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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Grundsteuer B in NRW: Zusammenhang zwischen Hebesatz und Einnahmen

Grundsteuer B in NRW: Zusammenhang zwischen Hebesatz und Einnahmen
28. Juni 2017  |  Autor: Andreas Burth



Bereits in früheren Blog-Einträgen auf HaushaltsSteuerung.de ist für die Grundsteuer B der Effekt von Hebesatzerhöhungen auf die Einnahmen behandelt worden (siehe untenstehende Links). Der vorliegende Beitrag zielt in eine ähnliche Richtung, wenngleich ein anderer Blickwinkel gewählt wird. Untersucht wird im Folgenden für die Grundsteuer B der statistische Zusammenhang zwischen dem Hebesatz und den Pro-Kopf-Einnahmen (jeweils für das Jahr 2016). Betrachtet werden hier die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (NRW).

» Pro-Kopf-Belastung je Hebesatzpunkt bei der Grundsteuer B, Blog-Eintrag vom
    12. März 2016

    Autor: Andreas Burth

» Konsolidierungspotenziale durch Realsteuern: Statische Beispielrechnungen für den
    kreisangehörigen Raum nach Einwohnergrößenklassen, Blog-Eintrag vom
    18. September 2015

    Autor: Andreas Burth

Das Aufkommen der Grundsteuer B beläuft sich in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 auf 3,55 Mrd. Euro. Hiervon entfallen 1,59 Mrd. Euro auf die 22 kreisfreien Städte und 1,96 Mrd. Euro auf die 374 kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Städte und Gemeinden der Städteregion Aachen werden in der Finanzstatistik zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gezählt. Dies gilt gleichermaßen für die Großstadt Aachen, obwohl sie formell den Status einer kreisfreien Stadt hat.

Für die kreisfreien Städte (siehe Abbildung 1) ist zu beobachten, dass die Pro-Kopf-Einnahmen mit steigendem Hebesatz tendenziell zunehmen (positive Steigung der Regressionsgerade). Im Direktvergleich einzelner Städte gibt es allerdings große Unterschiede, die sich in einer starken Streuung um die Regressionsgerade offenbaren.

Interessant ist z.B. der Vergleich von Herne und Bonn: Die Pro-Kopf-Einnahmen sind in Bonn (294 Euro je Einwohner) mehr als doppelt so hoch wie in Herne (146 Euro je Einwohner), obwohl der Hebesatz in Bonn mit 680 Prozent nur um 80 Prozentpunkte höher ist als in Herne mit 600 Prozent.

Ein anderes Beispiel ist der Vergleich von Düsseldorf und Essen. Obwohl Düsseldorf (440 Prozent) einen viel niedrigeren Hebesatz hat als Essen (670 Prozent) fallen die Pro-Kopf-Einnahmen Düsseldorfs (231 Euro je Einwohner) sogar noch leicht höher aus als in Essen (224 Euro je Einwohner).

Zusammenhang zwischen dem Grundsteuer-B-Hebesatz (in Prozent) und den Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer B (in Euro je Einwohner) im Jahr 2016 für die 22 kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen

Die Regressionsgerade für den kreisangehörigen Raum (siehe Abbildung 2) hat ebenfalls eine positive Steigung, d.h. je höher der Hebesatz ist, desto höher sind tendenziell die Pro-Kopf-Einnahmen. Gleichwohl ist erneut eine erhebliche Streuung um die Regressionsgerade zu beobachten.

Ein erstes Beispiel sind Gladbeck und Heiligenhaus. Während Gladbeck bei einem Hebesatz von 690 Prozent Einnahmen von 168 Euro je Einwohner generiert, kommt Heiligenhaus bei einem leicht geringeren Hebesatz von 680 Prozent auf Einnahmen von 312 Euro je Einwohner.

Als zweites Beispiel können Ratingen und Castrop-Rauxel angeführt werden. Während die Pro-Kopf-Einnahmen jeweils bei 214 Euro je Einwohner liegen, sind die Hebesätze stark unterschiedlich. Ratingen braucht für diese Pro-Kopf-Einnahmen lediglich einen Hebesatz von 423 Prozent. Demgegenüber liegt der Hebesatz von Castrop-Rauxel bei 825 Prozent.

Zusammenhang zwischen dem Grundsteuer-B-Hebesatz (in Prozent) und den Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer B (in Euro je Einwohner) im Jahr 2016 für die 374 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Für die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird in den Abbildungen auch das Bestimmtheitsmaß (R2) ausgewiesen. Das Bestimmtheitsmaß kann Werte zwischen 0 und 1 annehmen. Es gibt an, welcher prozentuale Anteil der Varianz in der abhängigen Variable (hier: Pro-Kopf-Einnahmen) durch die unabhängige Variable (hier: Hebesatz) erklärt wird. Das Bestimmtheitsmaß ist damit zugleich ein Maß für die Streuung um die Regressionsgerade (je kleiner das Bestimmtheitsmaß, desto größer die Streuung).

Bei den kreisfreien Städten liegt das Bestimmtheitsmaß bei R2 = 0,3553. Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zeigt sich mit R2 = 0,7036 ein stärkerer statistischer Zusammenhang. Der Unterschied zwischen den kreisfreien Städten einerseits und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden andererseits dürfte sich u.a. durch die geringere Fallzahl bei den kreisfreien Städten erklären. Bei geringen Fallzahlen haben einzelne Ausreißer einen stärkeren Einfluss auf die Regressionsgerade und das Bestimmtheitsmaß.

Die Werte für das Bestimmtheitsmaß zeigen, dass der Hebesatz eine wichtige Determinante der Pro-Kopf-Einnahmen ist. Es scheint aber noch weitere Einflussfaktoren zu geben.

Zur Berechnung der abzuführenden Grundsteuer B ist zunächst die Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach Einheitswerten gemäß Bewertungsgesetz. Im Kontext der Einheitswerte ist darauf hinzuweisen, dass diese inzwischen stark veraltet sind. Sie basieren noch auf den Wertverhältnissen des Jahres 1935 (Ostdeutschland) bzw. des Jahres 1964 (Westdeutschland). Der Einheitswert wird - je nach Art des Grundstücks (z.B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus) - mit verschiedenen Steuermesszahlen multipliziert. Das Produkt aus Einheitswert und Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag des jeweiligen Grundstücks. Der von der Stadt bzw. Gemeinde festzulegende Grundsteuer-B-Hebesatz wird dann mit dem Steuermessbetrag multipliziert. Das Ergebnis ist die abzuführende Grundsteuer B.

Die Streuung um die Regressionsgerade in den Abbildungen 1 und 2 kann somit teilweise durch die veralteten Einheitswerte begründet sein. Ferner ist es denkbar, dass z.B. in einigen Kommunen anteilig mehr Einfamilienhäuser stehen, während sich in anderen Kommunen anteilig mehr Mehrfamilienhäuser befinden. Auch hieraus können sich unterschiedliche Pro-Kopf-Einnahmen entstehen. Zudem kann der Anteil an Neubaugebieten einen Einfluss auf die Pro-Kopf-Einnahmen haben.

Neben den Bürgern müssen auch Unternehmen die Grundsteuer B abführen. Kommunen mit hohen Gewerbeanteilen haben daher bei gleichem Hebesatz tendenziell höhere Pro-Kopf-Einnahmen. Dies gilt v.a. für Unternehmen mit hohem Flächenverbrauch. Es kann folglich einen Unterschied machen, ob eine Kommune eher ein Arbeitsort (viele Einpendler) oder ein Wohnort (viele Auspendler) ist.

Ein Beispiel ist die bereits zuvor erwähnte Stadt Ratingen mit 87.943 Einwohnern. Gemäß Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung beläuft sich die Einpendlerquote im Jahr 2015 auf 53,1 Prozent, während die Auspendlerquote bei 39,6 Prozent liegt. Die Einpendlerquote berechnet sich, indem die Zahl der Einpendler durch die erwerbsfähige Bevölkerung der Kommune geteilt wird. Einpendler arbeiten in der betrachteten Kommune, wohnen aber außerhalb dieser Kommune. Die erwerbsfähige Bevölkerung bezeichnet hier die Einwohner im Alter von 15 bis 64 Jahren. Die Auspendlerquote ist der Anteil der Auspendler an der erwerbsfähigen Bevölkerung. Auspendler wohnen in der betrachteten Kommune, arbeiten aber außerhalb dieser Kommune.

Auch die Netto-Gewerbesteuereinnahmen Ratingens sind ein Indiz dafür, dass in der Stadt verhältnismäßig viele und/oder große Unternehmen ansässig sind. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent erzielt Ratingen im Jahr 2016 mit 998 Euro je Einwohner die zwölfthöchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) aller 374 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen zu den Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über untenstehende Links.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger