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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Grundsteuer-B-Hebesätze und Pro-Kopf-Kassenkredite der kreisfreien Städte

Grundsteuer-B-Hebesätze und Pro-Kopf-Kassenkredite der kreisfreien Städte
2. September 2016  |  Autor: Andreas Burth



Das Volumen der Kassenkredite ist ein häufig verwendeter Indikator für die Beurteilung der Finanzlage einer Kommune und damit auch einer kreisfreien Stadt. Städte mit sehr hohen Kassenkreditschulden sind angehalten, ihre Kassenkreditbestände durch Konsolidierungsmaßnahmen auf der Einnahme- und/oder Ausgabeseite möglichst zeitnah auf 0 Euro zurückzuführen. Die Städte können im Rahmen ihrer Selbstverwaltung entscheiden, ob sie den Schwerpunkt der Konsolidierungsmaßnahmen auf die Einnahme- oder die Ausgabeseite legen.

Insbesondere Städten mit besonders hohen Kassenkreditschulden fällt es i.d.R. schwer, die Konsolidierungsziele ausschließlich durch Ausgabekürzungen zu erreichen. Sie kommen um merkliche Einnahmesteigerungen kaum herum. Zur Verbesserung der Einnahmesituation stehen den Städten verschiedene Stellschrauben zur Verfügung. Beispielhaft sei auf kostendeckende Gebühren, die Steuersätze der Bagatellsteuern (z.B. Vergnügungsteuer, Hundesteuer) und die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer) verwiesen. Im Folgenden wird die Grundsteuer B für die 103 kreisfreien Städte der Flächenländer genauer untersucht. Die Grundsteuer B ist nach der Gewerbesteuer (netto) und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i.d.R. die drittwichtigste Steuerquelle der kreisfreien Städte. Durch ihr Aufkommenspotenzial kann die Grundsteuer B einen nennenswerten Beitrag zur Verringerung der kommunalen Defizite leisten.

Die Kassenkreditschulden der kreisfreien Städte sind größtenteils das Spiegelbild der aufgelaufenen Haushaltsdefizite vergangener Haushaltsjahre. Um die laufenden Defizite abzubauen (bzw. um sie zwecks Kassenkreditreduktion in einen regelmäßigen Überschuss umzuwandeln) ist zu vermuten, dass die Städte mit den größten Finanzproblemen tendenziell stärker auf Hebesatzerhöhungen zurückgreifen (müssen). Der Hebesatz der Grundsteuer B ist dabei als eine Art "Ultima Ratio" (d.h. ein "letztes Mittel") zu verstehen, die erst ergriffen wird, wenn keine anderen Konsolidierungspotenziale mehr kurzfristig realisierbar sind.

Um der Frage nachzugehen, ob Städte mit hohen Kassenkreditschulden auch hohe Hebesätze der Grundsteuer B beschlossen haben, werden beide Kenngrößen in untenstehender Abbildung einander gegenüber gestellt. Berichtet werden darin die Pro-Kopf-Kassenkredite im Kernhaushalt zum Stichtag 31.12.2014 und die Hebesätze der Grundsteuer B für das Jahr 2015. Die Kassenkredite zum 31.12.2014 sind ein Indikator für die Finanzlage zu etwa dem Zeitpunkt, zu dem über die Hebesätze für das Jahr 2015 entschieden worden ist. So fanden die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2015 häufig im Dezember 2014 statt (zumindest sofern der Grundsatz der Vorherigkeit eingehalten worden ist).

Wie aus der rot gestichelten Regressionsgerade in der Abbildung hervorgeht, ist mit zunehmender Kassenkreditverschuldung in der Tat auch tendenziell eine Zunahme im Hebesatzniveau der Grundsteuer B zu beobachten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von Städten, die trotz z.T. extrem hoher Kassenkredite nur sehr niedrige Hebesätze beschlossen haben. Diese Städte konzentrieren sich bemerkenswerterweise stark auf das Krisenland Rheinland-Pfalz (und hier v.a. auf neun Städte). Besonders auffällig ist die Situation in Kaiserslautern, Primasens und Zweibrücken. Die drei Städte haben exorbitante Kassenkreditschulden und dennoch nur sehr niedrige Hebesätze. Aber auch sechs weitere rheinland-pfälzische Städte (Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer, Trier und Worms) haben in Anbetracht ihrer sehr hohen Kassenkredite nur relativ niedrige Hebesätze festgesetzt. Höhere Hebesätze finden sich demgegenüber v.a. im Land Nordrhein-Westfalen, das - wie Rheinland-Pfalz - ebenfalls zu den Kommunalfinanzkrisenländern zählt.

Wie hoch die Konsolidierungspotenziale für zuvor die genannten neun kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz sind, wird durch einen Vergleich mit den nordrhein-westfälischen Hebesätzen deutlich. Die 22 kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen haben im arithmetischen Mittel einen Hebesatz der Grundsteuer B von 612,2 Prozent im Jahr 2015. Hätten besagte neun Städte in Rheinland-Pfalz jeweils diesen NRW-Durchschnittshebesatz beschlossen, wären aus der Grundsteuer B Zusatzeinnahmen in Höhe von 58,4 Mio. Euro (70 Euro je Einwohner) erzielbar gewesen. Im fiktiven Fall des Beschlusses des Höchsthebesatzes von 855 Prozent (Duisburg) hätte die Aufkommenssteigerung der neun Städte bei 139,7 Mio. Euro (168 Euro je Einwohner) gelegen.

Pro-Kopf-Kassenkredite im Kernhaushalt zum 31.12.2014 und Hebesätze der Grundsteuer B im Jahr 2015 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer

Für die Städte mit hohen Kassenkrediten und niedrigen Hebesätzen ist festzuhalten, dass sie ihre Konsolidierungspotenziale auf der Einnahmeseite nicht vollständig ausschöpfen. Gerade vor dem Hintergrund ihrer Finanzlage ist zu hinterfragen, ob derart geringe Hebesätze noch angemessen sind. Durch die Kassenkreditverschuldung werden die Finanzierungslasten des heutigen Aufgabenniveaus auf nachrückende Generationen verlagert. Diese müssen dann über noch höhere Hebesätze bzw. noch gravierendere Einschnitte auf der Ausgabeseite umsetzen, den Haushalt wieder in den Griff zu bekommen.

Die kreisfreien Städte mit hohen Kassenkrediten sind angehalten, eigenverantwortlich ihre Haushalte möglichst zeitnah zu konsolidieren. Neben Ausgabekürzungen werden vielfach auch Einnahmesteigerungen notwendig werden. Insbesondere in den Städten mit sehr niedrigen Hebesätzen können Hebesatzerhöhungen bei der Haushaltskonsolidierung helfen. Bei weniger konsolidierungswilligen Städten wird es auch auf die Kommunalaufsicht angekommen, den nötigen Konsolidierungsdruck zu erzeugen.

Weitere Analysen zur Grundsteuer B (bzw. deren Hebesätzen) finden Sie für die kreisfreien Städte z.B. über folgende Seiten.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Pro-Kopf-Daten zu den Kassenkreditschulden der kreisfreien Städte sind u.a. über nachstehenden Beitrag abrufbar.

» Kassenkredite der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 24. März 2016
    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger