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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kassenkredite der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein mit mindestens 10.000 Einwohnern

Kassenkredite der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein mit mindestens 10.000 Einwohnern
5. April 2016  |  Autor: Andreas Burth



Bei Ländervergleichen zum kommunalen Schuldenstand fällt regelmäßig auf, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein eher gering verschuldet sind. Unter Berücksichtigung der kommunalen Unternehmen hat die kommunale Familie Schleswig-Holsteins zum 31.12.2014 den zweitniedrigsten kommunalen Pro-Kopf-Schuldenstand aller Flächenländer (siehe Link). Nichtsdestotrotz stellt sich die Frage, ob es einzelne Kommunen in Schleswig-Holstein gibt, deren Finanzen instabiler sind.

» Verschuldung der Kommunen der 13 Flächenländer in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Eine als Indikator zur Beurteilung der Finanzlage besonders interessante kommunale Schuldenart sind die Kassenkredite. Der eigentliche Zweck von Kassenkrediten ist die kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit, weshalb ihr Bestand die meiste Zeit des Jahres bei 0,00 Euro liegen müsste. Jede andere Verwendung (insbesondere zur dauerhaften Finanzierung von laufenden Haushaltsdefiziten) stellt per Definition eine Zweckentfremdung dar. Je höher das dauerhafte Kassenkreditniveau ausfällt, desto größer ist das Ausmaß, zu dem die betreffende Kommune in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gelebt hat. Im Gegensatz zu Investitionskrediten sind Kassenkredite nicht durch Vermögenswerte gedeckt. Sie werden vielmehr für konsumtive Zwecke verausgabt. Die in Form von Kassenkrediten angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst.

Die einwohnerstärkeren Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer tendenziell höheren Pro-Kopf-Budgetvolumina von besonderer Relevanz für die Kommunalfinanzen eines Bundeslandes. Unter die einwohnerstärkeren Städte und Gemeinden fallen zunächst die kreisfreien Städte (Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster). Selbige sind allerdings bereits in einem früheren Blog-Eintrag auf HaushaltsSteuerung.de untersucht worden (siehe Link), weshalb sie in diesem Beitrag außen vor bleiben.

» Kassenkredite der kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 24. März 2016
    Autor: Andreas Burth

Neben den kreisfreien Städten gibt es auch im kreisangehörigen Raum einzelne Städte und Gemeinden, die eine größere Einwohnerzahl aufweisen. Im vorliegenden Blog-Eintrag wird der Fokus auf die 49 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern gelegt. Sie haben in ihrer Summe zum 30.6.2014 (nach Zensus 2011) eine Bevölkerungszahl von 979.810. Betrachtet werden für diese Kommunen die Pro-Kopf-Kassenkreditbestände im Kernhaushalt zum 31.12. der Jahre 2011 bis 2014. Aus Gründen der Datenverfügbarkeit werden keine etwaigen Kassenkreditschulden in Auslagerungen einbezogen. Datengrundlage der Analyse ist der Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung.

Zum Stichtag 31.12.2014 sind insgesamt 32 der 49 Städte und Gemeinden (65,3 Prozent) im Kernhaushalt kassenkreditfrei. Es handelt sich hierbei um die nachfolgend benannten Städte und Gemeinden: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Bargteheide, Barsbüttel, Brunsbüttel, Eckernförde, Fehmarn, Geesthacht, Glinde, Glückstadt, Halstenbek, Handewitt, Harrislee, Heide, Henstedt-Ulzburg, Husum, Itzehoe, Kronshagen, Mölln, Neustadt in Holstein, Norderstedt, Ratekau, Reinbek, Rellingen, Rendsburg, Scharbeutz, Schenefeld, Schwarzenbek, Stockelsdorf, Sylt und Wentorf bei Hamburg. Die jahresbezogene Fallzahl der kassenkreditfreien Städte und Gemeinden fiel zunächst von 32 (zum 31.12.2011) auf 29 (zum 31.12.2012 und 31.12.2013), um dann wieder auf 32 (zum 31.12.2014) anzusteigen. Bei 22 Kommunen (44,9 Prozent) ist sogar für alle vier Stichtage festzustellen, dass der Kassenkreditbestand bei 0 Euro je Einwohner liegt.

Für die überwiegende Zahl der größeren kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist damit zu beobachten, dass sie das Instrument der Kassenkredite gemäß ihrer eigentlichen Zweckbestimmung (d.h. zur kurzfristigen Liquiditätssicherung) verwenden. Es gibt jedoch auch einzelne Kommunen, die ihre Haushalte mit hohen (ab 500 Euro je Einwohner) oder sogar sehr hohen Kassenkreditschulden (ab 1.000 Euro je Einwohner) belastet haben. Zum Stichtag 31.12.2014 haben die Städte Lauenburg/Elbe (1.023 Euro je Einwohner) und Tornesch (1.018 Euro je Einwohner) sehr hohe Kassenkreditbestände. Die beiden Städte haben mithin in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gewirtschaftet. Hohe Kassenkreditschulden finden sich ferner in den Städten Wedel (665 Euro je Einwohner) und Bad Segeberg (630 Euro je Einwohner).

Insbesondere die vier benannten Städte sind in den kommenden Jahren gefordert, die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen auf der Einnahme- und/oder Ausgabeseite zu beschließen, um die (dauerhaften) Kassenkreditschulden vollständig zu tilgen. Ziel muss die schnellstmögliche Kassenkreditfreiheit sein. Auf der Suche nach Konsolidierungsideen kann auch ein Blick in die Haushaltssicherungskonzepte anderer Kommunen helfen, in denen zahlreiche Konsolidierungsideen aufgelistet sind.

» Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Ranking über die Pro-Kopf-Kassenkredite in den Kernhaushalten der 49 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Land Schleswig-Holstein mit mindestens 10.000 Einwohnern zum 31.12. der Jahre 2011 bis 2014

Weiterführende Analysen zu den Finanzen der Kommunen im Land Schleswig-Holstein sind auf nachfolgenden Seiten abrufbar.

» Kommunalverschuldung in Schleswig-Holstein
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» 343 schuldenfreie Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein zum 31.12.2014,
    Blog-Eintrag vom 18. Dezember 2015

    Autor: Andreas Burth

» Schulden der Kreise und Ämter in Schleswig-Holstein zum 31.12.2014, Blog-Eintrag
    vom 7. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth





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