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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2016 der kreisfreien NRW-Städte

Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2016 der kreisfreien NRW-Städte
27. April 2016  |  Autor: Andreas Burth



Nordrhein-Westfalen zählt im Hinblick auf die Kommunalfinanzen in Deutschland zu den Ländern mit größeren Finanzproblemen. Betroffen ist sowohl die Gruppe der kreisfreien Städte als auch die Gruppe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Gerade im Hinblick auf ihre hohen Budgetvolumina sind die kreisfreien Städte von besonderer Relevanz. Sie sind bereits in früheren Beiträgen auf vergleichender Grundlage analysiert worden. Neben (vergangenheitsbezogenen) statistischen Untersuchungen sind auch die Planungen im Rahmen der Haushaltssatzungen 2014 (inkl. Haushaltspläne 2014) betrachtet worden (siehe Links). Gerade Plandaten sind aufgrund ihrer hohen Aktualität sehr aufschlussreich zur Beurteilung der aktuellen Finanzlage. Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Beitrag darauf ab, die Haushaltssatzungen 2016 der 22 kreisfreien Städte hinsichtlich ihrer Ergebnisplanung und ihrer Hebesatzfestsetzungen vergleichend zu analysieren. Die formell ebenfalls kreisfreie Stadt Aachen wird hier aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Städteregion Aachen außen vor gelassen.

» Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte Deutschlands, Blog-Eintrag vom
    30. März 2016

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkredite der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 24. März 2016
    Autor: Andreas Burth

» Produktbereich-Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2014 der 22 kreisfreien Städte in
    Nordrhein-Westfalen im Vergleich, Blog-Eintrag vom 15. November 2014

    Autor: Andreas Burth

» NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich,
    Blog-Eintrag vom 11. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

Für die Interpretation von Haushaltsdaten ist auch die Kenntnis einzelner Strukturkennzahlen relevant. Unter die Strukturkennzahlen fallen z.B. die Bevölkerungszahl, die Fläche und der Quotient aus beiden Größen (Einwohner je Quadratkilometer, sog. Bevölkerungsdichte). Die Ausprägung dieser drei Kenngrößen ist für jede der 22 kreisfreien Städte in Tabelle 1 aufgeführt. Die aktuellsten statistischen Daten beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2014. Selbige werden auch hier verwendet.

Insgesamt zählen die 22 Städte 7.118.831 Einwohner, eine Fläche von 3.726,9 Quadratkilometern und eine Bevölkerungsdichte von 1.910 Einwohnern je Quadratkilometer. Die Spannweite reicht bei der Einwohnerzahl von 109.009 in Remscheid bis 1.046.680 in Köln. Die kleinste Gemarkungsfläche ist Herne zuzurechnen (51,4 Quadratkilometer). Die größte Fläche hat Köln mit 405,0 Quadratkilometern. Bei der Einwohnerdichte ist eine Spannweite von 780 Einwohnern je Quadratkilometer in Hamm bis 3.007 Einwohnern je Quadratkilometer in Herne zu beobachten.

Ergänzend wird in Tabelle 1 aufgeführt, ob die betreffende Stadt Teilnehmer am Stärkungspakt Stadtfinanzen ist. Der Stärkungspakt ist ein Programm des Landes Nordrhein-Westfalen, das konsolidierungsbedürftige Kommunen finanziell unterstützen soll. Die Teilnahme am Stärkungspakt deutet damit auf eine tendenziell schlechte finanzielle Lage in der betreffenden Kommune hin. Gleichwohl soll gerade die Teilnahme am Stärkungspakt dazu beitragen, die finanzielle Leistungsfähigkeit der teilnehmenden Kommunen wieder dauerhaft zu verbessern. Insgesamt sind 13 der 22 kreisfreien Städte (59,1 Prozent) Teilnehmer am Stärkungspakt Stadtfinanzen. Kommunen der Stufe 1 sind zur Teilnahme verpflichtet, während die Teilnahme für Kommunen der Stufe 2 freiwilligen Charakter hat. Weiterführende Informationen zum Stärkungspakt Stadtfinanzen finden Sie unter nachstehendem Link.

» Stärkungspakt Stadtfinanzen
    Hrsg.: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Grunddaten zu den 22 kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen (Einwohner, Fläche, Einwohnerdichte, Stärkungspakt-Teilnahme)

Ergänzend zu obigen Strukturdaten liefert auch ein Blick auf die Wirtschaftskraft interessante Informationen hinsichtlich der ökonomischen Rahmenbedingungen der kreisfreien Städte. Das aktuellste Jahr, zu dem statistische Daten zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der kreisfreien Städte verfügbar sind, ist das Jahr 2013. Nachstehende Abbildung vergleicht in Form eines Rankings die Höhe des nominalen Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die wirtschaftsstärksten Städte sind demnach Düsseldorf mit 70.104 Euro je Einwohner und Bonn mit 65.865 Euro je Einwohner. Am unteren Ende des Rankings finden sich Bottrop mit 20.469 Euro je Einwohner und Herne mit 23.217 Euro je Einwohner.

Ranking zur Höhe des nominalen Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts (BIP) der 22 kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 (in Euro je Einwohner)

Datengrundlage der nachfolgenden Darstellungen zur Ergebnisplanung und zu den Realsteuerhebesätzen sind die Haushaltssatzungen des Jahres 2016 der 22 kreisfreien Städte. Nachfolgend ist für die kreisfreien Städte aufgeführt, welche Satzungsversion verwendet worden ist. Bei bereits beschlossenen Haushaltssatzungen wird das Beschlussdatum benannt. Entwurfsfassungen und auch etwaige Nachtragshaushaltssatzungen sind als solche gekennzeichnet.

Verwendete Haushaltssatzungen: Bielefeld (Entwurf 2016), Bochum (Entwurf 2016), Bonn (beschlossen am 7.5.2015), Bottrop (beschlossen am 8.12.2015), Dortmund (beschlossen am 17.3.2016), Duisburg (Entwurf 2016), Düsseldorf (Entwurf 2016), Essen (Entwurf 1. Nachtrag 2015/16), Gelsenkirchen (beschlossen am 26.11.2015), Hagen (Entwurf 2016/17), Hamm (beschlossen am 9.12.2014), Herne (Entwurf 2016), Krefeld (Entwurf 2016), Leverkusen (beschlossen am 11.1.2016), Mönchengladbach (Entwurf 2016), Mülheim an der Ruhr (beschlossen am 28.1.2016), Münster (beschlossen am 16.12.2015), Oberhausen (beschlossen am 16.11.2015), Remscheid (beschlossen am 7.4.2016 (1. Nachtrag 2015/16)), Solingen (beschlossen am 18.2.2016), Wuppertal (beschlossen am 14.12.2015).

Einen Sonderfall stellt hier die Stadt Köln dar. Als einzige kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen hatte Köln auch Ende April 2016 noch keine Haushaltssatzung für das Jahr 2016 online bereitstellt (weder einen Entwurf der Haushaltssatzung noch deren finale Fassung). Die Stadtverwaltung konnte auch auf telefonische Anfrage vom 27.4.2016 noch keinen Satzungsentwurf für das Jahr 2016 bereitstellen. Hilfsweise sind die Planwerte des Jahres 2016 daher an dieser Stelle aus der mittelfristigen Ergebnisplanung des Vorjahres (Haushaltsplan 2015 vom 23.6.2015) entnommen worden. Die ausgewiesenen Realsteuerhebesätze sind die des Jahres 2015.

Bei den Daten der Haushaltssatzungen handelt es sich grundsätzlich um Planwerte. Dies gilt es bei der Interpretation der folgenden Daten zur Ergebnisplanung 2016 zu beachten. So können die im Jahresabschluss ausgewiesenen, tatsächlich realisierten Werte von diesen Plandaten (teilweise deutlich) abweichen.

Des Weiteren sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass die Haushaltssatzungen jeweils nur die Kernhaushalte der Städte abdecken. Etwaige Auslagerungen (z.B. Eigenbetriebe und GmbHs) bleiben damit außen vor. Das Instrument der Auslagerung wird gerade von größeren Städten häufiger zur Aufgabenwahrnehmung verwendet. Dies gilt es bei der Interpretation der hier aufgeführten Daten zur Ergebnisplanung zu beachten.

Der im Ergebnisplan ausgewiesene Saldo aus Erträgen (Ressourcenaufkommen einer Periode, z.B. Steuererträge, Zinserträge) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch einer Periode, z.B. Personalaufwendungen, Abschreibungen, Zinsaufwendungen, Transferaufwendungen) gilt als finanzwirtschaftlicher Indikator für die Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik. Ist der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen regelmäßig ausgeglichen (oder positiv) wird demnach eine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben, während ein negativer Saldo bedeutet, dass in Höhe des Defizits in finanzieller Hinsicht auf Kosten künftiger Generationen gelebt wird.

Im Falle der Teilnehmer am Stärkungspakt Stadtfinanzen ist zu beachten, dass die aus dem Stärkungspakt temporär gewährten Konsolidierungshilfen von den Städten ergebniswirksam als Erträge verbucht werden und somit das Defizit mindern. Das "eigentliche" Defizit der Stärkungspakt-Teilnehmer ist folglich höher als das im Ergebnisplan veranschlagte Defizit.

In ihrer Summe verzeichnen die 22 Städte Erträge von 26,54 Mrd. Euro und Aufwendungen von 27,50 Mrd. Euro, woraus sich ein Ergebnissaldo in Höhe von -0,96 Mrd. Euro ergibt. Der Ergebnissaldo entspricht -134 Euro je Einwohner bzw. -3,60 Prozent der Erträge.

Insgesamt 19 von 22 Städten planen für das Jahr 2016 mit einem negativen Saldo aus Erträgen und Aufwendungen. Die höchsten Pro-Kopf-Defizite haben Mülheim an der Ruhr (-404 Euro je Einwohner) und Solingen (-374 Euro je Einwohner). In Prozent der Erträge weisen Herne (-11,04 Prozent der Erträge) und Solingen (-10,36 Prozent der Erträge) die höchsten Ergebnisdefizite aus.

Die drei Städte mit Ergebnisüberschüssen sind Duisburg (9 Euro je Einwohner bzw. 0,26 Prozent der Erträge), Hamm (29 Euro je Einwohner bzw. 0,77 Prozent der Erträge) und Remscheid (12 Euro je Einwohner bzw. 0,35 Prozent der Erträge). Sowohl Duisburg als auch Hamm und Remscheid sind Stufe-1-Teilnehmer am Stärkungspakt Stadtfinanzen.

Stadtfinanzen: Erträge und Aufwendungen der 22 kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 gemäß Haushaltssatzung (Ergebnisplanung)

Die Städte generieren ihre Erträge aus verschiedenen Quellen. Zu nennen sind z.B. die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer. Bei den drei zuvor genannten Ertragsquellen handelt es sich um Positionen, deren Volumen von den Städten nicht unmittelbar beeinflusst werden kann. Anders gestaltet sich dies bei den Realsteuern (Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer). Über das Recht zur Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern haben die Städte einen direkten Einfluss auf das Ertragsniveau.

In ihrer Hebesatzentscheidung haben die Städte weitgehende Spielräume. Eine rechtliche Untergrenze gibt es nur im Falle der Gewerbesteuer, die nach § 16 Abs. 4 Gewerbesteuergesetz bei mindestens 200 Prozent zu liegen hat. Die Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B können im Prinzip auch bei 0 Prozent liegen. Allerdings ergibt sich aus der Pflicht zum Haushaltsausgleich eine indirekte Untergrenze für die Realsteuerhebesätze. So lassen sich die Realsteuern als Ultima Ratio zum Ausgleich verbleibender Haushaltsdefizite verstehen. In diesem Sinne sind die Realsteuerhebesätze an die Erfordernisse des regelmäßigen Haushaltsausgleichs anzupassen.

Nach oben hin ist die Hebesatzhöhe durch das Erdrosslungs- und Willkürverbot begrenzt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stufte eine von der Stadt Selm in Nordrhein-Westfalen vorgenommene Erhöhung des Grundsteuer-B-Hebesatzes von 445 auf 825 Prozent nicht als erdrosselnd oder willkürlich ein (siehe Link). Die 825 Prozent stellen dabei nicht den aktuellen (Stand: 2014) Höchsthebesatz in Deutschland dar. So liegt beispielsweise die Gemeinde Nauheim in Hessen mit 960 Prozent merklich über dem Wert der Stadt Selm.

» Grundsteuerhebesatz von 825 Prozent in Selm hat keine erdrosselnde Wirkung,
    Blog-Eintrag vom 18. Dezember 2012

    Autor: Marc Gnädinger

In der Gruppe der 22 kreisfreien NRW-Städte hat die Stadt Düsseldorf mit 156 Prozent den geringsten Hebesatz der Grundsteuer A im Jahr 2016. Der Höchsthebesatz findet sich bei der Grundsteuer A in Hagen (375 Prozent). Im Falle der Grundsteuer B reicht die Spannweite von 440 Prozent in Düsseldorf bis 855 Prozent in Duisburg. Finanzwirtschaftlich relevant ist von den Grundsteuern für die kreisfreien Städte i.d.R. nur die Grundsteuer B. Die Grundsteuer A generiert gerade in größeren Städten nur einen sehr kleinen Anteil an den Gesamterträgen.

Hinsichtlich der Gewerbesteuer liegt keine der 22 Städte in der Nähe der rechtlichen Untergrenze von 200 Prozent. Insofern hat diese Untergrenze für die kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen auch kaum praktische Relevanz. Der niedrigste Gewerbesteuerhebesatz ist in der Landeshauptstadt Düsseldorf festzustellen (440 Prozent). Der höchste Hebesatz der Gewerbesteuer ist mit 550 Prozent in Oberhausen zu beobachten.

Stadtfinanzen: Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer) in den 22 kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 gemäß Haushaltssatzung

Weiterführende Analysen zu den Kommunalfinanzen in Nordrhein-Westfalen finden Sie z.B. auf folgenden Seiten.

» Kommunale Verschuldung in Nordrhein-Westfalen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Vergleich der Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen NRW-Städte mit mindestens
    50.000 Einwohnern, Blog-Eintrag vom 6. April 2016

    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
    mit 20.000 bis 49.999 Einwohnern, Blog-Eintrag vom 11. April 2016

    Autor: Andreas Burth

» Schulden-Ranking der 31 Kreise in Nordrhein-Westfalen, Blog-Eintrag vom
    19. April 2016

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkreditschulden der steuerstärksten kreisangehörigen Gemeinden in
    Nordrhein-Westfalen, Blog-Eintrag vom 12. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ohne Kassenkredite trotz eines starken
    Bevölkerungsrückgangs, Blog-Eintrag vom 11. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kreisangehörige NRW-Gemeinden ohne Kassenkredite trotz schwieriger
    Rahmenbedingungen im Sozialbereich, Blog-Eintrag vom 8. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer
    Steuereinnahmekraft, Blog-Eintrag vom 6. September 2015

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger