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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Höchste/niedrigste Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer A/B in Hessen nach Landkreisen

Höchste/niedrigste Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer A/B in Hessen nach Landkreisen
29. April 2016  |  Autor: Andreas Burth



Realsteuerhebesatzvergleiche sind ein regelmäßig wiederkehrendes Thema im Blog von HaushaltsSteuerung.de. Ein bereits häufiger behandeltes Themenfeld sind die Extremwerte bei den Hebesätzen im Ländervergleich. Bislang noch nicht untersucht wurden die höchsten und niedrigsten Hebesätze im Kreisvergleich. Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Beitrag darauf ab, die höchsten und niedrigsten Hebesätze differenziert nach Landkreisen zu analysieren. Der Fokus liegt auf dem Land Hessen.

Die verwendeten Hebesatzdaten sind vom Hessischen Statistischen Landesamt bereitgestellt worden. Es handelt sich jeweils um die Hebesätze zum Ende des 4. Quartals 2015.

Überblick:
- Realsteuerhebesätze der kreisfreien Städte
- Höchste/niedrigste Hebesätze der Gewerbesteuer nach Landkreisen
- Höchste/niedrigste Hebesätze der Grundsteuer A nach Landkreisen
- Höchste/niedrigste Hebesätze der Grundsteuer B nach Landkreisen
- Weitere Informationen



Realsteuerhebesätze der kreisfreien Städte

Die fünf Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden gehören keinem Landkreis an. Die Hebesätze der kreisfreien Städte werden daher in Tabelle 1 separat aufgeführt.

Bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer reicht die Spannweite im kreisfreien Raum von 425 Prozent in Darmstadt bis 460 Prozent in Frankfurt am Main. Die hinsichtlich ihres Aufkommens meist weniger relevante Grundsteuer A weist eine Hebesatzspreizung von 175 Prozent in Frankfurt am Main bis 450 Prozent in Kassel auf. Bei der Grundsteuer B ist der niedrigste Hebesatz in Wiesbaden zu beobachten (475 Prozent). Den höchsten Hebesatz hat die Stadt Offenbach am Main festgesetzt (600 Prozent).

Hebesätze der Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer A/B) in den kreisfreien Städten in Hessen am Ende des 4. Quartals 2015 (in Prozent)



Höchste/niedrigste Hebesätze der Gewerbesteuer nach Landkreisen

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Ertragsquellen der Städte und Gemeinden. Zu beachten ist bei der Gewerbesteuer, dass ihr Aufkommen nicht in voller Höhe bei den Städten und Gemeinden verbleibt. Vielmehr ist in Form der Gewerbesteuerumlage ein Teil des Brutto-Aufkommens an Bund und Länder abzuführen. Der nach Abzug der Gewerbesteuerumlage bei den Gemeinden verbleibende Teil des Brutto-Gewerbesteueraufkommens wird als Netto-Gewerbesteueraufkommen bezeichnet. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist unabhängig vom vor Ort festgesetzten Hebesatz. Das bedeutet, dass die Mehrerträge aus Hebesatzerhöhungen in vollem Umfang in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde verbleiben.

Den geringsten Gewerbesteuerhebesatz aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Hessen hat im Jahr 2015 die Gemeinde Beselich im Landkreis Limburg-Weilburg mit 275 Prozent beschlossen. Der Höchsthebesatz ist in der Stadt Zierenberg im Landkreis Kassel festzustellen (480 Prozent). Im arithmetischen Mittel liegt der Gewerbesteuerhebesatz im kreisangehörigen Raum bei 369,5 Prozent.

Gerade kleinere Städte und Gemeinden sind häufig dadurch charakterisiert, dass das Gewerbesteueraufkommen größtenteils von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) entrichtet wird. Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) mit nennenswertem Gewerbesteueraufkommen, bei denen im Falle einer Hebesatzerhöhung eine Abwanderung droht, sind hier seltener anzutreffen. Sofern derartige Strukturen vorliegen, ist den Gemeinden aus Konsolidierungsgesichtspunkten zu empfehlen, den Gewerbesteuerhebesatz auf 380 Prozent festzusetzen. Hintergrund ist, dass Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bis zu Hebesätzen von 380 Prozent die gezahlte Gewerbesteuer in voller Höhe auf die Einkommensteuer anrechnen können (siehe § 35 Einkommensteuergesetz). Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften werden damit durch Hebesätze bis 380 Prozent faktisch nicht zusätzlich belastet, während der Gemeinde mehr Steuermittel zufließen. Eine Zusatzbelastung stellen auf 380 Prozent erhöhte Hebesätze nur für Kapitalgesellschaften dar. Sofern es vor Ort Kapitalgesellschaften gibt, ist v.a. zu prüfen, ob diese überhaupt in nennenswertem Umfang Gewerbesteuer zahlen bzw. ob bei einem Hebesatz von 380 Prozent tatsächlich eine Abwanderung zu befürchten wäre.

» § 35 Einkommensteuergesetz
    Hrsg.: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Niedrigste, durchschnittliche und höchste Hebesätze der Gewerbesteuer in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Hessen am Ende des 4. Quartals 2015 differenziert nach Landkreisen (in Prozent)



Höchste/niedrigste Hebesätze der Grundsteuer A nach Landkreisen

Für die meisten Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer A aus haushaltspolitischer Sicht von untergeordneter Bedeutung. Gleichwohl werden auch durch die Grundsteuer A Erträge erwirtschaftet, die für die Finanzierung der kommunalen Leistungserbringung zur Verfügung stehen.

Den niedrigsten Hebesatz der Grundsteuer A haben im kreisangehörigen Raum Eppertshausen, Neu-Isenburg und Schwalbach am Taunus beschlossen (jeweils 0 Prozent). Eppertshausen liegt im Landkreis Darmstadt-Dieburg, Neu-Isenburg im Landkreis Offenbach und Schwalbach am Taunus im Main-Taunus-Kreis. Der höchste Hebesatz findet sich in Rotenburg an der Fulda im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (785 Prozent). Im arithmetischen Mittel ist bei der Grundsteuer A ein Hebesatz von 365,3 Prozent festgesetzt worden.

Niedrigste, durchschnittliche und höchste Hebesätze der Grundsteuer A in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Hessen am Ende des 4. Quartals 2015 differenziert nach Landkreisen (in Prozent)



Höchste/niedrigste Hebesätze der Grundsteuer B nach Landkreisen

Im Gegensatz zur Grundsteuer A ist die Grundsteuer B eine der regelmäßig wichtigeren Ertragsquellen für die Städte und Gemeinden. Ihr Aufkommen ist kaum konjunktursensibel und daher gut planbar. Hebesatzanpassungen schlagen sich nahezu 1-zu-1 im Aufkommen nieder. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer müssen Teile des Aufkommens auch nicht an Bund und Länder weitergeleitet werden (Gewerbesteuerumlage). Hinzu kommt, dass die Grundsteuer B von allen Bürgern und Unternehmen direkt (Eigentümer) oder indirekt (Mieter) getragen wird. Mittelbar wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer B berücksichtigt, da wirtschaftlich leistungsfähigere Bürger i.d.R. auch besser wohnen und demzufolge mehr Grundsteuer B bezahlen. Die genannten Vorteile machen die Grundsteuer B zu einer idealen Gemeindesteuer. Sie kann einen Zusammenhang zwischen Abgabenniveau und kommunalem Leistungsniveau herstellen. Ihr Hebesatz eignet sich insbesondere, um im Sinne eines flexiblen Ausgleichsmechanismus als Ultima Ratio den ordentlichen Haushaltsausgleich jedes Jahr sicherzustellen. Man spricht in diesem Kontext auch vom Konzept einer doppischen Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag. Einige Kommunen haben das Konzept in Form einer Nachhaltigkeitssatzung auch bereits in ihr Ortsrecht übernommen. Ein hessisches Beispiel ist die Stadt Taunusstein im Rheingau-Taunus-Kreis.

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

Die Spannweite bei den Grundsteuer-B-Hebesätzen reicht Ende des 4. Quartals 2015 von 140 Prozent in Eschborn (Main-Taunus-Kreis) bis 960 Prozent in Nauheim (Landkreis Groß-Gerau). Der Durchschnittshebesatz liegt bei 398,8 Prozent. Im Vergleich der 21 Landkreise zeigen sich sehr heterogene Hebesatzniveaus: Während z.B. der Durchschnittshebesatz im Landkreis Fulda bei 313,7 Prozent liegt, errechnet sich im Landkreis Groß-Gerau ein mittlerer Hebesatz von 541,8 Prozent.

Niedrigste, durchschnittliche und höchste Hebesätze der Grundsteuer B in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Hessen am Ende des 4. Quartals 2015 differenziert nach Landkreisen (in Prozent)



Weitere Informationen

Zusatzinformationen zum Thema der Realsteuern können Sie u.a. nachfolgenden Links entnehmen.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger