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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick

Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick
17. Juni 2011  |  Autor: Marc Gnädinger



Neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) erheben die Kommunen einige örtliche Aufwand- und Verbrauchsteuern. Bei diesen handelt es sich um Bagatellsteuern, weil das Aufkommen aus diesen Quellen recht gering ist. Für eine einzelne Kommune muss das indes nicht notwendigerweise gelten. Hier kann das Aufkommen aus diesen Steuern durchaus bedeutsam sein.

Ein vertiefter Blick auf die kommunalen Bagatellsteuern, statistisch in der Statistik über den Steuerhaushalt als sonstige Steuern (ohne steuerähnliche Einnahmen) bezeichnet, erscheint gegenwärtig vor allem deshalb als interessant, weil es zwischen dem Jahr 2009 und dem Jahr 2010 bei den sonstigen Kommunalsteuern in prozentualer Hinsicht ein stärkeres Wachstum gab, als bei allen anderen Kommunalsteuerarten.

Ursächlich verantwortlich für diese Entwicklung dürfte insb. die Finanzkrise sein, in deren Geleitzug sich die Kommunalfinanzsituation rapide verschlechtert hat. Offensichtlich haben einige Kommunen bei ihren sonstigen Steuern angesetzt, um im Zuge notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Kommunalfinanzen zumindest teilweise abzufedern. Im Detail wird es insb. drei Effekte geben, welche die prozentuale Aufkommenssteigerung bewirkt haben:
  1. Einführung neuer Bagatellsteuern in einzelnen Kommunen
  2. Erhöhung bestehender Bagatellsteuern in einzelnen Kommunen
  3. Oder die Streichung von Steuersubventionen bei bestehenden Bagatellsteuern in einzelnen Kommunen (z.B. Vergünstigungen für den Erst-Hund bei der Hundesteuer)
In rein finanzieller Hinsicht ist die Erhebung von kommunalen Bagatellsteuern aus Sicht einer Kommune immer nur dann ratsam, wenn das erzielbare Aufkommen über den Erhebungskosten liegt. Diese finanzielle Brille muss aber nicht notwendigerweise das führende Ziel bei Bagatellsteuern sein.

Zwar spricht sie Statistik über den Steuerhaushalt 2010 bei den sonstigen Steuern der Kommunen richtigerweise von den kassenmäßigen sonstigen Steuern (ohne steuerähnliche Einnahmen) der Gemeinden und Gemeindeverbände, in den allermeisten Fällen handelt es sich aber um Steuern der Städte und Gemeinden. Nur vereinzelt werden Steuern auch von Gemeindeverbänden erhoben. Ein Beispiel wäre die Erhebung der Jagdsteuer, die teilweise von den Landkreisen erhoben wird.

Weiterhin ist im Kontext der Daten darauf hinzuweisen, dass bei den statistischen Meldungen aufgrund der Doppik-Einführung Ungenauigkeiten in der Datenlage nicht ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Werte der ausgewerteten Statistik über den Steuerhaushalt von den Daten in anderen Statistiken aus mehrerlei Gründen abweichen können (vgl. Statistisches Bundesamt: Steuerhaushalt 2010, Qualitätsbericht, Gliederungspunkt 7.2).

» Steuerhaushalt Jahr 2010 - Fachserie 14, Reihe 4
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

Die in der Summe der Kommunen der Flächenländer quantitativ bedeutendsten Bagatellsteuern sind in Bezug auf das kassenmäßige Aufkommen im Jahr 2010 die sonstige Vergnügungsteuer (322.438.000 Euro) und die Hundesteuer (242.781.000 Euro).

Kassenmäßige Bagatellsteuereinnahmen der Kommunen im Jahr 2010 in 1.000 Euro

Um die absoluten Zahlen im länderübergreifenden Maßstab vergleichbar zu machen, ist eine Umrechnung in Euro je 1.000 Einwohner notwendig (siehe Abbildung 2).

Kassenmäßige Bagatellsteuereinnahmen der Kommunen im Jahr 2010 in Euro je 1.000 Einwohner

Bei dieser Betrachtung offenbart sich, dass in Sachsen die Einnahmen aus der Vergnügungsteuer für die Vorführung von Bildstreifen mit 136 Euro je 1.000 Einwohner am höchsten sind. Bei der sonstigen Vergnügungssteuer liegt Baden-Württemberg mit Einnahmen von 6.947 Euro je 1.000 Einwohner an der Spitze. Nordrhein-Westfalen erreicht bei der Hundesteuer mit 4.522 Euro je 1.000 Einwohner die höchsten Einnahmen. Bei der Jagd- und Fischereisteuer wird der höchste Wert mit 1.155 Euro je 1.000 Einwohner in Rheinland-Pfalz erreicht. Im nördlichsten Flächenland, Schleswig-Holstein, sind dem hingegen die Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer im Ländervergleich mit 8.450 Euro je 1.000 Einwohner mit deutlichem Abstand am höchsten.

Weitere Informationen zum Kommunalsteueraufkommen und zur Steuersituation einzelner kreisfreier Städte finden Sie hier:

» Kommunale Steuereinnahmen 2010 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 9. Mai 2011
    Autor: Marc Gnädinger

» Einbruch der Gewerbesteuer-Einnahmen 2009 in Zahlen, Blog-Eintrag vom 23. Januar 2011
    Autor: Marc Gnädinger

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Methodik zur Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger