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Entwicklung der Einnahmen aus der Grundsteuer B seit 2003
Entwicklung der Einnahmen aus der Grundsteuer B seit 2003
6. Mai 2017 |
Autor: Andreas Burth
Die Städte und Gemeinden müssen jedes Jahr aufs Neue über den
Hebesatz der
Grundsteuer B
entscheiden. In einigen Haushaltsjahren
kann dies zu intensiven Diskussionen in der Volksvertretung führen. Entsprechend wichtig ist es für die politischen Mandatsträger,
tiefergehendes Wissen über diese Steuerart zu erwerben. Auf HaushaltsSteuerung.de sind im Laufe der Jahre bereits zahlreiche
Beiträge zur Grundsteuer B verfasst worden.
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Der vorliegende Beitrag soll das Bild weiter vervollständigen. Konkret untersucht wird die Entwicklung der Einnahmen aus der
Grundsteuer B, wobei verschiedene Blickwinkel (absolute Höhe, in Prozent des
BIP
usw.) gewählt werden. Betrachtet werden
jeweils nur die Kommunen der Flächenländer (d.h. ohne Stadtstaaten). Die Analyse erstreckt sich dabei i.d.R. über die Jahre
2003 bis 2016. Der Zeitraum 2003 bis 2016 ist gewählt worden, da dem Autor einige Statistiken nur für die Jahre ab 2003 zur
Verfügung standen.
Überblick:
- Entwicklung in Mrd. Euro
- Entwicklung des gewogenen Durchschnittshebesatzes
- Entwicklung in Prozent der Netto-Steuereinnahmen
- Entwicklung in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts
- Ländervergleiche 2016
- Weitere Informationen
Entwicklung in Mrd. Euro
Aus Abbildung 1 geht die Entwicklung des absoluten Aufkommens der Grundsteuer B in den Kommunen der Flächenländer hervor. Das
Aufkommen stieg demnach von 2003 bis 2016 um 42,95 Prozent auf nunmehr 11,82 Mrd. Euro. Bei 76.196.756 Einwohnern zum 31.12.2015
entspricht dies 155 Euro je Einwohner. Nach der
Gewerbesteuer (netto) mit 38,29 Mrd. Euro und dem
Einkommensteueranteil mit
33,42 Mrd. Euro ist die Grundsteuer B im Jahr 2016 die drittwichtigste Steuerart der Kommunen der Flächenländer.
Generell ist im Kontext der absoluten Einnahmeentwicklung darauf hinzuweisen, dass die Grundsteuer B nicht automatisch an der
allgemeinen Preisentwicklung partizipiert. Um die Einnahmen aus der Grundsteuer B inflationsbereinigt konstant zu halten, sind
regelmäßige Hebesatzerhöhungen nötig.
Entwicklung des gewogenen Durchschnittshebesatzes
Abbildung 2 zeigt die Entwicklung des
gewogenen Durchschnittshebesatzes der Grundsteuer B von 2003 bis 2015. Daten zum
gewogenen Durchschnittshebesatz für das Jahr 2016 sind statistisch noch nicht verfügbar, weshalb sie hier nicht einbezogen
werden können.
Die Hebesätze sind für Kommunen eine Möglichkeit zu Generierung zusätzlicher Einnahmen. Gerade für konsolidierungsbedürftige
Kommunen sind die Hebesätze eine Option, das Defizit zu reduzieren. In diesem Kontext ist aber auch darauf hinzuweisen,
dass der
Haushaltsausgleich
gleichsam über andere Stellschrauben (z.B. Ausgabekürzungen, Steigerung anderer Einnahmen)
erreicht werden kann. Welche Konsolidierungsmaßnahmen konkret beschlossen werden, ist letztlich eine Entscheidung der
jeweiligen Kommune. Manche Kommunen haben sich dazu entschlossen, eher auf der Ausgabeseite zu konsolidieren. Andere haben
den Schwerpunkt auf die Einnahmeseite (und hier u.a. auf die Grundsteuer B) gelegt.
Im Betrachtungszeitraum ist der gewogene Durchschnittshebesatz stetig gestiegen. Während er im Jahr 2003 noch bei 364,8
Prozent lag, beläuft er sich im Jahr 2015 auf 437,5 Prozent. Innerhalb der kommunalen Familie gibt es große Unterschiede
im Hebesatz. Während z.B. die Gemeinde Büsingen am Hochrhein in Baden-Württemberg im Jahr 2015 einen Grundsteuer-B-Hebesatz
von 0 Prozent hat, sind es in der hessischen Gemeinde Nauheim 960 Prozent.
Generell sei hinsichtlich der Hebesatzhöhe allerdings auch darauf hingewiesen, dass diese nicht immer interkommunal
vergleichbar ist. So kann der gleiche Hebesatz in verschiedenen Kommunen zu einer deutlich unterschiedlichen Pro-Kopf-Belastung
für die Bürger führen (siehe nachstehender Link).
» Pro-Kopf-Belastung je Hebesatzpunkt bei der Grundsteuer B, Blog-Eintrag vom 12. März 2016
Autor: Andreas Burth
Einen Ländervergleich zu den gewogenen Durchschnittshebesätzen der Grundsteuer B im Jahr 2015 können Sie über folgenden
Link abrufen. In dem Beitrag wird zwischen kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städten und Gemeinden differenziert.
» Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuern im Jahr 2015, Blog-Eintrag vom 30. August 2016
Autor: Andreas Burth
Entwicklung in Prozent der Netto-Steuereinnahmen
Abbildung 3 zeigt die Entwicklung des prozentualen Anteils der Grundsteuer-B-Einnahmen an den gesamten Netto-Steuereinnahmen.
Es zeigt sich dabei, dass der Anteil der Grundsteuer B tendenziell abgenommen hat - und das, obwohl der Durchschnittshebesatz
stieg. Die Hebesätze hätten folglich stärker erhöht werden müssen, sofern der Anteil an den Netto-Steuereinnahmen konstant
gehalten werden sollte.
Die Kommunen verzeichnen Einnahmen aus verschiedenen Quellen (z.B. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer,
Vergnügungsteuer, Einkommensteueranteil,
Umsatzsteueranteil,
Gebühren,
Beiträge,
Zuweisungen usw.). Die Kommunen können den Prozentanteil der einzelnen Einnahmearten
an den gesamten Netto-Steuereinnahmen teilweise beeinflussen. Insofern kann ein fallender Anteil der Grundsteuer-B-Einnahmen an
den gesamten Netto-Steuereinnahmen auch Ausdruck einer bewussten Einnahmestrategie sein, die den Schwerpunkt auf andere
Einnahmequellen verlagert.
Ob der Grundsteuer-B-Anteil tatsächlich absichtlich fällt, darf jedoch durchaus kritisch hinterfragt werden. Zumal gerade
die Grundsteuer B aus Sicht der Kommunen eigentlich eine ideale Steuer sein müsste:
- So haben die Kommunen bei der Grundsteuer B erstens ein Hebesatzrecht, über das sie ihre Grundsteuer-B-Einnahmen direkt
beeinflussen können. Das Hebesatzrecht stellt insbesondere im Vergleich zu den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer
einen wesentlichen Vorteil dar.
- Zweitens ist das Aufkommen der Grundsteuer B - im Gegensatz zur Gewerbesteuer und zum Einkommensteueranteil - kaum
konjunktursensibel und daher zuverlässig planbar. Hebesatzänderungen spiegeln sich quasi 1-zu-1 im Aufkommen wider.
- Drittens müssen - im Gegensatz zur Gewerbesteuer - Teile des Aufkommens auch nicht an Bund und Länder weitergereicht werden
(Gewerbesteuerumlage).
- Viertens ist anzuführen, dass die Grundsteuer B von allen Bürgern und Unternehmen direkt (Eigentümer) oder indirekt (Mieter)
getragen wird. Mittelbar wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer B berücksichtigt, da wirtschaftlich
leistungsfähigere Bürger i.d.R. auch besser wohnen und demzufolge mehr Grundsteuer B bezahlen.
- Fünftens handelt es sich - im Gegensatz zu vielen kleineren Gemeindesteuern - um eine der aufkommensstärksten Steuern. Im
Jahr 2016 ist die Grundsteuer B nach der Gewerbesteuer (netto) und dem Einkommensteueranteil die drittwichtigste Steuerquelle der Kommunen.
Entwicklung in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts
Aus Abbildung 4 geht die Entwicklung der Einnahmen aus der Grundsteuer B im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP)
hervor. Es zeigt sich, dass der Anteil der Grundsteuer B im Zeitablauf relativ konstant geblieben ist (zumeist bei knapp über
0,4 Prozent). Die Hebesatzerhöhungen haben demnach ausgereicht, um mit dem Wachstum des nominalen Bruttoinlandsprodukts Schritt
zu halten.
Interessant ist der Unterschied von Abbildung 4 zu Abbildung 3. Während der Anteil der Grundsteuer B an den Netto-Steuereinnahmen
gesunken ist, ist der Anteil am nominalen BIP relativ konstant geblieben. Hieraus lässt sich folgern, dass die Netto-Steuereinnahmen
in ihrer Summe stärker gestiegen sind als das nominale BIP. Dies zeigt sich auch an Abbildung 6, welche den Prozentanteil der
gesamten Netto-Steuereinnahmen am nominalen Bruttoinlandsprodukt zeigt. Demnach machten die Netto-Steuereinnahmen im Jahr 2003
insgesamt 2,31 Prozent des nominalen BIP aus. Im Jahr 2016 sind es 3,14 Prozent. Das Absinken des Anteils in den Jahren 2009 und
2010 fällt in die Jahre der Finanz- und Wirtschaftskrise.
Aufbauend auf obiger Erkenntnis wäre es interessant zu fragen, welche Steuern für die überproportionalen Zuwachs der
Netto-Steuereinnahmen verantwortlich zeichnen. Nachfolgende Tabelle zeigt daher das Wachstum wichtiger Steuerarten im Vergleich
der Jahre 2003 und 2016. Hierbei wird deutlich, dass das Aufkommen der Grundsteuer B im Vergleich zu den übrigen Steuern nur
unterdurchschnittlich stark gewachsen ist. Die höchsten Wachstumsraten verzeichnen die Vergnügungsteuer mit 287,99 Prozent, die
Zweitwohnsitzsteuer
mit 164,13 Prozent und die Gewerbesteuer (netto) mit 152,75 Prozent.
Als eine der wichtigsten Steuerarten fällt die Steigerung der Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer besonders stark ins Gewicht.
Die Zuwächse bei der Gewerbesteuer gehen zum einen auf die wirtschaftliche Entwicklung (d.h. BIP-Wachstum) zurück. Zum anderen
können sie jedoch auch aus Hebesatzerhöhungen resultieren. Der gewogene Durchschnittshebesatz der Gewerbesteuer stieg in den
Kommunen der Flächenländer von 382,2 Prozent im Jahr 2003 auf 395,1 Prozent im Jahr 2015.
Ländervergleiche 2016
Die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer B verzeichnen im Durchschnitt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen
(199 Euro je Einwohner). Am geringsten fallen die Pro-Kopf-Einnahmen in Sachsen-Anhalt aus (101 Euro je Einwohner). Generell
ist auffällig, dass im Jahr 2016 kein Ost-Flächenland das Pro-Kopf-Niveau eines West-Flächenlandes erreicht.
In Prozent der Netto-Steuereinnahmen ist kein klarer Ost-West-Unterschied festzustellen. Am höchsten ist der Anteil in
Nordrhein-Westfalen mit 15,95 Prozent. Den geringsten Anteil macht die Grundsteuer B in Bayern aus (9,65 Prozent).
Nicht zuletzt ist auch eine Ländervergleichsperspektive auf den Anteil der Grundsteuer-B-Einnahmen am nominalen Bruttoinlandsprodukt
interessant. Hier ist eine Spannweite von 0,530 Prozent in Nordrhein-Westfalen bis zu 0,303 Prozent in Bayern zu beobachten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Steuereinnahmen der Kommunen können Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. über folgende Links abrufen.
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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