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Kommunale Pro-Kopf-Ausgaben für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens im Ländervergleich
Kommunale Pro-Kopf-Ausgaben für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens im Ländervergleich
26. Juli 2017 |
Autor: Andreas Burth
Aus der vierteljährlichen
Kassenstatistik
des Statistischen Bundesamtes gehen eine Vielzahl von Ausgabepositionen von Bund, Ländern
und Kommunen hervor. Ein Beispiel sind die Investitionsausgaben. Sie waren bereits häufig Gegenstand von Beiträgen im Weblog
von HaushaltsSteuerung.de. Ebenfalls in der Kassenstatistik berichtet werden Daten zu den Ausgaben für die Unterhaltung des
unbeweglichen Vermögens. Dieses Datenmaterial wird im vorliegenden Beitrag in Form eines Pro-Kopf-Ländervergleichs für die
kommunale Ebene untersucht.
» Blog-Einträge zum Thema "Investitionen"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Abgedeckt werden hier die
Kern- und
Extrahaushalte der Kommunen der Flächenländer (d.h. ohne sonstige
FEUs). Um etwaige
Sondereffekte einzelner Jahre abzuschwächen, werden drei Jahre (2014 bis 2016) betrachtet. Die Pro-Kopf-Berechnungen werden
für alle Jahre mittels der Einwohnerzahlen zum 31.12.2015 durchgeführt.
Analysiert werden die Ausgaben für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens (d.h. ohne das bewegliche Vermögen, wie z.B.
Kraftfahrzeuge). Unter das unbewegliche Vermögen fallen z.B. verwaltungseigene sowie gemietete und gepachtete Gebäude,
Grundstücke, Außenanlagen, Brücken, Wasserstraßen, Dämme und Deichbauten. Erfasst ist insbesondere die laufende Unterhaltung
solcher Vermögensgegenstände. Die laufende Unterhaltung bezeichnet alle Maßnahmen, die der Erhaltung dienen und keine erhebliche
Veränderung der Vermögensgegenstände zur Folge haben.
Im Ländervergleich über die Jahre 2014 bis 2016 haben die Kommunen in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen die
höchsten Pro-Kopf-Ausgaben für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens. Die geringsten Pro-Kopf-Ausgaben verzeichnen
demgegenüber Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Thüringen.
Insbesondere die Pro-Kopf-Werte für Nordrhein-Westfalen sind ausgesprochen niedrig. Dies wirft die Frage auf, ob diese sehr
geringen Ausgaben die tatsächlichen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln oder ob sie z.B. aus Unterschieden in
der Datenerfassung herrühren. Nach telefonischer Auskunft von IT.NRW könnte ein wesentlicher Grund für die niedrigen Werte darin liegen, dass es in
Nordrhein-Westfalen vor einigen Jahren eine Änderung in der Zuordnungssystematik gab. Seitdem ist es offenbar für die Kommunen
schwieriger, die Unterhaltungsausgaben statistisch exakt zuzuordnen.
Die Systematikänderung zeigt sich auch in der Kassenstatistik der Vorjahre. So lagen die kommunalen Ausgaben zur Unterhaltung
des unbeweglichen Vermögens in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 noch bei 1.676 Mio. Euro. In den Folgejahren fiel der Wert
erheblich niedriger aus: 335 Mio. Euro (2012), 372 Mio. Euro (2013), 516 Mio. Euro (2014), 564 Mio. Euro (2015) und 612 Mio.
Euro (2016). Die im Ländervergleich sehr niedrigen Werte von Nordrhein-Westfalen dürften folglich v.a. von dieser
Systematikänderung herrühren.
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