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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 nach Ländern und Einwohnergrößenklassen

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 nach Ländern und Einwohnergrößenklassen
24. Juli 2015  |  Autor: Andreas Burth



Die Netto-Erträge aus der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer machen in den meisten Städten und Gemeinden einen erheblichen Teil der regelmäßigen Erträge aus. Ein großer Vorteil der Realsteuern gegenüber anderen Ertragsquellen (z.B. Einkommensteueranteil, Umsatzsteueranteil, Zuweisungen) ist, dass die Städte und Gemeinden die Höhe der Erträge über die Festsetzung von Hebesätzen beeinflussen können. Vor diesem Hintergrund erscheint es zweckmäßig, das aktuelle Hebesatzniveau in Deutschlands Städten und Gemeinden detaillierter zu untersuchen.

Im September 2014 ist auf HaushaltsSteuerung.de bereits ein Blog-Eintrag erschienen, der die Realsteuer-Hebesätze des Jahres 2013 nach Ländern und Größenklassen analysiert (siehe folgender Link). Der vorliegende Beitrag über die Hebesätze des Jahres 2014 orientiert sich hinsichtlich seiner Struktur sehr eng an diesem älteren Blog-Eintrag (unter Erweiterung um die Tabelle 3), um Ihnen insbesondere auch einen Vorjahresvergleich der einzelnen Hebesatzstatistiken zu ermöglichen.

» Realsteuer-Hebesätze 2013 nach Ländern und Größenklassen, Blog-Eintrag vom 7.
    September 2014

    Autor: Andreas Burth

Überblick:
- Allgemeine Vorbemerkungen
- Stadtstaaten
- Kreisfreie Städte nach Flächenländern im Vergleich
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden nach Flächenländern im Vergleich
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Weitere Informationen



Allgemeine Vorbemerkungen

In der Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze haben die Städte und Gemeinden relativ weite Handlungsspielräume. Ein Handlungsrahmen besteht allerdings in dem Verbot, Hebesätze willkürlich festzusetzen. Ebenso dürfen sie keine Erdrosselungswirkung für die Steuerpflichten entfalten. Ab welcher Hebesatzhöhe eine solche Erdrosselung besteht, ist bislang noch nicht exakt bestimmt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stufte eine von der Stadt Selm in Nordrhein-Westfalen vorgenommene Erhöhung des Grundsteuer-B-Hebesatzes von 445 auf 825 Prozent nicht als erdrosselnd oder willkürlich ein (siehe folgender Blog-Eintrag).

» Grundsteuerhebesatz von 825 Prozent in Selm hat keine erdrosselnde Wirkung,
    Blog-Eintrag vom 18. Dezember 2012

    Autor: Marc Gnädinger

Bei der Gewerbesteuer existiert darüber hinaus eine Hebesatzuntergrenze in Form des § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz, der ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorschreibt. Nicht zuletzt wirkt auch die haushaltsrechtliche Pflicht zum jährlichen Haushaltsausgleich indirekt auf das Hebesatzrecht der Kommunen. So müssen im doppischen Sinne die Erträge (u.a. aus den Realsteuern) ausreichen, um die Aufwendungen vollständig zu decken. Da es sich, wie bereits zuvor beschrieben, bei den Realsteuern um den wichtigsten stadt-/gemeindeseitig unmittelbar beinflussbaren Ertragshebel handelt, haben die Realsteuern die Funktion, die verbliebene Lücke zum Haushaltsausgleich zu schließen. Dies gilt im Besonderen für die Grundsteuer B. Die Grundsteuer B ist besonders als Ultima Ratio zur Schließung etwaiger Haushaltsdefizite geeignet, da sie erstens wenige Wanderungsbewegungen provoziert, zweitens direkt oder indirekt alle Bürger/Unternehmen einer Stadt bzw. Gemeinde belastet, drittens verhältnismäßig sozialverträglich ist (Besserverdiener wohnen i.d.R. auch "besser") und viertens relativ aufkommensstark ist. Einige Kommunen (z.B. Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, Stadtkyll in Rheinland-Pfalz und Taunusstein in Hessen) haben aufbauend auf dieser Rationalität freiwillig eine automatische Kopplung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den Haushaltsausgleich in Form einer (Nachhaltigkeits-)Satzung im Ortsrecht verankert. Man spricht in diesem Kontext auch vom Modell einer doppischen Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag. Eine detaillierte Beschreibung des zugrundeliegenden Modells finden Sie auch im Kommunalen Finanzreport 2013 (vierter Link).

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
    Hrsg.: Stadt Freudenberg

» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
    Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

» Kommunaler Finanzreport 2013: Modell einer doppischen Kommunalschuldenbremse
    (S. 166 ff.)

    Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers

Generell ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund unterschiedlicher Aufgabenportfolios die Hebesatzhöhe stets innerhalb des jeweiligen Kommunaltyps (Stadtstaat, kreisfreie Stadt, kreisangehörige Stadt/Gemeinde) verglichen werden sollte. Insbesondere im Falle der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bietet es sich ferner an, Vergleiche vor allem innerhalb derselben oder einer angrenzenden Größenklasse vorzunehmen, da z.B. eine kreisangehörige Stadt mit 60.000 Einwohnern nur eingeschränkt mit einer kreisangehörigen Gemeinde mit 2.000 Einwohnern vergleichbar ist. Im Falle der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie im Kontext des Flächenländervergleichs werden der niedrigste Hebesatz (Minimum), der Durchschnittshebesatz (Durchschnitt) und der höchste Hebesatz (Maximum) ausgewiesen. Beim Durchschnittshebesatz handelt es sich um das arithmetische Mittel der Einzelwerte und nicht um den gewogenen Durchschnittshebesatz.

Für das Saarland werden nur Hebesätze zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ausgewiesen, da es im Saarland keine kreisfreien Städte gibt. Auch die Landeshauptstadt Saarbrücken gilt aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Regionalverband Saarbrücken als kreisangehörig. Die Städte Hannover und Aachen werden aufgrund ihrer Regionsangehörigkeit (Region Hannover bzw. Städteregion Aachen) hier ebenfalls zu den kreisangehörigen Städten gezählt. Die Hebesätze von kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die hinsichtlich der Einwohnerzahl deutliche Ausreißer nach oben darstellen (hier: Hannover in Niedersachsen und Saarbrücken im Saarland), werden nicht in die Größenklassen-Systematik integriert, sondern separat ausgewiesen. Alle Einwohnerzahlen werden zum Stichtag 30.6.2014 berichtet (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011).

Infolge kommunaler Gebietsreformen in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde den ehemals selbstständigen Städten und Gemeinden zugestanden, in den neuen Stadt-/Gemeindeteilen die vormals geltenden Hebesätze für z.B. fünf Folgejahre weiter anzuwenden. In die vorliegenden Analysen fließen indes nur die gewogenen Durchschnittshebesätze der neuen Städte und Gemeinden ein.

Quelle des Datenangebots ist die im Juli 2015 veröffentlichte Statistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder über die Hebesätze der Realsteuern 2014:

» Hebesätze der Realsteuern - Ausgabe 2014 (Gemeinschaftsveröffentlichung)
    Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder



Stadtstaaten

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte der Stadtstaaten (in Prozent)



Kreisfreie Städte nach Flächenländern im Vergleich

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte der Flächenländer im Vergleich (in Prozent)



Kreisangehörige Städte und Gemeinden nach Flächenländern im Vergleich

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer im Vergleich (in Prozent)



Baden-Württemberg

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte (Stadtkreise) in Baden-Württemberg (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Bayern

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte in Bayern (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Brandenburg

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte in Brandenburg (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Brandenburg nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Hessen

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte in Hessen (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Mecklenburg-Vorpommern

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Niedersachsen

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte in Niedersachsen (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Niedersachsen nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Nordrhein-Westfalen

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Rheinland-Pfalz

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Saarland

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Sachsen

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte in Sachsen (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Sachsen nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Sachsen-Anhalt

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Schleswig-Holstein

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Thüringen

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisfreien Städte in Thüringen (in Prozent)

Hebesätze der Grundsteuer A/B und der Gewerbesteuer 2014 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Thüringen nach Einwohnergrößenklassen (in Prozent)



Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen zu den Steuereinnahmen der deutschen Kommunen sind unter folgenden Links verfügbar.

» Steueruhr zu den jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Zitate und Sprichwörter zum Thema "Steuern | Abgaben"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger