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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Höchste Hebesätze 2012 bei den Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer)

Höchste Hebesätze 2012 bei den Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer)
1. Oktober 2013  |  Autor: Marc Gnädinger



Sofern in einer Kommune regelmäßig der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses misslingt, mithin Eigenkapital von Jahr zu Jahr vernichtet wird, lebt sie nach gängiger Definition auf Kosten kommender Generationen - ihre dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit ist beeinträchtigt. Damit liegt im Sinne des ethischen Anspruchs einer generationengerechten Haushaltspolitik (ökonomische Schutzfunktion) ein Konsolidierungsbedarf vor - auch, wenn wie in der Vergangenheit zuhauf vorgekommen, entsprechende Eingriffe von Aufsichtsbehörden nicht im notwendigen Maße stattfinden.

Es gilt, Aufwendungen zu senken und Erträge zu erhöhen, bis der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses wieder regelmäßig gelingt. Die Entscheidung, wie stark im Einzelfall auf der Aufwand- oder Ertragsseite angesetzt wird, um den Haushalt auszugleichen, ist eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung und -verantwortung. Bleiben allerdings bei unausgeglichenem Haushalt Anpassungen auf der Aufwandseite aus bzw. erreichen nicht das notwendige Maß oder sind ggf. nicht möglich, steht zwangsläufig die Ertragsseite im Fokus. Das trifft auf privatrechtliche, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte und alle anderen Ertragspositionen zu. Das größte Potential dürfte dabei häufig im Bereich der Kommunalsteuern zu finden sein und dort insb. bei den Realsteuern. Die Städte und Gemeinden verfügen mit dem Hebesatzrecht über einen entsprechenden Hebel. Letztere sind in Kombination mit anderen Ertragsanpassungen und Aufwandsenkungen zu erhöhen, bis der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses wieder gelingt, mithin sich die Kommune wieder im Sinne der Interperiodengerechtigkeit verhält (siehe Abbildung).

Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses bzw. Beseitigung des Konsolidierungsbedarfes

In der Vergangenheit sind derartige Anpassungen der Realsteuerhebesätze vielerorts unterblieben oder zu zaghaft angegangen worden, obgleich sie für das Erreichen des Haushaltsausgleichs notwendig gewesen wären. Das zeigt bereits der Blick auf die gegenwärtigen Höchsthebesätze bei Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer. Es sind im Jahr 2012 (letztes statisch abrufbares Jahr) nur wenige Kommunen, die hier sehr hohe Hebesätze ausweisen. Zahlreiche als konsolidierungsbedürftig einzuschätzende Kommunen finden sich nicht in der Aufstellung der Höchsthebesätze. Damit haben sie ihre Potentiale zur Erreichung des Haushaltsausgleichs erkennbar nicht ausgenutzt. Das gilt zumindest für den Bereich der Grundsteuer. Bei der Gewerbesteuer können hingegen Erhöhungen der Hebesätze aufgrund von Wanderungsbewegungen, Sitzverlagerungen etc. im Einzelfall auch den gegenteiligen Effekt haben. Insofern sind an dieser Stelle pauschale Einschätzungen nicht möglich.

In der nachstehenden Tabelle werden für die einzelnen Flächenländer diejenigen Städte und Gemeinden mit dem Höchsthebesatz im Jahr 2012 angegeben. Daneben werden in Klammern die Einwohnerzahlen der entsprechenden Kommunen zum 30.6.2012 angegeben (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung vom 25. Mai 1987).

Städte und Gemeinden mit den höchsten Hebesätzen bei Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer im Jahr 2012 in der Sortierung nach Flächenländern (Einwohnerzahlen zum 30.6.2012 in Klammern)

Insgesamt haben im Jahr 2012 die beiden baden-württembergischen Kommunen Enzklösterle und Bad Wildbad mit jeweils 1.800 Prozent den höchsten Hebesatz bei der Grundsteuer A. Bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer steht das rheinland-pfälzische Dierfeld mit jeweils 900 Prozent an der Spitze. Gleichwohl ist Dierfeld als Anhalts- und Orientierungspunkt für andere Kommunen eher als schwieriger Fall zu klassifizieren, weil die Kommune nur neun Einwohner zum 30.6.2012 aufweist. Das nordrhein-westfälische Selm hat bei der Grundsteuer B an zweiter Stelle aber noch immer einen Satz von 825 Prozent. Bei der Gewerbesteuer steht die seit Jahren als stark konsolidierungsbedürftig geltende nordrhein-westfälische Stadt Oberhausen mit 520 Prozent auf Platz zwei hinter Dierfeld.

Bemerkenswert sind die saarländischen Werte. Das Land gehört in Bezug auf die Kommunalfinanzen neben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zum sogenannten Kassenkredittrio. Gleichwohl bleibt sowohl bei der Grundsteuer A als auch bei der Grundsteuer B der saarländische Höchsthebesatz einer Kommunen hinter den Höchsthebesätzen in allen anderen Flächenländern zurück. Das lässt darauf schließen, dass an dieser Stelle Konsolidierungspotentiale nicht gehoben wurden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger