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Finanzierungssaldo der Kommunen in Hessen in den Jahren 2009 bis 2015
Finanzierungssaldo der Kommunen in Hessen in den Jahren 2009 bis 2015
4. April 2016 |
Autor: Andreas Burth
In Ländervergleichen zur Höhe der Kommunalverschuldung findet sich Hessen regelmäßig unter den am höchsten verschuldeten
Flächenländern. Dies gilt sowohl für die Gesamtverschuldung als auch für die
Kassenkreditverschuldung (siehe Link). Neben
den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird die kommunale Familie Hessens daher auch häufig dem sog.
"Krisenquartett" zugerechnet.
» Kommunale Verschuldung der Flächenländer in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Die Lage der Kommunalfinanzen in Hessen ist gleichwohl keineswegs homogen. Vielmehr gibt es sowohl gering als auch hoch
verschuldete Kommunen. Die Heterogenität in der Verschuldungslage begründet sich dabei jedoch nicht hauptsächlich durch
bessere bzw. schlechtere Rahmenbedingungen. So konnte in früheren Blog-Einträgen gezeigt werden, dass selbst Kommunen mit
sehr schwierigen Rahmenbedingungen ohne Kassenkredite und mit einer nur geringen Gesamtverschuldung auskommen können (siehe Links).
Insbesondere hohe Kassenkreditschulden erklären sich in den hessischen Krisenkommunen i.d.R. darüber, dass die Kommunen in
der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gelebt haben. Die Finanzprobleme sind daher größtenteils von den Kommunen selbst
verursacht worden.
» Steuerschwache Gemeinden in Hessen ohne Kassenkreditschulden, Blog-Eintrag vom 4. September 2015
Autor: Andreas Burth
» Stark zersiedelte Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite, Blog-Eintrag vom 20. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
Der Stand der Gesamtverschuldung und der Stand der Kassenkredite sind zwei häufiger verwendete Indikatoren zur Beurteilung
der Finanzlage der Kommunen. Eine weitere Kenngröße ist der
Finanzierungssaldo. Letzterer wird im vorliegenden Beitrag für
die Jahre 2009 bis 2015 untersucht.
Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Finanzierungssaldo der Gesamtheit der hessischen Kommunen
- Finanzierungssaldo der kreisfreien Städte
- Finanzierungssaldo der Landkreise
- Finanzierungssaldo der Sonderstatusstädte
- Finanzierungssaldo der sonstigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Finanzierungssaldo des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen
- Weitere Informationen
Methodische Anmerkungen
Der Finanzierungssaldo als Differenz der
bereinigten Einnahmen und
Ausgaben ist eine
kameral
geprägte Kenngröße. Insbesondere zur Beurteilung der
Generationengerechtigkeit der Haushaltswirtschaft wäre eigentlich das
doppische
ordentliche Ergebnis als
Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen (inkl. Finanzerträge und -aufwendungen) eine geeignetere Kenngröße. Sie wird
allerdings statistisch nicht berichtet, weshalb hier auf den Finanzierungssaldo als Hilfsgröße zurückgegriffen wird.
Die Finanzierungssalden der 448 hessischen Kommunen werden für die einzelnen Jahre vom Hessischen Statistischen Landesamt
online nur auf kassenstatistischer Grundlage bereitgestellt (d.h. keine Daten der Rechnungsstatistik). Das gilt auch für die
früheren Jahre. Die hier berichteten kassenstatistischen Finanzierungssalden können daher von den Finanzierungssalden der
Rechnungsstatistik abweichen.
Aus methodischer Sicht ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzierungssalden jeweils nur die
Kernhaushalte abdecken. Etwaige
Extrahaushalte und sonstige
FEUs werden aus Gründen der Datenverfügbarkeit nicht einbezogen. Gerade größere Kommunen, wie
z.B. die kreisfreien Städte, erbringen in der Tendenz einen größeren Teil ihrer Aufgaben über
Auslagerungen.
Bei der Berechnung des kommunalen Finanzierungssaldos wird in Hessen zwischen der kameralen und der doppischen Haushaltssystematik
unterschieden. Die beiden Abgrenzungen des Finanzierungssaldos können wertmäßig voneinander abweichen. Den hier genutzten Daten
liegt die kamerale Haushaltssystematik zugrunde.
Bei der Interpretation des Finanzierungssaldos ist darauf hinzuweisen, dass der Finanzierungssaldo einzelner Kommunen im Zeitablauf
erheblichen Schwankungen ausgesetzt sein kann (z.B. bei Städten und Gemeinden durch Sondereffekte bei der
Gewerbesteuer). Die im
vorliegenden Beitrag vorgenommenen interkommunalen Vergleiche stellen in diesem Sinne v.a. eine Momentaufnahme für das Jahr 2015 dar.
Finanzierungssaldo der Gesamtheit der hessischen Kommunen
Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des Finanzierungssaldos für die Summe der 448 hessischen Kommunen. Aus der Abbildung wird
deutlich, dass in den Jahren der Finanz- und Wirtschaftskrise sehr hohe Defizite realisiert worden sind. In den nachfolgenden
Jahren konnten sie jedoch stetig reduziert werden. 2014 war der Finanzierungssaldo bereits fast ausgeglichen. Im Jahr 2015
hat er sich indes wieder leicht verschlechtert.
Eine Ursache für die Verschlechterung des Finanzierungssaldos von 2014 auf 2015 ist die kreisfreie Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt ist
die mit Abstand einwohnerstärkste Stadt Hessens. Im Jahr 2014 lag der Finanzierungssaldo von Frankfurt am Main bei einem Überschuss von 222,3 Mio. Euro. Für
das Jahr 2015 berichtet die Statistik eine Verschlechterung des Frankfurter Finanzierungssaldos auf einen Überschuss in Höhe von 74,8 Mio. Euro. Unter Ausblendung der Stadt
Frankfurt am Main wäre im Vorjahresvergleich daher eine Verbesserung im kommunalen Finanzierungssaldo Hessens von -282,3 Mio. Euro auf -220,2 Mio. Euro zu beobachten.
Aufgrund von Finanzproblemen in der kommunalen Familie Hessens hatte das Land Hessen beschlossen, den sog. Kommunalen Schutzschirm
aufzulegen. Der Kommunale Schutzschirm ist ein Landesprogramm zur finanziellen Unterstützung konsolidierungsbedürftiger hessischer
Kommunen. Insgesamt waren 106 von 448 hessischen Kommunen antragsberechtigt, wovon letztlich 100 Kommunen (drei kreisfreie Städte,
14 Landkreise und 83 kreisangehörige Gemeinden) am Schutzschirm teilnehmen. Auf eine Teilnahme verzichtet haben die sechs kreisangehörigen
Gemeinden Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Florstadt, Neuberg, Schmitten und Trebur. Die 100 Schutzschirm-Teilnehmer erhalten vom
Land Finanzhilfen in Form von Entschuldungsbeiträgen (bis zu 2,8 Mrd. Euro) und Zinsdiensthilfen (bis zu 400 Mio. Euro). Im Gegenzug
müssen sie durch die Umsetzung weiterer, eigener Konsolidierungsmaßnahmen innerhalb eines individuell verhandelten Zeitraums ihren
Haushalt im ordentlichen Ergebnis ausgleichen. Weitere Informationen zum Kommunalen Schutzschirm finden Sie z.B. auf der nachfolgend
verlinkten Seite.
» Kommunaler Schutzschirm Hessen
Hrsg.: Hessisches Ministerium der Finanzen
Der Schutzschirm ermöglicht eine Unterteilung der 448 hessischen Kommunen in zwei Gruppen: die 100 Schutzschirm-Kommunen (siehe
Abbildung 2) und die 348 Nicht-Schutzschirm-Kommunen (siehe Abbildung 3).
Die 100 Schutzschirm-Kommunen haben ihr Finanzierungsdefizit seit 2010 jedes Jahr reduzieren können. In ihrer Summe liegt das
Finanzierungsdefizit im Jahr 2015 noch bei -84,91 Mio. Euro. Wenn man bedenkt, dass sich die Gruppe der Schutzschirm-Kommunen
v.a. aus Kommunen zusammensetzt, die seinerzeit besonders konsolidierungsbedürftig waren, ist die zu beobachtende Entwicklung
durchaus positiv zu beurteilen. Zwar hat sicherlich die inzwischen wieder deutlich bessere wirtschaftliche Entwicklung zur Reduktion der
Defizite beigetragen. Einen wesentlichen Anteil an der Verbesserung der Haushaltslage dürfte aber auch der Schutzschirm selbst
(in der Kombination aus Landeshilfen und kommunalen Konsolidierungsmaßnahmen)
gehabt haben.
Auch für die 348 Nicht-Schutzschirm-Kommunen zeigt sich für die Jahre ab 2010 eine positive Entwicklung. Im Jahr 2014 hat die
Summe der Nicht-Schutzschirm-Kommunen einen leichten Finanzierungsüberschuss (87,05 Mio. Euro) erwirtschaftet. Im Folgejahr
hat sich dieser Überschuss allerdings wieder in ein leichtes Defizit (-60,46 Mio. Euro) verwandelt.
Auf Basis hoch aggregierter Länderdaten können bereits interessante Erkenntnisse im Hinblick auf allgemeine Entwicklungstendenzen
gewonnen werden. Ebenso interessant ist jedoch eine Differenzierung nach Kommunaltypen sowie innerhalb der einzelnen Kommunaltypen
der Blick auf die Werte einzelner Kommunen. Eine solche Analyse wird in den folgenden Abschnitten vorgenommen. Es wird dabei
zwischen fünf Kommunaltypen unterschieden:
kreisfreie Städte, Landkreise, Sonderstatusstädte, sonstige kreisangehörige Städte/Gemeinden und Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen.
Finanzierungssaldo der kreisfreien Städte
In Hessen gibt es insgesamt fünf kreisfreie Städte. Drei davon (Darmstadt, Kassel und Offenburg am Main) sind
Schutzschirm-Teilnehmer. Nach hohen Finanzierungsdefiziten in den Vorjahren hat die Summe der fünf kreisfreien Städte in den
Jahren 2014 (176,49 Mio. Euro) und 2015 (66,77 Mio. Euro) Finanzierungsüberschüsse erzielt. Im Kontext von Analysen der
Gesamtheit der kreisfreien Städte in Hessen ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass deren Gesamtfinanzlage sehr stark von der
Stadt Frankfurt am Main determiniert wird. Die Stadt Frankfurt am Main hat mit 724.869 Einwohnern zum 30.6.2015 (nach Zensus
2011) fast so viele Einwohner wie die anderen vier Städte zusammen (745.647). Zudem ist die Stadt Frankfurt am Main eine der
steuerstärksten Städte Deutschlands, was die Anteile am Gesamtbudgetvolumen der kreisfreien Städte zugunsten von
Frankfurt am Main verschiebt.
Im direkten Vergleich der fünf kreisfreien Städte wird für das Jahr 2015 deutlich, dass keineswegs alle fünf Städte
Finanzierungsüberschüsse ausweisen. Nur Kassel (284 Euro je Einwohner) und Frankfurt am Main (103 Euro je Einwohner) liegen
im positiven Bereich. Finanzierungsdefizite finden sich demgegenüber in Offenbach am Main (-63 Euro je Einwohner), Wiesbaden
(-77 Euro je Einwohner) und Darmstadt (-228 Euro je Einwohner).
Finanzierungssaldo der Landkreise
Von den 21 hessischen Landkreisen haben 14 (bzw. 66,7 Prozent) am Schutzschirm teilgenommen. Bereits hieran wird deutlich,
dass die Finanzlage der Landkreise Hessens tendenziell schwierig ist.
Analoge Ergebnisse offenbaren auch die Finanzierungssalden der Jahre 2009 bis 2015: In allen Jahren seit 2010 sind
Finanzierungsdefizite realisiert worden. Auch haben es die 21 Landkreise noch nicht geschafft, ihren Finanzierungssaldo
bis 2015 in den positiven Bereich zu verbessern. Die (defizitären) Landkreise stehen damit in den kommenden Jahren vor
weiteren Konsolidierungsherausforderungen.
Im Jahr 2015 sind zwölf Landkreise im Finanzierungssaldo defizitär. Neun Landkreise berichten Finanzierungsüberschüsse.
Unter den neun Landkreisen mit Finanzierungsüberschüssen 2015 sind auch sechs Schutzschirm-Teilnehmer (Landkreis Limburg-Weilburg,
Landkreis Marburg-Biedenkopf, Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis, Werra-Meißner-Kreis und Landkreis Kassel).
Den höchsten Finanzierungsüberschuss des Jahres 2015 verzeichnet der Landkreis Kassel mit 75 Euro je Einwohner. Es folgen der
Werra-Meißner-Kreis mit 43 Euro je Einwohner und der Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit 33 Euro je Einwohner. Die voluminösesten
Finanzierungsdefizite berichten der Rheingau-Taunus-Kreis (-234 Euro je Einwohner), der Landkreis Offenbach (-130 Euro je
Einwohner) und der Lahn-Dill-Kreis (-106 Euro je Einwohner).
Finanzierungssaldo der Sonderstatusstädte
Die Sonderstatusstädte sind ein besonderer Kommunaltyp in Hessen. Es handelt sich dabei um kreisangehörige Städte mit über
50.000 Einwohnern, die im Aufgabenportfolio zwischen den kreisfreien Städten und den "normalen" kreisangehörigen Städten und
Gemeinden anzusiedeln sind. Sonderstatusstädte nehmen folglich einzelne Aufgaben der Kreisebene auf ihrem Hoheitsgebiet wahr
(z.B. einzelne Schulträgeraufgaben und insb. Aufgaben der Jugendhilfe). Aufgrund der besonderen Aufgabenstruktur dieser Städte
erscheint es angebracht, sie in diesem Beitrag separat zu untersuchen. Konkret handelt es sich bei den sieben Sonderstatusstädten
um Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar. Von diesen sieben Städten haben drei Städte (Gießen,
Hanau und Rüsselsheim) am Kommunalen Schutzschirm teilgenommen.
Die Summe der sieben Sonderstatusstädte hat 2013 erstmals wieder Finanzierungsüberschüsse realisiert (11,83 Mio. Euro). Im
Jahr 2014 ist der Finanzierungssaldo allerdings wieder ins Defizit gerutscht (-10,86 Mio. Euro). 2015 hat sich das
Finanzierungsdefizit nochmals erhöht (-44,32 Mio. Euro).
Im Jahr 2015 sind vier Sonderstatusstädte im Finanzierungssaldo defizitär (Bad Homburg vor der Höhe, Rüsselsheim, Hanau und
Wetzlar). Fulda, Gießen und Marburg berichten Finanzierungsüberschüsse. Gießen ist die einzige am Schutzschirm teilnehmende
Sonderstatusstadt, die im Jahr 2015 einen Finanzierungsüberschuss berichtet.
Finanzierungssaldo der sonstigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden
In Hessen gibt es insgesamt 421 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Ohne die bereits im vorherigen Abschnitt untersuchten
sieben Sonderstatusstädte sind es noch 414 Städte und Gemeinden. Von diesem 414 Städte und Gemeinden haben 80 am Schutzschirm
teilgenommen. Sechs weitere kreisangehörige Städte und Gemeinden (Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Florstadt, Neuberg,
Schmitten und Trebur) waren teilnahmeberechtigt, haben von diesem Recht aber keinen Gebrauch gemacht.
Im Zeitablauf hat sich der Finanzierungssaldo der 414 kreisangehörigen Städte und Gemeinden tendenziell verbessert, wenngleich
in allen Jahren Defizite berichtet werden. 2015 liegt der Finanzierungssaldo noch bei -57,03 Mio. Euro.
Die höchsten Finanzierungsüberschüsse haben für das Jahr 2015 die Kommunen Hünfeld (2.173 Euro je Einwohner), Philippsthal (Werra)
(1.533 Euro je Einwohner) und Heidenrod (919 Euro je Einwohner) realisiert. Gerade im Hinblick auf die Extremwerte ist jedoch auch
darauf hinzuweisen, dass der Finanzierungssaldo einzelner Kommunen im Zeitablauf starken Schwankungen unterliegen kann. Insofern
stellen die hier für das Jahr 2015 berichteten Höchstwerte meist nicht den strukturellen Überschuss dieser Kommunen dar. Vielmehr
können Einmaleffekte (z.B. aus der Gewerbesteuer) zu Verzerrungen führen.
Ein Beispiel für die Schwankungsanfälligkeit des Finanzierungssaldos ist die Gemeinde Hünfeld. So lag der Finanzierungssaldo im
Jahr 2012 bei -6,75 Mio. Euro, im Jahr 2013 bei 0,51 Mio. Euro, im Jahr 2014 bei -18,93 Mio. Euro und im Jahr 2015 bei 34,36 Mio.
Euro. Von den Werten eines Jahres kann insofern nicht notwendigerweise auf die übrigen Jahre geschlossen werden. Dies gilt
grundsätzlich für alle Kommunen in Hessen, wenngleich der Finanzierungssaldo kleinerer Kommunen aufgrund der geringen Einwohnerzahl tendenziell stärker von
Sondereffekten beeinflusst wird.
Die höchsten Finanzierungsdefizite des Jahres 2015 haben die folgenden Kommunen realisiert: Biebergemünd (-1.288 Euro je Einwohner),
Sulzbach (Taunus) (-1.087 Euro je Einwohner) und Dietzhölztal (-1.044 Euro je Einwohner). Auch im Kontext der negativen Extremwerte
des Jahres 2015 sei allerdings nochmals auf die oben beschriebene Schwankungsanfälligkeit des Finanzierungssaldos verwiesen.
Finanzierungssaldo des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen
Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen mit Sitz in Kassel ist ein Kommunalverband höherer Ordnung in der Rechtsform einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist ein Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen, dem einzelne
soziale Aufgaben übertragen wurden. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen finanziert sich überwiegend über die von ihm erhobene
Verbandsumlage und ist kein Schutzschirm-Teilnehmer. Weitere Informationen zum Landeswohlfahrtsverband Hessen können folgendem
Link entnommen werden.
» Über uns: Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen
Hrsg.: Landeswohlfahrtsverband Hessen
Im Zeitablauf zeigt sich für den Landeswohlfahrtsverband Hessen in fünf von sieben Jahren ein positiver Finanzierungssaldo.
Für das Jahr 2015 wird ein Finanzierungsüberschuss von 29,32 Mio. Euro berichtet.
Der Schuldenstand im Kernhaushalt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen beläuft sich zum 31.12.2014 auf Investitionskredite
von 39,66 Mio. Euro. Kassenkreditschulden hat der Landeswohlfahrtsverband Hessen zum 31.12.2014 nicht.
Den Schulden stehen im Kernhaushalt beträchtliche Finanzvermögenswerte gegenüber (siehe Abbildung 14). Sie belaufen sich zum
31.12.2014 auf 666,42 Mio. Euro. Hiervon entfallen 389,54 Mio. Euro (58,5 Prozent) auf Bargeld und Einlagen, 59,72 Mio. Euro
(9,0 Prozent) auf Ausleihungen (vergebene Kredite), 185,58 Mio. Euro (27,8 Prozent) auf Anteilsrechte und 31,58 Mio. Euro
(4,7 Prozent) auf sonstige Forderungen. Das Volumen der Wertpapiere und Finanzderivate liegt zum 31.12.2014 bei 0 Euro.
Weitere Informationen
Weitere Analysen zu den hessischen Kommunalfinanzen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de u.a. auf den nachfolgend aufgeführten Seiten.
» Hessische Kommunen mit den höchsten/niedrigsten Kassenkreditschulden, Blog-Eintrag vom 3. April 2016
Autor: Andreas Burth
» Entwicklung des Finanzvermögens in den Kernhaushalten der hessischen Kommunen 2011 bis 2014, Blog-Eintrag vom 9. November 2015
Autor: Andreas Burth
» Fallzahlen hessischer Städte und Gemeinden mit Hebesatzanpassungen zwischen 2003 und 2014, Blog-Eintrag vom 27. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
» Stark zersiedelte Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite, Blog-Eintrag vom 20. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
» Kassenkredite und Finanzierungssalden der kreisangehörigen Gemeinden in Hessen nach Einwohnergrößenklassen, Blog-Eintrag vom 9. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
» Steuerschwache Gemeinden in Hessen ohne Kassenkreditschulden, Blog-Eintrag vom 4. September 2015
Autor: Andreas Burth
» Verteilung der Netto-Steuereinnahmen der 426 Städte und Gemeinden in Hessen 2014 nach Einwohnergrößenklassen, Blog-Eintrag vom 7. August 2015
Autor: Andreas Burth
" Kommunalverschuldung in Hessen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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