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Freiwillige kommunale Schuldenbremsen per Hauptsatzung oder Nachhaltigkeitssatzung in Deutschland
Freiwillige kommunale Schuldenbremsen per Hauptsatzung oder Nachhaltigkeitssatzung in Deutschland
20. September 2015 |
Autor: Andreas Burth
In den letzten Jahren haben sich einige deutsche Kommunen per Ergänzung der
Hauptsatzung oder mittels einer eigenständigen
Nachhaltigkeitssatzung Finanzregeln auferlegt, die strenger sind als das bestehende Haushaltsrecht.
Auf HaushaltsSteuerung.de wird regelmäßig über Kommunen berichtet, die sich eine solche Satzung gegeben haben. Der
vorliegende Beitrag soll Ihnen per Landkarte einen Überblick über diejenigen Vorreiterkommunen geben, die diesen Weg
bisher beschritten haben.
In der Deutschlandkarte wird inhaltlich differenziert zwischen zwei Satzungsformen: den Satzungen der 1. Generation
und den Satzungen der 2. Generation. Unter den Satzungen der 1. Generation werden Hauptsatzungsergänzungen und
Nachhaltigkeitssatzungen verstanden, die den Fokus auf das Verbot oder die Beschränkung der Aufnahme von
Geldschulden
(Wertpapierschulden,
Kredite und/oder
Kassenkredite) legen. Gegenstand kann z.B. ein Verbot der
Nettoneuverschuldung oder ein generelles
Schuldenverbot sein. Die Satzungen der 1. Generation haben im Hinblick auf ihre Hauptzielrichtung noch eher
kameralen Charakter.
Die Satzungen der 2. Generation gehen einen Schritt weiter. Zwar enthalten die Satzungen der 2. Generation meist
ebenfalls Regelungen vom Typus einer Geldschuldenbremse (siehe oben), der Schwerpunkt der Satzungen liegt jedoch in
einem anderen Regelungskonstrukt: der
doppischen Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag. Die Satzungen der
2. Generation zielen damit auf die stetige Sicherstellung des
doppischen Ergebnisausgleichs ab (d.h. der Ausgleich des
Ergebnishaushalts bzw. der
Ergebnisrechnung in (ordentlichen)
Erträgen und
Aufwendungen inkl. Finanzerträgen und -aufwendungen)
und damit der Gewährleistung der
intergenerativen Gerechtigkeit der lokalen Haushaltspolitik. Dies geschieht, indem der
Ergebnisausgleich an die Erhebung eines sog. Generationenbeitrags gekoppelt wird. Der Generationenbeitrag ist ein Aufschlag
auf den
Hebesatz der
Grundsteuer B (in einzelnen Fällen auch zusätzlich der Grundsteuer A), der jedes Jahr genau die Höhe
annimmt, die zum Erreichen des Ergebnisausgleichs benötigt wird. Ein wichtiger Zweck dieses Konzepts, das auch als
doppische Kommunalschuldenbremse bezeichnet wird, besteht darin, in der kommunalen Vertretungskörperschaft Anreize zur
Haushaltskonsolidierung zu generieren. Insbesondere soll indirekt ein Konsolidierungsdruck auf die Aufwandsseite erzeugt werden.
Eine detaillierte Beschreibung des Konzepts der doppischen Kommunalschuldenbremse
und seiner Wirkungen finden Sie z.B. im Kommunalen Finanzreport 2013 (Link siehe unten).
» Kommunaler Finanzreport 2013: Modell einer doppischen Kommunalschuldenbremse (S. 166 ff.)
Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers
Wie aus der Deutschlandkarte deutlich wird, wurden bislang die meisten Satzungen (acht) in Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Baden-Württemberg und Hessen sind mit einer Fallzahl von zwei vertreten. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen
haben jeweils eine Kommune mit einer Satzung der 1. und/oder 2. Generation. In den übrigen Flächenländern (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) ist den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de bislang keine
beschlossene Satzung bekannt.
Die Variante der Ergänzung der Hauptsatzung war zu Beginn der am häufigsten genutzte Weg, Defizit- bzw.
Schuldenbegrenzungsregelungen ins Ortsrecht zu übernehmen. Inzwischen wird meist eine eigenständige Satzung (i.d.R.
als Nachhaltigkeitssatzung bezeichnet) verabschiedet. Ergänzungen von Hauptsatzungen sind v.a. in kreisfreien Städten
zu beobachten (einzige Ausnahme ist die kreisangehörige Stadt Bergheim), während im kreisangehörigen Raum (kreisangehörige
Stadt/Gemeinde oder Landkreis) primär eigenständige Satzungen beschlossen worden sind.
Sämtliche Hauptsatzungen mit Schuldenregelung und alle Nachhaltigkeitssatzungen sind auf folgender Seite verlinkt.
» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Weitere Informationen zu diesem Thema sind auch unter folgendem Link abrufbar.
» Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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