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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Freiwillige kommunale Schuldenbremsen per Hauptsatzung oder Nachhaltigkeitssatzung in Deutschland

Freiwillige kommunale Schuldenbremsen per Hauptsatzung oder Nachhaltigkeitssatzung in Deutschland
20. September 2015  |  Autor: Andreas Burth



In den letzten Jahren haben sich einige deutsche Kommunen per Ergänzung der Hauptsatzung oder mittels einer eigenständigen Nachhaltigkeitssatzung Finanzregeln auferlegt, die strenger sind als das bestehende Haushaltsrecht. Auf HaushaltsSteuerung.de wird regelmäßig über Kommunen berichtet, die sich eine solche Satzung gegeben haben. Der vorliegende Beitrag soll Ihnen per Landkarte einen Überblick über diejenigen Vorreiterkommunen geben, die diesen Weg bisher beschritten haben.

In der Deutschlandkarte wird inhaltlich differenziert zwischen zwei Satzungsformen: den Satzungen der 1. Generation und den Satzungen der 2. Generation. Unter den Satzungen der 1. Generation werden Hauptsatzungsergänzungen und Nachhaltigkeitssatzungen verstanden, die den Fokus auf das Verbot oder die Beschränkung der Aufnahme von Geldschulden (Wertpapierschulden, Kredite und/oder Kassenkredite) legen. Gegenstand kann z.B. ein Verbot der Nettoneuverschuldung oder ein generelles Schuldenverbot sein. Die Satzungen der 1. Generation haben im Hinblick auf ihre Hauptzielrichtung noch eher kameralen Charakter.

Die Satzungen der 2. Generation gehen einen Schritt weiter. Zwar enthalten die Satzungen der 2. Generation meist ebenfalls Regelungen vom Typus einer Geldschuldenbremse (siehe oben), der Schwerpunkt der Satzungen liegt jedoch in einem anderen Regelungskonstrukt: der doppischen Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag. Die Satzungen der 2. Generation zielen damit auf die stetige Sicherstellung des doppischen Ergebnisausgleichs ab (d.h. der Ausgleich des Ergebnishaushalts bzw. der Ergebnisrechnung in (ordentlichen) Erträgen und Aufwendungen inkl. Finanzerträgen und -aufwendungen) und damit der Gewährleistung der intergenerativen Gerechtigkeit der lokalen Haushaltspolitik. Dies geschieht, indem der Ergebnisausgleich an die Erhebung eines sog. Generationenbeitrags gekoppelt wird. Der Generationenbeitrag ist ein Aufschlag auf den Hebesatz der Grundsteuer B (in einzelnen Fällen auch zusätzlich der Grundsteuer A), der jedes Jahr genau die Höhe annimmt, die zum Erreichen des Ergebnisausgleichs benötigt wird. Ein wichtiger Zweck dieses Konzepts, das auch als doppische Kommunalschuldenbremse bezeichnet wird, besteht darin, in der kommunalen Vertretungskörperschaft Anreize zur Haushaltskonsolidierung zu generieren. Insbesondere soll indirekt ein Konsolidierungsdruck auf die Aufwandsseite erzeugt werden. Eine detaillierte Beschreibung des Konzepts der doppischen Kommunalschuldenbremse und seiner Wirkungen finden Sie z.B. im Kommunalen Finanzreport 2013 (Link siehe unten).

» Kommunaler Finanzreport 2013: Modell einer doppischen Kommunalschuldenbremse
    (S. 166 ff.)

    Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers

Wie aus der Deutschlandkarte deutlich wird, wurden bislang die meisten Satzungen (acht) in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Baden-Württemberg und Hessen sind mit einer Fallzahl von zwei vertreten. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen haben jeweils eine Kommune mit einer Satzung der 1. und/oder 2. Generation. In den übrigen Flächenländern (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) ist den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de bislang keine beschlossene Satzung bekannt.

Karte zu den kommunalen Hauptsatzungen und Nachhaltigkeitssatzungen mit Defizit- und/oder Schuldenbegrenzungsregelungen in Deutschland

Die Variante der Ergänzung der Hauptsatzung war zu Beginn der am häufigsten genutzte Weg, Defizit- bzw. Schuldenbegrenzungsregelungen ins Ortsrecht zu übernehmen. Inzwischen wird meist eine eigenständige Satzung (i.d.R. als Nachhaltigkeitssatzung bezeichnet) verabschiedet. Ergänzungen von Hauptsatzungen sind v.a. in kreisfreien Städten zu beobachten (einzige Ausnahme ist die kreisangehörige Stadt Bergheim), während im kreisangehörigen Raum (kreisangehörige Stadt/Gemeinde oder Landkreis) primär eigenständige Satzungen beschlossen worden sind.

Grundlegende Informationen zu den kommunalen Nachhaltigkeitssatzungen und Hauptsatzungen mit Defizit- und/oder Schuldenbegrenzungsregelungen in Deutschland (Überblick)

Sämtliche Hauptsatzungen mit Schuldenregelung und alle Nachhaltigkeitssatzungen sind auf folgender Seite verlinkt.

» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auch unter folgendem Link abrufbar.

» Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger