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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Künftig Doppik-Pflicht für Kommunen in Hessen?

Künftig Doppik-Pflicht für Kommunen in Hessen?
2. August 2011  |  Autor: Andreas Burth



Während die Koalitionspartner in Baden-Württemberg sowie Sachsen-Anhalt vereinbart haben, ihren Kommunen künftig ein Wahlrecht zwischen Doppik und (erweiterter) Kameralistik einzuräumen, erwägt Hessen den umgekehrten Weg zu beschreiten. Einem Gesetzentwurf der Koalitionspartner CDU und FDP vom 10. Mai 2011 zufolge ist geplant, den hessischen Kommunen die Doppik künftig verpflichtend vorzuschreiben. Im Gesetzentwurf heißt es auf Seite 3 wörtlich:

"Die Führung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung wird zur ausschließlich zulässigen Haushaltssystematik bestimmt."

» Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung
    der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze (Drucksache 18/4031)

    Hrsg.: Hessischer Landtag

Bislang haben die hessischen Kommunen die Wahl zwischen Doppik und erweiterter Kameralistik. Laut Hessischem Rechnungshof haben sich jedoch nur zwei von 448 hessischen Kommunen (Stadt Heringen (Werra), Stadt Bad Hersfeld) für die erweiterte Kameralistik entschieden.

Weitere Informationen zu den Haushaltsreformen in Deutschland finden Sie unter folgenden Links:

» Haushaltsreformen in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Bald auch in Sachsen-Anhalt keine Doppik-Pflicht mehr?, Blog-Eintrag vom 12. Juli 2011
    Autor: Andreas Burth

» Baden-Württemberg: Künftig Wahlrecht zwischen Doppik und Kameralistik, Blog-Eintrag
    vom 30. April 2011

    Autor: Marc Gnädinger





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger