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Höchste Hebesätze 2012 bei den Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer)
Höchste Hebesätze 2012 bei den Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer)
1. Oktober 2013 |
Autor: Marc Gnädinger
Sofern in einer Kommune regelmäßig der Ausgleich des
ordentlichen Ergebnisses misslingt, mithin Eigenkapital von Jahr zu Jahr
vernichtet wird, lebt sie nach gängiger Definition auf Kosten kommender Generationen - ihre dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit
ist beeinträchtigt. Damit liegt im Sinne des ethischen Anspruchs einer
generationengerechten Haushaltspolitik
(ökonomische Schutzfunktion) ein
Konsolidierungsbedarf vor - auch, wenn wie in der Vergangenheit zuhauf vorgekommen, entsprechende Eingriffe von
Aufsichtsbehörden nicht im notwendigen Maße stattfinden.
Es gilt, Aufwendungen zu senken und Erträge zu erhöhen, bis der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses wieder regelmäßig gelingt.
Die Entscheidung, wie stark im Einzelfall auf der Aufwand- oder Ertragsseite angesetzt wird, um den Haushalt auszugleichen, ist eine
Frage der kommunalen Selbstverwaltung und -verantwortung. Bleiben allerdings bei unausgeglichenem Haushalt Anpassungen auf der
Aufwandseite aus bzw. erreichen nicht das notwendige Maß oder sind ggf. nicht möglich, steht zwangsläufig die Ertragsseite im Fokus.
Das trifft auf privatrechtliche, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte und alle anderen Ertragspositionen zu. Das größte Potential
dürfte dabei häufig im Bereich der Kommunalsteuern zu finden sein und dort insb. bei den
Realsteuern. Die Städte und Gemeinden verfügen
mit dem Hebesatzrecht über einen entsprechenden Hebel. Letztere sind in Kombination mit anderen Ertragsanpassungen und Aufwandsenkungen
zu erhöhen, bis der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses wieder gelingt, mithin sich die Kommune wieder im Sinne der
Interperiodengerechtigkeit verhält (siehe Abbildung).
In der Vergangenheit sind derartige Anpassungen der
Realsteuerhebesätze vielerorts unterblieben oder zu zaghaft angegangen worden,
obgleich sie für das Erreichen des Haushaltsausgleichs notwendig gewesen wären. Das zeigt bereits der Blick auf die gegenwärtigen
Höchsthebesätze bei
Grundsteuer A, B und
Gewerbesteuer. Es sind im Jahr 2012 (letztes statisch abrufbares Jahr) nur wenige Kommunen,
die hier sehr hohe Hebesätze ausweisen. Zahlreiche als konsolidierungsbedürftig einzuschätzende Kommunen finden sich nicht in der
Aufstellung der Höchsthebesätze. Damit haben sie ihre Potentiale zur Erreichung des Haushaltsausgleichs erkennbar nicht ausgenutzt.
Das gilt zumindest für den Bereich der Grundsteuer. Bei der Gewerbesteuer können hingegen Erhöhungen der Hebesätze aufgrund von
Wanderungsbewegungen, Sitzverlagerungen etc. im Einzelfall auch den gegenteiligen Effekt haben. Insofern sind an dieser Stelle
pauschale Einschätzungen nicht möglich.
In der nachstehenden Tabelle werden für die einzelnen Flächenländer diejenigen Städte und Gemeinden mit dem Höchsthebesatz im Jahr
2012 angegeben. Daneben werden in Klammern die Einwohnerzahlen der entsprechenden Kommunen zum 30.6.2012 angegeben (Bevölkerungsfortschreibung
auf Basis der Volkszählung vom 25. Mai 1987).
Insgesamt haben im Jahr 2012 die beiden baden-württembergischen Kommunen Enzklösterle und Bad Wildbad mit jeweils 1.800 Prozent
den höchsten Hebesatz bei der Grundsteuer A. Bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer steht das rheinland-pfälzische Dierfeld
mit jeweils 900 Prozent an der Spitze. Gleichwohl ist Dierfeld als Anhalts- und Orientierungspunkt für andere Kommunen eher als
schwieriger Fall zu klassifizieren, weil die Kommune nur neun Einwohner zum 30.6.2012 aufweist. Das nordrhein-westfälische Selm
hat bei der Grundsteuer B an zweiter Stelle aber noch immer einen Satz von 825 Prozent. Bei der Gewerbesteuer steht die seit
Jahren als stark konsolidierungsbedürftig geltende nordrhein-westfälische Stadt Oberhausen mit 520 Prozent auf Platz zwei hinter Dierfeld.
Bemerkenswert sind die saarländischen Werte. Das Land gehört in Bezug auf die Kommunalfinanzen neben Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz zum sogenannten Kassenkredittrio. Gleichwohl bleibt sowohl bei der Grundsteuer A als auch bei der Grundsteuer
B der saarländische Höchsthebesatz einer Kommunen hinter den Höchsthebesätzen in allen anderen Flächenländern zurück. Das lässt
darauf schließen, dass an dieser Stelle Konsolidierungspotentiale nicht gehoben wurden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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