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Finanzvermögen des deutschen Staates
Finanzvermögen des deutschen Staates
21. September 2014 |
Autor: Andreas Burth
Ein häufiges Thema in der Diskussion um die öffentlichen Finanzen ist der Stand der
Staatsverschuldung
in Deutschland. Eher selten diskutiert wird im Vergleich hierzu die Höhe des öffentlichen
Vermögens,
wenngleich dieses als Gegenstück zur Verschuldung ebenfalls wichtig zur Beurteilung der Lage der
Staatsfinanzen ist. Ziel des vorliegenden Blog-Eintrags ist es daher, die Vermögensseite - und hier
vornehmlich das
Finanzvermögen als ein Teil des öffentlichen Gesamtvermögens - im Detail zu untersuchen.
Überblick:
- Allgemeine Vorbemerkungen zum Vermögen und zu den Schulden des Staates
- Finanzvermögen zum 31.12.2013 nach Ebenen
- Finanzvermögen zum 31.12.2013 nach Arten
- Finanzvermögen der Länder zum 31.12.2013 im Ländervergleich
- Finanzvermögen der Kommunen der Flächenländer zum 31.12.2013 im Ländervergleich
Allgemeine Vorbemerkungen zum Vermögen und zu den Schulden des Staates
Das zentrale Problem sämtlicher statistischer Analysen zum öffentlichen Vermögen und zur öffentlichen Verschuldung
ist, dass beide Größen in der
Finanzstatistik nicht vollständig abgebildet werden. Alle Untersuchungen können
somit jeweils nur einen Ausschnitt der Vermögens- bzw. Verschuldungslage abdecken.
Das öffentliche Vermögen setzt sich im doppischen Sinne zusammen aus den
immateriellen Vermögensgegenständen, dem
Sachvermögen und dem Finanzvermögen. Finanzstatistisch erfasst ist hierbei nur das Finanzvermögen, welches
auch Gegenstand der vorliegenden Analysen ist. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachvermögen fehlen
in den statistischen Publikationen, da ein Teil der Kommunen, die meisten Länder sowie der Bund noch immer
kameral
rechnen und folglich den dazu notwendigen Umstieg auf die
Doppik noch nicht vollzogen haben. Informationen zur
Vermögenshöhe liegen in diesen Körperschaften i.d.R. nicht (oder nur ausschnittsweise) vor und können somit auch
statistisch nicht berichtet werden.
Das statistisch erfasste Finanzvermögen setzt sich zunächst zusammen aus folgenden Positionen:
Bargeld und Einlagen,
Wertpapiere
(Geldmarkt- und
Kapitalmarktpapiere),
Ausleihungen und
sonstige Forderungen.
Nach Gläubigern wird dabei unterschieden zwischen
Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich und
Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich. Bargeld und Einlagen werden dem Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich
zugeordnet. Bei den sonstigen Forderungen wird nicht differenziert zwischen Forderungen beim öffentlichen und
beim nicht-öffentlichen Bereich - sie werden statistisch vollständig dem Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich
zugerechnet. Ergänzend berichtet die Statistik des Statistischen Bundesamtes auch Daten zur Höhe der Anteilsrechte
(börsennotierte Aktien, nicht-börsennotierte Aktien, sonstige Anteilsrechte, Investmentzertifikate) sowie zur Höhe
des Saldos der
Finanzderivate. Der Saldo der Finanzderivate wird im vorliegenden Blog-Eintrag nur
nachrichtlich ausgewiesen.
Die öffentliche Verschuldung ist im doppischen Sinne die Summe aus
Verbindlichkeiten und
Rückstellungen.
Statistisch berichtet werden nur die
Geldschulden (Wertpapierschulden,
Kredite und
Kassenkredite) als ein Teil
der Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen (z.B.
Pensionsrückstellungen für Beamte) bleiben demgegenüber
vollständig außen vor, da die kameral rechnenden Körperschaften über keine (oder nur ausschnittsweise)
Daten zu ihrer Höhe verfügen und diese entsprechend auch nicht statistisch berichten können.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass neben den Schulden- und Vermögensarten auch beachtet werden muss,
in welchem Maße
Auslagerungen berichtet werden. So erbringt der Staat (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung)
seine Aufgaben nicht nur in der Kernverwaltung, sondern bedient sich auch sog. Auslagerungen (z.B.
öffentliche Unternehmen), um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Diese Auslagerungen sind dem Staat im
ökonomischen Sinne ebenfalls zuzurechnen, weshalb die Gesamtheit aus öffentlichen Kernverwaltungen und
Auslagerungen auch als "Konzern Staat" bezeichnet werden kann.
Im Falle der
Schuldenstatistik wird durch Hinzurechnung der Geldschulden der
Extrahaushalte und der sonstigen
öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs) zu den Schulden der
Kernhaushalte
ein umfangreiches Bild der Geldverschuldung von Kernverwaltung und Auslagerungen gezeichnet (detaillierte Daten zur deutschen Staatsverschuldung gemäß
Schuldenstatistik finden Sie unter dem unten aufgeführten Link). Die
Finanzvermögensstatistik betrachtet demgegenüber nur die Kernhaushalte und die Extrahaushalte und
lässt somit mit den sonstigen FEUs einen wichtigen Teil der in Form von Auslagerungen erbrachten
öffentlichen Aufgabenwahrnehmung außen vor.
» Datenangebot zur Staatsverschuldung in Deutschland gemäß Schuldenstatistik
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass die Vermögens- und die Verschuldungslage des deutschen
Staates aktuell nur ausschnittsweise statistisch berichtet werden. Die immateriellen Vermögensgegenstände
und das Sachvermögen fehlen vollständig, das Finanzvermögen wird nur für die Kernverwaltung und einen
Teil der Auslagerungen (hier: Extrahaushalte) berichtet. Die statistische Erfassung der Verschuldungslage
beschränkt sich auf die Geldschulden als ein Teil der Verbindlichkeiten, wenngleich hier neben der
Kernverwaltung und den Extrahaushalten auch die sonstigen FEUs einbezogen werden und damit zumindest
ein weitgehend vollständiges Bild der Geldverschuldung gezeichnet wird. Die sonstigen Verbindlichkeiten
und die Rückstellungen bleiben indes finanzstatistisch außen vor.
Eine wichtige Voraussetzung dafür, um eines Tages tatsächlich im Sinne einer gesamtstaatlichen
Konzernbilanz ein vollständiges Bild der Vermögens- und Verschuldungslage des deutschen Staates zeichnen
zu können, ist, dass v.a. auch die heute noch kameral rechnenden Kommunen, Länder sowie der Bund auf die
Doppik umsteigen. Darüber hinaus sollte zumindest in Kernbereichen eine Vereinheitlichung der
Rechtsvorschriften (z.B. in Bewertungsfragen) erreicht werden, um eine Zusammenfassung und
Konsolidierung
der Bilanzen der einzelnen Körperschaften und Auslagerungen zu ermöglichen/erleichtern.
Finanzvermögen zum 31.12.2013 nach Ebenen
Nachfolgende Abbildung 2 zeigt das Finanzvermögen von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung
zum 31.12.2013 unter Einbeziehung der Kern- und Extrahaushalte (sog.
öffentlicher Gesamthaushalt) und unter
Berücksichtigung des Finanzvermögens beim nicht-öffentlichen und öffentlichen Bereich sowie der Anteilsrechte.
Insgesamt summiert sich das öffentliche Finanzvermögen nach dieser Abgrenzung auf 953,17 Mrd. Euro bzw.
11.828 Euro je Einwohner (Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2011 zum 30.6.2013).
Hiervon entfallen auf den Bund 327,68 Mrd. Euro (4.066 Euro je Einwohner), auf die Länder 324,70 Mrd. Euro
(4.029 Euro je Einwohner), auf die Kommunen der Flächenländer 179,76 Mrd. Euro (2.403 Euro je Einwohner) und
auf die gesetzliche Sozialversicherung 121,03 Mrd. Euro (1.502 Euro je Einwohner).
Der Saldo der Finanzderivate erreicht insgesamt eine Höhe von -13,67 Mrd. Euro. Hiervon entfallen -12,67 Mrd. Euro
auf den Bund, -689 Mio. Euro auf die Länder, -313 Mio. Euro auf die Kommunen der Flächenländer und +0,5 Mio. Euro
auf die gesetzliche Sozialversicherung. Zu beachten ist im Kontext des Saldos der Finanzderivate, dass für die
Kernhaushalte des Bundes sowie der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Hamburg, Saarland,
Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen keine Meldungen zum Saldo der Finanzderivate vorlagen.
Finanzvermögen zum 31.12.2013 nach Arten
Abbildung 3 zeigt die Höhe des Finanzvermögens von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Sozialversicherung
zum 31.12.2013 unter Einbeziehung der Kern- und Extrahaushalte (sog. öffentlicher Gesamthaushalt) nach folgenden
Finanzvermögensarten: Bargeld und Einlagen, Wertpapiere beim nicht-öffentlichen Bereich,
Ausleihungen beim nicht-öffentlichen Bereich, sonstige Forderungen, Wertpapiere beim öffentlichen Bereich,
Ausleihungen beim öffentlichen Bereich, börsennotierte Aktien, nichtbörsennotierte Aktien, sonstige Anteilsrechte,
Investmentzertifikate. Die sonstigen Forderungen umfassen sowohl die sonstigen Forderungen beim öffentlichen als
auch beim nicht-öffentlichen Bereich.
Der größte Teil des öffentlichen Finanzvermögens entfällt auf Bargeld und Einlagen (184,71 Mrd. Euro),
Wertpapiere beim nicht-öffentlichen Bereich (153,65 Mrd. Euro) und sonstige Anteilsrechte (275,04 Mrd. Euro).
Finanzvermögen der Länder zum 31.12.2013 im Ländervergleich
Tabelle 1 zeigt das Pro-Kopf-Finanzvermögen der 16 Bundesländer im Ländervergleich zum 31.12.2013 unter
Einbeziehung der Kern- und Extrahaushalte (sog. öffentlicher Gesamthaushalt), untergegliedert nach dem
Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich (Bargeld und Einlagen, Wertpapiere beim nicht-öffentlichen Bereich,
Ausleihungen beim nicht-öffentlichen Bereich, sonstige Forderungen), dem Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich
(Wertpapiere beim öffentlichen Bereich, Ausleihungen beim öffentlichen Bereich) und den Anteilsrechten
(börsennotierte Aktien, nichtbörsennotierte Aktien, sonstige Anteilsrechte, Investmentzertifikate).
Zu beachten ist, dass die Werte für die 13 Flächenländer nicht vergleichbar sind mit den Werten für die
drei Stadtstaaten, da Stadtstaaten neben Landesaufgaben auch kommunale Aufgaben wahrnehmen.
Das höchste Pro-Kopf-Finanzvermögen unter den Flächenländern hat Rheinland-Pfalz mit 8.020 Euro je Einwohner,
das niedrigste entfällt auf Thüringen mit 1.068 Euro je Einwohner. Unter den Stadtstaaten hat Hamburg mit
13.320 Euro je Einwohner das höchste Finanzvermögen, während Berlin mit 4.482 Euro je Einwohner den
niedrigsten Wert erreicht. Bremen liegt bei 10.496 Euro je Einwohner.
Finanzvermögen der Kommunen der Flächenländer zum 31.12.2013 im Ländervergleich
Tabelle 2 zeigt das Pro-Kopf-Finanzvermögen der Kommunen der 13 Flächenländer im Ländervergleich zum 31.12.2013
unter Einbeziehung der Kern- und Extrahaushalte (sog. öffentlicher Gesamthaushalt), untergegliedert nach dem
Finanzvermögen beim nicht-öffentlichen Bereich (Bargeld und Einlagen, Wertpapiere beim nicht-öffentlichen Bereich,
Ausleihungen beim nicht-öffentlichen Bereich, sonstige Forderungen), dem Finanzvermögen beim öffentlichen Bereich
(Wertpapiere beim öffentlichen Bereich, Ausleihungen beim öffentlichen Bereich) und den Anteilsrechten
(börsennotierte Aktien, nichtbörsennotierte Aktien, sonstige Anteilsrechte, Investmentzertifikate).
Das je Einwohner höchste Pro-Kopf-Finanzvermögen weisen die Kommunen des Landes Sachsen aus (3.870 Euro je Einwohner).
Den niedrigsten Wert hat Schleswig-Holstein mit 1.302 Euro je Einwohner.
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