Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Hebesätze der Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer 2016 in Niedersachsen

Hebesätze der Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer 2016 in Niedersachsen
16. Juni 2017  |  Autor: Andreas Burth



Die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze ist eine der bedeutendsten finanzpolitischen Entscheidungen der Städte und Gemeinden. Die Realsteuer-Hebesätze sind die wichtigsten Hebel der Städte und Gemeinden, um die Steuererträge zu beeinflussen. Unter die Realsteuern fallen die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer. Neben dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B die voluminösesten Steuerquellen der Städte und Gemeinden. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer haben die Städte und Gemeinden indes kein Hebesatzrecht.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben jüngst die 2016er-Ausgabe der Statistik über die Hebesätze der Realsteuern veröffentlicht (siehe untenstehender Link). Der Datensatz wird im vorliegenden Beitrag verwendet um die Realsteuer-Hebesätze in Niedersachsen genauer zu untersuchen. Konkret werden die geringsten, höchsten und durchschnittlichen Hebesätze ermittelt. Der Beitrag gruppiert die Städte und Gemeinde nach Einwohner-Größenklassen, um die interkommunale Vergleichbarkeit der Hebesätze zu erhöhen.

» Hebesätze der Realsteuern (Gemeinschaftsveröffentlichung)
    Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Überblick:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer
- Weitere Informationen



Grundsteuer A

Die Grundsteuer A wird auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, d.h. land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, erhoben. Sie ist für die meisten Städte und Gemeinden eine Steuerart von untergeordneter Bedeutung, da ihr Aufkommen i.d.R. sehr niedrig ist. Dies gilt im Besonderen für größere Städte, da diese typischerweise eine relativ hohe Bevölkerungsdichte haben. In der Folge stehen in dicht besiedelten Städten weniger Flächen für die Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung. Im Jahr 2016 beläuft sich das Aufkommen der Grundsteuer A in Niedersachsen auf 67,7 Mio. Euro.

Tabelle 1 zeigt die Grundsteuer-A-Hebesätze 2016 nach Einwohner-Größenklassen (Durchschnitt und Extremwerte). Die kreisfreien Städte (inkl. Hannover) werden separat berichtet, ohne sie nach Größenklassen zu untergliedern. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Hannover) werden in neun Größenklassen gruppiert (von "bis 999 Einwohner" bis "ab 50.000 Einwohner"). Dies gilt analog für die Tabellen 2 und 3.

Die Extremwerte bei den Hebesätzen der Grundsteuer A bilden im Jahr 2016 Bendestorf (260 Prozent) und Jameln (700 Prozent). Mit Ausnahme der kreisfreien Städte gibt es eine leichte Tendenz, dass die Hebesätze in größeren Städten und Gemeinden höher ausfallen.

Hebesätze der Grundsteuer A im Jahr 2016 der Städte und Gemeinden in Niedersachsen nach Einwohner-Größenklassen



Grundsteuer B

Die Grundsteuer B wird auf das Eigentum an allen bebauten und bebaubaren Grundstücken (inkl. Gebäude und Wohnungen) erhoben, sofern diese nicht der Grundsteuer A unterliegen. Die Grundsteuer B ist eine der aufkommensstärkeren Gemeindesteuern. Zumeist fallen nur die Netto-Erträge der Gewerbesteuer und die Erträge aus dem Einkommensteueranteil höher aus. 2016 liegt das Aufkommen der Grundsteuer B in Niedersachsen bei 1,32 Mrd. Euro.

Aus Tabelle 2 gehen für das Jahr 2016 die Hebesätze der Grundsteuer B differenziert nach Einwohner-Größenklassen hervor (Durchschnitt und Extremwerte). Den niedrigsten Hebesatz der Grundsteuer B hat 2016 Gorleben mit 200 Prozent. Baltrum, Hannover, Hitzacker (Elbe), Laatzen, Wilhelmshaven und Woltersdorf haben mit 600 Prozent die Höchsthebesätze in Niedersachsen. In der Tendenz ist festzustellen, dass die Hebesätze umso höher ausfallen, je größer die Einwohnerzahl der Stadt bzw. Gemeinde ist.

Interessant ist zudem, dass Salzgitter mit 430 Prozent den niedrigsten Hebesatz der kreisfreien Städte hat. Die Stadt Salzgitter war zum 31.12.2015 die am höchsten verschuldete kreisfreie Stadt in Niedersachsen mit 5.876 Euro je Einwohner. Zudem hatte Salzgitter mit 2.000 Euro je Einwohner die höchsten Kassenkredite der kreisfreien Städte und die zweithöchsten Kassenkredite aller Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit mindestens 15.000 Einwohnern.

» Schulden der Städte und Gemeinden in Niedersachsen ab 15.000 Einwohnern,
    Blog-Eintrag vom 29. Mai 2017

    Autor: Andreas Burth

Hebesätze der Grundsteuer B im Jahr 2016 der Städte und Gemeinden in Niedersachsen nach Einwohner-Größenklassen

Hinsichtlich der Hebesätze der Grundsteuer B sei allgemein darauf hingewiesen, dass selbige nicht notwendigerweise immer interkommunal vergleichbar sind. So kann z.B. der gleiche Hebesatz in unterschiedlichen Gemeinden zu stark verschiedenen Pro-Kopf-Belastungen für die Bürger und Unternehmen führen. Weitere Informationen hierzu können Sie nachfolgendem Link entnehmen.

» Pro-Kopf-Belastung je Hebesatzpunkt bei der Grundsteuer B, Blog-Eintrag vom
    12. März 2016

    Autor: Andreas Burth



Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer besteuert den Gewerbeertrag von Gewerbebetrieben. Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Ertragsquellen der Städte und Gemeinden. Ihr Aufkommen verbleibt allerdings nicht in voller Höhe in der kommunalen Familie. Vielmehr ist in Form der Gewerbesteuerumlage ein Teil des Aufkommens an Bund und Länder abzuführen. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist unabhängig von dem vor Ort festgesetzten Hebesatz. Das bedeutet, dass die Mehrerträge aus Hebesatzerhöhungen in voller Höhe in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde verbleiben. 2016 liegt das Bruttoaufkommen in Niedersachsen bei 4,09 Mrd. Euro. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 0,68 Mrd. Euro bleiben den niedersächsischen Städten und Gemeinden netto 3,41 Mrd. Euro.

Tabelle 3 zeigt die Hebesätze der Gewerbesteuer im Jahr 2016 nach Einwohner-Größenklassen (Durchschnitt und Extremwerte). Die geringsten Hebesätze 2016 haben Bokensdorf, Grethem, Hademstorf, Lübberstedt, Steinfeld (Oldenburg) und Waake mit jeweils 300 Prozent. Den höchsten Hebesatz hat Langendorf beschlossen (490 Prozent). Deutlich zu erkennen ist bei den Durchschnittshebesätzen die Tendenz, dass größere Städte und Gemeinden höhere Hebesätze bei der Gewerbesteuer festgesetzt haben.

Bei der Gewerbesteuer existiert eine Hebesatzuntergrenze durch § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz. Die Regelung schreibt einen Mindesthebesatz von 200 Prozent vor. In Niedersachsen gibt es keine Stadt oder Gemeinde, die diesen Mindesthebesatz von 200 Prozent festgesetzt hat.

Hebesätze der Gewerbesteuer im Jahr 2016 der Städte und Gemeinden in Niedersachsen nach Einwohner-Größenklassen



Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu den kommunalen Steuern finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter folgenden Links.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger