, werden. Und höhere Erträge aus der Grundsteuer A können helfen, eine etwaige Lücke im
(ordentlichen) Jahresergebnis zu schließen.
Den höchsten gewogenen Durchschnittshebesatz 2010 weisen die niedersächsischen Städte und Gemeinden in ihrem Durchschnitt auf. Er liegt bei 351 Prozent.
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