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Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuern 2014 im Ländervergleich
Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuern 2014 im Ländervergleich
3. September 2015 |
Autor: Andreas Burth
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um das mittlere
Realsteuer-Hebesatzniveau im Ländervergleich zu beurteilen. Eine Variante
besteht darin, die
gewogenen Durchschnittshebesätze heranzuziehen. Die gewogenen Durchschnittshebesätze werden jährlich vom
Statistischen Bundesamt im Rahmen der Statistik über den
Realsteuervergleich
veröffentlicht. Die Statistik mit den Hebesätzen
des Jahres 2014 ist jüngst am 31. August 2015 publiziert worden.
Die Statistik über den Realsteuervergleich ermöglicht bei den gewogenen Durchschnittshebesätzen eine Differenzierung nach
kreisfreiem und kreisangehörigem Raum. Eine solche Unterscheidung ist bei den Hebesätzen relevant, da kreisfreie Städte
typischerweise ein größeres Aufgabenportfolio als ihre kreisangehörigen Pendants haben (z.B. mehr zentralörtliche Funktionen).
Aus den Aufgaben erwachsen entsprechende weitere Ausgabenotwendigkeiten, die über gesteigerte Einnahmen zu decken sind. Eine
Möglichkeit zur Generierung von Zusatzeinnahmen besteht für die Städte und Gemeinden in der Festsetzung höherer Realsteuerhebesätze.
Im Vergleich der beiden Gemeindetypen zeigt sich, dass die kreisfreien Städte bei der
Grundsteuer B und der
Gewerbesteuer
(und damit bei den beiden voluminösen Realsteuern) durchschnittlich höhere Hebesätze festgesetzt haben als die Städte und Gemeinden im
kreisangehörigen Raum. Für die aufkommensseitig i.d.R. wenig bedeutsame Grundsteuer A ist im Vergleich der Gemeindetypen keine
eindeutige Hebesatztendenz festzustellen.
Die höchsten Grundsteuer-A-Hebesätze im kreisfreien Raum haben die Städte in Baden-Württemberg festgesetzt. Die kreisfreien
Städte in Nordrhein-Westfalen verzeichnen das niedrigste Hebesatzniveau. Im kreisangehörigen Raum haben die niedersächsischen
Städte und Gemeinden die höchsten und erneut die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden die niedrigsten Hebesätze beschlossen.
Für die Grundsteuer B kann beobachtet werden, dass die kreisfreien Städte in Sachsen die höchsten gewogenen Durchschnittshebesätze
haben. In Rheinland-Pfalz ist das Niveau demgegenüber am niedrigsten. Im Hinblick auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
sind 2014 in Bayern die geringsten Hebesätze beschlossen worden. Die höchsten Hebesätze finden sich in Nordrhein-Westfalen.
Interessant sind vor dem Hintergrund der dortigen enormen, u.a. einnahmeseitig verursachten Haushaltsprobleme die niedrigen Hebesätze
im Saarland. Bedenkt man zusätzlich, dass das Saarland mit Nordrhein-Westfalen die größten Durchschnittsgemeindegrößen hat (womit
tendenziell höhere Hebesätze einhergehen), wäre im Saarland eher ein Hebesatzniveau im Bereich Nordrhein-Westfalens zu erwarten gewesen.
Tatsächlich liegt es aber mehr als 100 Prozentpunkte niedriger.
Am niedrigsten sind die durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätze der kreisfreien Städte in Niedersachsen. Die höchsten Hebesätze finden sich
demgegenüber in Nordrhein-Westfalen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Brandenburg haben im kreisangehörigen Raum das
geringste Hebesatzniveau. Der höchste gewogene Durchschnittshebesatz ist in Nordrhein-Westfalen zu beobachten.
Der gewogene Durchschnittshebesatz ist eine Möglichkeit, einen mittleren Realsteuerhebesatz für eine Gruppe von Städten und Gemeinden
zu berechnen. Detaillierte Informationen zu alternativen Berechnungsverfahren finden Sie unter folgendem Link. Auch die Merkmale des
gewogenen Durchschnittshebesatzes sind darin ausführlich beschrieben.
» Mittlere Realsteuerhebesätze: Vergleich von vier Berechnungsmethoden, Blog-Eintrag vom 2. August 2015
Autor: Andreas Burth
Ergänzende Analysen zu den Gemeindesteuern (u.a. zu den Hebesätzen der Realsteuern) können Sie unter folgenden Links abrufen.
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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