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Entwicklung der Fallzahl der Versorgungsempfänger der 16 Länder und der Kommunen der 13 Flächenländer von 2000 bis 2015
Entwicklung der Fallzahl der Versorgungsempfänger der 16 Länder und der Kommunen der 13 Flächenländer von 2000 bis 2015
21. Januar 2016 |
Autor: Andreas Burth
Eine der größeren Ausgabepositionen in den Haushalten der Länder und der Kommunen sind die Versorgungsausgaben. Ihre Höhe wird
maßgeblich durch die Fallzahl der
Versorgungsempfänger nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht bestimmt. Vor diesem Hintergrund
erscheint es interessant, einen Blick auf die Entwicklung der Versorgungsempfängerzahlen zu werfen. Gerade im Hinblick auf die
künftige Finanzsituation können Zeitreihenanalysen für den Bedarf der Vorsorge sensibilisieren. Dies gilt im Besonderen dann, wenn
Entwicklungstrends unter Beachtung demographischer Entwicklungen antizipiert werden.
Daten zur Anzahl der Versorgungsempfänger können der jährlich erscheinenden Statistik über die
Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes
entnommen werden. Die darin enthaltenen Daten beziehen sich jeweils auf den 1. Januar des betreffenden Jahres. Die aktuelle
Ausgabe der Statistik ist am 17. Dezember 2015 erschienen. In der Statistik über die Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes
wird zwischen drei Arten von Versorgungsempfängern unterschieden:
Empfänger von Ruhegehalt,
Empfänger von Witwen-/Witwergeld und
Empfänger von Waisengeld.
Die 16 Länder (bei Flächenländern ohne Kommunen) zählen zum 1. Januar 2015 insgesamt 822.500 Versorgungsempfänger. Davon entfallen
79,66 Prozent auf die Ruhegehaltsempfänger, 18,69 Prozent auf die Empfänger von Witwen-/Witwergeld und 1,64 Prozent auf die Empfänger
von Waisengeld. Die Fallzahl ist im Zeitablauf deutlich gestiegen. Im Vergleich der Jahre 2000 und 2015 ist eine Steigerung um 59,68 Prozent festzustellen.
Der Anstieg der Fallzahlen ist primär auf die Ruhegehaltsempfänger zurückzuführen, welche eine Zunahme um 93,36 Prozent verzeichnen.
Die Anzahl der Empfänger von Witwen-/Witwergeld ist von 2000 auf 2015 um 2,7 Prozent zurückgegangen. Bei den Empfängern von Waisengeld
ist eine um 26,19 Prozent geringere Fallzahl zu beobachten.
Die Kommunen der 13 Flächenländer haben zum 1. Januar 2015 insgesamt 118.700 Versorgungsempfänger. Die Empfänger von Ruhegehalt machen
71,36 Prozent dieser Summe aus. Auf die Empfänger von Witwen-/Witwergeld entfallen weitere 26,71 Prozent. Die Empfänger von Waisengeld
erreichen einen Anteil von 1,94 Prozent. Auch bei den Kommunen ist im Zeitablauf eine steigende Tendenz zu beobachten - sie fällt im
Vergleich zu den Ländern aber deutlich geringer aus. Unter Gegenüberstellung der Jahre 2000 und 2015 hat die Anzahl der kommunalen
Versorgungsempfänger um 13,53 Prozent zugelegt.
Die Fallzahlsteigerung im kommunalen Bereich geht v.a. auf die Ruhegehaltsempfänger zurück. Die Zahl der Ruhegehaltsempfänger hat von
2000 auf 2015 um 34,15 Prozent zugenommen. Bei den Empfängern von Witwen-/Witwergeld ist demgegenüber ein Rückgang um 18,53 Prozent zu
beobachten. Die Fallzahl der Empfänger von Waisengeld fiel um 8,37 Prozent.
Sowohl für die Länder als auch für die Kommunen sind bei den Empfängern von Witwen-/Witwergeld und den Empfängern von Waisengeld eher
rückläufige Tendenzen festzustellen. Anders gestaltet sich die Situation bei den Ruhegehaltsempfängern, deren Fallzahlen deutlich gestiegen
sind. Auch für die kommenden Jahre sind weitere Fallzahlsteigerungen zu erwarten. Entsprechend dürfte auch die Belastung der Haushalte von
Ländern und Kommunen weiter zunehmen.
Weitere Informationen zum Themenbereich "Personal und Versorgungsempfänger" können Sie für Bund, Länder und Kommunen folgendem Link entnehmen.
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