Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Weblog
  » Aktuelle Blog-Einträge
  » Weblog-Archiv
  » Themen
  » Karikaturen
  » Autoren
  » RSS-Feed zum Blog
HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kreisangehörige NRW-Gemeinden ohne Kassenkredite trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Sozialbereich

Kreisangehörige NRW-Gemeinden ohne Kassenkredite trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Sozialbereich
8. September 2015  |  Autor: Andreas Burth



Ein Teil der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen steht aufgrund jahrelanger Defizit- und Schuldenpolitik vor erheblichen finanzpolitischen Herausforderungen und entsprechenden Konsolidierungsnotwendigkeiten. Die Finanzprobleme dieser Gemeinden zeigen sich z.B. an hohen Kassenkreditbeständen. Eigentlicher Zweck von Kassenkrediten ist die kurzfristige Liquiditätssicherung. Kassenkreditbestände von 0,00 Euro müssten demnach eher die Regel als die Ausnahme sein - auch in Nordrhein-Westfalen. Tatsächlich sind die Kassenkredite in einigen NRW-Gemeinden indes zur Dauereinrichtung geworden. In diesem Fall liegt per Definition eine Zweckentfremdung vor. Dauerhafte Kassenkredite gelten als klassischer Krisenindikator, da sie i.d.R. zur Defizitfinanzierung eingesetzt werden. Je höher die Pro-Kopf-Kassenkredite ausfallen, desto höher ist tendenziell das Ausmaß, zu dem die betreffende Gemeinde in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gelebt hat.

Für die hohen Kassenkreditbestände sind in den betreffenden Gemeinden eine Vielzahl von Begründungen anzutreffen. Einige verweisen z.B. auf die niedrigen Einnahmen. Dass diese Begründung insbesondere für den Bereich der Steuereinnahmen nicht haltbar ist, ist kürzlich auf HaushaltsSteuerung.de in einem Blog-Eintrag gezeigt worden (Link siehe unten). Demnach sind mehrere der steuerschwächsten NRW-Gemeinden kassenkreditfrei. Ähnliche Ergebnisse finden sich beispielsweise auch für Hessen (siehe zweiter Link).

» Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer
    Steuereinnahmekraft, Blog-Eintrag vom 6. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Steuerschwache Gemeinden in Hessen ohne Kassenkreditschulden, Blog-Eintrag vom
    4. September 2015

    Autor: Andreas Burth

Ebenfalls häufiger als Ursache angeführt wird z.B. eine zu nachlässige Finanzaufsicht. In Anbetracht der Finanzprobleme in Nordrhein-Westfalen dürfte dies (zumindest in einzelnen Fällen) tatsächlich eine von mehreren Ursachen für finanzielle Schieflagen sein. Regelmäßig wird als Begründung für Finanzprobleme im Allgemeinen bzw. hohe Kassenkredite im Speziellen auch auf die schwierigen Rahmenbedingungen im Sozialbereich verwiesen. Dies wirft die Frage auf, ob es Gemeinden mit schwieriger sozialer Lage gibt, die es dennoch schaffen, ohne Kassenkredite auszukommen. Dies zu untersuchen, ist Ziel des vorliegenden Beitrags.

Um der oben formulierten Frage nachzugehen, ist zunächst zu bestimmen, anhand welcher Indikatoren das Vorliegen einer schwierigen sozialen Lage determiniert werden kann. Eine mögliche Datenquelle ist der Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung. In der Datenbank sind verschiedene soziale Indikatoren für die einzelnen Gemeinden in Deutschland enthalten. Im vorliegenden Beitrag werden aus dem Wegweiser Kommune die folgenden sozialen Indikatoren verwendet: Arbeitslosenanteil an allen Erwerbspersonen, Kinderarmut, Jugendarmut, Altersarmut, SGB-II-Quote und ALG-II-Quote.

Kurzbeschreibung der verwendeten Indikatoren zur sozialen Lage der kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Einbezogen werden die Daten der kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund verschiedener Datenlücken ist der Datensatz allerdings nicht für alle 374 kreisangehörigen NRW-Gemeinden vollständig verfügbar. So deckt der Wegweiser Kommune nur die Gemeinden ab 5.000 Einwohner ab. Nicht erfasst sind drei der insgesamt 374 Gemeinden, da sie weniger als 5.000 Einwohner haben. Es handelt es sich dabei um Dahlem (4.172 Einwohner), Heimbach (4.335 Einwohner) und Hallenberg (4.380 Einwohner). Darüber hinaus fehlen bei neun Gemeinden (Dörentrup, Vettweiß, Nieheim, Everswinkel, Hopsten, Horstmar, Marienmünster, Roetgen und Hürtgenwald) die Werte zur Altersarmut. Weitere Lücken im Datensatz bestehen nicht. Da die einzelgemeindlichen Sozialindikatoren im Zeitablauf meist keinen extremen Schwankungen unterliegen (im Gegensatz z.B. zu den Netto-Steuereinnahmen), beschränkt sich die Betrachtung auf das aktuellste verfügbare Jahr, d.h. 2013.

Tabelle 1 enthält neben allgemeinen Erläuterungen zu den sechs Indikatoren auch Informationen zur durchschnittlichen Ausprägung der Kenngröße. Der Durchschnittswert repräsentiert das arithmetische Mittel der 371 Einzelwerte (bzw. der 362 Einzelwerte im Falle der Altersarmut). Um zu bestimmen, ob eine Gemeinde von einer schwierigen sozialen Lage geprägt ist, wird die Indikatorausprägung der Gemeinde mit dem Durchschnittswert verglichen. Eine Gemeinde wird vorliegenden Beitrag nur dann als Gemeinde mit schwierigen Rahmenbedingungen im Sozialbereich eingestuft, wenn sie bei allen sechs Indikatoren schlechter abschneidet als der Durchschnitt des kreisangehörigen Raums. Dies trifft auf insgesamt 89 der untersuchten 371 kreisangehörigen Gemeinden zu.

Wie bereits zuvor erläutert bestehen hinsichtlich der Altersarmut Datenlücken bei neun Gemeinden. Für diese neun Gemeinden wird eine schwierige soziale Lage angenommen, sofern bei den übrigen fünf Indikatoren der Durchschnittswert überschritten wird. Von den neun Gemeinden trifft dies nur auf die Gemeinde Dörentrup zu.

Konkret werden damit die folgenden 90 Gemeinden mit schwierigen Rahmenbedingungen im Sozialbereich untersucht: Aachen, Ahlen, Alsdorf, Arnsberg, Bad Lippspringe, Bad Salzuflen, Beckum, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bergneustadt, Bönen, Brühl, Castrop-Rauxel, Detmold, Dörentrup, Dorsten, Düren, Eitorf, Elsdorf, Emmerich am Rhein, Ennepetal, Erkrath, Eschweiler, Euskirchen, Frechen, Fröndenberg/Ruhr, Geilenkirchen, Geldern, Gevelsberg, Gladbeck, Goch, Grevenbroich, Gronau (Westfalen), Gummersbach, Gütersloh, Haan, Hattingen, Heiligenhaus, Heinsberg, Hemer, Herford, Herten, Herzogenrath, Holzwickede, Horn-Bad Meinberg, Hückelhoven, Hürth, Iserlohn, Jülich, Kamp-Lintfort, Kerpen, Kleve, Lage, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen, Marl, Menden (Sauerland), Mettmann, Minden, Moers, Monheim am Rhein, Neuss, Oer-Erkenschwick, Paderborn, Radevormwald, Ratingen, Recklinghausen, Rheine, Schwelm, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Stolberg (Rheinland), Troisdorf, Übach-Palenberg, Unna, Velbert, Viersen, Waldbröl, Weeze, Werdohl, Werl, Wesel, Wesseling, Windeck Witten, Wülfrath und Würselen.

In einem nächsten Schritt ist auszuwerten, welche der 90 Gemeinden im Kernhaushalt kassenkreditschuldenfrei sind. Kassenkredite sind Schulden zur kurzfristigen Liquiditätssicherung, d.h. ihr Bestand kann unterjährig stark schwanken. Um dieser Schwankungsanfälligkeit Rechnung zu tragen, kann der Kassenkreditbestand zu mehreren Zeitpunkte gemessen werden. Der Wegweiser Kommune ermöglicht eine solche Messung jeweils zum Jahresende. Hier werden die Kassenkredite zum 31.12.2012 und 31.12.2013 betrachtet. Eine Gemeinde wird nur dann als kassenkreditschuldenfrei eingestuft, wenn sie zu beiden Stichtagen Kassenkredite von 0 Euro je Einwohner im Kernhaushalt hat. Die Verwendung von zwei Stichtagen stellt eine strengere Definition der Kassenkreditfreiheit dar (in anderen Analysen wird häufig nur der jeweils aktuellste Stichtag verwendet). Da die Kassenkreditschulden zum 31.12. eines Jahres zumeist den Kassenkreditschulden zum 1.1. des Folgejahres entsprechen, hat die Verwendung der Stichtage 31.12.2012 und 31.12.2013 den Vorteil, dass faktisch zugleich der Beginn (1.1.2013) als auch das Ende (31.12.2013) des bei den Sozialindikatoren ausgewerteten Jahres (2013) betrachtet werden.

Insgesamt sind zwölf der 90 Gemeinden mit Problemen im Sozialbereich (13,3 Prozent) zu den Stichtagen 31.12.2012 und 31.12.2013 kassenkreditschuldenfrei. Es handelt sich konkret um die folgenden Gemeinden: Bad Lippspringe, Frechen, Geldern, Gütersloh, Haan, Heinsberg, Kleve, Lippstadt, Paderborn, Ratingen, Weeze und Wesseling. Weitere sechs Gemeinden (Dörentrup, Emmerich am Rhein, Hürth, Rheine, Troisdorf und Viersen) sind zumindest an einem der beiden Stichtage kassenkreditschuldenfrei. Hier ist es denkbar, dass die Kassenkredite tatsächlich für ihre eigentliche Zweckbestimmung (die kurzfristige Liquiditätssicherung) aufgenommen worden sind. Zudem gibt es mit der Stadt Gronau (Westfalen) eine Körperschaft, die an den beiden Stichtagen zumindest jeweils unter 100 Euro je Einwohner liegt. Von den zwölf Gemeinden ohne Kassenkredite ist keine Teilnehmer am Stärkungspakt Stadtfinanzen, d.h. die Kassenkreditfreiheit liegt nicht in Finanzhilfen des Landes begründet. Auch die sechs an nur einem Stichtag kassenkreditschuldenfreien Gemeinden nehmen nicht am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil. Gleiches gilt für die Stadt Gronau (Westfalen).

Im Detail betrachtet werden im weiteren Verlauf des Beitrags nur die zwölf an beiden Stichtagen kassenkreditfreien Gemeinden (d.h. ohne die sieben Gemeinden mit sehr geringen Kassenkrediten). Tabelle 2 enthält nachrichtlich die Werte zu den sechs Sozialindikatoren für das Jahr 2013. In Tabelle 3 finden Sie ferner einzelne Finanzkennzahlen. Darüber hinaus enthält Tabelle 4 weitere Indikatoren aus dem nicht unmittelbar finanzbezogenen Bereich. Es werden jeweils die aktuellsten statistisch verfügbaren Daten berichtet (d.h. in einzelnen Fällen auch schon Daten aus dem Jahr 2014).

Sozialindikatoren zu den zwölf kassenkreditfreien, kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Eine im Finanzbereich interessante Frage ist, wie finanzstark die zwölf Gemeinden sind. Eine Kenngröße zur Beantwortung dieser Frage ist die Untersuchung der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft der Gemeinden (d.h. unter Zugrundelegung des gewogenen Durchschnittshebesatzes statt der gemeindeindividuellen Hebesätze zur Eliminierung von Hebesatzunterschieden zwecks Erhöhung der Vergleichbarkeit). Konkret wird für die fünf aktuellsten vorliegenden Jahre (d.h. 2010 bis 2014) die durchschnittliche Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft berechnet und in Tabelle 3 ausgewiesen. Zu Vergleichszwecken bietet es sich an, Landesdurchschnittswerte nach Einwohner-Größenklassen zu bilden, da unterschiedliche Gemeindegrößen eine andere durchschnittliche Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft haben (tendenziell steigt die Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft mit zunehmender Einwohnerzahl). Konkret ergeben sich differenziert nach Einwohner-Größenklassen folgende Landesdurchschnitte bei der Steuereinnahmekraft (jeweils arithmetisches Mittel der Einzelwerte):

- bis 9.999 Einwohner: 835,22 Euro je Einwohner (hier nicht einschlägig)
- 10.000 bis 19.999 Einwohner: 904,13 Euro je Einwohner
- 20.000 bis 29.999 Einwohner: 1.039,15 Euro je Einwohner
- 30.000 bis 49.999 Einwohner: 1.000,53 Euro je Einwohner
- ab 50.000 Einwohner: 1.020,42 Euro je Einwohner

Unter Zugrundelegung dieser Durchschnittswerte haben sechs der zwölf Gemeinden eine überdurchschnittliche und sechs Gemeinden eine unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft. Hieraus kann geschlussfolgert werden, dass nicht nur finanzstärkere, sondern auch finanzschwächere Gemeinden mit schwierigen sozialen Rahmenbedingungen zurechtkommen, ohne Kassenkredite aufnehmen zu müssen.

Neben Kassenkrediten können Gemeinden im Kernhaushalt auch Investitionskredite aufnehmen. Von den zwölf untersuchten Gemeinden ist keine Gemeinde im Kernhaushalt komplett schuldenfrei. Allerdings weist auch keine Gemeinde hohe Schuldenstände im investiven Bereich aus. Lediglich Gütersloh liegt minimal über 1.000 Euro je Einwohner. Derartige Schuldenstände sind (gerade vor dem Hintergrund der Kassenkreditschuldenfreiheit) noch nicht besorgniserregend. Zudem erscheint der investive Schuldenstand Güterslohs in Anbetracht der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft von 1.217 Euro je Einwohner für die Stadt auch finanziell als noch tragbar. Im Kernhaushalt besonders gering verschuldet ist Geldern mit Investitionskrediten von 116 Euro je Einwohner.

Im Kontext der Investitionskredite ist generell darauf hinzuweisen, dass diese anders zu bewerten sind als Kassenkredite. Investitionskredite werden zumeist als vergleichsweise weniger problematische Schuldenart angesehen. Zum einen sind sie durch Vermögenswerte gedeckt. Einschränkend ist hier allerdings auch darauf hinzuweisen, dass es kommunale Vermögensgegenstände gibt, die nicht oder nur schwer veräußerbar sind (z.B. Straßen, Brücken, Schulgebäude), ohne die kommunale Leistungserstellung zu beeinträchtigen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von sog. nicht-realisierbarem Vermögen. Zum zweiten können die Investitionskredite in gebührenrechnenden Einrichtungen (z.B. Wasser, Abwasser, Friedhof) aufgenommen worden sein. Im Falle kostendeckender Gebühren belastet diese Schuldenart den Gemeindehaushalt nicht. Nur bei Gebühren, die entgegen der rechtlichen Vorgaben nicht kostendeckend sind, ist ein Teil des Zinsdienstes über den Gemeindehaushalt aus Steuermitteln zu finanzieren. Generell ist es unabdingbar, in Gebührenhaushalten eine vollständige Kostendeckung anzustreben (inkl. kalkulatorischer Kosten).

Im arithmetischen Mittel haben die 374 kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Hebesätze von 262,4 Prozent bei der Grundsteuer A, 456,4 Prozent bei der Grundsteuer B und 433,4 Prozent bei der Gewerbesteuer festgesetzt. Von den zwölf kassenkreditfreien Gemeinden mit schwieriger sozialer Lage liegen die meisten unter diese Schwellenwerten. Nur eine Gemeinde (Frechen) hat einen höheren Grundsteuer-A-Hebesatz, keine Gemeinden hat einen überdurchschnittlichen Grundsteuer-B-Hebesatz und lediglich zwei Gemeinden (Frechen und Wesseling) haben Gewerbesteuerhebesätze leicht über dem NRW-Durchschnitt beschlossen. Es ist damit festzustellen, dass sich die zwölf Gemeinden im niedrigen Hebesatzniveau befinden. Dies bedeutet, dass die Gemeinden - sofern nötig - zusätzliche Ertragspotenziale erschließen können, ohne sofort Hebesätze im stark überdurchschnittlichen Bereich festsetzen zu müssen. Dies gibt ihnen in Konsolidierungsfragen zusätzliche Handlungsspielräume.

Eine denkbare Erklärung für die niedrigen Hebesätze sind die geringen Schuldenstände. Während hoch verschuldete Gemeinden einen Teil ihrer Steuereinnahmen für die Zinsausgaben aufwenden müssen (und daher auch höhere Hebesätze festsetzen müssen), können gering verschuldete Gemeinden ihre Bürger über niedrige Hebesätze entlasten (ähnlich einer Bürgerdividende für die Sparbemühungen der Vergangenheit).

Interessant ist darüber hinaus die Beobachtung, dass es bei den Realsteuerhebesätzen 2014 einzelne Werte sehr häufig auftreten. So findet sich in vier von zwölf Gemeinden bei der Grundsteuer A ein Hebesatz von 209 Prozent. Dieselben vier Gemeinden haben als Hebesatz der Grundsteuer B einen Wert von 413 Prozent. Bei der Gewerbesteuer ist sechs Mal eine Hebesatzhöhe von 411 Prozent anzutreffen. Ein Grund für die Häufung einzelner Hebesätze dürfte in den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2013 bzw. 2014 liegen, die bei der Bestimmung der Steuerkraftmesszahl fiktiv einen Grundsteuer-A-Hebesatz von 209 Prozent (2013 und 2014), einen Grundsteuer-B-Hebesatz von 413 Prozent (2013 und 2014) und einen Gewerbesteuerhebesatz von 411 Prozent (2013) bzw. 412 Prozent (2014) zugrundelegen (§ 9 Abs. 2 Gemeindefinanzierungsgesetz 2013; § 9 Abs. 2 Gemeindefinanzierungsgesetz 2014). Mehrere Gemeinden scheinen sich in ihrer Hebesatzpolitik an den Werten des Gemeindefinanzierungsgesetzes ausgerichtet zu haben. Setzt eine Gemeinde Hebesätze fest, die unter den fiktiven Hebesätzen des Gemeindefinanzierungsgesetzes liegen, werden der betreffenden Gemeinde in der Berechnungssystematik des kommunalen Finanzausgleichs höhere Einnahmen zugerechnet als von der Gemeinde tatsächlich realisiert wurden.

Allgemeine Finanzdaten zu den zwölf kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Geographisch verteilen sich die zwölf Gemeinden auf sieben Landkreise. Der Kreis Kleve beheimatet drei Gemeinden. Der Kreis Mettmann, der Kreis Paderborn und der Rhein-Erft-Kreis weisen jeweils eine Fallzahl von zwei Gemeinden auf. Hinzu kommen der Kreis Gütersloh, der Kreis Heinsberg und der Kreis Soest mit je einer Gemeinde. Von den fünf Regierungsbezirken werden vier abgedeckt (nur der Regierungsbezirk Münster hat keine der zwölf Gemeinden).

Nordrhein-Westfalen ist ein Bundesland, das durch eine sehr hohe durchschnittliche Einwohnerzahl geprägt ist. Kleinstgemeinden, wie sie z.B. in Rheinland-Pfalz anzutreffen sind, gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Selbst die kleinsten NRW-Gemeinden haben mindestens 4.000 Einwohner. 317 von 374 Gemeinden (84,8 Prozent) haben mindestens 10.000 Einwohner. 184 von 374 Gemeinden (49,2 Prozent) kommen auf eine Einwohnerzahl von mindestens 20.000. Unter den zwölf Gemeinden zeigt sich eine breite Spannweite in der Einwohnerzahl. Für NRW-Verhältnisse sind dabei sowohl kleinere kreisangehörige Gemeinden (z.B. Weeze) als auch größere kreisangehörige Städte (z.B. Paderborn) abgedeckt.

Tabelle 4 enthält Daten zur Fläche und zur Einwohnerdichte. Hieraus lassen sich Rückschlüsse im Hinblick auf die Zentralisierung bzw. Zergliederung der Gemeinden ziehen. Im arithmetischen Mittel haben die 374 kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine Fläche von 81,24 Quadratkilometern. Von den zwölf Gemeinden liegen fünf unter und sieben über dieser Schwelle. Das arithmetische Mittel der Einwohnerdichte der 374 Gemeinden erreicht einen Wert von 415,94 Einwohnern je Quadratkilometer. Drei von zwölf Gemeinden ohne Kassenkredite und mit schwieriger sozialer Lage haben eine niedrigere Einwohnerdichte. Die übrigen neun Gemeinden haben eine höhere Einwohnerdichte. Hieraus lässt sich ableiten, dass die Gruppe der zwölf Gemeinden tendenziell dichter besiedelt ist als der NRW-Durchschnitt.

Eine weitere Möglichkeit zur Beurteilung der Zentralisierung bzw. Zersiedelung ist die Anzahl der Stadt-/Ortsteile. Problematisch an dieser Kenngröße ist allerdings, dass die Gemeindegliederung zwischen Gemeinden häufig nur schwer vergleichbar ist. Die Unterteilung in Stadt-/Ortsteile wird von den Gemeinden häufig nicht nach gleichen Kriterien vorgenommen. Die Spannweite der Stadt-/Ortsteile reicht hier von eins (Bad Lippspringe) bis 18 (Lippstadt und Weeze). Unter dem Vorbehalt der genannten Einschränkungen ist damit zumindest in der Tendenz festzustellen, dass sowohl zersiedeltere als auch zentralisiertere Gemeinden in der 12er-Gruppe vertreten sind.

Allgemeine, nicht unmittelbar finanzbezogene Informationen zu den zwölf kreisangehörigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Soziale Problemlagen belasten die Gemeindehaushalte. Gleichwohl zeigen obige Ergebnisse, dass es auch zwölf Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gibt, die trotz schwieriger sozialer Rahmenbedingungen ohne Kassenkredite auskommen. Hinzu kommen sieben Gemeinden mit ähnlichen Herausforderungen im Sozialbereich, die so geringe Kassenkreditbestände haben, dass Kassenkredite in diesen Gemeinden eventuell tatsächlich nur entsprechend ihrer eigentlichen Zweckbestimmung, der kurzfristigen Liquiditätssicherung, verwendet werden.

Unter den kassenkreditschuldenfreien Gemeinden mit schwieriger sozialer Lage sind zudem sowohl steuerschwache als auch steuerstarke, sowohl zersiedeltere als auch zentralisiertere und sowohl einwohnerstärkere als auch einwohnerschwächere Gemeinden. Darüber hinaus verteilen sie sich relativ breit über das Land Nordrhein-Westfalen. Hieraus lässt sich ableiten, dass auch schwierige Rahmenbedingungen keine Ausrede für den exzessiven Kassenkreditmissbrauch sein können, der in manchen NRW-Gemeinden zu beobachten ist. Vielmehr wird einmal mehr deutlich: Wer will, kann selbst unter schwierigen Rahmenbedingungen ohne Kassenkredite (oder zumindest ohne Zweckentfremdung von Kassenkrediten) wirtschaften. Den nicht kassenkreditfreien Gemeinden mit sozialen Problemlagen ist zu empfehlen, bei denjenigen Gemeinden, die mit den Herausforderungen des Sozialbereichs finanzpolitisch offenbar besser umgehen, Lernpotenziale zu identifizieren.

Weitere Informationen zu den Kommunalfinanzen in Nordrhein-Westfalen finden Sie z.B. auf folgenden Seiten.

» Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer
    Steuereinnahmekraft, Blog-Eintrag vom 6. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Schulden der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Größenklassen-
    Vergleich, Blog-Eintrag vom 21. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Produktbereich-Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2014 der 22 kreisfreien Städte in
    Nordrhein-Westfalen im Vergleich, Blog-Eintrag vom 15. November 2014

    Autor: Andreas Burth

» Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 in den 48 kreisangehörigen
    Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich, Blog-Eintrag vom 29.
    Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich, Blog-Eintrag
    vom 11. Oktober 2014

    Autor: Andreas Burth

» Vergleich der NRW-Kommunen zur Anzahl der Vollzeitäquivalente zum 30.6.2013,
    Blog-Eintrag vom 18. Dezember 2014

    Autor: Andreas Burth

» Rankings zu den Pro-Kopf-Steuereinnahmen 2013 der Städte und Gemeinden in NRW,
    Blog-Eintrag vom 13. Dezember 2014

    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Kassenkredite 2010 bis 2013 in den 48 kreisangehörigen Stärkungspakt-
    Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich, Blog-Eintrag vom 10. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger