Kreisumlage in Niedersachsen: Umlagesätze der Landkreise 2017
4. Juli 2017 |
Autor: Andreas Burth
Die Landkreise haben keine wesentlichen eigenen Steuererträge. Sie finanzieren ihre Aufgabenwahrnehmung zu einem großen
Teil über die
Kreisumlage
von den kreisangehörigen Kommunen und über
Schlüsselzuweisungen des Landes aus dem
Kommunalen Finanzausgleich.
Die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich sind für die Landkreise nicht direkt beeinflussbar. Bei der
Kreisumlage ist dies anders, da die Landkreise die Umlagesätze festsetzen können. Die Umlagesätze der Kreisumlage sind
damit der wichtigste ertragsseitige Hebel der Landkreise. Dies gilt gleichermaßen für die Landkreise aller 13 Flächenländer.
Der vorliegende Beitrag vergleicht die Umlagesätze der Kreisumlage für die 37 Landkreise in Niedersachsen. Betrachtet wird
das Haushaltsjahr 2017. Eine teilweise ähnliche Analyse für
das Haushaltsjahr 2016 ist auf HaushaltsSteuerung.de bereits vor etwa zwölf Monaten erstellt worden.
Datengrundlage der folgenden Kurzanalyse sind die (doppischen) Haushaltssatzungen 2017 der Landkreise in Niedersachsen. Zu den Landkreisen wird hier
auch die Region Hannover gezählt.
Die verwendeten Haushaltssatzungen sind (sofern möglich) nachfolgend verlinkt.
Im Falle Niedersachsens ist zu beachten, dass sich die Fallzahl der Landkreise Ende 2016 um eins reduziert hat (von 38 auf 37). Grund sind
die Landkreise Göttingen und Osterode am Harz, die zum 1.11.2016 fusionierten. Der neue Landkreis heißt "Landkreis Göttingen".
Er hat 329.538 Einwohner und ist damit - nach der Region Hannover und dem Landkreis Osnabrück - der Landkreis mit der
drittgrößsten Bevölkerung in Niedersachsen.
Hinsichtlich der Umlagesätze für die Kreisumlage ist zu differenzieren zwischen dem Umlagesatz auf die Steuerkraftzahlen
und dem Umlagesatz auf 90 Prozent der Schlüsselzuweisungen. Bei den Steuerkraftzahlen werden die
Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die
Gewerbesteuer, der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
einbezogen. Eine Kreisumlage wird von den kreisangehörigen Städten/Gemeinden, den Samtgemeinden und den gemeindefreien
Gebieten erhoben. Weitere Details können Sie dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich entnehmen (siehe
insbesondere § 15).
Den niedrigsten Umlagesatz der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2017 hat bei den Steuerkraftzahlen der Landkreis Ammerland
(34,00 Prozent). Bei den Schlüsselzuweisungen trifft dies auf die Region Hannover zu (30,45 Prozent bzw. 32,16 Prozent
bei den Kommunen ohne eigenes Jugendamt).
Den höchsten Umlagesatz bei den Steuerkraftzahlen hat 2017 der Landkreis Wesermarsch mit 59,25 Prozent. Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg bildet mit 60,00 Prozent den Höchstwert bei den Schlüsselzuweisungen.
Im arithmetischen Mittel der 37 Landkreise liegt der Umlagesatz der Steuerkraftzahlen bei 49,97 Prozent
(Vorjahr: 50,70 Prozent) und der Umlagesatz der Schlüsselzuweisungen bei 49,14 Prozent (Vorjahr: 49,73 Prozent).
Weitere Informationen zu den niedersächsischen Kommunalfinanzen finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.