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Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 in den 48 kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich
Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 in den 48 kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich
29. Oktober 2014 |
Autor: Andreas Burth
Auf die Frage, die Kommunen welcher Flächenländer in ihrem Durchschnitt eine besonders kritische Finanzlage aufweisen,
wird neben den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland regelmäßig auch Nordrhein-Westfalen benannt. Am kritischsten
ist die finanzielle Situation hierbei tendenziell in denjenigen NRW-Kommunen, die an Stufe 1 (verpflichtende Teilnahme)
oder Stufe 2 (freiwillige Teilnahme) des Stärkungspakts Stadtfinanzen teilnehmen. Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist ein
Programm des Landes Nordrhein-Westfalen, das konsolidierungsbedürftige Kommunen finanziell unterstützen und damit die
finanzielle Leistungsfähigkeit der betreffenden Kommunen dauerhaft verbessern soll. Weitere Informationen zum Stärkungspakt
Stadtfinanzen finden Sie unter folgendem Link.
» Stärkungspakt Stadtfinanzen
Hrsg.: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
In Anbetracht der bevorstehenden Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2015 erscheint es relevant, auf Grundlage
der aktuellsten vorliegenden Haushaltsdaten (d.h. der
Haushaltssatzungen 2014) einen Blick auf die derzeitige Finanzsituation
in den insgesamt 48 kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zu werfen. Gegenstand des vorliegenden
Blog-Eintrags ist vor diesem Hintergrund die vergleichende Analyse der Ergebnisplanung und der Realsteuerhebesätze dieser
48 Gemeinden für das Haushaltsjahr 2014.
Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnisplan
- Realsteuerhebesätze
- Weitere Informationen
Allgemeine Strukturdaten
Hilfreich bei der Durchführung von Finanzkennzahlenvergleichen zwischen verschiedenen kreisangehörigen Gemeinden ist die
Kenntnis wichtiger Strukturdaten sowie sonstiger allgemeiner Informationen. Tabelle 1 weist aus diesem Grund zu jeder
kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinde in Nordrhein-Westfalen die Einwohnerzahl, die Fläche und die Einwohnerdichte aus.
Ergänzend berichtet wird auch die Landkreis-Zugehörigkeit.
Zusätzlich zu obigen Informationen ist in Tabelle 1 auch verzeichnet, welcher Stufe im Stärkungspakt Stadtfinanzen die
betreffende Gemeinde zuzuordnen ist. Gemeinden in der Stufe 1 sind zur Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen verpflichtet
(insg. 28 kreisangehörige Gemeinden), für Gemeinden in der Stufe 2 ist die Teilnahme freiwillig (insg. 20 kreisangehörige Gemeinden).
Die Quellen der folgenden, über die vorstehenden allgemeinen Strukturdaten/Informationen hinausgehenden Daten sind die
Haushaltssatzungen 2014 der einzelnen Gemeinden. Nachfolgend aufgelistet ist zu jeder Gemeinde das Datum der Beschlussfassung
der Satzung, um Ihnen (z.B. im Falle eventueller Nachtragshaushaltssatzungen) transparent zu machen, welche Satzungsfassung
hier konkret zur Analyse genutzt worden ist: Aldenhoven (21.11.2013), Altena (Westf.) (02.12.2013), Arnsberg (11.12.2013),
Bergneustadt (27.11.2013), Bönen (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 25.10.2014), Burscheid (14.11.2013), Castrop-Rauxel
(06.02.2014), Datteln (26.11.2013), Dorsten (20.11.2013), Engelskirchen (20.11.2013), Gladbeck (21.11.2013), Gummersbach
(28.11.2013), Haltern am See (28.11.2013), Halver (25.11.2013), Hattingen (17.12.2013), Herten (27.11.2013), Korschenbroich
(Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 25.10.2014), Kürten (06.11.2013), Löhne (18.12.2013), Marienheide (26.11.2013), Marl
(28.11.2013), Marsberg (22.11.2013), Menden (Sauerland) (19.11.2013), Minden (28.11.2013), Moers (27.11.2013), Monschau
(26.11.2013), Nachrodt-Wiblingwerde (25.11.2013), Neunkirchen-Seelscheid (27.11.2013), Nideggen (28.01.2014), Nörvenich
(12.12.2013), Nümbrecht (28.11.2013), Oer-Erkenschwick (28.11.2013), Porta Westfalica (25.11.2013), Recklinghausen (02.12.2013),
Schwelm (12.12.2013), Schwerte (25.09.2013), Selm (22.11.2012 und Nachtragshaushaltssatzung vom 20.02.2014), Sprockhövel
(21.11.2013), Stolberg (19.11.2013), Übach-Palenberg (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 25.10.2014), Velbert
(Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 25.10.2014), Waltrop (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 25.10.2014), Welver
(27.11.2013), Werdohl (18.11.2013), Werl (28.11.2013), Windeck (Beschlussdatum unbekannt; abgerufen am 25.10.2014), Witten
(25.11.2013), Würselen (19.11.2013).
Bei den Daten der Haushaltssatzungen handelt es sich grundsätzlich um Planwerte. Dies ist bei der Interpretation des folgenden
Datenangebots zu beachten. So können die im Jahresabschluss ausgewiesenen, tatsächlich realisierten Werte von den Plandaten
z.T. deutlich abweichen.
Ergebnisplan
Die wichtigste Finanzkennzahl zur Beurteilung der Haushaltslage einer Kommune wird im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)
im
Ergebnisplan ausgewiesen: Es handelt sich hierbei um den Saldo der Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr (Gesamtergebnis).
Die große Bedeutung des Gesamtergebnisses rührt daher, dass die Kennzahl abgeleitet ist aus dem ethischen Leitbild der
Generationengerechtigkeit, wonach eine Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen sollte wie sie selbst erwirtschaftet.
Die Größen des Ressourcenaufkommens bzw. des Ressourcenverbrauchs spiegeln sich haushalterisch in den Erträgen bzw. Aufwendungen
wider. Generell gilt somit, dass das Gesamtergebnis regelmäßig ausgeglichen sein muss, um von einer generationengerechten
Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der jahresbezogene Ergebnisausgleich verfehlt, so wird in finanzieller Hinsicht per
Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt.
Wie aus Tabelle 2 ersichtlich ist, weist für das Haushaltsjahr 2014 keine kreisangehörige Stärkungspakt-Gemeinde ein Plus im
Ergebnisplan auf. Lediglich acht Gemeinden liegen bei ihrem Defizit unter 50 Euro je Einwohner. Das geringste Pro-Kopf-Defizit 2014
veranschlagt Übach-Palenberg mit -3,13 Euro je Einwohner (entspricht -0,13 Prozent der Erträge). Der Haushalt von Übach-Palenberg
ist damit jahresbezogen nahezu ausgeglichen. Das höchste Pro-Kopf-Defizit 2014 findet sich in der Haushaltssatzung von Nachrodt-Wiblingwerde
mit -330,77 Euro je Einwohner, was -21,84 Prozent des Ertragsvolumens entspricht. Die Summe der kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden
liegt bei einem Plandefizit von -126,10 Euro je Einwohner bzw. -5,44 Prozent des Gesamtbetrags der Erträge.
Zu beachten ist bei der Interpretation der Defizite im Ergebnisplan, dass die Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspakt
Stadtfinanzen ergebniswirksam unter der Ertragsposition "Zuwendungen und allgemeine Umlagen" verbucht werden. Das "eigentliche"
Ergebnisdefizit ohne die temporär gewährten Konsolidierungshilfen ist folglich höher als das in der Haushaltssatzung veranschlagte
Ergebnisdefizit.
In der Gesamtschau auf die Ergebnisplanung 2014 ist festzustellen, dass die kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen zumeist noch nicht über den (Konsolidierungs-)Berg sind. Dies gilt in noch stärkerem Maße, wenn man die den Stärkungspakt-Gemeinden gewährten, ertragswirksamen Konsolidierungshilfen heraus rechnet. In Anbetracht von mancherorts noch immer bestehenden, sehr hohen Defiziten wird es in den betreffenden Gemeinden darauf ankommen, weiterhin zeitnah und konsequent auf der Aufwands- und/oder Ertragsseite Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen, um den Ergebnisausgleich und damit die Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik wieder herzustellen. Dabei wird es in den defizitären Gemeinden ohne Zweifel weiterer einschneidender Konsolidierungsmaßnahmen bedürfen. Werden diese notwendigen Konsolidierungsanstrengungen indes hinausgezögert, hat dies letztlich nur noch härtere Maßnahmen in der Zukunft zur Folge.
Realsteuerhebesätze
In der Haushaltssatzung wird, sofern dies nicht im Rahmen einer separaten Hebesatzsatzung geschieht, regelmäßig
die Höhe der drei
Hebesätze der
Realsteuern
(Grundsteuer A, Grundsteuer B,
Gewerbesteuer) festgelegt. Die entsprechenden
Hebesatzfestsetzungen der Stärkungspakt-Gemeinden sind in Tabelle 3 ausgewiesen. Der am Ende der Tabelle verzeichnete
Durchschnittswert spiegelt das arithmetische Mittel der einzelnen Hebesätze wider. Es handelt sich demzufolge nicht um den
gewogenen Durchschnittshebesatz.
Die Realsteuerhebesätze sind für die Gemeinden von besonderer Relevanz für Steuerungsentscheidungen, da erstens
das Aufkommen vollständig (Grundsteuer A/B) oder zumindest größtenteils (Gewerbesteuer) bei den Gemeinden verbleibt,
zweitens die Erträge durch die Hebesatzfestsetzung unmittelbar beeinflusst werden können und es sich drittens um sehr
voluminöse Ertragspositionen handelt (Ausnahme: Grundsteuer A).
Die niedrigsten Hebesätze erheben in der Gruppe der kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden folgende Kommunen:
Schwelm (210 Prozent bei der Grundsteuer A) und Löhne (420 Prozent bei der Grundsteuer B und 410 Prozent bei der
Gewerbesteuer). Die höchsten Hebesätze finden sich in folgenden Gemeinden: Selm und Castrop-Rauxel (jeweils 600 Prozent
bei der Grundsteuer A), Selm und Haltern am See (jeweils 825 Prozent bei der Grundsteuer B) sowie Marl (530 Prozent bei
der Gewerbesteuer).
Generell ist bei den kreisangehörigen Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein vergleichsweise hohes Niveau bei den
Realsteuerhebesätzen zu beobachten. Die Gemeinden zeigen damit einen aktuellen Trend auf: Neben der Aufwandsseite setzen
defizitäre Kommunen bei ihren Konsolidierungsmaßnahmen zunehmend auch an der Ertragsseite - und hier v.a. an den Hebesätzen
der Realsteuern - an, um ihr Defizit im Ergebnisplan in den Griff zu bekommen und damit das Leben auf Kosten künftiger
Generationen zu stoppen. In Anbetracht der z.T. noch immer beträchtlichen Defizite ist das Ende der Hebesatzerhöhungen
wahrscheinlich auch noch nicht erreicht. Gerade in den hoch defizitären Gemeinden ist perspektivisch mit weiter steigenden
Hebesatzniveaus (v.a. im Bereich der Grundsteuer B) zu rechnen.
Einen sehr interessanten Haushaltskonsolidierungsansatz im Kontext der Grundsteuer-B-Hebesätze verfolgen
die Stadt Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, die Ortsgemeinde Stadtkyll in Rheinland-Pfalz und die Stadt Taunusstein
in Hessen. Die drei Kommunen haben ihr Ortsrecht freiwillig um eine sog.
Nachhaltigkeitssatzung ergänzt. Diese sieht jeweils die Etablierung einer automatischen Koppelung
des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den jahresbezogenen Ergebnisausgleich vor, um hierüber politische Anreize für
Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen in anderen Bereichen zu schaffen (sog.
doppische Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag).
Kommunen mit hohen Ergebnisdefiziten könnten dieses Modell für
die Übergangsphase (d.h. bis zum vollständigen Abbau des Defizits) erweitern um eine Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den anvisierten
Defizitabbaupfad. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
Hrsg.: Stadt Freudenberg
» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
Hrsg.: Stadt Taunusstein
» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse (Seite 156 bis 183)
Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers
Weitere Informationen
Eine vergleichende Analyse der Haushaltssatzungen 2014 der kreisfreien NRW-Städte (inkl. allen kreisfreien Stärkungspakt-Städten)
finden Sie unter folgendem Link:
» NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich, Blog-Eintrag vom 11. Oktober 2014
Autor: Andreas Burth
Weitergehende Finanzdaten zu Kommunen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. unter diesen Links:
» Ranking zur Verschuldung der 374 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Blog-Eintrag vom 8. August 2014
Autor: Andreas Burth
» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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