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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Mandatsträger(innen) kreisfreier Städte: Parteizugehörigkeit, Frauenquote und Einwohnernähe

Mandatsträger(innen) kreisfreier Städte: Parteizugehörigkeit, Frauenquote und Einwohnernähe
8. Mai 2013  |  Autor: Marc Gnädinger



Das Saarland ist das einzige Flächenland, in dem es keine kreisfreie Stadt gibt. In allen anderen zwölf Flächenländern gibt es hingegen diesen Gemeindetyp. Kreisfreie Städte unterscheiden sich von kreisangehörigen Gemeinden durch ihren Aufgabenzuschnitt. Sie nehmen selbst Aufgaben wahr, die im kreisangehörigen Raum von den Landkreisen oder anderen etwaigen Gemeindeverbänden (z.B. Ämter, Samtgemeinden) unterhalb der Kreisebene wahrgenommen werden. Daneben unterscheiden sich auch im Ländervergleich die Aufgaben der kreisfreien Städte im Detail. Zum einen existieren in einzelnen Ländern sog. höhere Kommunalverbände, die einzelne Aufgaben wahrnehmen. Zum anderen ist die Aufgabenverteilung (nebst Standardsetzungen) zwischen den einzelnen Ländern und dem kommunalen Raum heterogen ausgeprägt.

Im Regelfall handelt es sich bei den kreisfreien Städten um die größeren Gemeinden des jeweiligen Landes, obgleich sich die Einwohnerzahlen der einzelnen Städte stark unterscheiden können. In der politikwissenschaftlichen Literatur zur kommunalen Haushaltspolitik wird für größere (im Sinne von "einwohnerkräftigere") Städte und Gemeinden ein gewisses spezifisches Profil angenommen, obgleich es hiervon natürlich Ausnahmen geben kann. So werden regelmäßig u.a. nachfolgende Annahmen zu großen Städten und Gemeinden getroffen, die allesamt tendenziell konsolidierungshemmend wirken:
  • Höhere Professionalisierung der Kommunalpolitik im Vergleich zu den eher zeitlimitiert agierenden ehrenamtlichen Kommunalpolitikern kleiner Gemeinden; zuweilen Unterstützung durch einen eigenen (eher ausgabetreibenden) Apparat (Fraktionsbüros etc.) und teilweise auch Durchdringung des Verwaltungskernapparates nebst öffentlicher Unternehmen (politisch motivierte Besetzung von Führungspositionen innerhalb der Verwaltung).
  • Stärkeres Empfinden der Mandatsträger als "Legislative" anstelle der Eigenzuordnung zur Exekutive (Teil der Verwaltung); teilweise ist zu beobachten, dass das kommunalpolitische Engagement als Sprungbrett für politische Karrieren (etwa in der Landes- oder Bundespolitik) dient/gesehen wird, womit tendenziell ein höheres Maß an Ideologisierung einhergeht.
  • Höherer Parteienwettbewerb mit entsprechenden politischen Konflikten, in dem einstimmige Entscheidungen zu Haushalts- und Konsolidierungsfragen nicht den Regelfall darstellen. Da es leicht ist, Konsolidierungsmaßnahmen politisch verbal und medienwirksam zu attackieren, tun sich automatisch auch die anderen konsolidierungswilligen Parteien/Mandatsträger schwerer, einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen tatsächlich durchzusetzen - es muss stets damit gerechnet werden, dass andere dieses Vorgehen scharf angreifen.
Obgleich sich die exogenen Rahmenbedingungen (Spielregeln, Spielfeld) zwischen einzelnen Städten für das Gelingen des Konsolidierungsprozess unterscheiden, sind es letztendlich die Mandatsträger (Spieler), die mit ihren Entscheidungen (Spielvermögen) den Haushaltsausgleich herbeiführen oder nicht. Es handelt sich um eine entscheidende und zentrale Personengruppe für das Gelingen von Konsolidierungsprozessen. Insofern erscheint es als sinnvoll, das Profil dieser Gruppe näher zu beleuchten. HaushaltsSteuerung.de hat dazu eine Auswertung vorgenommen, die als Download zur Verfügung steht - hier einige zentrale Erkenntnisse:
  • Die höchste Mandatsträger(innen)fallzahl und -quote entfällt bei den kreisfreien Städten auf die CDU/CSU, wobei dieser Befund nicht für alle Flächenländer gilt; interessant ist, dass, trotz der hohen Mandatsträger(innen)fallzahl, die SPD mehr Oberbürgermeister(innen)posten innehält.
  • Die Frauenquote liegt im Durchschnitt der Kommunalparlamente der kreisfreien Städte bei 32,6 Prozent; in den kreisfreien Städten Hessens ist sie mit durchschnittlich 39,8 Prozent am höchsten.
  • Die Frauenquote variiert stark zwischen einzelnen Städten, wobei die Frauenquote aus dem Datensatz nur für die Gesamtheit der Stadt ausgelesen werden kann (nicht in der additiven Differenzierung nach einzelnen Parteien); ungeachtet dessen ist festellbar, dass es eine mittelstarke, positive Korrelation zwischen der Frauenquote im Stadtrat der kreisfreien Städte und dem prozentualen Anteil der Ratssitze der Grünen gibt (der Korrelationskoeffizient nach Pearson liegt bei 0,46).
  • In keinem einzigen Kommunalparlament einer kreisfreien Stadt liegt die Frauenquote bei 50 Prozent (oder höher).
  • Größendilemma: Je einwohnerkräftiger die kreisfreie Stadt, desto tendenziell höher wird die Rat-Einwohner-Quote (Band Kommunalpolitik, Einwohner); eine Erhöhung der Sitzzahl dürfte aber die Bedingungen für Haushaltskonsolidierung tendenziell erschweren (Fallzahl Vetospieler, Kosten politischer Führung, Geschwindigkeit der Entscheidungen etc.).
Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung können Sie unter nachfolgendem Link als PDF-Datei abrufen:

» Mandatsträger(innen) kreisfreier Städte - Eine Bestandsaufnahme
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Als interessant erscheint auch die Gegenüberstellung der Ergebnisse zu den Mandatsträger(innen) mit der Betrachtung der Oberbürgermeister(innen), die ebenfalls eine wichtige Rolle für die kommunale Haushaltspolitik spielen.

» Oberbürgermeister(innen) kreisfreier Städte: Parteizugehörigkeit, Frauenquote,
    akademische Ausbildung und Machtposition, Blog-Eintrag vom 4. Mai 2013

    Autor: Marc Gnädinger

» Oberbürgermeister(innen) kreisfreier Städte - Eine Bestandsaufnahme
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Der Rohdatensatz kann zu weiteren Forschungszwecken als Excel-Datei zur Verfügung gestellt werden. Falls Sie Interesse am Datensatz haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger