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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kommunale Beschäftigte im Jahr 2010 nach Aufgabenbereichen im Ländervergleich

Kommunale Beschäftigte im Jahr 2010 nach Aufgabenbereichen im Ländervergleich
10. Oktober 2011  |  Autor: Marc Gnädinger



Personal ist zugleich Inputfaktor zur Erstellung kommunaler Produkte und wesentlicher Faktor, wenn Kommunen in die Situation kommen, verstärkte Haushaltskonsolidierungsanstrengungen vornehmen zu müssen - sofern letztere (auch) auf der Aufwandsseite ansetzen. Bei den Personalausgaben handelt es sich um eine wesentliche Ausgabenkategorie. Insofern sind Beschäftigtenvergleiche hilfreich, um etwaige Verbesserungspotentiale aufzuzeigen. Gleichwohl gestalten sich gerade Vergleiche zu den Personalausgaben bzw. zu den kommunalen Beschäftigten aus mehrerlei Gründen als schwieriges Unterfangen.

» Kommunale Personalausgaben 2010 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 7. September
    2011

    Autor: Marc Gnädinger

Länderübergreifende Vergleiche zu den Beschäftigten im kommunalen Bereich werden regelmäßig auf Berechnungsbasis von sog. Vollzeitäquivalenten (VZÄ) durchgeführt: Bei der Ermittlung von Vollzeitäquivalenten werden Teilzeitbeschäftigte nur mit ihrem Anteil an der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Beschäftigte in Altersteilzeit fließen jeweils mit der Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit ein, unabhängig davon, ob sie sich in der Arbeits- oder Freistellungsphase befinden. Auszubildende gehen in die Berechnung überwiegend als Vollzeitbeschäftigte ein. Die Vollzeitäquivalente werden mit Hilfe des Arbeitszeitfaktors berechnet.

Bedauerlicherweise stehen zu den Einrichtungen in privater Rechtsform (direkte Beteiligungen der Kommunen) auf Basis der Personalstandstatistik 2010 nur eingeschränkte Informationen zu Verfügung. Für den kommunalen Bereich in der Summe liegen Informationen vor, bei weiterer Differenzierung nach Ländern und nach Vollzeitäquivalenten ist das indes nicht so.

» Kommunale Beschäftigte 2010 nach Aufgabenbereichen, Blog-Eintrag vom 17. August 2011
    Autor: Marc Gnädinger

Am 30. Juni 2010 arbeiten 391.823 der insgesamt 1.747.071 Beschäftigten im kommunalen Bereich in Einrichtungen in privater Rechtsform. Insgesamt 1.355.248 Beschäftige arbeiten im kommunalen Bereich hingegen nicht in Einrichtungen in privater Rechtsform, hierunter 186.060 Beamtinnen und Beamte und 1.169.188 Arbeitnehmer. Daneben spielen die Einrichtungen in privater Rechtsform nicht in allen Aufgabenbereichen eine entscheidende Rolle. Insb. in den Aufgabenbereichen Allgemeine Verwaltung (1.451 Beschäftigte), Öffentliche Sicherheit und Ordnung (1.270 Beschäftigte) und Schulen (241 Beschäftigte) ist die Bedeutung vergleichsweise gering. Gerade in diesen Bereichen erscheinen daher auch Vergleiche auf Basis von Vollzeitäquivalenten, bei denen Einrichtungen in privater Rechtsform aus Ermangelung entsprechender Daten unberücksichtigt bleiben müssen, als tendenziell weniger durch diese Form der Auslagerung verzerrt. Es gibt in diesen Aufgabenfeldern schlichtweg nur wenige Beschäftigte, die im kommunalen Bereich bei Einrichtungen in privater Rechtsform beschäftigt sind. Bei anderen Aufgabenbereichen sieht die Situation indes anders aus. Hier sind die Vergleichsdaten von eingeschränkterer Aussagekraft, weil vergleichsweise viele Beschäftigte in Einrichtungen in privater Rechtsform beschäftigt sind und eben diese Einrichtungen aus Datenermangelung nicht berücksichtigt werden können. Nichts desto trotz erscheinen auch für diese Bereiche Vergleiche auf Grundlage der bestehenden Datenbasis besser, als der Verzicht auf jedwede Vergleiche - bei der Interpretation der Daten sind etwaige Verzerrungen durch Einrichtungen in privater Rechtsform allerdings zu beachten. Ansonsten drohen unter Umständen falsche Schlussfolgerungen.

Trotz der Nicht-Erfassung von Einrichtungen in privater Rechtsform werden in der Personalstandstatistik 2010 bei den Vollzeitäquivalenten (differenziert nach Ländern und Aufgaben) neben dem Kernhaushalt Bereiche erfasst, die gemeinhin zu den Auslagerungen zählen: Hierzu zählen Sonderrechnungen, Zweckverbände und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Somit geht das Bild bereits über die üblicherweise dargestellten reinen Kernhaushalte hinaus und ist entsprechend aufschlussreich.

Zum 30. Juni 2010 gab es im Durchschnitt der Flächenländer 14,92 Vollzeitäquivalente (VZÄ) der Beschäftigten je 1.000 Einwohner im kommunalen Bereich (siehe Abbildung 1). Interessant ist, dass es in allen drei Ländern (Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen), bei denen Kassenkredite mit Ausnahme einzelner Regionen faktisch kaum eine Rolle spielen, eine überdurchschnittliche Quote der VZÄ je 1.000 Einwohner gibt: Sowohl Baden-Württemberg (15,39 VZÄ je 1.000 Einwohner), Bayern (16,42 VZÄ je 1.000 Einwohner) als auch Sachsen (15,53 VZÄ je 1.000 Einwohner) haben Werte über dem Durchschnitt. Bayern hat gar die höchste Quote an VZÄ je 1.000 Einwohner unter allen Flächenländern.

Am niedrigsten ist die Quote in Schleswig-Holstein mit 12,28 VZÄ je 1.000 Einwohner. Bei den drei Ländern des kommunalen Kassenkredittrios (Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) ist die Lage heterogen: Während das Saarland (12,71 VZÄ je 1.000 Einwohner) und Rheinland-Pfalz (14,12 VZÄ je 1.000 Einwohner) unter dem Durchschnitt der Flächenländer liegen, ist das in Nordrhein-Westfalen (15,07 VZÄ je 1.000 Einwohner) anders.

Kommunale Vollzeitäquivalente je 1.000 Einwohner am 30. Juni 2010 im Vergleich der Flächenländer

Ein Blick auf die einzelnen Aufgabenbereiche verdeutlicht, woher die Unterschiede in den Quoten resultieren bzw. wie sich das Bild bei einzelnen Aufgaben unterscheidet. Im Durchschnitt der Flächenländer entfällt die höchste Quote der VZÄ je 1.000 Einwohner im Jahr 2010 auf den Aufgabenbereich Soziale Sicherung (siehe Tabelle). Hier sind im Durchschnitt der Flächenländer bei den Kommunen 3,29 VZÄ je 1.000 Einwohner beschäftigt. Gleichwohl ist der Aufgabenbereich Soziale Sicherung nicht in allen Flächenländern der kräftigste in Bezug auf die VZÄ je 1.000 Einwohner. So ist etwa in Mecklenburg-Vorpommern die Quote im Aufgabenbereich Allgemeine Verwaltung (3,11 VZÄ je 1.000 Einwohner) höher als im Aufgabenbereich Soziale Sicherung (2,62 VZÄ je 1.000 Einwohner). In Nordrhein-Westfalen entsprechen sich die Quoten der beiden Aufgabenbereiche. In Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen sind ebenfalls die Quoten bei der Allgemeinen Verwaltung höher als im Bereich Soziale Sicherung.

Kommunale Vollzeitäquivalente je 1.000 Einwohner am 30. Juni 2010 im Vergleich der Flächenländer (nach Aufgabenbereichen)

Insgesamt gibt es in allen Aufgabenbereichen merkliche Unterschiede in der Kennzahl, was mehrere Ursachen haben kann:
  • Es handelt sich um Werte aus der Personalstandstatistik. Diese Statistik leidet aktuell unter einer gewissen Fehleranfälligkeit, insb. aufgrund der Umstellung des Haushaltsrechts (Doppik).
  • Aufgaben und damit auch Personal wurden auf Einrichtungen in privater Rechtsform ausgelagert.
  • Die Aufgaben- und Personalverteilung zwischen den Ländern und ihren Kommunen unterscheidet sich zwischen einzelnen Flächenländern.
  • Die Effizienz in der Aufgabenerledigung kann sich zwischen den Kommunen einzelner Länder aber auch innerhalb der kommunalen Familie eines Landes unterscheiden.
  • Durch die Setzung von gesetzlichen Standards für die Erledigung einzelner kommunaler Aufgaben können die Länder die Anzahl der kommunalen VZÄ ihrer Kommunen positiv/negativ beeinflussen.
  • Die (kommunal-)politischen Präferenzen in Bezug auf die angebotenen kommunalen Leistungen (auch das Leistungsbündel) können sich unterscheiden, d.h. welche Aufgaben in welcher Qualität und zu welchem Personaleinsatz erledigt werden.
  • Der Grad der Technologiesierung unterscheidet sich zwischen einzelnen Kommunen. Hierüber kann es zu einer Substitution der Produktionsfaktoren kommen, etwa ein verstärkter Maschineneinsatz oder eine auseinanderklaffende Ausstattung an Informations- und Kommunikationstechnologien zu Lasten von Personal.
  • Unterschiede in der Vergütung der VZÄ können einen Einfluss darauf haben, inwieweit sich die Kommunen eine hohe/niedrige Fallzahl /Quote bei den VZÄ "leisten" können.
  • Der Privatisierungsgrad bzw. im Allgemeinen die Einbeziehung Privater in die kommunale Leistungserstellung können heterogen ausgeprägt sein.
Die Ursachenliste ließe sich weiter ergänzen. In der Summe ist es insofern schwierig, Schlussfolgerungen aus den heterogenen Quoten zu den VZÄ je 1.000 Einwohner zu ziehen. Die Identifizierung der genauen Ursachen ist höchst komplex und allein auf Basis statistischer Informationen kaum möglich.

In jedem Fall erscheinen tiefergehende Analysen als zweckmäßig, woher die Unterschiede in den VZÄ je 1.000 Einwohner im Detail resultieren - gerade, weil im Rahmen mancherorts notwendiger Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen Entlastungen im Personalbereich den notwendigen Haushaltsausgleich im (ordentlichen) Ergebnis erleichtern und Aktionismus auf der anderen Seite schon allein deshalb als unangebracht erscheint, weil Personal der zentrale Inputfaktor zur Erstellung kommunaler Produkte/Leistungen ist.

Noch tiefere Differenzierungen in den Aufgaben können hierbei ein erster Schritt sein, was nachfolgend an dem kaum durch Auslagerungen auf Einrichtungen in privater Rechtsform beeinflussten Aufgabenbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung illustriert wird (siehe Abbildung 2). Bei diesem ermöglicht die Statistik einen tieferen Einblick, in dem einzelne Teilaufgaben des Aufgabenbereiches (hier: Öffentliche Ordnung sowie Brandschutz/Feuerschutz) in den Blick genommen werden können.

So liegt bei der Teilaufgabe Öffentliche Ordnung des Aufgabenbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung die Quote der VZÄ je 1.000 Einwohner im Durchschnitt bei 0,86 VZÄ je 1.000 Einwohner. In acht Flächenländer liegen die Werte über diesem Durchschnitt. Hier kann nun angesetzt werden, um den Unterschieden tiefer auf den Grund zu gehen, wobei eine Orientierung an den Besten im Sinne eines Benchmarkings hilfreiche Impulse liefern kann. Bei der Teilaufgabe Öffentliche Ordnung liegt der Mindestwert in Bayern bei 0,63 VZÄ je 1.000 Einwohner.

Bei der Teilaufgabe Brandschutz/Feuerschutz des Aufgabenbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung weisen die Kommunen in Baden-Württemberg mit 0,20 den niedrigsten Wert bei den VZÄ je 1.000 Einwohner aus. Der Durchschnitt liegt bei 0,39 VZÄ je 1.000 Einwohner, demnach fast doppelt so hoch wie in Baden-Württemberg. An der Spitze wird in Nordrhein-Westfalen ein Wert von 0,61 VZÄ je 1.000 Einwohner erreicht.

Kommunale Vollzeitäquivalente je 1.000 Einwohner am 30.6.2010 im Ländervergleich (Bereich Öffentliche Sicherheit & Ordnung)

Weitere Informationen speziell zum Themenbereich Personal/Versorgungsempfänger finden Sie hier:

» Fallzahlsteigerung kommunaler Versorgungsempfänger, Blog-Eintrag vom 10. Juni 2011
    Autor: Marc Gnädinger





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger