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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kommunale Schuldenbremsen und Verschuldungsverbote per Hauptsatzung

Kommunale Schuldenbremsen und Verschuldungsverbote per Hauptsatzung
3. April 2012  |  Autor: Marc Gnädinger



Einzelne deutsche Städte haben Verschuldungsbremsen und -verbote in ihrer Hauptsatzung verankert. Derartige Regelungen haben im Wesentlichen das Ziel die Glaubwürdigkeit und Selbstbindung der Politik zu erhöhen. Welche Regeln die richtigen sind, hängt von der örtlichen Situation der jeweiligen Kommune ab.

» Die Stadt Jena entschulden: "Wann, wenn nicht jetzt?" - Ein Interview mit Dr. Götz
    Blankenburg (Fachbereichsleiter Finanzen der Stadt Jena)

    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Eine gewisse Bekanntheit haben die Regelungen der Städte Mannheim, Jena und Dresden erlangt, die sich inhaltlich unterscheiden.

In der Hauptsatzung geregelte Kommunalschuldenbremsen

Die angesprochenen Satzungen finden Sie hier:

» Hauptsatzung der Stadt Mannheim vom 28.04.2009
    Hrsg.: Stadt Mannheim

» Hauptsatzung der Stadt Jena, zuletzt geändert am 15.12.2010
    Hrsg.: Stadt Jena

» Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 02.06.1994, zuletzt geändert am
    29.10.2009

    Hrsg.: Landeshauptstadt Dresden





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger