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Hürtgenwald hat Nachhaltigkeitssatzung für das Jahr 2016 im Visier
Hürtgenwald hat Nachhaltigkeitssatzung für das Jahr 2016 im Visier
10. Januar 2015 |
Autor: Marc Gnädinger
Die Gemeinde Hürtgenwald hat 8.585 Einwohner zum 31.12.2013 und liegt geographisch im nordrhein-westfälischen
Landkreis Düren. In der statistisch als Kleinstadt (zwischen 5.000 und 20.000 Einwohner) geltenden Gemeinde
soll nach Angaben des
Haushaltssicherungskonzeptes (HSK II. Fortschreibung - Entwurf für die Jahre 2013-2023) eine
Nachhaltigkeitssatzung im Laufe des Jahres 2015 verabschiedet und dem Rat spätestens noch im Sommer 2015
vorgelegt werden. Damit würde es sich bei Hürtgenwald um die erst zweite Kleinstadt des Landes Nordrhein-Westfalen
handeln (nach Freudenberg), der es gelingt aus politischer Selbstverpflichtung eine Nachhaltigkeitssatzung zu beschließen - bislang
ist das in Nordrhein-Westfalen v.a. Mittelstädten wie Heinsberg, Overath, Wülfrath und Dorsten
gelungen.
» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Hierbei haben mit Freudenberg und Overath bislang gleichwohl nur zwei der insgesamt fünf nordrhein-westfälischen Kommunen
per Nachhaltigkeitssatzung eine Regelung etabliert, die sich weitgehend am wissenschaftlichen Modell einer
doppischen Schuldenbremse mit
Generationenbeitrag als Ultima Ratio orientiert. Letzteres Modell wurde u.a. jüngst von der
Bertelsmann Stiftung im Rahmen ihres Kommunalen Finanzreportes 2013 aufgezeigt. Es hat die verbindliche Etablierung
eines strikt am Grundsatz der
Generationengerechtigkeit - mithin am dauerhaften Erhalt der
stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit - orientierten Ansatzes zum Ziel.
» Kommunaler Finanzreport 2013: Teil VII - Doppische Kommunalschuldenbremse
Hrsg.: Bertelsmann Stiftung
» Stadt Freudenberg verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung mit doppischer Schuldenbremse, Blog-Eintrag vom 10. Mai 2014
Autor: Marc Gnädinger
» Stadt Overath verabschiedet Nachhaltigkeitssatzung, Blog-Eintrag vom 6. Januar 2015
Autor: Marc Gnädinger
Sofern in Hürtgenwald die Verabschiedung gelingt, würde die Satzung Gültigkeit für die Haushaltsberatungen 2016 ff.
entfalten. Welcher konkrete inhaltliche Weg bei der Gestaltung der Nachhaltigkeitssatzung die Gemeinde Hürtgenwald
allerdings letztlich einschlagen wird, ist gegenwärtig noch offen. Im Lagebericht zum Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2013 wird u.a. in den Schlussbemerkungen (Seite 14) auf die Notwendigkeit weiterer
Konsolidierungsbemühungen hingewiesen. Gleichzeitig finden sich dort erste Hinweise für die Ausgestaltung der
Nachhaltigkeitssatzung:
"Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes könnte über den Erlass einer
Nachhaltigkeitssatzung diskutiert werden, in der die Neuaufnahme von weiteren Schulden, insbesondere im
kurzfristigen Bereich, begrenzt wird. Außerdem müsste in dieser Satzung festgelegt werden, wie der Abbau
der aufgebauten Schulden (etwa durch Rückbau der vorhandenen Infrastruktur oder durch weitere Steuererhöhungen)
erfolgen soll."
» Lagebericht zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013
Hrsg.: Gemeinde Hürtgenwald
Im aktuellen Haushaltssicherungskonzept (HSK) werden weitere Zielrichtungen der vorgesehenen Nachhaltigkeitssatzung
sichtbar (siehe Seite 38 f.). So wird als konkrete Maßnahme die Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung benannt,
die dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit, mithin dem dauerhaften Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit
dienlich sein soll. Diese Termini deuten darauf hin, dass ggf. mit der Nachhaltigkeitssatzung eine doppische
Schuldenbremse nebst Generationenbeitrag verankert werden könnte: Letztlich liegt in der Kombination dieser
beiden Elemente die einzige echte Offerte, eine in der idealtypischen Form generationengerechte Haushaltspolitik
verbindlich (satzungsmäßig institutionalisiert) sicherzustellen. Tatsächlich wird im HSK auch der Begriff
des Generationenbeitrages als Kernbestandteil in Kombination mit einer doppischen Schuldenbremse als Anreizmechanismus
namentlich genannt. Folgerichtig wird im HSK geschlussfolgert:
"Mit der Nachhaltigkeitssatzung würde dem Abbau der Schulden und der Ausgleich des Haushaltes höchste Priorität
eingeräumt werden."
» Haushaltssicherungskonzept für Einbringung II. Fortschreibung - Entwurf für die Jahre 2013-2023
Hrsg.: Gemeinde Hürtgenwald
Vor dem Hintergrund der ethischen Leitvorstellung der Generationengerechtigkeit, die in kommunalfinanzieller
Hinsicht im regelmäßigen Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses, mithin in der steten Erwirtschaftung des
verursachten Ressourcenverbrauchs durch die aktuelle Generation liegt, wäre es der Gemeinde zu wünschen, dass
sie sich auf die Verabschiedung einer so konstruierten Satzung tatsächlich verständigt.
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