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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kommunalschulden je Erwerbstätigen im Jahr 2014

Kommunalschulden je Erwerbstätigen im Jahr 2014
20. Juni 2016  |  Autor: Andreas Burth



Ländervergleiche zur Höhe der kommunalen Schulden rechnen den absoluten Schuldenwert zumeist in "Euro je Einwohner" um. Eine Alternative ist die Bestimmung des Schulden-Einnahmen-Verhältnisses. Ferner können Schulden für Vergleichszwecke in Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts ausgedrückt werden (sog. Schuldenquote). Beispiele für solche Berechnungen finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Links.

» Schuldenquoten der deutschen Kommunen im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom
    15. Juni 2016

    Autor: Andreas Burth

» Schulden-Einnahmen-Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland,
    Blog-Eintrag vom 8. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Kommunalschulden im Ländervergleich
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Neben den drei zuvor genannten Vergleichsvarianten besteht eine weitere Möglichkeit, die Schuldenhöhe einander gegenüber zu stellen: die Berechnung der Kommunalschulden je Erwerbstätigen. Ein entsprechender Ländervergleich wird im vorliegenden Beitrag vorgenommen.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Kommunalschulden je Erwerbstätigen
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Die in diesem Beitrag verwendeten Schuldendaten entstammen der Schuldenstatistik 2014 des Statistischen Bundesamtes. Die Statistik wurde am 21.8.2015 veröffentlicht und am 7.9.2015 korrigiert. Sie umfasst Werte zu den Schulden beim öffentlichen Bereich und den Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. Abgedeckt werden die Kernhaushalte, die Extrahaushalte und die sonstigen FEUs.

» Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts 2014 (Fachserie 14 Reihe 5)
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

Die Zahl der Erwerbstätigen ist einer Publikation der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen worden (siehe Link). Sie enthält auf 1.000 Personen gerundete Jahresdurchschnittsdaten unter Abdeckung der Selbstständigen, der mithelfenden Familienangehörigen und der abhängig Erwerbstätigen. Es handelt sich um eine Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.

» Erwerbstätigkeit - Erwerbstätige
    Hrsg.: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Untersucht wird in diesem Beitrag das Jahr 2014. Der Datensatz zu den Erwerbstätigen des Jahres 2014 ist am 23.2.2016 publiziert worden. Zahlen zu den Erwerbstätigen für das Jahr 2015 sind entsprechend erst in einigen Monaten zu erwarten.

Kerngedanke der Kennzahl "Schulden je Erwerbstätigen" ist zunächst, dass die Schulden eines Staates (d.h. Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung) aus der Wirtschaftskraft einer Volkswirtschaft finanziert werden müssen. Der Staat hat z.B. über die Erhebung von Steuern Zugriff auf eben diese Wirtschaftskraft. Angenommen wird dabei, dass die Wirtschaftskraft letztlich v.a. durch die Gruppe der Erwerbstätigen erarbeitet wird. Dieselbe Gruppe müsste demnach über die abgeführten Steuern etc. auch die Staatsschulden schultern.

Wie jede andere Kennzahl hat auch die Kenngröße "Schulden je Erwerbstätigen" ihre Stärken und Schwächen. Es ist wichtig, sich v.a. den Limitationen bewusst zu sein, um die Aussagekraft von Kennzahlen besser einschätzen zu können. Einzelne Beispiele für solche Schwächen/Limitationen werden im Folgenden kurz skizziert.

Eine Limitation der Kennzahl ist der Umstand, dass auch Nicht-Erwerbstätige (z.B. Rentner, Arbeitslose) Steuern zahlen und damit zur Finanzierung des Staates und seiner Schulden beitragen (z.B. Umsatzsteuer, Grundsteuer). Die Nicht-Erwerbstätigen erhalten allerdings häufig einen Großteil des ihnen zur Verfügung stehenden Einkommens aus Transferzahlungen der Erwerbstätigen, was diese Limitation wiederum abschwächt. Gleichwohl können Nicht-Erwerbstätige z.B. auch eigenes Vermögen haben, aus dem sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise bestreiten. Aus diesem Vermögen müssen sie ebenfalls Steuern zahlen (z.B. Umsatzsteuer). Sie leisten folglich einen Beitrag zur Staatsfinanzierung. Dieser vermögensfinanzierte Teil wäre weder direkt noch indirekt den heutigen Erwerbstätigen zuzurechnen.

Der Blinkwinkel auf die Erwerbstätigen lässt auch außen vor, dass einige Menschen arbeiten, ohne dass sie zu den Erwerbstätigen gezählt werden. Ein typisches Beispiel sind Ehepartner, die zu Hause bleiben, um in Vollzeit die Kinder zu erziehen. Diese Menschen haben ebenfalls Einfluss auf die Staatsfinanzen. Arbeiten z.B. in einer Ehe sowohl der Mann als auch die Frau in Vollzeit, wird das Kind i.d.R. früher in die Kita geschickt. Da die von den Eltern entrichteten Kita-Gebühren meist nur einen kleineren Teil der Kosten für den Staat (hier: Kommunen) decken (z.B. 20 Prozent), entsteht dem Staat ein Mehraufwand für Kinderbetreuung. Dieser würde wegfallen, wenn das Kind in jungen Jahren nur zu Hause erzogen wird. Auch Nicht-Erwerbstätige können folglich den Staat finanziell entlasten. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Beispiele (z.B. ehrenamtliches Engagement), wie Nicht-Erwerbstätige den Staat entlasten bzw. (indirekt) zu dessen Finanzierung beitragen.

Generell ist auch zu berücksichtigen, dass nicht nur die Erwerbstätigen des jeweils betrachteten Gebiets die Finanzierung einer Gebietskörperschaft leisten. So werden z.B. die Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt nicht nur von den Erwerbstätigen in Sachsen-Anhalt getragen. Vielmehr finanzieren gerade bei wirtschaftsschwächeren Ländern auch die Erwerbstätigen anderer, wirtschaftsstärkerer Länder einen Teil der kommunalen Leistungserbringung. Beispielsweise erhält das Land Sachsen-Anhalt über die Umsatzsteuerverteilung, den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen indirekt auch Mittel von den Erwerbstätigen aus wirtschaftsstärkeren Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg. Ein Teil dieser Mittel wird z.B. über den kommunalen Finanzausgleich auch auf die Kommunen in Sachsen-Anhalt weiterverteilt. Dies gilt analog für andere Länder.

Im vorliegenden Beitrag wird der Fokus auf die Kommunen der 13 Flächenländer gelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kommunen für sich genommen keinen vollen Zugriff auf die Wirtschaftskraft der Erwerbstätigen auf ihrem Gebiet haben. Dies liegt zum einen an der fehlenden Gesetzgebungskompetenz, was generell die kommunalen Handlungsspielräume in der Einnahmebeschaffung auf den von Bund und Land vorgebenden Rahmen beschränkt. Zum anderen müssen sich die Kommunen das Gesamtsteueraufkommen mit dem Bund und den Ländern teilen. Darüber hinaus können die Kommunen ihre bestehenden Einnahmequellen nicht vollständig steuern. Während z.B. bei den Realsteuern über das Hebesatzrecht eine direkte Einflussmöglichkeit vorhanden ist, ist dies bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie bei den Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich nicht der Fall.



Kommunalschulden je Erwerbstätigen

Die Gesamtheit der Kommunen der 13 Flächenländer hat Schulden in Höhe von 8.869 Euro je Erwerbstätigen. Die niedrigsten Kommunalschulden hat Bayern mit 5.194 Euro je Erwerbstätigen. Den zweitniedrigsten Wert berichtet Schleswig-Holstein mit 5.789 Euro je Erwerbstätigen. Die Länder mit der höchsten kommunalen Verschuldung sind das Saarland (15.689 Euro je Erwerbstätigen) und Hessen (12.204 Euro je Erwerbstätigen). Ebenfalls über der Schwelle von 10.000 Euro je Erwerbstätigen liegen Nordrhein-Westfalen (12.142 Euro je Erwerbstätigen) und Rheinland-Pfalz (11.078 Euro je Erwerbstätigen).

Die Schulden in Euro je Erwerbstätigen liegen in etwa doppelt so hoch wie die Schulden in Euro je Einwohner. Dieser Befund liegt darin begründet, dass die Erwerbstätigen rund 50 Prozent der gesamten Einwohnerzahl ausmachen. Die landesspezifischen Extremwerte bilden Mecklenburg-Vorpommern mit 46,1 Prozent und Bayern mit 52,6 Prozent.

Kommunalschulden 2014 je Einwohner und je Erwerbstätigen

Die kommunalen Schulden bilden nur einen Teil der gesamten Schuldenbelastung der Erwerbsbevölkerung. Hinzu kommen die Schulden des Bundes, die Schulden der Länder und die Schulden der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Bundesschulden liegen im Jahr 2014 bei 44.573 Euro je Erwerbstätigen. Die gesetzliche Sozialversicherung hat sich mit 237 Euro je Erwerbstätigen verschuldet. Werte zur Landesverschuldung je Erwerbstätigen finden Sie unter nachstehendem Link.

» Landesschulden je Erwerbstätigen im Jahr 2014, Blog-Eintrag vom 20. Juni 2016
    Autor: Andreas Burth



Weitere Informationen

Weiterführende Analysen zu den deutschen Kommunalfinanzen sind auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über die unten aufgeführten Links abrufbar.

» Zinsausgaben der öffentlichen Haushalte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 19. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth

» Sachinvestitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland im
    Pro-Kopf-Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 18. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth

» Kommunaler Finanzierungssaldo im Jahr 2015, Blog-Eintrag vom 5. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth

» Netto-Steuereinnahmen und Wirtschaftskraft der Kommunen im Ländervergleich,
    Blog-Eintrag vom 4. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger