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Kommunalschulden je Erwerbstätigen im Jahr 2014
Kommunalschulden je Erwerbstätigen im Jahr 2014
20. Juni 2016 |
Autor: Andreas Burth
Ländervergleiche zur Höhe der kommunalen Schulden rechnen den absoluten Schuldenwert zumeist in "Euro je Einwohner"
um. Eine Alternative ist die Bestimmung des Schulden-Einnahmen-Verhältnisses. Ferner können Schulden für Vergleichszwecke
in Prozent des nominalen
Bruttoinlandsprodukts ausgedrückt werden (sog.
Schuldenquote). Beispiele für solche Berechnungen
finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Links.
» Schuldenquoten der deutschen Kommunen im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 15. Juni 2016
Autor: Andreas Burth
» Schulden-Einnahmen-Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland, Blog-Eintrag vom 8. Mai 2016
Autor: Andreas Burth
» Pro-Kopf-Kommunalschulden im Ländervergleich
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Neben den drei zuvor genannten Vergleichsvarianten besteht eine weitere Möglichkeit, die Schuldenhöhe einander gegenüber
zu stellen: die Berechnung der Kommunalschulden je Erwerbstätigen. Ein entsprechender Ländervergleich wird im vorliegenden
Beitrag vorgenommen.
Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Kommunalschulden je Erwerbstätigen
- Weitere Informationen
Methodische Anmerkungen
Die in diesem Beitrag verwendeten Schuldendaten entstammen der
Schuldenstatistik 2014 des Statistischen Bundesamtes.
Die Statistik wurde am 21.8.2015 veröffentlicht und am 7.9.2015 korrigiert. Sie umfasst Werte zu den
Schulden beim öffentlichen Bereich und den
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Abgedeckt werden die
Kernhaushalte, die
Extrahaushalte und die sonstigen
FEUs.
» Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts 2014 (Fachserie 14 Reihe 5)
Hrsg.: Statistisches Bundesamt
Die Zahl der Erwerbstätigen ist einer Publikation der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen worden
(siehe Link). Sie enthält auf 1.000 Personen gerundete Jahresdurchschnittsdaten unter Abdeckung der Selbstständigen,
der mithelfenden Familienangehörigen und der abhängig Erwerbstätigen. Es handelt sich um eine Hochrechnung anhand der
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.
» Erwerbstätigkeit - Erwerbstätige
Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Untersucht wird in diesem Beitrag das Jahr 2014. Der Datensatz zu den Erwerbstätigen des Jahres 2014 ist am 23.2.2016 publiziert worden.
Zahlen zu den Erwerbstätigen für das Jahr 2015 sind entsprechend erst in einigen Monaten zu erwarten.
Kerngedanke der Kennzahl "Schulden je Erwerbstätigen" ist zunächst, dass die Schulden eines Staates (d.h. Bund, Länder,
Kommunen, Sozialversicherung) aus der Wirtschaftskraft einer Volkswirtschaft finanziert werden müssen. Der Staat hat z.B.
über die Erhebung von Steuern Zugriff auf eben diese Wirtschaftskraft. Angenommen wird dabei, dass die Wirtschaftskraft
letztlich v.a. durch die Gruppe der Erwerbstätigen erarbeitet wird. Dieselbe Gruppe müsste demnach über die abgeführten Steuern
etc. auch die Staatsschulden schultern.
Wie jede andere Kennzahl hat auch die Kenngröße "Schulden je Erwerbstätigen" ihre Stärken und Schwächen. Es ist wichtig,
sich v.a. den Limitationen bewusst zu sein, um die Aussagekraft von Kennzahlen besser einschätzen zu können. Einzelne
Beispiele für solche Schwächen/Limitationen werden im Folgenden kurz skizziert.
Eine Limitation der Kennzahl ist der Umstand, dass auch Nicht-Erwerbstätige (z.B. Rentner, Arbeitslose) Steuern zahlen und damit zur Finanzierung des
Staates und seiner Schulden beitragen (z.B. Umsatzsteuer, Grundsteuer). Die Nicht-Erwerbstätigen erhalten allerdings
häufig einen Großteil des ihnen zur Verfügung stehenden Einkommens aus Transferzahlungen der Erwerbstätigen, was diese
Limitation wiederum abschwächt. Gleichwohl können Nicht-Erwerbstätige z.B. auch eigenes Vermögen haben, aus dem sie ihren
Lebensunterhalt ganz oder teilweise bestreiten. Aus diesem Vermögen müssen sie ebenfalls Steuern zahlen (z.B. Umsatzsteuer).
Sie leisten folglich einen Beitrag zur Staatsfinanzierung. Dieser vermögensfinanzierte Teil wäre weder direkt noch indirekt
den heutigen Erwerbstätigen zuzurechnen.
Der Blinkwinkel auf die Erwerbstätigen lässt auch außen vor, dass einige Menschen arbeiten, ohne dass sie zu den Erwerbstätigen
gezählt werden. Ein typisches Beispiel sind Ehepartner, die zu Hause bleiben, um in Vollzeit die Kinder zu erziehen. Diese
Menschen haben ebenfalls Einfluss auf die Staatsfinanzen. Arbeiten z.B. in einer Ehe sowohl der Mann als auch die Frau in
Vollzeit, wird das Kind i.d.R. früher in die Kita geschickt. Da die von den Eltern entrichteten Kita-Gebühren meist nur einen
kleineren Teil der Kosten für den Staat (hier: Kommunen) decken (z.B. 20 Prozent), entsteht dem Staat ein Mehraufwand für
Kinderbetreuung. Dieser würde wegfallen, wenn das Kind in jungen Jahren nur zu Hause erzogen wird. Auch Nicht-Erwerbstätige
können folglich den Staat finanziell entlasten. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Beispiele (z.B. ehrenamtliches
Engagement), wie Nicht-Erwerbstätige den Staat entlasten bzw. (indirekt) zu dessen Finanzierung beitragen.
Generell ist auch zu berücksichtigen, dass nicht nur die Erwerbstätigen des jeweils betrachteten Gebiets die Finanzierung einer
Gebietskörperschaft leisten. So werden z.B. die Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt nicht nur von den Erwerbstätigen in
Sachsen-Anhalt getragen. Vielmehr finanzieren gerade bei wirtschaftsschwächeren Ländern auch die Erwerbstätigen anderer,
wirtschaftsstärkerer Länder einen Teil der kommunalen Leistungserbringung. Beispielsweise erhält das Land Sachsen-Anhalt
über die
Umsatzsteuerverteilung, den
Länderfinanzausgleich und die
Bundesergänzungszuweisungen indirekt auch
Mittel von den Erwerbstätigen aus wirtschaftsstärkeren Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg. Ein Teil dieser Mittel wird z.B. über den
kommunalen Finanzausgleich
auch auf die Kommunen in Sachsen-Anhalt weiterverteilt. Dies gilt analog für andere Länder.
Im vorliegenden Beitrag wird der Fokus auf die Kommunen der 13 Flächenländer gelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kommunen für sich
genommen keinen vollen Zugriff auf die Wirtschaftskraft der Erwerbstätigen auf ihrem Gebiet haben. Dies liegt zum einen an
der fehlenden Gesetzgebungskompetenz, was generell die kommunalen Handlungsspielräume in der Einnahmebeschaffung auf den von
Bund und Land vorgebenden Rahmen beschränkt. Zum anderen müssen sich die Kommunen das Gesamtsteueraufkommen mit dem Bund und den Ländern teilen.
Darüber hinaus können die Kommunen ihre bestehenden Einnahmequellen nicht vollständig
steuern. Während z.B. bei den
Realsteuern über das
Hebesatzrecht eine direkte Einflussmöglichkeit vorhanden ist, ist dies bei den
Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und
an der Umsatzsteuer sowie bei den Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich
nicht der Fall.
Kommunalschulden je Erwerbstätigen
Die Gesamtheit der Kommunen der 13 Flächenländer hat Schulden in Höhe von 8.869 Euro je Erwerbstätigen. Die niedrigsten
Kommunalschulden hat Bayern mit 5.194 Euro je Erwerbstätigen. Den zweitniedrigsten Wert berichtet Schleswig-Holstein mit
5.789 Euro je Erwerbstätigen. Die Länder mit der höchsten kommunalen Verschuldung sind das Saarland (15.689 Euro je
Erwerbstätigen) und Hessen (12.204 Euro je Erwerbstätigen). Ebenfalls über der Schwelle von 10.000 Euro je Erwerbstätigen
liegen Nordrhein-Westfalen (12.142 Euro je Erwerbstätigen) und Rheinland-Pfalz (11.078 Euro je Erwerbstätigen).
Die Schulden in Euro je Erwerbstätigen liegen in etwa doppelt so hoch wie die Schulden in Euro je Einwohner. Dieser Befund
liegt darin begründet, dass die Erwerbstätigen rund 50 Prozent der gesamten Einwohnerzahl ausmachen. Die landesspezifischen
Extremwerte bilden Mecklenburg-Vorpommern mit 46,1 Prozent und Bayern mit 52,6 Prozent.
Die kommunalen Schulden bilden nur einen Teil der gesamten Schuldenbelastung der Erwerbsbevölkerung. Hinzu kommen
die Schulden des Bundes, die Schulden der Länder und die Schulden der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Bundesschulden
liegen im Jahr 2014 bei 44.573 Euro je Erwerbstätigen. Die gesetzliche Sozialversicherung hat sich mit 237 Euro je
Erwerbstätigen verschuldet. Werte zur Landesverschuldung je Erwerbstätigen finden Sie unter nachstehendem Link.
» Landesschulden je Erwerbstätigen im Jahr 2014, Blog-Eintrag vom 20. Juni 2016
Autor: Andreas Burth
Weitere Informationen
Weiterführende Analysen zu den deutschen Kommunalfinanzen sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über die unten aufgeführten
Links abrufbar.
» Zinsausgaben der öffentlichen Haushalte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 19. Mai 2016
Autor: Andreas Burth
» Sachinvestitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland im Pro-Kopf-Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 18. Mai 2016
Autor: Andreas Burth
» Kommunaler Finanzierungssaldo im Jahr 2015, Blog-Eintrag vom 5. Mai 2016
Autor: Andreas Burth
» Netto-Steuereinnahmen und Wirtschaftskraft der Kommunen im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 4. Mai 2016
Autor: Andreas Burth
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