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Höchste/niedrigste Realsteuer-Hebesätze 2015 in Niedersachsen nach Landkreisen
Höchste/niedrigste Realsteuer-Hebesätze 2015 in Niedersachsen nach Landkreisen
22. Juli 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die Entscheidung über die Höhe der
Hebesätze der
Realsteuern
(Grundsteuer A/B,
Gewerbesteuer) ist eine der wichtigsten
Entscheidungen in einer Gemeinde. Die Realsteuern sind zentrale Stellschrauben zur Beeinflussung des Volumens der
einer Gemeinde zur Verfügung stehenden Einnahmen. Bei Entscheidungen über die Hebesatzhöhe orientieren sich die Gemeinden
auch an den Hebesätzen der umliegenden Gemeinden. Vor diesem Hintergrund zielt der vorliegende Beitrag darauf ab, die
niedrigsten, durchschnittlichen und höchsten Hebesätze differenziert nach Landkreisen zu untersuchen. Zudem wird ein
Vergleich über die Gruppe der acht kreisfreien Städte durchgeführt.
Zu den 38 Landkreisen in Niedersachsen wird statistisch auch die Region Hannover gezählt. In der Folge gilt die Landeshauptstadt
Hannover im statistischen Sinne als kreisangehörig. Neben den Gemeinden werden in diesem Beitrag auch die bewohnten gemeindefreien Bezirke in
die Untersuchung einbezogen. In Niedersachsen gibt es zwei solcher gemeindefreien Bezirke: Osterheide im Landkreise Heidekreis
und Lohheide im Landkreis Celle.
Überblick:
- Hebesätze der Realsteuern in den kreisfreien Städten
- Hebesätze der Grundsteuer A im kreisangehörigen Raum
- Hebesätze der Grundsteuer B im kreisangehörigen Raum
- Hebesätze der Gewerbesteuer im kreisangehörigen Raum
- Weitere Informationen
Hebesätze der Realsteuern in den kreisfreien Städten
Den niedrigsten Grundsteuer-A-Hebesatz des Jahres 2015 hat in der Gruppe der kreisfreien Städte die Stadt Wolfsburg mit
270 Prozent. Am höchsten liegt der Hebesatz in Wilhelmshaven mit 410 Prozent. Bei der Grundsteuer B hat erneut Wolfsburg
mit 420 Prozent den geringsten Hebesatz. Den Höchsthebesatz verzeichnen die Städte Emden und Wilhelmshaven mit 480 Prozent.
Für die Gewerbesteuer ist eine Spannweite von 360 Prozent in Wolfsburg bis 450 Prozent in Braunschweig zu beobachten.
Wie bereits zuvor erwähnt, zählt die Stadt Hannover statistisch nicht zu den kreisfreien, sondern zu den kreisangehörigen
Städten. Gleichwohl hat die Landeshauptstadt mit ihren 526.294 Einwohnern trotz ihrer Regionsangehörigkeit faktisch ebenso Ähnlichkeiten mit den kreisfreien
Städten. So hat
die Stadt Hannover nach § 15 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz auch dem Grunde nach die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt.
Nachrichtlich seien daher
nachfolgend auch die Hebesätze Hannovers aufgeführt: 530 Prozent bei der Grundsteuer A, 600 Prozent bei der Grundsteuer B
und 460 Prozent bei der Gewerbesteuer.
Hebesätze der Grundsteuer A im kreisangehörigen Raum
Für die Grundsteuer A ist in den kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2015 eine Spannweite von 260 Prozent in Bendestorf bis
700 Prozent in Jameln festzustellen. Das arithmetische Mittel liegt bei 374,3 Prozent. Nach Landkreisen zeigen sich durchaus
deutliche Unterschiede. Den niedrigsten Durchschnittshebesatz hat der Landkreis Vechta mit 303,6 Prozent. Der Höchstwert
entfällt auf die Region Hannover mit 468,8 Prozent.
Hebesätze der Grundsteuer B im kreisangehörigen Raum
Gorleben hat mit 200 Prozent den geringsten Grundsteuer-B-Hebesatz in Niedersachsen im Jahr 2015. Die Höchstwerte entfallen auf
Baltrum, Hannover, Hitzacker (Elbe) und Laatzen mit jeweils 600 Prozent. Den niedrigsten Durchschnittshebesatz der 38 Landkreise
hat der Landkreis Vechta mit 308,1 Prozent. Am höchsten fällt er in der Region Hannover mit 472,1 Prozent aus. Im gesamten
kreisangehörigen Raum in Niedersachsen liegt der Durchschnittshebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2015 bei 371,0 Prozent.
Hebesätze der Gewerbesteuer im kreisangehörigen Raum
Folgende Gemeinden haben im Jahr 2015 mit 300 Prozent den geringsten Hebesatz im kreisangehörigen Raum festgesetzt: Bokensdorf,
Buchholz, Grethem, Hademstorf, Lohne (Oldenburg), Lübberstedt, Steinfeld (Oldenburg), Tappenbeck und Waake. Am höchsten fällt
der Gewerbesteuer-Hebesatz in Langendorf aus (490 Prozent). Das arithmetische Mittel der Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden
liegt bei der Gewerbesteuer im Jahr 2015 bei 367,9 Prozent. Die Spannweite der Durchschnittshebesätze reicht von 323,2 Prozent im
Landkreis Vechta bis 432,1 Prozent in der Region Hannover.
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen zu den kommunalen Finanzen im Land Niedersachsen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auf folgenden Seiten.
» Verschuldung in Niedersachsen: Kommunalverschuldung
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Ergebnisplanung und Kreisumlage-Hebesätze der 38 Landkreise in Niedersachsen im Haushaltsjahr 2016, Blog-Eintrag vom 2. Juli 2016
Autor: Andreas Burth
» Pro-Kopf-Schulden der 38 Landkreise in Niedersachsen im Kernhaushalt zum 31.12.2014, Blog-Eintrag vom 21. April 2016
Autor: Andreas Burth
» Kassenkredite/Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden in Niedersachsen mit mindestens 10.000 Einwohnern, Blog-Eintrag vom 28. März 2016
Autor: Andreas Burth
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