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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Gewogene Durchschnittshebesätze der Grundsteuer A im Ländervergleich 2011

Gewogene Durchschnittshebesätze der Grundsteuer A im Ländervergleich 2011
17. Oktober 2012  |  Autor: Andreas Burth



Im Vergleich zu den anderen beiden Realsteuern - der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer - liegt das Aufkommen der Grundsteuer A regelmäßig vergleichsweise niedrig. Auch erheben einige Städte und Gemeinden überhaupt keine Grundsteuer A. Ungeachtet ihres relativ niedrigen Aufkommens ist eine Analyse der Grundsteuer A interessant, z.B. da auch sie einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten kann.

Da die Grundsteuer (A und B) generell eine verlässliche, wenig konjunkturanfällige Einnahmequelle darstellt, erscheint eine hohe Grundsteuerquote für Kommunen als vorteilhaft. Die Durchschnittshebesätze bei der Grundsteuer A, welche der Statistik über den Realsteuervergleich entnommen werden können, unterscheiden sich im Ländervergleich z.T. erheblich.

» Realsteuervergleich 2011
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

Bei den vom Statistischen Bundesamt im Realsteuervergleich veröffentlichten Durchschnittshebesätzen handelt es sich um sog. "gewogene Durchschnittshebesätze". Das Statistische Bundesamt wendet dabei nachfolgende Berechnungsformel an:

Formel - gewogene Durchschnittshebesätze

Die im Nenner stehenden Grundbeträge werden mittels nachfolgender Formel berechnet:

Formel - Grundbeträge

Der gewogene Durchschnittshebesatz aller Gemeinden der Flächenländer liegt 2011 bei der Grundsteuer A bei 307 Prozent. Die Werte der einzelnen Länder unterscheiden sich hierbei merklich. Die niedrigsten Hebesatzniveaus weisen Nordrhein-Westfalen (231 Prozent) und das Saarland (249 Prozent) aus. Die höchsten Durchschnittshebesätze finden sich demgegenüber in Niedersachsen (354 Prozent), Baden-Württemberg (349 Prozent) und Bayern (339 Prozent).

Gewogene Durchschnittshebesätze bei der Grundsteuer A im Jahr 2011 (in Prozent)

Trennt man bezüglich der gewogenen Durchschnittshebesätze nach Gemeindetypen (kreisangehörige Gemeinden vs. kreisfreie Städte) ergibt sich ein differenzierteres Bild. Eine klare Tendenz über alle Bundesländer hinweg kann indes nicht festgestellt werden: Während in einigen Ländern die kreisfreien Städte höhere Grundsteuer-A-Hebesätze erheben (z.B. Schleswig-Holstein), erreichen in anderen Ländern die Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden ein höheres Niveau (z.B. Niedersachen). Für die Summe aller Gemeinden der Flächenländer zeigt sich jedoch, dass die kreisangehörigen Gemeinden im Durchschnitt einen um 10 Prozentpunkte höheren Hebesatz anwenden.

Gewogene Durchschnittshebesätze bei der Grundsteuer A im Jahr 2011 getrennt nach Gemeindetyp (in Prozent)

Weitere Informationen zur Grundsteuer A bzw. zu den Realsteuern im Allgemeinen finden Sie hier:

» Höchsthebesätze bei der Grundsteuer A im Jahr 2011, Blog-Eintrag vom 26. September 2012
    Autor: Marc Gnädinger

» Durchschnittshebesätze des Jahres 2010 bei der Grundsteuer A im Ländervergleich,
    Blog-Eintrag vom 3. September 2011

    Autor: Marc Gnädinger

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger