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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Entwicklung der rechnerischen Durchschnittszinssätze von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland seit 2001

Entwicklung der rechnerischen Durchschnittszinssätze von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland seit 2001
30. Oktober 2016  |  Autor: Andreas Burth



Die öffentlichen Haushalte profitieren derzeit von ausgesprochen niedrigen Zinssätzen. Die hieraus resultierenden geringen Zinsausgaben entlasten die Haushalte in einer Größenordnung von mehreren Milliarden Euro pro Jahr. Dies gilt gleichermaßen für Bund, Länder und Kommunen in Deutschland. Interessant ist vor diesem Hintergrund ein Blick auf die Entwicklung der durchschnittlichen Zinssätze, die vom deutschen Staat gezahlt werden.

Ziel des vorliegenden Blog-Eintrags ist es, für den Gesamtstaat, den Bund, die Länder und die Kommunen in Deutschland die rechnerischen Durchschnittszinssätze zu berechnen und deren Entwicklung im Zeitablauf über die Jahre 2001 bis 2015 darzustellen. Ferner wird anhand von szenarienbasierten Beispielrechnungen aufgezeigt, in welchem Ausmaß die öffentlichen Haushalte von der derzeitigen Niedrigzinsphase profitieren.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Entwicklung der rechnerischen Durchschnittszinssätze
- Finanzielle Entlastung durch niedrige Durchschnittszinssätze
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Als Datengrundlage für diesen Beitrag fungieren Statistiken von Eurostat. Die Abgrenzungen der genutzten Finanzgrößen orientierten sich am Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010). Verwendet werden vierteljährliche Schuldenstände und jährliche Zinsausgaben. Abgedeckt werden die Kern- und Extrahaushalte (sog. Sektor Staat bzw. öffentlicher Gesamthaushalt). Es wird eine Differenzierung nach Bund, Ländern und Kommunen vorgenommen. Ferner wird der Gesamtstaat (inkl. gesetzlicher Sozialversicherung) untersucht.

» Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010)
    Hrsg.: Eurostat

Betrachtet wird das gesamte Schuldenportfolio nach Maastricht-Vertrag. Es werden folglich sowohl höher verzinste Altschulden als auch niedrig verzinste neue Schulden einbezogen. Der Anteil der höher verzinsten Altschulden nimmt in Zeiten niedriger Zinsen von Jahr zu Jahr ab, da sie in niedrig verzinste neue Schulden umgeschuldet werden können. Die Zinsbindung von Altschulden führt dazu, dass sich Änderungen im allgemeinen Zinsniveau erst mit einer gewissen Verzögerung im rechnerischen Durchschnittszinssatz niederschlagen. In Phasen fallender Zinsen ist sind Zinsbindungsfirsten aus Sicht des Schuldners (hier: der Staat) tendenziell nachteilig, in Phasen steigender Zinsen tendenziell vorteilhaft. Einen Überblick über die Fälligkeitsstruktur und den variabel verzinsten Anteil der Staatsverschuldung Deutschlands können Sie z.B. nachstehendem Link entnehmen.

» Fälligkeitsstruktur und variabel verzinster Anteil der deutschen Staatsschulden,
    Blog-Eintrag vom 9. Juni 2016

    Autor: Andreas Burth

Das hier verwendete Verfahren zur Berechnung der rechnerischen Durchschnittszinssätze wird im Folgenden beispielhaft für das Jahr 2015 erläutert. Die Berechnungen für die übrigen Jahre erfolgen analog hierzu.

Der rechnerische Durchschnittszinssatz für das Jahr 2015 ergibt sich, indem die Zinsausgaben des Jahres 2015 durch den durchschnittlichen Schuldenstand des Jahres 2015 geteilt werden. Durchschnittliche Schuldenstände für das Jahr 2015 sind statistisch nicht verfügbar. Deshalb müssen stichtagsbezogene Schuldenstände als Hilfsgrößen verwendet werden. Der durchschnittliche Schuldenstand wird an dieser Stelle aus den Schuldenständen zum Quartalsende berechnet. Insgesamt werden für das Jahr 2015 fünf Schuldenstände in die Analyse einbezogen: der 31.12.2014, der 31.3.2015, der 30.6.2015, der 30.9.2015 und der 31.12.2015. Jeder dieser Schuldenstände repräsentiert für die Zwecke dieses Beitrags einen Zeitraum von anderthalb Monaten vor und anderthalb Monaten nach dem Stichtag (siehe Abbildung 1). Beim 31.12.2014 fallen jeweils nur die anderthalb Monate nach und beim 31.12.2015 nur die anderthalb Monate vor dem Stichtag in das betrachtete Jahr 2015.

Zuordnung der Schuldenstände zum jeweiligen Quartalsende zu den von ihnen repräsentierten Zeiträumen im Jahr 2015

Der Schuldenstand zum 31.12.2014 repräsentiert für das Jahr 2015 den Schuldenstand im Zeitraum Anfang Januar 2015 bis Mitte Februar 2015. Für den Schuldenstand zum 31.3.2015 ist es der Zeitraum Mitte Februar 2015 bis Mitte Mai 2015. Dem Stichtag 30.6.2015 wird die Zeit von Mitte Mai 2015 bis Mitte August 2015 zugerechnet. Beim 30.9.2015 ist es der Zeitraum Mitte August bis Mitte November 2015. Dem Schuldenstand zum 31.12.2015 wird die Zeit von Mitte November 2015 bis Ende Dezember 2015 zugeordnet.

In die Berechnungsformel zur Bestimmung des durchschnittlichen Schuldenstandes fließen die Schulden zum 31.12.2014 und 31.12.2015 in einer einfachen Gewichtung ein (sie repräsentieren jeweils nur anderthalb Monate des Jahres 2015). Die Schulden zum 31.3.2015, zum 30.6.2015 und zum 30.9.2015 werden doppelt gewichtet, da sie jeweils drei Monate (d.h. zwei Mal anderthalb Monate) des Jahres 2015 repräsentieren.

Der durchschnittliche Schuldenstand wird demnach über nachfolgende Formel berechnet:

Formel: Durchschnittliche Schulden im Jahr 2015

Darauf aufbauend bestimmt sich der rechnerische Durchschnittszinssatz im Jahr 2015 über untenstehende Formel:

Formel: Rechnerischer Durchschnittszinssatz im Jahr 2015

Für die übrigen Jahre (d.h. 2001 bis 2014) werden die rechnerischen Durchschnittszinssätze in analoger Weise berechnet.

Nicht zuletzt sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die hier verwendeten Statistiken von Eurostat aufgrund methodischer Unterschiede wertmäßig von den Daten aus der deutschen Finanzstatistik abweichen können. So sind beispielsweise im nachfolgend verlinkten Beitrag auf Grundlage der deutschen Kassenstatistik ebenfalls rechnerische Durchschnittszinssätze berechnet worden. Die gemäß Kassenstatistik ermittelten Zinssätze liegen zwar in einer ähnlichen Größenordnung, sind jedoch nicht identisch zu den Zinssätzen nach Eurostat-Statistik.

» Rechnerische Durchschnittszinssätze der Schulden von Bund, Ländern und Kommunen
    in Deutschland, Blog-Eintrag vom 7. Juni 2016

    Autor: Andreas Burth



Entwicklung der rechnerischen Durchschnittszinssätze

Wie aus Abbildung 2 hervorgeht, sind die rechnerischen Durchschnittszinssätze im Zeitablauf tendenziell gefallen. Lediglich in den Jahren vor Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise (d.h. bis 2008) ist eine kurze Phase mit leichten Zinssatzsteigerungen festzustellen. 2008 und 2009 sind für Bund, Länder und Kommunen nahezu identische Werte zu beobachten. In den Jahren nach 2008 sind die Durchschnittszinssätze sehr deutlich gefallen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt. Bereits im Jahr 2016 könnte erstmals die Marke von 2,00 Prozent unterschritten werden.

Im Jahr 2001 hatte der Bund den höchsten und die kommunale Familie den niedrigsten Durchschnittszinssatz. 2015 hat sich die Situation umgekehrt (wobei Bund, Länder und Kommunen näher beieinander liegen als 2001).

Entwicklung der rechnerischen Durchschnittszinssätze von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2015 (in Prozent)



Finanzielle Entlastung durch niedrige Durchschnittszinssätze

Die sehr niedrigen Zinssätze entlasten die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Interessant ist vor diesem Hintergrund zu fragen, wie hoch diese Entlastung ausfällt. Zu diesem Zweck werden im Folgenden fiktive Beispielrechnungen unter Verwendung zweier Szenarien durchgeführt:
  • Szenario 1 nimmt an, dass der rechnerische Durchschnittszinssatz bei 4,00 Prozent liegt. Dies entspricht in etwa der Zinssituation kurz vor Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise (d.h. 2007/08).
  • Szenario 2 geht von einem rechnerischen Durchschnittszinssatz von 5,00 Prozent aus. Dies spiegelt grob die Zinssituation zu Beginn des Jahrtausends (d.h. 2001/02) bzw. zur Zeit der Einführung des Euro-Bargelds (d.h. 2002) wider.
Die folgenden Berechnungen werden jeweils unter der Annahme sonst gleicher Bedingungen durchgeführt. Sie werden per einfachem Dreisatz aus den tatsächlichen Werten des Jahres 2015 ("Tatsächliche Situation im Jahr 2015") bestimmt. Die tatsächliche Situation ist in nachstehender Tabelle ebenfalls dargestellt (siehe linke Spalten). Der Gesamtstaat verzeichnet demnach im Jahr 2015 tatsächliche Zinsausgaben von 47,27 Mrd. Euro bei einem rechnerischen Durchschnittszinssatz von 2,18 Prozent.

Für Szenario 1 (4,00 Prozent) ergibt sich eine Steigerung der rechnerischen Zinsausgaben 2015 auf 86,91 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Zuwachs der Zinsausgaben um 39,64 Mrd. Euro bzw. 83,84 Prozent im Vergleich zu den tatsächlichen Zahlen des Jahres 2015.

In Szenario 2 (5,00 Prozent) liegen die rechnerischen Zinsausgaben des Jahres 2015 bei 108,64 Mrd. Euro. Im Vergleich zu den tatsächlichen Zinsausgaben des Jahres 2015 wäre dies eine Erhöhung der Zinsbelastung um 61,36 Mrd. Euro bzw. 129,80 Prozent.

Im Jahr 2015 hat der deutsche Staat einen Finanzierungsüberschuss von +20,92 Mrd. Euro erwirtschaftet. Dies sind +0,69 Prozent des nominalen BIP. In Szenario 1 läge der Finanzierungssaldo bei deinem Defizit von -18,71 Mrd. Euro bzw. -0,62 Prozent des nominalen BIP. Im Falle von Szenario 2 bestünde ein Finanzierungsdefizit von -40,44 Mrd. Euro bzw. -1,33 Prozent des nominalen BIP. Zwar würde Deutschland somit auch im Falle eines Durchschnittszinssatzes von 5,00 Prozent nicht die 3-Prozent-Defizit-Grenze des Maastricht-Vertrags überschreiten - dennoch wäre der Effekt groß genug, um ein deutliches Staatsdefizit zu verursachen. Es wird erkennbar, welche zusätzlichen haushaltspolitischen Spielräume dem Staat aktuell durch die niedrigen Zinsen entstehen.

Berechnung der staatlichen Zinsausgaben des Jahres 2015 auf Basis zweier Szenarien mit höheren Durchschnittszinssätzen



Weitere Informationen

Ergänzende Informationen zu den staatlichen Zinsausgaben Deutschlands finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. über nachfolgende Seiten.

» Zinsuhr zu den staatlichen Zinsausgaben von Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Staatsverschuldung und Staatsdefizit von Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger