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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Gewerbesteuer-Durchschnittshebesätze 2010 im Ländervergleich

Gewerbesteuer-Durchschnittshebesätze 2010 im Ländervergleich
21. November 2011  |  Autor: Marc Gnädinger



Die Gewerbesteuer (netto) ist nach wie vor die aufkommensstärkste Realsteuer der Kommunen. In der Regel ist sie auch in Bezug auf den kommunalen Gesamtsteuermix die voluminöseste Steuer. Das ist allerdings nicht in allen Fällen so. So war etwa im Jahr 2010 in einzelnen Flächenländern das kommunale Aufkommen aus den Einkommensteueranteilen im Durchschnitt der betreffenden Kommunen größer als das Aufkommen bei der Gewerbesteuer (netto). Insofern ist die Gewerbesteuer nicht notwendigerweise in allen Städten und Gemeinden und nicht zu allen Zeiten die in Bezug auf das Aufkommen bedeutendste Steuerquelle.

Rechtsgrundlage für die Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz. Dieses legt z.B. einen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von 200 Prozent fest. Ansonsten legen die jeweiligen Städte und Gemeinden den Gewerbesteuerhebesatz selbst fest. Die allermeisten Städte und Gemeinden haben sich dabei im Jahr 2010 für einen Hebesatz entschieden der (weit) über dem Mindesthebesatz avanciert. Die Hebesätze einzelner Städte und Gemeinden können für das Jahr 2010 der Statistik über die Realsteuerhebesätze der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen werden.

» Gewerbesteuergesetz

» Hebesätze der Realsteuern 2010
    Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

» Städte und Gemeinden mit den niedrigsten/höchsten Gewerbesteuerhebesätzen 2010,
    Blog-Eintrag vom 15. Juli 2011

    Autor: Marc Gnädinger

Die Durchschnittshebesätze der Gewerbesteuer im Jahr 2010 unterscheiden sich zwischen einzelnen Ländern. Das geht aus der Statistik über den Realsteuervergleich 2010 hervor.

» Realsteuervergleich 2010
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

Bei den vom Statistischen Bundesamt in dieser Statistik angegebenen Durchschnittshebesätzen handelt es sich um sog. gewogene Durchschnittshebesätze. Das Statistische Bundesamt wendet dabei nachfolgende Formel an:

Formel - gewogene Durchschnittshebesätze (Gewerbesteuer)

Die im Nenner stehenden Grundbeträge werden nach folgender Formel berechnet:

Formel - Grundbeträge (Gewerbesteuer)

Im Durchschnitt aller Städte und Gemeinden (kreisfrei und kreisangehörig) der Flächenländer liegt der gewogene Durchschnittshebesatz im Jahr 2010 bei 386 Prozent (siehe Abbildung 1).

Gewogene Durchschnittshebesätze 2010 bei der Gewerbesteuer im Vergleich der Flächenländer

Der höchste gewogene Durchschnittshebesatz findet sich in Nordrhein-Westfalen mit 436 Prozent. Ebenfalls Werte über der 400-Prozent Marke finden sich im gleichen Jahr im Saarland (408 Prozent) und in Sachsen (412 Prozent). In allen anderen Flächenländern liegen die Durchschnittshebesätze unter dieser Marke.

Der niedrigste gewogene Durchschnittshebesatz im Jahr 2010 findet sich bei der Gewerbesteuer in Brandenburg mit 309 Prozent. Vergleichbar niedrige Werte gibt es ansonsten in keinem anderen Flächenland. Mecklenburg-Vorpommern weist mit einem gewogenen Durchschnittshebesatz von 345 Prozent den zweitniedrigsten Wert aus.

In Analogie zu den Beobachtungen bei der Grundsteuer B ist auch die Situation bei der Gewerbesteuer im Jahr 2010 so, dass in allen Flächenländern die Durchschnittswerte der kreisfreien Städte über denen der kreisangehörigen Gemeinden rangieren (siehe Abbildung 2). Auf die heterogene Aufgabenstruktur ist das allerdings auch bei der Gewerbesteuer nicht zurückzuführen. Zwar übernehmen die kreisfreien Städte auch Aufgaben, die im kreisangehörigen Raum von den Landkreisen wahrgenommen werden, aber für die Aufgabenerledigung durch die Landkreise müssen die kreisangehörigen Gemeinden eine Umlage entrichten. Insofern müssen die Steuererträge der kreisangehörigen Gemeinden nebst den weiteren Erträgen ausreichen um die eigenen Aufgaben nebst der Umlage an die betreffenden Kreise zu finanzieren. Zumindest ist das dann der Fall, wenn die Haushalte von Gemeinden und Kreisen ausgeglichen sein sollen, was nicht immer der Fall ist. Häufig wird auf Anhebungen der Steuer etc. in Kommunen verzichtet, obgleich der Haushalt nicht im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist, mithin die Kommune auf Kosten kommender Generationen wirtschaftet und Eigenkapital im Haushaltsjahr vernichtet.

Gewogene Durchschnittshebesätze 2010 bei der Gewerbesteuer im Vergleich der Flächenländer und getrennt nach Kommunaltypen

Unter den kreisfreien Städten liegen diejenigen in Nordrhein-Westfalen und Sachsen auf den Plätzen 1 und 2 in Bezug auf die Höhe. Mit 454 Prozent ist in Sachsen der gewogene Durchschnittshebesatz im Jahr 2010 am zweithöchsten. Er liegt nur knapp unter dem Durchschnittshebesatz des Spitzenreiters Nordrhein-Westfalen (455 Prozent). Im Haushaltskrisenland Rheinland-Pfalz schneiden die kreisfreien Städte am schlechtesten ab. Der gewogene Durchschnittshebesatz der dortigen kreisfreien Städte liegt bei gerade einmal 392 Prozent. Ansonsten weisen lediglich die kreisfreien Städte in Brandenburg mit 398 Prozent einen gewogenen Durchschnittshebesatz aus, der unter der 400-Prozent-Marke liegt.

Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden weisen nicht nur bei den kreisfreien Städten, sondern auch im kreisangehörigen Raum den Höchstwert im Jahr 2010 aus. Der gewogene Durchschnittshebesatz liegt hier bei 420 Prozent. Der niedrigste Wert findet sich in Brandenburg mit 292 Prozent. In keinem weiteren Land unterschreiten die kreisangehörigen Gemeinden in ihrer Summe die Marke von 300 Prozent.

Weitere Informationen zu den Realsteuerhebesätzen der kreisfreien Städte in Deutschland und deren Entwicklung im Zeitverlauf finden sich in der Steuer-Datenbank von HaushaltsSteuerung.de. Daneben sind nachstehende Beiträge relevant:

» Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen 2009 in Zahlen, Blog-Eintrag vom 23. Januar 2011
    Autor: Marc Gnädinger

» Veränderung einzelner Kommunalsteuereinnahmen in den Jahren 2009/2010, Blog-Eintrag
    vom 25. Juni 2011

    Autor: Marc Gnädinger





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger