Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Finanzvermögen des deutschen Staates

Finanzvermögen des deutschen Staates
21. September 2014  |  Autor: Andreas Burth



Ein häufiges Thema in der Diskussion um die öffentlichen Finanzen ist der Stand der Staatsverschuldung in Deutschland. Eher selten diskutiert wird im Vergleich hierzu die Höhe des öffentlichen Vermögens, wenngleich dieses als Gegenstück zur Verschuldung ebenfalls wichtig zur Beurteilung der Lage der Staatsfinanzen ist. Ziel des vorliegenden Blog-Eintrags ist es daher, die Vermögensseite - und hier vornehmlich das Finanzvermögen als ein Teil des öffentlichen Gesamtvermögens - im Detail zu untersuchen.

Überblick:
- Allgemeine Vorbemerkungen zum Vermögen und zu den Schulden des Staates
- Finanzvermögen zum 31.12.2013 nach Ebenen
- Finanzvermögen zum 31.12.2013 nach Arten
- Finanzvermögen der Länder zum 31.12.2013 im Ländervergleich
- Finanzvermögen der Kommunen der Flächenländer zum 31.12.2013 im Ländervergleich



Allgemeine Vorbemerkungen zum Vermögen und zu den Schulden des Staates

Das zentrale Problem sämtlicher statistischer Analysen zum öffentlichen Vermögen und zur öffentlichen Verschuldung ist, dass beide Größen in der Finanzstatistik nicht vollständig abgebildet werden. Alle Untersuchungen können somit jeweils nur einen Ausschnitt der Vermögens- bzw. Verschuldungslage abdecken.

Das öffentliche Vermögen setzt sich im doppischen Sinne zusammen aus den immateriellen Vermögensgegenständen, dem Sachvermögen und dem Finanzvermögen. Finanzstatistisch erfasst ist hierbei nur das Finanzvermögen, welches auch Gegenstand der vorliegenden Analysen ist. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachvermögen fehlen in den statistischen Publikationen, da ein Teil der Kommunen, die meisten Länder sowie der Bund noch immer kameral rechnen und folglich den dazu notwendigen Umstieg auf die Doppik noch nicht vollzogen haben. Informationen zur Vermögenshöhe liegen in diesen Körperschaften i.d.R. nicht (oder nur ausschnittsweise) vor und können somit auch statistisch nicht berichtet werden.

Das statistisch erfasste Finanzvermögen setzt sich zunächst zusammen aus folgenden Positionen: Bargeld und Einlagen, Wertpapiere (Geldmarkt- und Kapitalmarktpapiere), Ausleihungen und sonstige Forderungen. Nach Gläubigern wird dabei unterschieden zwischen Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich und Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich. Bargeld und Einlagen werden dem Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich zugeordnet. Bei den sonstigen Forderungen wird nicht differenziert zwischen Forderungen beim öffentlichen und beim nicht-öffentlichen Bereich - sie werden statistisch vollständig dem Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich zugerechnet. Ergänzend berichtet die Statistik des Statistischen Bundesamtes auch Daten zur Höhe der Anteilsrechte (börsennotierte Aktien, nicht-börsennotierte Aktien, sonstige Anteilsrechte, Investmentzertifikate) sowie zur Höhe des Saldos der Finanzderivate. Der Saldo der Finanzderivate wird im vorliegenden Blog-Eintrag nur nachrichtlich ausgewiesen.

Die öffentliche Verschuldung ist im doppischen Sinne die Summe aus Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Statistisch berichtet werden nur die Geldschulden (Wertpapierschulden, Kredite und Kassenkredite) als ein Teil der Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen (z.B. Pensionsrückstellungen für Beamte) bleiben demgegenüber vollständig außen vor, da die kameral rechnenden Körperschaften über keine (oder nur ausschnittsweise) Daten zu ihrer Höhe verfügen und diese entsprechend auch nicht statistisch berichten können.

Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass neben den Schulden- und Vermögensarten auch beachtet werden muss, in welchem Maße Auslagerungen berichtet werden. So erbringt der Staat (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung) seine Aufgaben nicht nur in der Kernverwaltung, sondern bedient sich auch sog. Auslagerungen (z.B. öffentliche Unternehmen), um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Diese Auslagerungen sind dem Staat im ökonomischen Sinne ebenfalls zuzurechnen, weshalb die Gesamtheit aus öffentlichen Kernverwaltungen und Auslagerungen auch als "Konzern Staat" bezeichnet werden kann.

Im Falle der Schuldenstatistik wird durch Hinzurechnung der Geldschulden der Extrahaushalte und der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs) zu den Schulden der Kernhaushalte ein umfangreiches Bild der Geldverschuldung von Kernverwaltung und Auslagerungen gezeichnet (detaillierte Daten zur deutschen Staatsverschuldung gemäß Schuldenstatistik finden Sie unter dem unten aufgeführten Link). Die Finanzvermögensstatistik betrachtet demgegenüber nur die Kernhaushalte und die Extrahaushalte und lässt somit mit den sonstigen FEUs einen wichtigen Teil der in Form von Auslagerungen erbrachten öffentlichen Aufgabenwahrnehmung außen vor.

» Datenangebot zur Staatsverschuldung in Deutschland gemäß Schuldenstatistik
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass die Vermögens- und die Verschuldungslage des deutschen Staates aktuell nur ausschnittsweise statistisch berichtet werden. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachvermögen fehlen vollständig, das Finanzvermögen wird nur für die Kernverwaltung und einen Teil der Auslagerungen (hier: Extrahaushalte) berichtet. Die statistische Erfassung der Verschuldungslage beschränkt sich auf die Geldschulden als ein Teil der Verbindlichkeiten, wenngleich hier neben der Kernverwaltung und den Extrahaushalten auch die sonstigen FEUs einbezogen werden und damit zumindest ein weitgehend vollständiges Bild der Geldverschuldung gezeichnet wird. Die sonstigen Verbindlichkeiten und die Rückstellungen bleiben indes finanzstatistisch außen vor.

Eine wichtige Voraussetzung dafür, um eines Tages tatsächlich im Sinne einer gesamtstaatlichen Konzernbilanz ein vollständiges Bild der Vermögens- und Verschuldungslage des deutschen Staates zeichnen zu können, ist, dass v.a. auch die heute noch kameral rechnenden Kommunen, Länder sowie der Bund auf die Doppik umsteigen. Darüber hinaus sollte zumindest in Kernbereichen eine Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften (z.B. in Bewertungsfragen) erreicht werden, um eine Zusammenfassung und Konsolidierung der Bilanzen der einzelnen Körperschaften und Auslagerungen zu ermöglichen/erleichtern.

Vereinfachte Bilanz des 'Konzerns Staat'



Finanzvermögen zum 31.12.2013 nach Ebenen

Nachfolgende Abbildung 2 zeigt das Finanzvermögen von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung zum 31.12.2013 unter Einbeziehung der Kern- und Extrahaushalte (sog. öffentlicher Gesamthaushalt) und unter Berücksichtigung des Finanzvermögens beim nicht-öffentlichen und öffentlichen Bereich sowie der Anteilsrechte. Insgesamt summiert sich das öffentliche Finanzvermögen nach dieser Abgrenzung auf 953,17 Mrd. Euro bzw. 11.828 Euro je Einwohner (Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2011 zum 30.6.2013).

Hiervon entfallen auf den Bund 327,68 Mrd. Euro (4.066 Euro je Einwohner), auf die Länder 324,70 Mrd. Euro (4.029 Euro je Einwohner), auf die Kommunen der Flächenländer 179,76 Mrd. Euro (2.403 Euro je Einwohner) und auf die gesetzliche Sozialversicherung 121,03 Mrd. Euro (1.502 Euro je Einwohner).

Höhe des öffentlichen Finanzvermögens zum 31.12.2013 nach Ebenen [in Mrd. Euro]

Der Saldo der Finanzderivate erreicht insgesamt eine Höhe von -13,67 Mrd. Euro. Hiervon entfallen -12,67 Mrd. Euro auf den Bund, -689 Mio. Euro auf die Länder, -313 Mio. Euro auf die Kommunen der Flächenländer und +0,5 Mio. Euro auf die gesetzliche Sozialversicherung. Zu beachten ist im Kontext des Saldos der Finanzderivate, dass für die Kernhaushalte des Bundes sowie der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Hamburg, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen keine Meldungen zum Saldo der Finanzderivate vorlagen.



Finanzvermögen zum 31.12.2013 nach Arten

Abbildung 3 zeigt die Höhe des Finanzvermögens von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung zum 31.12.2013 unter Einbeziehung der Kern- und Extrahaushalte (sog. öffentlicher Gesamthaushalt) nach folgenden Finanzvermögensarten: Bargeld und Einlagen, Wertpapiere beim nicht-öffentlichen Bereich, Ausleihungen beim nicht-öffentlichen Bereich, sonstige Forderungen, Wertpapiere beim öffentlichen Bereich, Ausleihungen beim öffentlichen Bereich, börsennotierte Aktien, nichtbörsennotierte Aktien, sonstige Anteilsrechte, Investmentzertifikate. Die sonstigen Forderungen umfassen sowohl die sonstigen Forderungen beim öffentlichen als auch beim nicht-öffentlichen Bereich.

Der größte Teil des öffentlichen Finanzvermögens entfällt auf Bargeld und Einlagen (184,71 Mrd. Euro), Wertpapiere beim nicht-öffentlichen Bereich (153,65 Mrd. Euro) und sonstige Anteilsrechte (275,04 Mrd. Euro).

Höhe des öffentlichen Finanzvermögens zum 31.12.2013 nach Arten [in Mrd. Euro]



Finanzvermögen der Länder zum 31.12.2013 im Ländervergleich

Tabelle 1 zeigt das Pro-Kopf-Finanzvermögen der 16 Bundesländer im Ländervergleich zum 31.12.2013 unter Einbeziehung der Kern- und Extrahaushalte (sog. öffentlicher Gesamthaushalt), untergegliedert nach dem Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich (Bargeld und Einlagen, Wertpapiere beim nicht-öffentlichen Bereich, Ausleihungen beim nicht-öffentlichen Bereich, sonstige Forderungen), dem Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich (Wertpapiere beim öffentlichen Bereich, Ausleihungen beim öffentlichen Bereich) und den Anteilsrechten (börsennotierte Aktien, nichtbörsennotierte Aktien, sonstige Anteilsrechte, Investmentzertifikate). Zu beachten ist, dass die Werte für die 13 Flächenländer nicht vergleichbar sind mit den Werten für die drei Stadtstaaten, da Stadtstaaten neben Landesaufgaben auch kommunale Aufgaben wahrnehmen.

Das höchste Pro-Kopf-Finanzvermögen unter den Flächenländern hat Rheinland-Pfalz mit 8.020 Euro je Einwohner, das niedrigste entfällt auf Thüringen mit 1.068 Euro je Einwohner. Unter den Stadtstaaten hat Hamburg mit 13.320 Euro je Einwohner das höchste Finanzvermögen, während Berlin mit 4.482 Euro je Einwohner den niedrigsten Wert erreicht. Bremen liegt bei 10.496 Euro je Einwohner.

Finanzvermögen der Kern- und Extrahaushalte der Länder zum 31.12.2013 im Ländervergleich



Finanzvermögen der Kommunen der Flächenländer zum 31.12.2013 im Ländervergleich

Tabelle 2 zeigt das Pro-Kopf-Finanzvermögen der Kommunen der 13 Flächenländer im Ländervergleich zum 31.12.2013 unter Einbeziehung der Kern- und Extrahaushalte (sog. öffentlicher Gesamthaushalt), untergegliedert nach dem Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich (Bargeld und Einlagen, Wertpapiere beim nicht-öffentlichen Bereich, Ausleihungen beim nicht-öffentlichen Bereich, sonstige Forderungen), dem Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich (Wertpapiere beim öffentlichen Bereich, Ausleihungen beim öffentlichen Bereich) und den Anteilsrechten (börsennotierte Aktien, nichtbörsennotierte Aktien, sonstige Anteilsrechte, Investmentzertifikate).

Das je Einwohner höchste Pro-Kopf-Finanzvermögen weisen die Kommunen des Landes Sachsen aus (3.870 Euro je Einwohner). Den niedrigsten Wert hat Schleswig-Holstein mit 1.302 Euro je Einwohner.

Finanzvermögen der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen der Flächenländer zum 31.12.2013 im Ländervergleich





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger