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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2016 der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz

Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2016 der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz
5. September 2016  |  Autor: Andreas Burth



Bei länderübergreifenden Analysen von Finanzdaten zeigt sich regelmäßig, dass Rheinland-Pfalz eines derjenigen Länder ist, das in der Gruppe der kreisfreien Städte größere Finanzprobleme hat. Erst kürzlich wurde dies im Weblog von HaushaltsSteuerung.de bei einem Vergleich der Pro-Kopf-Kassenkreditschulden deutlich (siehe Link). Die Kassenkredite sind größtenteils das Spiegelbild der kumulierten Haushaltsdefizite früherer Jahre. Neben einem Blick in die Vergangenheit erscheint jedoch auch eine Perspektive auf das laufende Haushaltsjahr (d.h. 2016) interessant. Die Haushaltsdaten zeigen, ob das u.a. an den Kassenkrediten ablesbare "Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse" inzwischen umgekehrt werden konnte (bzw. inwieweit es weiter fortgesetzt wird).

» Grundsteuer-B-Hebesätze und Pro-Kopf-Kassenkredite der kreisfreien Städte,
    Blog-Eintrag vom 2. September 2016

    Autor: Andreas Burth

Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Beitrag darauf ab, die Ergebnisplanung und die Realsteuerhebesätze der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2016 auf vergleichender Basis zu untersuchen. Datenquelle sind die Haushaltssatzungen 2016. Die untersuchten Werte sind folglich Plandaten. Die Planungen können von den (tatsächlich realisierten) Rechnungsdaten abweichen.

Überblick:
- Grunddaten
- Ergebnisplanung im Jahr 2016
- Realsteuerhebesätze im Jahr 2016
- Hebesätze der Grundsteuer B und Pro-Kopf-Jahresfehlbetrag im Jahr 2016
- Weitere Informationen



Grunddaten

Für eine Analyse von Haushaltssatzungen ist es wichtig, zunächst einen Blick auf einzelne Grunddaten der kreisfreien Städte zu werfen. An dieser Stelle werden die Einwohnerzahl, die Fläche, die Einwohnerdichte und die Wirtschaftskraft betrachtet. Die Werte entstammen jeweils der Bundesstatistik und stellen die aktuellsten dort verfügbaren Daten dar.

Hinsichtlich der Einwohnerzahl zum 31.12.2014 reicht die Spannweite von 34.011 Einwohnern in Zweibrücken bis 206.991 Einwohnern in Mainz. Insgesamt fünf kreisfreie Städte haben weniger als 50.000 Einwohner. In mehreren anderen Flächenländern haben Städte dieser Größenklasse den Status einer kreisangehörigen Stadt. Die kleinste Fläche aller kreisfreien Städte hat zum 31.12.2014 die Stadt Speyer mit 42,6 Quadratkilometern. Kaiserslautern verzeichnet mit 139,7 Quadratkilometern den anderen Extremwert. Die Einwohnerdichte weist Werte zwischen 449 Einwohnern je Quadratkilometer (Neustadt an der Weinstraße) und 2.118 Einwohnern je Quadratkilometer (Mainz) auf.

Die kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz haben in ihrer Gesamtheit im Jahr 2013 ein nominales Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt von 49.530 Euro je Einwohner. Der gesamtdeutsche Pro-Kopf-Wert liegt bei 34.863 Euro je Einwohner. Die westdeutschen Länder (ohne Berlin) erreichen 36.905 Euro je Einwohner. Die 107 kreisfreien Städte Deutschlands (inkl. Stadtstaaten) liegen im Durchschnitt bei 46.928 Euro je Einwohner.

Vor allem die beiden Städte Ludwigshafen am Rhein (74.275 Euro je Einwohner) und Koblenz (63.959 Euro je Einwohner) sind ausgesprochen wirtschaftskräftig. Sie sollten vor dem Hintergrund ihrer sehr guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eigentlich keine nennenswerten Finanzprobleme haben.

Grunddaten der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz

In den nachfolgenden Abschnitten dieses Beitrags werden die Haushaltssatzungen 2016 der zwölf Städte hinsichtlich ihrer Ergebnisplanung und ihrer Realsteuerhebesätze untersucht. Konkret sind folgende Haushaltssatzungen analysiert worden:
  • Stadt Frankenthal (Pfalz): Haushaltssatzung 2016 vom 16.12.2015 i.V.m. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 vom 6.7.2016
  • Stadt Kaiserslautern: Haushaltssatzung 2015/16 vom 15.6.2015 i.V.m. 3. Nachtragshaushaltssatzung 2015/16 vom 11.4.2016
  • Stadt Koblenz: Haushaltssatzung 2016 vom 23.3.2016
  • Stadt Landau in der Pfalz: Haushaltssatzung 2016 vom 26.1.2016 i.V.m. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 vom 27.9.2016
  • Stadt Ludwigshafen am Rhein: Haushaltssatzung 2015/16 vom 15.12.2014
  • Stadt Mainz: Haushaltssatzung 2015/16 vom 16.12.2014
  • Stadt Neustadt an der Weinstraße: Haushaltssatzung 2016 vom 25.2.2016 i.V.m. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 vom 12.5.2016
  • Stadt Pirmasens: Haushaltssatzung 2016/17 vom 31.5.2016
  • Stadt Speyer: Haushaltssatzung 2016 vom 22.2.2016 i.V.m. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 vom 17.8.2016
  • Stadt Trier: Haushaltssatzung 2015/16 vom 5.2.2015
  • Stadt Worms: Haushaltssatzungsentwurf 2016, Abruf am 3.9.2016
  • Stadt Zweibrücken: Haushaltssatzung 2015/16 vom 11.2.2015



Ergebnisplanung im Jahr 2016

Das Jahresergebnis als Saldo der Erträge und Aufwendungen ist in der Doppik das Spiegelbild der intergenerativen Gerechtigkeit der Haushaltspolitik. Per Definition wird in einem Haushaltsjahr nicht generationengerecht gewirtschaftet, wenn das Jahresergebnis negativ ist (d.h. die Aufwendungen übersteigen die Erträge). Im Jahr 2016 gibt es keine einzige kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz, die mit einem Jahresüberschuss plant. Vielmehr sind alle zwölf Städte defizitär und planen damit im Jahr 2016 auf Kosten künftiger Generationen zu wirtschaften.

Die einzigen beiden Städte mit Pro-Kopf-Defiziten von unter 150 Euro je Einwohner sind Speyer und Neustadt an der Weinstraße. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat das zweitgeringste Defizit, obwohl sie die wirtschaftsschwächste kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz ist.

Es gibt in Rheinland-Pfalz jedoch auch kreisfreie Städte, die mit enormen Jahresfehlbeträgen planen. Besonders extrem fallen die Plandefizite in Pirmasens, Kaiserslautern und Zweibrücken aus. Die Haushaltslage der hoch defizitären Städte ist ausgesprochen bedenklich. Dies gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit relativ gut sind. Man stellt sich vor dem Hintergrund dieser Haushaltsdaten durchaus die Frage, wie hoch die Defizite wohl ausfallen, sobald wieder wirtschaftliche Krisenjahre vorherrschen.

In Rheinland-Pfalz gibt es mehrere kreisfreie Städte mit verhältnismäßig geringen Einwohnerzahlen. So hätten z.B. die Städte Zweibrücken und Primasens in einigen anderen Ländern den Status kreisangehöriger Städte. Es erscheint grundsätzlich durchaus sinnvoll ergebnisoffen zu evaluieren, inwiefern durch eine Reduktion der Zahl kreisfreier Städte in Rheinland-Pfalz die Haushaltslage einwohnerschwächerer kreisfreier Städte verbessert werden kann. Ebenso ist an dieser Stelle jedoch auch festzustellen, dass mit Speyer und Neustadt an der Weinstraße zwei kleinere kreisfreie Städte (jeweils bei etwa 50.000 Einwohnern) die geringsten Defizite in Rheinland-Pfalz haben. Insofern scheint eine niedrige Einwohnerzahl nicht grundsätzlich für Haushaltsprobleme verantwortlich zu sein.

Besonders deutlich wird dies auch an der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz, Ludwigshafen am Rhein. Die Stadt hat sehr hohe Fehlbeträge, obwohl sie nicht das Problem einer geringen Einwohnerzahl hat und sie zudem eine der wirtschaftsstärksten Städte Deutschlands ist (v.a. dank der ortsansässigen BASF SE, einem der weltgrößten Chemieunternehmen). An Ludwigshafen am Rhein wird ebenso offenkundig, dass selbst Städte mit hervorragenden ökonomischen Rahmenbedingungen in enormem Ausmaß über ihre Verhältnisse zu wirtschaften können.

» Rankings über das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt der kreisfreien Städte und Landkreise
    in Deutschland, Blog-Eintrag vom 30. Januar 2016

    Autor: Andreas Burth

Den Städten ist durch Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz ein Recht auf Selbstverwaltung garantiert worden. Dieses Recht ist jedoch untrennbar verknüpft mit einer Pflicht zur Selbstverantwortung. Hierzu gehört auch die Eigenverantwortung für die Stabilität der städtischen Finanzen. Nach Prof. Janbernd Oebbecke gilt: "Die Pflicht zum Haushaltsausgleich geht allen anderen Pflichten vor, weil auf die Dauer keine Pflicht mehr erfüllt werden kann, wenn der Haushaltsausgleich nicht gelingt." In diesem Sinne sind die Städte angehalten, ihre Konsolidierungsbemühungen sowohl ertrags- als auch aufwandsseitig zu intensivieren. Ziel muss das möglichst schnelle Erreichen dauerhaft ausgeglichener Haushalte sein. Für Städte mit hohen Kassenkreditschulden sind über den einfachen Haushaltsausgleich hinaus merkliche Haushaltsüberschüsse notwendig, um die kumulierten Lasten vergangener Haushaltsjahre schrittweise abtragen.

Pro-Kopf-Ergebnisplanung der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz gemäß  der Haushaltssatzungen für das Haushaltsjahr 2016

Für interkommunale Vergleiche sind Pro-Kopf-Werte eher geeignet als absolute Werte. Nichtsdestotrotz stellen auch die absoluten Daten relevante Informationen dar. Sie werden in Tabelle 3 nachrichtlich berichtet.

Absolute Höhe der Ergebnisplanung der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz gemäß der Haushaltssatzungen für das Haushaltsjahr 2016



Realsteuerhebesätze im Jahr 2016

Tabelle 4 berichtet Daten zu den Realsteuerhebesätzen im Jahr 2016. Bei der hinsichtlich ihres Aufkommens weniger bedeutsamen Grundsteuer A ist eine Hebesatzspannweite von 290 Prozent in Mainz bis 350 Prozent in Trier zu beobachten. Die Hebesätze der Grundsteuer B liegen in Speyer und Zweibrücken mit jeweils 400 Prozent am niedrigsten. Den Höchsthebesatz hat Mainz beschlossen (480 Prozent). Für die Gewerbesteuer sind Extremwerte von 400 Prozent in Neustadt an der Weinstraße bis 440 Prozent in Mainz zu beobachten.

Realsteuerhebesätze der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz gemäß der Haushaltssatzungen für das Haushaltsjahr 2016

Zur Einordnung der Hebesatzhöhe der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz ist ein Vergleich mit den Durchschnittshebesätzen anderer Länder angebracht. Besonders relevant erscheint ein Blick nach Nordrhein-Westfalen. Die kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen haben vielfach ebenfalls mit Finanzproblemen zu kämpfen und stehen demzufolge vor ähnlichen Konsolidierungsherausforderungen wie ihre Pendants in Rheinland-Pfalz.

Im arithmetischen Mittel haben die 22 kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für das Vorjahr 2015 folgende Durchschnittshebesätze:
  • Grundsteuer A: 260,2 Prozent
  • Grundsteuer B: 612,2 Prozent
  • Gewerbesteuer: 485,2 Prozent
Bei den beiden aufkommensstarken Realsteuern, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer, sind damit in Nordrhein-Westfalen erheblich höhere Hebesätze zu beobachten. Sowohl bei der Grundsteuer B als auch bei der Gewerbesteuer liegen alle rheinland-pfälzischen kreisfreien Städte merklich unter den Durchschnittshebesätzen in Nordrhein-Westfalen. Noch deutlicher liegen sie unter den nordrhein-westfälischen Höchsthebesätzen des Jahres 2015:
  • Grundsteuer A: 375 Prozent (Hagen)
  • Grundsteuer B: 855 Prozent (Duisburg)
  • Gewerbesteuer: 550 Prozent (Oberhausen)
Der Beschluss derart hoher Hebesätze ist zweifelsohne eine sehr unangenehme Entscheidung. Generell sind niedrige Hebesätze durchaus wünschenswert. Städte, die ihre Haushalte anderweitig nicht in den Griff bekommen, müssen jedoch auch bei den Realsteuern ansetzen. Je höher die Defizite ausfallen, desto stärker muss tendenziell auf Hebesatzerhöhungen zurückgegriffen werden. Für die Städte in Rheinland-Pfalz bestehen noch sehr große Hebesatzspielräume. In Anbetracht des gewaltigen Ausmaßes mancher Defizite (z.B. in Ludwigshafen am Rhein, Zweibrücken, Kaiserslautern, Pirmasens) sind durchaus auch Hebesatzniveaus haushaltspolitisch verantwortbar, die den nordrhein-westfälischen Höchsthebesätzen entsprechen - oder diese in Einzelfällen sogar übersteigen. Nicht verantwortbar ist demgegenüber die fortwährende Verschleppung der nötigen Konsolidierungsmaßnahmen. Jede Verzögerung bürdet nachrückenden Generationen noch größere Lasten auf. Bereits jetzt sind die meisten kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz extrem hoch verschuldet. Insbesondere die Kassenkreditbestände haben teilweise bereits exorbitant hohe Niveaus erreicht.

» Kassenkredite der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 24. März 2016
    Autor: Andreas Burth



Hebesätze der Grundsteuer B und Pro-Kopf-Jahresfehlbetrag im Jahr 2016

Der Hebesatz der Grundsteuer B gilt als "Ultima Ratio" in der Haushaltskonsolidierung. Dieses letzte Mittel wird ergriffen, wenn durch sonstige Aufwandssenkungen und Ertragssteigerungen der Haushaltsausgleich nicht herbeigeführt werden kann. Dieser Logik folgend müssten die Städte mit sehr hohen Defiziten auch sehr hohe Grundsteuer-B-Hebesätze beschlossen haben. In Rheinland-Pfalz ist dies jedoch nicht der Fall (siehe untenstehende Abbildung). Die Regressionsgerade ist vielmehr relativ flach mit leicht fallender Tendenz.

Keine Frage: Niedrige Realsteuerhebesätze sind dem Grunde nach auch in Rheinland-Pfalz haushaltspolitisch vertretbar. Diese "haushaltspolitische Vertretbarkeit" setzt jedoch voraus, dass der Konsolidierungsbedarf bis hin zum Ergebnisausgleich vollständig durch anderweitige Maßnahmen auf der Aufwands- und/oder Ertragsseite erfüllt wird (was umso schwerer fällt, je höher die Fehlbeträge sind). Dies ist im Großteil der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz jedoch nicht der Fall. Sie haben z.T. extrem hohe Defizite. An den Defiziten ist ablesbar, dass offenkundig auch außerhalb der Realsteuern nicht mit der notwendigen Entschlossenheit konsolidiert wird. Anders lassen sich derart enorme Fehlbeträge nicht erklären.

Zweifelsohne gibt es Rahmenbedingungen, die die Haushaltskonsolidierung erschweren. Es ist allerdings bezeichnend, dass die Stadt mit der geringsten Wirtschaftskraft das zweitniedrigste Haushaltsdefizit hat (Neustadt an der Weinstraße). Demgegenüber "gelingt" es der ausgesprochen wirtschaftsstarken Stadt Ludwigshafen am Rhein trotz der hervorragenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen extreme Defizite auszuweisen.

Es steht außer Frage, dass die Städte auch auf der Aufwandsseite noch erhebliche Konsolidierungspotenziale haben. Diese gilt es zu heben. Neben der Aufwandsseite müssen jedoch gerade die sehr tief defizitären Städte sehr wahrscheinlich aber auch auf der Ertragsseite ansetzen, um den Ergebnisausgleich wieder herzustellen. Denkbar sind neben den Hebesätzen der Realsteuern z.B. kostendeckende Gebühren und Steuererhöhungen bei den Bagatellsteuern.

Letztlich obliegt es der Stadt selbst zu entscheiden, ob sie den Konsolidierungsschwerpunkt eher auf die Ertrags- oder auf die Aufwandsseite legt. Die nötigen Ertragssteigerungen fallen umso geringer aus, je mehr auf der Aufwandsseite gespart wird. Unabhängig vom Weg muss das Ziel jedoch klar sein: der dauerhafte Ergebnisausgleich. Neben den Städten ist jedoch auch die Kommunalaufsicht in der Verantwortung, konsolidierungsunwillige Städte auf den Weg der Haushaltskonsolidierung zu zwingen. Allein schon am beobachteten Zusammenhang von geringen Grundsteuer-B-Hebesätzen und ausufernden Haushaltsdefiziten wird offenkundig, dass die Kommunalaufsicht in Rheinland-Pfalz ihrer Verantwortung in der Vergangenheit nicht immer gerecht geworden ist.

Pro-Kopf-Jahresfehlbetrag und Hebesatz der Grundsteuer B der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz gemäß der Haushaltssatzungen für das Haushaltsjahr 2016

Auf der Suche nach ertrags- und aufwandsseitigen Konsolidierungsideen kann den Städten ein Blick in die Haushaltssicherungskonzepte anderer Städte helfen. Eine Linksammlung zu online abrufbaren Haushaltssicherungskonzepten finden Sie über den unten aufgeführten Link.

» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepte
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de



Weitere Informationen

Weiterführende Analysen und Beiträge zu den Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachfolgende Seiten abrufbar.

» Kommunale Verschuldung in Rheinland-Pfalz
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Schulden-Ranking der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz, Blog-Eintrag vom 10. April 2016
    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Kassenkredite der 30 verbandsfreien, kreisangehörigen Städte und Gemeinden
    in Rheinland-Pfalz, Blog-Eintrag vom 9. August 2015

    Autor: Andreas Burth

» Ergebnisplanung 2014 der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz im Vergleich, Blog-Eintrag
    vom 3. Dezember 2014

    Autor: Andreas Burth

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im
    Vergleich, Blog-Eintrag vom 26. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

Vergleichende Untersuchungen zu den kreisfreien Städten in Deutschland finden Sie z.B. über nachstehende Links.

» Grundsteuer-B-Hebesätze und Pro-Kopf-Kassenkredite der kreisfreien Städte,
    Blog-Eintrag vom 2. September 2016

    Autor: Andreas Burth

» Strukturen und Rahmenbedingungen der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag
    vom 9. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte Deutschlands, Blog-Eintrag vom
    30. März 2016

    Autor: Andreas Burth

» Primärsalden der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 25. März 2016
    Autor: Andreas Burth

» Kassenkredite der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 24. März 2016
    Autor: Andreas Burth

» Ranking über die Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag
    vom 15. Februar 2016

    Autor: Andreas Burth

» Rankings über das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt der kreisfreien Städte und Landkreise
    in Deutschland, Blog-Eintrag vom 30. Januar 2016

    Autor: Andreas Burth

» Streuung der Netto-Steuereinnahmen der 103 kreisfreien Städte in Deutschland nach
    Steuerarten, Blog-Eintrag vom 18. August 2015

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger