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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Kreisumlage in Niedersachsen: Umlagesätze der Landkreise 2017

Kreisumlage in Niedersachsen: Umlagesätze der Landkreise 2017
4. Juli 2017  |  Autor: Andreas Burth



Die Landkreise haben keine wesentlichen eigenen Steuererträge. Sie finanzieren ihre Aufgabenwahrnehmung zu einem großen Teil über die Kreisumlage von den kreisangehörigen Kommunen und über Schlüsselzuweisungen des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sind für die Landkreise nicht direkt beeinflussbar. Bei der Kreisumlage ist dies anders, da die Landkreise die Umlagesätze festsetzen können. Die Umlagesätze der Kreisumlage sind damit der wichtigste ertragsseitige Hebel der Landkreise. Dies gilt gleichermaßen für die Landkreise aller 13 Flächenländer.

Der vorliegende Beitrag vergleicht die Umlagesätze der Kreisumlage für die 37 Landkreise in Niedersachsen. Betrachtet wird das Haushaltsjahr 2017. Eine teilweise ähnliche Analyse für das Haushaltsjahr 2016 ist auf HaushaltsSteuerung.de bereits vor etwa zwölf Monaten erstellt worden.

» Ergebnisplanung und Kreisumlage-Hebesätze der 38 Landkreise in Niedersachsen im
    Haushaltsjahr 2016, Blog-Eintrag vom 2. Juli 2016

    Autor: Andreas Burth

Datengrundlage der folgenden Kurzanalyse sind die (doppischen) Haushaltssatzungen 2017 der Landkreise in Niedersachsen. Zu den Landkreisen wird hier auch die Region Hannover gezählt.

Die verwendeten Haushaltssatzungen sind (sofern möglich) nachfolgend verlinkt. Im Falle Niedersachsens ist zu beachten, dass sich die Fallzahl der Landkreise Ende 2016 um eins reduziert hat (von 38 auf 37). Grund sind die Landkreise Göttingen und Osterode am Harz, die zum 1.11.2016 fusionierten. Der neue Landkreis heißt "Landkreis Göttingen". Er hat 329.538 Einwohner und ist damit - nach der Region Hannover und dem Landkreis Osnabrück - der Landkreis mit der drittgrößsten Bevölkerung in Niedersachsen.

» Aktuelle Informationen zum Thema "Kreisfusion"
    Hrsg.: Landkreis Göttingen

Hinsichtlich der Umlagesätze für die Kreisumlage ist zu differenzieren zwischen dem Umlagesatz auf die Steuerkraftzahlen und dem Umlagesatz auf 90 Prozent der Schlüsselzuweisungen. Bei den Steuerkraftzahlen werden die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer einbezogen. Eine Kreisumlage wird von den kreisangehörigen Städten/Gemeinden, den Samtgemeinden und den gemeindefreien Gebieten erhoben. Weitere Details können Sie dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich entnehmen (siehe insbesondere § 15).

» Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
    Hrsg.: juris GmbH

Den niedrigsten Umlagesatz der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2017 hat bei den Steuerkraftzahlen der Landkreis Ammerland (34,00 Prozent). Bei den Schlüsselzuweisungen trifft dies auf die Region Hannover zu (30,45 Prozent bzw. 32,16 Prozent bei den Kommunen ohne eigenes Jugendamt).

Den höchsten Umlagesatz bei den Steuerkraftzahlen hat 2017 der Landkreis Wesermarsch mit 59,25 Prozent. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg bildet mit 60,00 Prozent den Höchstwert bei den Schlüsselzuweisungen.

Im arithmetischen Mittel der 37 Landkreise liegt der Umlagesatz der Steuerkraftzahlen bei 49,97 Prozent (Vorjahr: 50,70 Prozent) und der Umlagesatz der Schlüsselzuweisungen bei 49,14 Prozent (Vorjahr: 49,73 Prozent).

Umlagesätze der Kreisumlage der 37 Landkreise in Niedersachsen (inkl. Region Hannover) auf Grundlage der Haushaltssatzungen für das Haushaltsjahr 2017

Weitere Informationen zu den niedersächsischen Kommunalfinanzen finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.

» Schulden der Städte und Gemeinden in Niedersachsen ab 15.000 Einwohnern,
    Blog-Eintrag vom 29. Mai 2017

    Autor: Andreas Burth

» Hebesätze der Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer 2016 in Niedersachsen,
    Blog-Eintrag vom 16. Juni 2017

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger