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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Entwicklung des deutschen Beitrags zur Finanzierung der EU-Eigenmittel

Entwicklung des deutschen Beitrags zur Finanzierung der EU-Eigenmittel
14. Mai 2016  |  Autor: Andreas Burth



Der Haushalt der Europäischen Union (EU) hat aktuell ein Gesamtvolumen von etwas mehr als 140 Mrd. Euro. Die Finanzierung des EU-Haushalts und die Verwendung der EU-Mittel sind regelmäßig Gegenstand des öffentlichen Diskurses. Die Mitgliedsstaaten (und damit auch Deutschland) stellen der EU jährlich die zur Aufgabenwahrnehmung benötigten Finanzmittel zur Verfügung. Der vorliegende Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund auf Grundlage der Steuerhaushalt-Statistik des Statistischen Bundesamtes, welchen Beitrag Deutschland in den Jahren 2004 bis 2015 zur Finanzierung des EU-Haushalts geleistet hat. Der Fokus liegt dabei auf den EU-Eigenmitteln.

Die EU finanziert ihre Aufgabenwahrnehmung aus den EU-Eigenmitteln und den sonstigen Einnahmen. Der weit überwiegende Teil der Gesamteinnahmen stammt dabei aus den EU-Eigenmitteln (rund 99 Prozent der gesamten EU-Einnahmen). Die sonstigen Einnahmen der EU machen demgegenüber nur einen kleinen Teil des EU-Haushalts aus (etwa 1 Prozent).

Unter die sonstigen Einnahmen der EU fallen z.B. folgende Positionen:
  • Steuern, die auf die Gehälter der EU-Bediensteten erhoben werden
  • Beiträge von Drittländern zu bestimmten EU-Programmen
  • Bußgelder von Unternehmen, die gegen das Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsvorschriften verstoßen haben
Die deutschen Anteile an den sonstigen EU-Einnahmen sind in der hier verwendeten Steuerhaushalt-Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht enthalten. Sie bleiben daher an dieser Stelle außen vor. Da die sonstigen Einnahmen, wie zuvor beschrieben, nur ca. 1 Prozent der EU-Gesamteinnahmen ausmachen, ist durch das Auslassen dieser Position indes nicht von einer wesentlichen Verzerrung des Gesamtbilds auszugehen.

Die in diesem Blog-Eintrag untersuchten EU-Eigenmittel sind der Oberbegriff für folgende drei Eigenmittelarten: Die traditionellen Eigenmittel bezeichnen die Summe aus Zöllen und Zuckerabgaben. Bei den traditionellen Eigenmitteln ist zu berücksichtigen, dass die Mitgliedsstaaten pauschal 25 Prozent des Gesamtaufkommens aus Zöllen und Zuckerabgaben zur Deckung ihrer Erhebungskosten einbehalten. Folglich fließen nur 75 Prozent des Aufkommens tatsächlich der EU zu.

Daten zum deutschen Beitrag zur Finanzierung der EU-Eigenmittel werden für die traditionellen Eigenmittel, die Mehrwertsteuer-Eigenmittel und die BNE-Eigenmittel in der Steuerhaushalt-Statistik des Statistischen Bundesamtes bereitgestellt. Die traditionellen Eigenmittel ergeben sich dabei nur indirekt aus der Statistik. Die Statistik weist lediglich einen Wert aus, der mit der Kurzbezeichnung "Zölle" versehen ist. Dieser Wert enthält nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums zum einen auch die Zuckerabgaben (womit auch die zweite Position der traditionellen Eigenmittel enthalten ist). Zu beachten ist zum anderen, dass die Steuerhaushalt-Statistik nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums eine Bruttobetrachtung vornimmt, d.h. die beim Bund verbleibende Erhebungskostenpauschale von 25 Prozent ist noch nicht in Abzug gebracht worden.

Um an dieser Stelle dennoch eine Nettobetrachtung vornehmen zu können, wird der Bruttowert der traditionellen Eigenmittel hilfsweise per Multiplikation mit 0,75 in eine Nettogröße umgewandelt. Im Jahr 2015 beläuft sich das deutsche Bruttoaufkommen der traditionellen Eigenmittel auf 5,16 Mrd. Euro. Multipliziert mit 0,75 ergibt sich ein Nettowert von 3,87 Mrd. Euro. Die Erhebungskostenpauschale hat eine Höhe von 1,29 Mrd. Euro.

Wie aus nachstehender Abbildung erkennbar ist, hat sich das Volumen der von Deutschland (konkret: vom Bund) an die EU entrichteten Eigenmittel im Zeitablauf tendenziell erhöht. In einzelnen Jahren sind allerdings auch merkliche Rückgänge festzustellen (z.B. im Krisenjahr 2009).

Das Volumen der von Deutschland abgeführten EU-Eigenmittel liegt im Jahr 2015 bei 29,65 Mrd. Euro. Hiervon entfällt mit 21,58 Mrd. Euro bzw. 72,78 Prozent der Großteil auf die BNE-Eigenmittel. Die Mehrwertsteuer-Eigenmittel bilden mit 4,20 Mrd. Euro bzw. 14,17 Prozent den zweitgrößten Posten des Jahres 2015. Die traditionellen Eigenmittel (netto, d.h. nach Abzug der Erhebungskostenpauschale von 25 Prozent) belaufen sich im Jahr 2015 auf 3,87 Mrd. Euro bzw. 13,05 Prozent.

Die gesamten Steuereinnahmen des deutschen Staates liegen im Jahr 2015 bei 673,26 Mrd. Euro. Im Jahr 2015 sind damit 4,40 Prozent des deutschen Steueraufkommens an die EU weitergereicht worden. In den beiden Vorjahren lag der Anteil bei 4,85 Prozent (2013) bzw. 4,64 Prozent (2014).

Entwicklung der von Deutschland an die Europäische Union (EU) abgeführten EU-Eigenmittel (traditionelle, Mehrwertsteuer- und BNE-Eigenmittel) in den Jahren 2004 bis 2015 (in Mrd. Euro)

Weiterführende Informationen zu den EU-Finanzen sowie zu den Finanzen der 28 EU-Mitgliedsstaaten können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auf den nachstehend verlinkten Seiten abrufen.

» EU-Haushaltsuhr
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger