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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Ergebnisplanung 2014 der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz im Vergleich

Ergebnisplanung 2014 der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz im Vergleich
3. Dezember 2014  |  Autor: Andreas Burth



Die Kommunen des Landes Rheinland-Pfalz zählen in Deutschland zur Gruppe der Flächenländer mit den instabilsten Kommunalfinanzen. Dies gilt auch für die Landkreise dieses Landes. So hatten die rheinland-pfälzischen Landkreise zum Stichtag 31.12.2012 beispielsweise überdurchschnittlich hohe Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (für Details siehe folgender Link zum Schulden-Ranking der Landkreise in Deutschland).

» Schulden-Ranking der 295 Landkreise in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
    Autor: Andreas Burth

Ziel des vorliegenden Blog-Eintrags ist es daher, die aktuelle Finanzlage dieser 24 rheinland-pfälzischen Landkreise anhand der Ergebnisplanung gemäß der jeweiligen Haushaltssatzung 2014 vergleichend zu untersuchen. Ergänzend analysiert wird auch die Wirtschaftskraft der Landkreise.

Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnisplanung 2014
- Weitere Informationen



Allgemeine Strukturdaten

Bei dem Vergleich von kommunalen Haushaltsdaten ist es für die Interpretation der Ergebnisse wichtig, zentrale Strukturdaten zu diesen Kommunen zu kennen. Im Falle der Landkreise sind dies insbesondere die Einwohnerzahl, die Fläche, die Einwohnerdichte und die Anzahl kreisangehöriger Städte und Gemeinden. Die benannten Informationen können Sie Tabelle 1 entnehmen.

Zusätzlich zu den Strukturdaten ist in Tabelle 1 auch verzeichnet, ob der jeweilige Landkreis Teilnehmer des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) ist. Der Kommunale Entschuldungsfonds ist ein Programm des Landes Rheinland-Pfalz zur finanziellen Unterstützung konsolidierungsbedürftiger Kommunen (v.a. Abbau von
Kassenkrediten). Eine Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds deutet damit tendenziell auf eine schlechtere Finanzlage in der jeweiligen Kommune hin. Gleichwohl zielt gerade der Kommunale Entschuldungsfonds darauf ab, die Finanzsituation der Teilnehmer dauerhaft zu verbessern. Insgesamt sind 18 der 24 Landkreise (75,0 Prozent) Teilnehmer am Kommunalen Entschuldungsfonds. Keine Teilnehmer sind nur der Landkreis Ahrweiler, der Landkreis Altenkirchen (Westerwald), der Landkreis Mainz-Bingen, der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Südwestpfalz und der Westerwaldkreis. Weitere Informationen zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz können Sie unter nachfolgendem Link abrufen.

» Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
    Hrsg.: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz

Kreisfinanzen: Allgemeine Strukturdaten zu den Landkreisen in Rheinland-Pfalz

In Abbildung 1 finden Sie zusätzlich Informationen zur Wirtschaftskraft der Landkreise in Rheinland-Pfalz (gemessen am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt 2012 in jeweiligen Preisen). Der wirtschaftsstärkste Landkreis ist demnach der Landkreis Germersheim mit 31.431 Euro je Einwohner. Das geringste Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt hat der Landkreis Südwestpfalz mit 14.998 Euro je Einwohner. Der Landkreis Südwestpfalz hatte zum Stichtag 31.12.2012 ferner - trotz der geringen Wirtschaftskraft - die drittniedrigsten Pro-Kopf-Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich aller Landkreise in Rheinland-Pfalz (280 Euro je Einwohner). Auffällig ist bei den Landkreisen in Rheinland-Pfalz des Weiteren, dass es beim Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt - im Gegensatz zu einigen anderen Ländern - keine deutlichen Ausreißer nach oben und/oder unten gibt.

Kreisfinanzen: Ranking zum Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt 2012 in jeweiligen Preisen der Landkreise in Rheinland-Pfalz

Die Quellen der im Folgenden untersuchten Haushaltsdaten sind die Haushaltssatzungen 2014 der einzelnen Landkreise. Nachfolgend aufgelistet ist zu jedem Landkreis das Datum der Beschlussfassung der Haushaltssatzung, um Ihnen (z.B. im Falle eventueller Nachtragshaushaltssatzungen) transparent zu machen, welche Satzungsfassung hier konkret zur Analyse genutzt worden ist: Landkreis Ahrweiler (31.1.2014), Landkreis Altenkirchen (Westerwald) (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 24.10.2014), Landkreis Alzey-Worms (17.12.2013), Landkreis Bad Dürkheim (19.2.2014), Landkreis Bad Kreuznach (16.12.2013), Landkreis Bernkastel-Wittlich (16.12.2013), Landkreis Birkenfeld (Nachtragshaushaltssatzung vom 24.3.2014), Landkreis Cochem-Zell (16.12.2013), Donnersbergkreis (10.12.2013), Eifelkreis Bitburg-Prüm (9.12.2013), Landkreis Germersheim (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 29.11.2014), Landkreis Kaiserslautern (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 29.11.2014), Landkreis Kusel (26.3.2014), Landkreis Mainz-Bingen (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 29.11.2014), Landkreis Mayen-Koblenz (16.12.2013), Landkreis Neuwied (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 29.11.2014), Rhein-Hunsrück-Kreis (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 29.11.2014), Rhein-Lahn-Kreis (9.12.2013), Rhein-Pfalz-Kreis (9.12.2013), Landkreis Südliche Weinstraße (16.12.2013), Landkreis Südwestpfalz (11.2.2014), Landkreis Trier-Saarburg (Beschlussdatum unbekannt; von der Aufsicht genehmigt am 11.2.2014), Landkreis Vulkaneifel (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 29.11.2014), Westerwaldkreis (13.12.2013).

Bei den Daten der Haushalte handelt es sich grundsätzlich um Planwerte. Dies ist bei der Interpretation des folgenden Datenangebots zu berücksichtigen. So können die im Jahresabschluss berichteten, tatsächlichen Werte von den Plandaten z.T. deutlich abweichen.



Ergebnisplanung 2014

Die wichtigste Finanzkennzahl zur Beurteilung der Haushaltslage einer Kommune wird in der Doppik im
Ergebnishaushalt ausgewiesen: Es handelt sich hierbei um den Saldo der Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr (Gesamtergebnis). Die große Bedeutung des Gesamtergebnisses rührt daher, dass die Kennzahl abgeleitet ist aus dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit, wonach eine Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen sollte wie sie selbst erwirtschaftet. Die Größen des Ressourcenaufkommens bzw. des Ressourcenverbrauchs spiegeln sich haushalterisch in den Erträgen bzw. Aufwendungen wider. Generell gilt somit, dass das Gesamtergebnis regelmäßig ausgeglichen sein muss, um von einer generationengerechten Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der jahresbezogene Ergebnisausgleich verfehlt, so wird in finanzwirtschaftlicher Hinsicht per Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt.

Wie aus Tabelle 1 abgelesen werden kann ist, sind die Kreisfinanzen in Rheinland-Pfalz eher instabil. 20 von 24 Landkreisen (83,3 Prozent) sind 2014 defizitär im Ergebnishaushalt. Nur der Landkreis Mainz-Bingen, der Landkreis Mayen-Koblenz, der Rhein-Hunsrück-Kreis und der Westerwaldkreis gleichen ihr Ergebnis 2014 aus und leben folglich finanzwirtschaftlich nicht auf Kosten künftiger Generationen. Besonders bemerkenswert ist hierbei der Westerwaldkreis: So gelingt dem Landkreis der Ergebnisausgleich, obwohl er die im Vergleich niedrigsten Pro-Kopf-Erträge generiert, er keine Finanzmittel aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds erhält und er darüber hinaus der flächenmäßig viertgrößte Landkreis ist und folglich ein großes Gebiet zu bedienen hat.

Zum Stichtag 31.12.2012 hatten der Landkreis Mainz-Bingen (Schulden von 56 Euro je Einwohner) und der Westerwaldkreis (Schulden von 208 Euro je Einwohner) des Weiteren die niedrigste bzw. zweitniedrigste Pro-Kopf-Verschuldung beim nicht-öffentlichen Bereich aller 24 rheinland-pfälzischen Landkreise. Der Rhein-Hunsrück-Kreis hatte die viertniedrigsten Schulden (Schulden von 395 Euro je Einwohner), der Landkreis Mayen-Koblenz hatte den zwölfthöchsten Schuldenstand (Schulden von 1.009 Euro je Einwohner).

Das höchste Pro-Kopf-Ergebnisdefizit planen für 2014 die Landkreise Kusel (-160,40 Euro je Einwohner), Kaiserlautern (-136,38 Euro je Einwohner) und Birkenfeld (-125,50 Euro je Einwohner). Die drei Landkreise zählen zugleich zu den am höchsten verschuldeten Landkreisen in Rheinland-Pfalz. So hatte der Landkreis Kusel zum 31.12.2012 die höchste (Schulden von 2.520 Euro je Einwohner), der Landkreis Kaiserslautern die zweithöchste (2.072 Euro je Einwohner) und der Landkreis Birkenfeld die vierthöchste Pro-Kopf-Verschuldung (1.511 Euro je Einwohner).

» Schulden-Ranking der 295 Landkreise in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
    Autor: Andreas Burth

Die Summe der 24 Landkreise veranschlagt für 2014 ein Ergebnisdefizit von -85.924.494 Euro. Dies entspricht -28,97 Euro je Einwohner bzw. -2,29 Prozent der Erträge.

Kreisfinanzen: Ergebnisplanung 2014 der Landkreise in Rheinland-Pfalz

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Kreispolitiker in den defizitären Landkreisen vor umgehend zu ergreifenden Konsolidierungsmaßnahmen stehen. Um dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit zu genügen, muss der Ergebnisausgleich regelmäßig gelingen. Die Kommunalpolitik in allen defizitären Landkreisen ist aufgefordert, ihre Defizite umgehend vollständig abzubauen und Fehlbeträge der Vergangenheit durch Überschüsse zu nivellieren. Falls der Ergebnisausgleich nicht durch andere Maßnahmen herbeigeführt wird, ist als Ultima Ratio der Hebesatz der Kreisumlage so lange anzuheben, bis der Ausgleich erreicht ist. Hier ist auch die Kommunalfinanzaufsicht gefordert, die notwendigen Ertragssteigerungs- und/oder Aufwandssenkungsmaßnahmen in den Kreishaushalten einzufordern, falls die Landkreise nicht von sich aus den Ergebnisausgleich herbeiführen.

Bemerkenswert ist auch die in einigen Landkreisen festgestellte Parallelität von hohen Schulden und zugleich noch immer hohen Defiziten. Die Kommunalpolitik steht hier vor besonderen Herausforderungen, die Konsolidierungsversäumnisse der Vergangenheit und Gegenwart zu beseitigen. In diesen Landkreisen wird auch die Kommunalfinanzaufsicht in besonderem Maße in der Pflicht sein, Politik und Verwaltung umgehend und mit aller notwendigen Entschiedenheit zurück auf den Pfad der Haushaltskonsolidierung zu führen. Der Ergebnisausgleich muss spätestens zum Ende der Mittelfristplanung wieder erreicht werden. In den Folgejahren sind die Fehlbeträge der Vergangenheit durch Überschüsse vollständig zu kompensieren. Die Notwendigkeit eines Ausgleichs von früheren Fehlbeträgen durch künftige Überschüsse gilt analog auch für alle übrigen aktuell und/oder in der Vergangenheit defizitären Landkreise.



Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Kommunalfinanzen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. unter diesen Links:

» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de



Überblick - Haushaltsanalysen 2014 auf HaushaltsSteuerung.de:
» Ergebnisplanung 2014 der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz im Vergleich (3.12.2014)
» Ergebnisplanung 2014 der Kreise in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (2.12.2014)
» Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadt
   Hannover und der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen im Vergleich (27.11.2014)

» Produktbereich-Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2014 der 22 kreisfreien Städte in
   Nordrhein-Westfalen im Vergleich (15.11.2014)

» Vergleich der Ergebnishaushalte und Realsteuerhebesätze 2014 der 52 Gemeinden im
   Saarland (13.11.2014)

» NKHR-Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadtkreise in
   Baden-Württemberg im Vergleich (1.11.2014)

» Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 in den 48 kreisangehörigen
   Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (29.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der sieben Sonderstatusstädte in Hessen im Vergleich
   (28.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im
   Vergleich (26.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich
   (24.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich
   (16.10.2014)

» NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich (11.10.2014)






©  Andreas Burth, Marc Gnädinger