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Höchsthebesätze bei der Grundsteuer A im Jahr 2011
Höchsthebesätze bei der Grundsteuer A im Jahr 2011
26. September 2012 |
Autor: Marc Gnädinger
Der kommunale
Finanzierungssaldo des Jahres 2011 ist zum wiederholten Male negativ. Hierbei ist zu beachten, dass es zwischen
einzelnen Flächenländern eine ausgeprägte Heterogenität gibt. Und auch innerhalb der kommunalen Familie einzelner Länder gibt es selbstverständlich Unterschiede.
Nichtsdestotrotz ist auch für das Jahr 2011 zu diagnostizieren, dass in einigen Kommunen in finanzieller Hinsicht auf Kosten nachrückender Generationen gewirtschaftet wird: Der
Ausgleich des
ordentlichen Ergebnisses - als zentrale Faustformelkennzahl für die
Generationengerechtigkeit (übersetzt als interperiodische Gerechtigkeit) - wird regelmäßig verfehlt. Damit einher geht, dass die
dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit, mithin die Gewährleistung der steten Aufgabenerfüllung, mittel- bis langfristig in Frage gestellt wird.
Insofern sind potentielle Konsolidierungsmaßnahmen vielerorts notwendig. Eine tendenziell kleinere Position zur Steigerung der ordentlichen Erträge kann die
Grundsteuer A sein. Und viele kleine Schritte können in der Summe einen größeren Effekt bewirken.
Die Kommunen verfügen hier über die Chance, mittels der Festsetzung des
Hebesatzes Ertragserhöhungen herbeizuführen. Bislang sind
keine Urteile bekannt, die bei/ab einem gewissen Hebesatz der Grundsteuer A eine erdrosselnde Wirkung für die Steuerpflichtigen
festgestellt hätten. Insofern sind Erhöhungen (zuweilen in merklicher Größenordnung) denkbar - hierbei ist eine Orientierung an
den Höchstwerten anderer Städte und Gemeinden zur Generierung eines möglichst hohen Aufkommens hilfreich.
Aufbauend auf den Vergleichswerten der Kommunen mit den höchsten Hebesätzen kann das generierbare Aufkommen mittels Dreisatz für
die eigene Kommune berechnet werden ((Aktuelles Aufkommen der Grundsteuer A in der Heimatkommune * Höchsthebesatz einer Kommune des
Landes [oder] Höchsthebesatz in Bezug auf alle Kommunen) / Aktueller Hebesatz der Heimatkommune) - zuweilen dürfte diese Berechnung für
Überraschungen sorgen, welche Konsolidierungspotentiale im Einzelfall tatsächlich gegeben sind.
Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet im kommunalen Haushaltskrisenland Saarland der geringste Höchstsatz bei der Grundsteuer A im
Flächenländervergleich feststellbar ist. Der höchste Hebesatz innerhalb des Landes wird für die Stadt Völklingen angegeben. Er
liegt bei gerade einmal 290 Prozent - weit unter den Werten in anderen Flächenländern.
Weitere Informationen zur Grundsteuer A finden Sie hier:
» Kommunen mit den höchsten Hebesätzen bei der Grundsteuer A im Jahr 2010, Blog-Eintrag vom 29. Juli 2011
Autor: Marc Gnädinger
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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