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Einnahmen aus der Vergnügungssteuer im Zeit- und Ländervergleich
Einnahmen aus der Vergnügungssteuer im Zeit- und Ländervergleich
3. Mai 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die wichtigsten Steuereinnahmequellen der Kommunen sind i.d.R. die
Realsteuern
(Grundsteuer A/B und
Gewerbesteuer) und die
Gemeindeanteile an der Einkommen- und
an der Umsatzsteuer. Darüber hinaus verfügen die Kommunen jedoch noch über weitere Steuern,
die ebenfalls einen Beitrag zu den kommunalen Gesamteinnahmen leisten. Eine dieser sonstigen Steuern ist die
Vergnügungsteuer.
Im Jahr 2015 verzeichnen die Kommunen der 13 Flächenländer Einnahmen in Höhe von 793,34 Mio. Euro aus der Vergnügungssteuer.
Dies entspricht 10,54 Euro je Einwohner. Das höchste Pro-Kopf-Niveau entfällt auf die Kommunen in Baden-Württemberg (21,35 Euro
je Einwohner). Die bayerischen Kommunen haben demgegenüber keinerlei Einnahmen aus der Vergnügungssteuer. Grund hierfür ist Art.
3 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz Bayern. Darin wird bestimmt, dass die Vergnügungssteuer in Bayern nicht erhoben werden darf.
In den Jahren bis 2006 war das Aufkommen der Vergnügungssteuer zunächst durch eine rückläufige Tendenz gekennzeichnet. Ab dem Jahr 2007 hat
indes ein stetiger Wachstumstrend eingesetzt. Insbesondere in den Jahren nach 2009 ist sind die kommunalen Einnahmen aus der
Vergnügungssteuer enorm gewachsen. Im Vergleich der Jahre 2009 und 2015 kam es zu etwa mehr als einer Verdreifachung des Steueraufkommens.
Aus dem Blickwinkel der Haushaltskonsolidierung konnte die Vergnügungssteuer auf diesem Wege einen Beitrag zur Sanierung der kommunalen
Haushalte leisten.
Weiterführende Analysen zu den Einnahmen der deutschen Kommunen aus Steuern können Sie z.B. den auf folgender Seite verlinken Beiträgen entnehmen.
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