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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Finanzierungssaldo der Länder im Jahr 2015

Finanzierungssaldo der Länder im Jahr 2015
5. Mai 2016  |  Autor: Andreas Burth



Das Statistische Bundesamt hat jüngst die Kassenstatistik für das 1.-4. Vierteljahr 2015 publiziert. Der Datensatz ermöglicht eine Untersuchung der Lage der Länderfinanzen im Jahr 2015. Eine häufig verwendete Kenngröße zur Beurteilung der Finanzsituation von Gebietskörperschaften ist der Finanzierungssaldo als die Differenz aus den bereinigten Einnahmen und den bereinigten Ausgaben unter Berücksichtigung des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen.

Abgedeckt werden von der Kassenstatistik die Kern- und Extrahaushalte. Daten zu den sonstigen FEUs werden in der Kassenstatistik nicht berichtet und können daher an dieser Stelle nicht in die Betrachtung einbezogen werden. Diese methodische Einschränkung ist bei den Flächenländern weniger relevant, da sie seltener auf das Instrument der sonstigen FEUs zurückgreifen. Die Stadtstaaten nutzen indes häufiger sonstige FEUs zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Die 13 Flächenländer (ohne Kommunen) und die drei Stadtstaaten werden im vorliegenden Blog-Eintrag jeweils in derselben Tabelle abgebildet. Zugleich ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die beiden Bundesland-Typen nicht miteinander vergleichbar sind. Grund hierfür ist, dass die Stadtstaaten neben Landesaufgaben auch die kompletten kommunalen Aufgaben wahrnehmen. Ihr Aufgabenportfolio ist folglich merklich größer, was sich auch in den Ausgabenotwendigkeiten und in den Einnahmemöglichkeiten widerspiegelt. Die Unterschiede im Einnahme- und Ausgabeniveau werden auch aus der unten aufgeführten Tabelle deutlich.

Weitere Einschränkungen in der Vergleichbarkeit können sich im Falle der Flächenländer aus Unterschieden in der Aufgabenverteilung zwischen der Landesebene und der kommunalen Ebene ergeben. In einer aggregierten Betrachtungsweise wird die Aufgabenverteilung durch den sog. Kommunalisierungsgrad gemessen. Für weitere Informationen sei auf den unten verlinkten Blog-Eintrag verwiesen.

» Der Kommunalisierungsgrad im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 28. Mai 2015
    Autor: Andreas Burth

Die Summe der 16 Bundesländer verzeichnet in ihren Kern- und Extrahaushalten im Jahr 2015 einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 4,21 Mrd. Euro bzw. 52 Euro je Einwohner. Insgesamt zehn Länder haben im Jahr 2015 einen Finanzierungsüberschuss erwirtschaftet.

Finanzierungsdefizite berichten im Jahr 2015 insgesamt sechs Länder. Es handelt sich um Baden-Württemberg (-74 Euro je Einwohner), Hessen (-25 Euro je Einwohner), Nordrhein-Westfalen (-57 Euro je Einwohner), Rheinland-Pfalz (-133 Euro je Einwohner), das Saarland (-189 Euro je Einwohner) und Bremen (-492 Euro je Einwohner). Diese Länder stehen in den kommenden Jahren vor weiteren Konsolidierungsherausforderungen, um den Finanzierungssaldo zum Ausgleich zu bringen. Zwecks Verringerung der Schuldenlast können gerade bei den höher verschuldeten Ländern auch (substanzielle) Finanzierungsüberschüsse notwendig werden.

Hinsichtlich des Einnahme- und Ausgabeniveaus werden aus der Tabelle die Umverteilungswirkungen des Bund-Länder-Finanzausgleichs in Deutschland erkennbar. So berichten die wirtschaftsschwächeren ostdeutschen Flächenländer höhere Pro-Kopf-Werte bei den Einnahmen und Ausgaben als die wirtschaftsstärkeren westdeutschen Flächenländer.

Bereinigte Einnahmen, bereinigte Ausgaben und Finanzierungssaldo der Kern- und Extrahaushalte der 16 Bundesländer im Jahr 2015 im Vergleich

Weitere Informationen zum Finanzierungssaldo des deutschen Staates können Sie z.B. über nachfolgende Seite abrufen.

» Blog-Einträge zum Thema "Finanzierungssaldo"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Ergänzende Datenangebote zu den Länderfinanzen sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter nachstehenden Links verfügbar.

» Haushaltsuhren der Länder
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Verschuldung der Länder im Vergleich
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger