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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kassenkreditschulden der steuerstärksten Gemeinden in Hessen

Kassenkreditschulden der steuerstärksten Gemeinden in Hessen
18. August 2016  |  Autor: Andreas Burth



Insbesondere in den vier Krisenländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland gibt es verhältnismäßig viele Kommunen mit hohen Kassenkreditschulden (siehe untenstehender Link). Kassenkredite dienen eigentlich der kurzfristigen Liquiditätssicherung (ähnlich einem Dispokredit im privaten Bereich). Tatsächlich werden sie jedoch von einigen Kommunen zur Finanzierung laufender Defizite zweckentfremdet. Dies ist u.a. deshalb problematisch, weil den Kassenkrediten - im Gegensatz zu den Investitionskrediten - keine materiell geschaffenen Vermögenswerte (z.B. Verwaltungsgebäude, Brücke) gegenüber stehen. Die in Form von konsumtiven Kassenkrediten angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst. Hohe dauerhafte Kassenkreditbestände (z.B. von 500 Euro je Einwohner oder mehr) sind ein Indikator für ein Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse.

» Pro-Kopf-Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland zum
    31.12.2015 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 7. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth

Als Begründung für die Kassenkredite wird von Krisenkommunen regelmäßig auch darauf verwiesen, dass die Rahmenbedingungen so schwierig seien, dass es gar nicht möglich sei, den Haushalt ohne Kassenkredite zu führen. Dass schwierige Rahmenbedingungen jedoch keine glaubwürdige Ausrede für hohe Kassenkreditbestände sind, verdeutlichen mehrere frühere Blog-Einträge auf HaushaltsSteuerung.de. Darin konnte gezeigt werden, dass es selbst in Krisenländern wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen mehrere Beispiele für Kommunen gibt, die trotz besonders problematischer Rahmenbedingungen kassenkreditfrei sind. Hieran wird deutlich: Wer will, der kann. Bekräftigt wird diese Erkenntnis auch durch die Kassenkreditsituation der Kommunen in Sachsen. In Sachsen sind - unabhängig von den Rahmenbedingungen - fast alle Gemeinden kassenkreditfrei. Insgesamt betrachtet dürften die Rahmenbedingungen in Sachsen auch kaum besser sein als z.B. in Hessen oder Nordrhein-Westfalen.

» Stark zersiedelte Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite, Blog-Eintrag vom
    20. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ohne Kassenkredite trotz eines starken
    Bevölkerungsrückgangs, Blog-Eintrag vom 11. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kreisangehörige NRW-Gemeinden ohne Kassenkredite trotz schwieriger
    Rahmenbedingungen im Sozialbereich, Blog-Eintrag vom 8. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer
    Steuereinnahmekraft, Blog-Eintrag vom 6. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Steuerschwache Gemeinden in Hessen ohne Kassenkreditschulden, Blog-Eintrag vom
    4. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkreditschulden der Städte und Gemeinden in Sachsen, Blog-Eintrag vom
    16. September 2015

    Autor: Andreas Burth

Es ist somit festzuhalten, dass auch Kommunen mit schwierigen Rahmenbedingungen ohne Kassenkredite auskommen können. Hierauf aufbauend stellt sich die Frage, wie sich die Kassenkreditverschuldung in Kommunen mit guten Rahmenbedingungen darstellt? Dieser Frage wird in diesem Beitrag nachgegangen. Der Fokus liegt auf den 421 kreisangehörigen Gemeinden im Kommunalfinanzkrisenland Hessen. Konkret wird untersucht, ob es Gemeinden mit besonders hohen Netto-Steuereinnahmen gibt, die trotz ihrer hervorragenden Einnahmesituation hohe Kassenkreditschulden angehäuft haben. Gerade die steuerstärksten Gemeinden sollten ihre Haushalte eigentlich ohne dauerhafte Kassenkredite führen können.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Kassenkredite der 24 steuerstärksten Gemeinden mit bis 4.999 Einwohnern
- Kassenkredite der 28 steuerstärksten Gemeinden mit 5.000 bis 9.999 Einwohnern
- Kassenkredite der 15 steuerstärksten Gemeinden mit 10.000 bis 14.999 Einwohnern
- Kassenkredite der sechs steuerstärksten Gemeinden mit 15.000 bis 19.999 Einwohnern
- Kassenkredite der sechs steuerstärksten Gemeinden mit 20.000 bis 29.999 Einwohnern
- Kassenkredite der drei steuerstärksten Gemeinden mit 30.000 bis 49.999 Einwohnern
- Kassenkredite der steuerstärksten Gemeinde mit 50.000 bis 99.999 Einwohnern
- Fazit
- Weitere Informationen




Methodische Anmerkungen

Um zu untersuchen, welche hessischen Gemeinden am steuerstärksten sind, wird der Durchschnitt der Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen (d.h. nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) für die Jahre 2010 bis 2015 berechnet. Der Betrachtungszeitraum von sechs Jahren ist gewählt worden, um Einmaleffekte einzelner Jahre (z.B. denkbar bei der schwankungsanfälligeren Gewerbesteuer) größtenteils nivellieren zu können.

Die Netto-Steuereinnahmen der Jahre 2010 bis 2014 umfassen die Grundsteuer A/B, die Gewerbesteuer (netto), den Einkommensteueranteil und den Umsatzsteueranteil. Die sonstigen Steuern (z.B. Hundesteuer) und steuerähnlichen Einnahmen bleiben in den Jahren 2010 bis 2014 aus Gründen der Datenverfügbarkeit außen vor. Sie können hier erst 2015 mit in das Steuerportfolio integriert werden. Die sonstigen Steuern und die steuerähnlichen Einnahmen machen typischerweise nur einen kleineren Teil der gesamten Netto-Steuereinnahmen aus.

Die Steuerdaten der Jahre 2010 bis 2014 sind der GENESIS-Online Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen worden. Für das Jahr 2015 wird auf Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamtes zurückgegriffen. Die für die Zwecke der Pro-Kopf-Berechnungen genutzten Einwohnerzahlen zum 30.6. des jeweiligen Jahres entstammen der Statistik über die Hebesätze der Realsteuern der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Ab 2013 basieren die Bevölkerungszahlen auf dem Zensus 2011.

Zur Verbesserung der interkommunalen Vergleichbarkeit werden im vorliegenden Beitrag für die 421 kreisangehörigen Gemeinden sieben Einwohnergrößenklassen (siehe unten) auf Basis der Einwohnerzahlen zum 30.6.2015 gebildet. Eine Unterteilung in Einwohner-Größenklassen wird durchgeführt, da kleinere Gemeinden z.B. aufgrund von Unterschieden in der Aufgabenstruktur (zentralörtliche Funktionen etc.) nur begrenzt mit ihren größeren Pendants vergleichbar sind. Für jede der sieben Größenklassen werden diejenigen 20 Prozent der Gemeinden ermittelt, die unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen der Jahre 2010 bis 2015 am steuerstärksten sind.

Es werden folgende Größenklassen genutzt:
  • bis 4.999 Einwohner: 121 Gemeinden (davon 20 Prozent: 24 Gemeinden)
  • 5.000 bis 9.999 Einwohner: 139 Gemeinden (davon 20 Prozent: 28 Gemeinden)
  • 10.000 bis 14.999 Einwohner: 77 Gemeinden (davon 20 Prozent: 15 Gemeinden)
  • 15.000 bis 19.999 Einwohner: 31 Gemeinden (davon 20 Prozent: 6 Gemeinden)
  • 20.000 bis 29.999 Einwohner: 31 Gemeinden (davon 20 Prozent: 6 Gemeinden)
  • 30.000 bis 49.999 Einwohner: 15 Gemeinden (davon 20 Prozent: 3 Gemeinden)
  • 50.000 bis 99.999 Einwohner: 7 Gemeinden (davon 20 Prozent: 1 Gemeinde)
Die im Beitrag verwendeten Kassenkreditschulden sind von der Webseite des Hessischen Statistischen Landesamtes abgerufen worden. Sie beziehen sich auf die Stichtage 31.12.2014 und 31.12.2015 und decken den Kernhaushalt ab.

Die Tabellen in den nachfolgenden Abschnitten listen diejenigen kreisangehörigen Gemeinden auf, die in ihrer Größenklasse die höchsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 haben (jeweils nur die steuerstärksten 20 Prozent). Ergänzend wird berichtet, welche Kassenkreditschulden diese steuerstarken Gemeinden zum 31.12.2014 und 31.12.2015 im Kernhaushalt haben. Zudem wird nachrichtlich ausgewiesen, ob die Gemeinde Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen ist. Der Schutzschirm ist ein Landesprogramm zur Unterstützung besonders konsolidierungsbedürftiger Kommunen in Hessen. Eine Komponente des Schutzschirms ist ein Entschuldungsprogramm, durch das die Schutzschirmkommunen einen Teil ihrer Schulden (und damit auch ihrer Kassenkredite) ablösen können.



Kassenkredite der 24 steuerstärksten Gemeinden mit bis 4.999 Einwohnern

Von den 24 steuerstärksten Gemeinden der Größenklasse "unter 5.000 Einwohner" sind nur sieben zum 31.12.2015 ohne Kassenkredite im Kernhaushalt (keine der sieben Gemeinden ist Schutzschirm-Teilnehmer). Demgegenüber stehen neun Gemeinden mit hohen Kassenkrediten von über 500 Euro je Einwohner und zwei Gemeinden mit sehr hohen Kassenkrediten von über 1.000 Euro je Einwohner zum 31.12.2015. Die höchsten Kassenkredite in der Gruppe der steuerstärksten Gemeinden dieser Größenklasse entfallen auf Bromskirchen (2.052 Euro je Einwohner) und Kefenrod (1.455 Euro je Einwohner).

Pro-Kopf-Kassenkredite der 24 kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit den höchsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 in der Größenklasse 'bis 4.999 Einwohner'

In der Größenklasse "bis 4.999 Einwohner" sind insgesamt 35 von 121 Gemeinden zum 31.12.2015 kassenkreditfrei. Folgende sechs Gemeinden haben ihre Kassenkreditfreiheit erreicht, obwohl sie in ihrer Größenklasse zu den 24 Gemeinden zählen, die im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 die niedrigsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen hatten: Breitenbach am Herzberg, Nüsttal, Ottrau, Sensbachtal, Twistetal und Weißenborn. Mit Breitenbach am Herzberg, Ottrau und Weißenborn sind sogar die drei steuerschwächsten Gemeinden dieser Größenklasse kassenkreditfrei. Schutzschirm-Teilnehmer ist von den sechs Gemeinden nur die Gemeinde Weißenborn (d.h. die übrigen fünf steuerschwachen Gemeinden haben ihre Kassenkreditfreiheit ohne Entschuldungshilfen des Landes erreicht). Mit Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen von durchschnittlich 342 Euro je Einwohner (Weißenborn), 397 Euro je Einwohner (Ottrau) und 435 Euro je Einwohner (Breitenbach am Herzberg) handelt es sich bei diesen drei kassenkreditfreien Gemeinden sogar um die größenklassenübergreifend steuerschwächsten Gemeinden in Hessen.



Kassenkredite der 28 steuerstärksten Gemeinden mit 5.000 bis 9.999 Einwohnern

Die Größenklasse "5.000 bis 9.999 Einwohner" zählt insgesamt 139 Gemeinden. Von den 28 steuerstärksten Gemeinden sind 17 zum 31.12.2015 kassenkreditfrei (nur eine davon zählt zu den Schutzschirm-Gemeinden). Für elf Gemeinden trifft dies zudem auch für den Stichtag 31.12.2014 zu. Hohe Kassenkreditschulden von über 500 Euro je Einwohner haben drei Gemeinden: Battenberg (Eder) (508 Euro je Einwohner), Schmitten (547 Euro je Einwohner) und Spangenberg (1.810 Euro je Einwohner). Spangenbergs Kassenkreditniveau ist mit über 1.000 Euro je Einwohner als sehr hoch einzustufen. Von den drei Gemeinden ist nur Spangenberg Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm. Schmitten hatte die Möglichkeit, ebenfalls am Schutzschirm teilzunehmen, nahm diese Option jedoch nicht wahr.

Pro-Kopf-Kassenkredite der 28 kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit den höchsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 in der Größenklasse '5.000 bis 9.999 Einwohner'

In der Größenklasse "5.000 bis 9.999 Einwohner" sind insgesamt 64 von 139 Gemeinden zum 31.12.2015 kassenkreditfrei. Folgende elf Gemeinden haben ihre Kassenkreditfreiheit erreicht, obwohl sie in ihrer Größenklasse zu denjenigen 28 Gemeinden zählen, die im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 die niedrigsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen verzeichneten: Beselich, Edertal, Flieden, Grebenstein, Kalbach, Leun, Ludwigsau, Lützelbach, Mengerskirchen, Sinntal und Wabern. Mit Ludwigsau ist sogar die steuerschwächste Gemeinde dieser Größenklasse kassenkreditfrei. Keine der elf steuerschwachen und kassenkreditfreien Gemeinden ist Schutzschirm-Teilnehmer, d.h. ihre Kassenkreditfreiheit begründet sich nicht durch eine landesseitige Entschuldung.

Im Vergleich zu den anderen Einwohnergrößenklassen fallen die Kassenkreditprobleme bei den Gemeinden mit 5.000 bis 9.999 Einwohnern am geringsten aus.



Kassenkredite der 15 steuerstärksten Gemeinden mit 10.000 bis 14.999 Einwohnern

Die Gruppe der 15 steuerstärksten Gemeinden mit 10.000 bis 14.999 Einwohnern hat sechs kassenkreditfreie Gemeinden (jeweils keine Schutzschirm-Gemeinden). Demgegenüber haben sich sechs andere Gemeinden hohe Kassenkredite von über 500 Euro je Einwohner zum 31.12.2015 aufgebürdet. Drei Gemeinden verzeichnen laut Statistik sogar sehr hohe Kassenkreditschulden von über 1.000 Euro je Einwohner: Egelsbach (1.290 Euro je Einwohner), Eppstein (1.151 Euro je Einwohner) und Neu-Anspach (1.090 Euro je Einwohner). Egelsbach ist Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm.

Pro-Kopf-Kassenkredite der 15 kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit den höchsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 in der Größenklasse '10.000 bis 14.999 Einwohner'

In der Größenklasse "10.000 bis 14.999 Einwohner" sind insgesamt 20 von 77 Gemeinden zum 31.12.2015 kassenkreditfrei. Zwei Gemeinden (Fritzlar und Münster) haben ihre Kassenkreditfreiheit erreicht, obwohl sie in ihrer Größenklasse zu denjenigen 15 Gemeinden zählen, die im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 die niedrigsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen hatten. Beide Gemeinden sind keine Schutzschirm-Teilnehmer, d.h. die Kassenkreditfreiheit beruht nicht auf einer Entschuldung durch das Land.



Kassenkredite der sechs steuerstärksten Gemeinden mit 15.000 bis 19.999 Einwohnern

In der Einwohnergrößenklasse "15.000 bis 19.999 Einwohner" sind drei steuerstarke Gemeinden zu beiden Stichtagen kassenkreditfrei. Für Heusenstamm und Königstein im Taunus berichtet die Statistik in beiden Jahren hohe Kassenkredite von über 500 Euro je Einwohner. Kelsterbach hat sich erst im Jahr 2015 mit Kassenkrediten verschuldet.

Pro-Kopf-Kassenkredite der sechs kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit den höchsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 in der Größenklasse '15.000 bis 19.999 Einwohner'

In der Größenklasse "15.000 bis 19.999 Einwohner" sind insgesamt acht von 31 Gemeinden zum 31.12.2015 kassenkreditfrei (Dieburg, Hünfeld, Kronberg im Taunus, Künzell, Petersberg, Pohlheim, Reinheim und Schwalbach am Taunus). Zwei Gemeinden (Künzell und Pohlheim) haben ihre Kassenkreditfreiheit erreicht, obwohl sie in ihrer Größenklasse zu den sechs Gemeinden zählen, die im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 zu den 20 Prozent mit den niedrigsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen gehören. Künzell und Pohlheim sind sogar die beiden Gemeinden mit den niedrigsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen ihrer Größenklasse. Keine der beiden Gemeinden hat am Schutzschirm teilgenommen, d.h. ihre Kassenkreditfreiheit beruht nicht auf einer landesseitigen Entschuldung.



Kassenkredite der sechs steuerstärksten Gemeinden mit 20.000 bis 29.999 Einwohnern

In der Gruppe der Gemeinden mit 20.000 bis 29.999 Einwohnern sind von den sechs steuerstärksten Gemeinden nur drei kassenkreditfrei. Bad Soden am Taunus und Weiterstadt haben zu beiden Stichtagen Kassenkredite im Kernhaushalt. Für Herborn sind nur für das Jahr 2015 Kassenkredite zu beobachten. Die Stadt Bad Soden am Taunus hat mit 1.372 Euro je Einwohner sehr hohe Kassenkreditschulden angesammelt.

Pro-Kopf-Kassenkredite der sechs kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit den höchsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 in der Größenklasse '20.000 bis 29.999 Einwohner'

In der Größenklasse "20.000 bis 29.999 Einwohner" sind insgesamt vier von 31 Gemeinden zum 31.12.2015 kassenkreditfrei (Baunatal, Eschborn, Friedrichsdorf und Stadtallendorf). Von den sechs Gemeinden, die im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 die niedrigsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen verzeichnen, ist zum 31.12.2015 keine kassenkreditfrei. Die niedrigsten Kassenkredite der sechs steuerschwächsten Gemeinden hat zum 31.12.2015 die Stadt Büdingen mit 617 Euro je Einwohner.



Kassenkredite der drei steuerstärksten Gemeinden mit 30.000 bis 49.999 Einwohnern

Von den drei steuerstärksten Gemeinden der Größenklasse "30.000 bis 49.999 Einwohner" sind zwei (Dreieich und Oberursel (Taunus)) kassenkreditfrei. In Dreieich halfen indes auch Landeshilfen im Rahmen des kommunalen Schutzschirms, dieses Ziel zu erreichen. Die Stadt Neu-Isenburg kam weder zum 31.12.2014 noch zum 31.12.2015 ohne Kassenkredite aus. Neu-Isenburg ist die steuerstärkste Gemeinde ihrer Größenklasse.

Pro-Kopf-Kassenkredite der drei kreisangehörigen Gemeinden in Hessen mit den höchsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 in der Größenklasse '30.000 bis 49.999 Einwohner'

In der Größenklasse "30.000 bis 49.999 Einwohner" sind insgesamt vier von 15 Gemeinden zum 31.12.2015 kassenkreditfrei. Interessanterweise ist in dieser Größenklasse laut Statistik zum 31.12.2015 auch die Stadt mit den niedrigsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 kassenkreditfrei: Bad Nauheim. Bad Nauheim ist kein Schutzschirm-Teilnehmer, d.h. die Kassenkreditfreiheit beruht nicht auf einer landesseitigen Entschuldung.



Kassenkredite der steuerstärksten Gemeinde mit 50.000 bis 99.999 Einwohnern

Die sieben Gemeinden in der Größenklasse "50.000 bis 99.999 Einwohner" werden auch als Sonderstatusstädte bezeichnet. Die steuerstärkste Sonderstatusstadt ist Bad Homburg vor der Höhe. Sie ist zum 31.12.2014 und zum 31.12.2015 kassenkreditfrei. Bad Homburg vor der Höhe ist kein Schutzschirm-Teilnehmer.

Pro-Kopf-Kassenkredite der kreisangehörigen Gemeinde in Hessen mit den höchsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 in der Größenklasse '50.000 bis 99.999 Einwohner'

In der Größenklasse "50.000 bis 99.999 Einwohner" sind insgesamt zwei von sieben Gemeinden zum 31.12.2015 kassenkreditfrei (Bad Homburg vor der Höhe und Fulda). Die Sonderstatusstadt mit den niedrigsten Pro-Kopf-Netto-Steuereinnahmen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015 ist Gießen. Die Stadt Gießen hat zum 31.12.2015 Kassenkredite von 412 Euro je Einwohner. Sie ist Teilnehmer am kommunalen Schutzschirm, d.h. das Land hat bereits einen Teil der Schulden der Stadt Gießen übernommen.



Fazit

Wie aus obigen Abschnitten hervorgeht, haben insgesamt 21 steuerstarke Gemeinden Kassenkreditschulden, die im Durchschnitt der Stichtage 31.12.2014 und 31.12.2015 über 500 Euro je Einwohner liegen. Von den 21 Gemeinden liegen 15 im Regierungsbezirk Darmstadt, fünf im Regierungsbezirk Kassel und eine im Regierungsbezirk Gießen. In sieben der 21 Gemeinden bestehen sogar Kassenkredite von über 1.000 Euro je Einwohner. Fünf dieser sieben Gemeinden befinden sich im Regierungsbezirk Darmstadt und zwei im Regierungsbezirk Kassel. Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel haben in Hessen die Funktion der oberen Kommunalaufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet.

Es ist somit festzustellen, dass sich auch einige sehr steuerstarke Gemeinden mit hohen bis sehr hohen Kassenkrediten verschuldet haben. Eigentlich müssten sie in Anbetracht ihrer beträchtlichen Netto-Steuereinnahmen ohne Kassenkredite auskommen können. Dies wird überdeutlich an den in diesem Beitrag ebenfalls identifizierten Gemeinden, die sehr steuerschwach sind und dennoch ihre Haushalte ohne Kassenkredite führen.

Die steuerstarken Gemeinden haben die Möglichkeit, mit Hilfe ihrer hohen Steuereinnahmen finanzielle Puffer aufzubauen, um nur sehr wenige oder überhaupt keine Kassenkredite zu benötigen. Diese Möglichkeit haben viele steuerschwächere Gemeinden nur in geringerem Maße. Insbesondere dauerhafte Kassenkreditbestände von über 500 oder sogar über 1.000 Euro je Einwohner sind für steuerstarke Gemeinden kaum mehr mit dem Argument der Liquiditätssicherung begründbar.

Beim Abbau der Kassenkredite sind in erster Linie die Gemeinden selbst gefordert, die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten. Allerdings wird es auch auf die Kommunalaufsicht ankommen, nachdrücklich auf eine unverzügliche Haushaltskonsolidierung zu pochen. Die Kommunalaufsicht wird v.a. bei etwaigen weniger konsolidierungswilligen Gemeinden gefordert sein.

Auf der Suche nach möglichen Konsolidierungsmaßnahmen kann z.B. ein Blick in die Haushaltssicherungskonzepte anderer Kommunen hilfreich sein.

» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de



Weitere Informationen

Ergänzende Analysen zu den hessischen Kommunalfinanzen sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachstehende Links abrufbar.

» Kommunalverschuldung in Hessen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Kommunale Kassenkredite in Hessen zum 31.12.2015, Blog-Eintrag vom 12. August 2016
    Autor: Andreas Burth

» Höchste/niedrigste Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer A/B in Hessen
    nach Landkreisen, Blog-Eintrag vom 29. April 2016

    Autor: Andreas Burth

» Finanzierungssaldo der Kommunen in Hessen in den Jahren 2009 bis 2015, Blog-Eintrag
    vom 4. April 2016

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger