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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadt Hannover und der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen im Vergleich

Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadt Hannover und der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen im Vergleich
27. November 2014  |  Autor: Andreas Burth



In den letzten Wochen sind im Weblog von HaushaltsSteuerung.de bereits verschiedene Analysen der Haushaltspläne 2014 von kreisfreien Städten, kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen durchgeführt worden. Beschränkt haben sich die jeweiligen Untersuchungen indes stets auf das Haushaltsjahr 2014. Die ebenfalls im Haushaltsplan enthaltene mittelfristige Ergebnisplanung blieb außen vor. Der vorliegende Blog-Eintrag untersucht daher die mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 von neun Städten in Niedersachsen auf Grundlage der Haushaltspläne 2014. Bei den neun Städten handelt es sich um die acht kreisfreien Städte Niedersachsens sowie um die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover.

» Schulden-Ranking der 103 kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3.
    August 2014

    Autor: Andreas Burth

Die Landeshauptstadt Hannover ist Teil der Region Hannover, einem Kommunalverband besonderer Art mit insgesamt 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden (inkl. Hannover). Die Region Hannover entstand zum 1.11.2001 durch Zusammenschluss des Landkreises Hannover und der bis dahin kreisfreien Stadt Hannover. Die Stadt Hannover wird wegen ihrer Regionsangehörigkeit statistisch nicht mehr der Kategorie "kreisfrei" zugeordnet. Dennoch ist die Haushaltssituation von Hannover von besonderer Relevanz für die Kommunalfinanzen in Niedersachsen, da es sich um die mit deutlichem Abstand einwohnerstärkste Stadt dieses Flächenlandes handelt. Aufgrund ihrer großen Bedeutung wird die Stadt im vorliegenden Blog-Eintrag nachrichtlich mit aufgeführt. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Stadt aufgrund ihrer Regionsangehörigkeit nur noch eingeschränkt mit den acht kreisfreien Städten vergleichbar ist. So nimmt die Region Hannover einige Aufgaben für die Stadt Hannover wahr, die von den acht kreisfreien Städten selbst erbracht werden. Die Stadt Hannover einerseits und die acht kreisfreien Städte andererseits haben folglich kein vergleichbares Aufgabenportfolio (mehr).

Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnishaushalte 2014 im Vergleich
- Mittelfristige Ergebnisplanungen 2013 bis 2017
- Realsteuerhebesätze 2014 im Vergleich
- Weitere Informationen



Allgemeine Strukturdaten

Hilfreich bei der Durchführung von Finanzkennzahlenvergleichen zwischen verschiedenen Kommunen ist die Kenntnis wichtiger Strukturdaten zu diesen Kommunen. Tabelle 1 zeigt daher zu jeder kreisfreien Stadt in Niedersachsen sowie zur Landeshauptstadt Hannover die Einwohnerzahl, die Fläche und die Einwohnerdichte. Ergänzend angezeigt wird der Kommunaltyp (hier: kreisfrei vs. regionsangehörig) sowie das Beschlussdatum des im weiteren Verlauf des Blog-Eintrags jeweils analysierten Haushaltsplans 2014.

Allgemeine Informationen zu den acht kreisfreien Städten in Niedersachsen und zur Stadt Hannover

Ebenfalls relevant für den Vergleich der kreisfreien Städte ist die Kenntnis ihrer Wirtschaftsstärke (hier: gemessen am Pro-Kopf-
Bruttoinlandsprodukt 2012 in jeweiligen Preisen). Das mit sehr großem Abstand höchste Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt hat 2012 die Stadt Wolfsburg mit 105.059 Euro je Einwohner. Der Hauptgrund für die hohe Wirtschaftskraft dürfte in der ortsansässigen Volkswagen AG, einem der weltweit größten Automobilhersteller, liegen. Die im Vergleich wirtschaftsschwächste kreisfreie Stadt ist Delmenhorst mit 20.763 Euro je Einwohner. Für die Stadt Hannover werden in der Statistik keine Bruttoinlandsprodukt-Daten berichtet. Das Bruttoinlandsprodukt der Region Hannover liegt 2012 bei 38.453 Euro je Einwohner.

Ranking zum Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen 2010 bis 2012 der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen und der Region Hannover

Generell ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den im Folgenden verwendeten Daten aus den Haushaltsplänen 2014 grundsätzlich um Planwerte handelt. Dies gilt für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung, d.h. 2013 bis 2017. Auch für 2013 liegen zur Beschlussfassung des Haushaltsplans 2014 i.d.R. noch keine Ist-Daten vor, da - sofern sich die jeweilige Stadt an den Grundsatz der Vorherigkeit hält - das Haushaltsjahr 2013 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch läuft. Der beschriebene Plandatencharakter ist bei der Interpretation des folgenden Datenangebots zu beachten. So können die tatsächlich realisierten Werte, welche später im Rahmen der Rechnungslegung im Jahresabschluss berichtet werden, von den Plandaten z.T. merklich abweichen.



Ergebnishaushalte 2014 im Vergleich

Die zentrale Finanzkennzahl zur Beurteilung der Haushaltslage einer Stadt wird in der
Doppik im Ergebnishaushalt ausgewiesen: Es handelt sich hierbei um den Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis). Die große Bedeutung des ordentlichen Ergebnisses rührt daher, dass die Kennzahl abgeleitet ist aus dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit, wonach eine Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen sollte wie sie selbst erwirtschaftet. Die Größen des Ressourcenaufkommens bzw. des Ressourcenverbrauchs spiegeln sich haushalterisch in den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen wider. Generell gilt demzufolge, dass das ordentliche Ergebnis regelmäßig ausgeglichen sein muss, um von einer generationengerechten Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der ordentliche Ergebnisausgleich verfehlt, so wird in finanzwirtschaftlicher Hinsicht per Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt. Vorstehendes gilt im Grundsatz analog für das Gesamtergebnis (d.h. die Summe aus ordentlichem Ergebnis und außerordentlichem Ergebnis), wenngleich das ordentliche Ergebnis im Gegensatz zum Gesamtergebnis den Vorteil hat, dass außerordentliche Vorgänge (z.B. Erträge aus einem Vermögensverkauf über Buchwert) nicht einbezogen werden, was die Größe weniger "manipulierbar" macht. Aus diesem Grund wird der Fokus hier auf das ordentliche Ergebnis gelegt.

Grundlage des vorliegenden Blog-Eintrags sind die Haushaltspläne 2014. Im Folgenden finden Sie daher für das Planjahr 2014 Pro-Kopf-Vergleichsdaten der neun Städte. Wie aus Tabelle 2 ersichtlich ist, weisen vier kreisfreie Städte jahresbezogen ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis auf, während ebenso viele kreisfreie Städte 2014 (noch) defizitär sind. Im Vergleich zu den Pro-Kopf-Defiziten der kreisfreien Städte anderer Länder sind die Defizite in den vier Städten Emden, Osnabrück, Salzgitter und Wilhelmshaven indes relativ niedrig. Nur Emden und Salzgitter haben Defizite von (betragsmäßig) über 100 Euro je Einwohner. Die Stadt Hannover plant mit einem exakt ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2014.

Bemerkenswert ist darüber hinaus die Haushaltspolitik in Delmenhorst. Trotz ihrer sehr geringen Wirtschaftskraft (siehe Abbildung 1) gleicht die Stadt 2014 ihr ordentliches Ergebnis aus. Dies verdeutlicht im Hinblick auf andere Städte (auch in anderen Ländern), dass wirtschaftlich schlechte Rahmenbedingungen nicht als Ausrede für unausgeglichene Ergebnishaushalte gelten können. Ein ordentlicher Ergebnisausgleich ist auch unter schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich und notwendig.

Gesamtbeträge der im Ergebnishaushalt 2014 veranschlagten ordentlichen Erträge und Aufwendungen in Hannover und in den acht kreisfreien Städten in Niedersachsen

Zusammenfassend kann auf Grundlage der 2014er-Haushaltsplanung festgestellt werden, dass die Finanzen der acht kreisfreien Städte und der Stadt Hannover 2014 in ihrer Gesamtheit weitgehend stabil sind. Lediglich Emden und Salzgitter weisen 2014 etwas höhere ordentliche Ergebnisdefizite aus. Die Defizite in Osnabrück und Wilhelmshaven sind als niedrig einzustufen. Grundsätzlich sollte es für die vier defizitären Städte relativ einfach möglich sein, ihre Defizite durch ertrags- und/oder aufwandsseitige Konsolidierungsmaßnahmen zeitnah in den Ergebnisausgleich zu überführen. Das gilt auch für die beiden Städte mit den höchsten Defiziten (Emden und Salzgitter), da diese - wie aus Abbildung 1 ersichtlich ist - zu den drei wirtschaftsstärksten kreisfreien Städten in Niedersachsen zählen.

Für die fünf Städte mit ausgeglichenem ordentlichen Ergebnis im Jahr 2014 ist das Ziel von Konsolidierungsmaßnahmen anders geartet. Da der Ergebnisausgleich bereits erreicht ist, besteht das Ziel in der Bewahrung dieses Zustands (nebst der Erwirtschaftung etwaiger Fehlbeträge aus Vorperioden). Es gilt in diesen fünf Städten, präventiv tätig zu werden, um künftige Ergebnisdefizite zu vermeiden. Im Sinne eines risikoorientierten Ansatzes sollten in der mittelfristigen Ergebnisplanung leichte Überschüsse erzielt werden, um z.B. unerwartete Verschlechterungen externer Faktoren (z.B. konjunkturelle Lage) einfacher abfedern zu können.



Mittelfristige Ergebnisplanungen 2013 bis 2017

Nachfolgend finden Sie zu jeder der acht kreisfreien Städte sowie zur Landeshauptstadt Hannover die im jeweiligen Haushaltsplan 2014 ausgewiesene mittelfristige Ergebnisplanung für den Zeitraum 2013 bis 2017. Die geplanten ordentlichen Erträge sind jeweils als blaue und die geplanten ordentlichen Aufwendungen als rote Säule dargestellt. Der Saldo (d.h. das ordentliche Ergebnis) wird in schwarzer Schrift über den beiden Balken angezeigt.

Ausgesprochen stabil ist die Haushaltslage in Braunschweig. Hier wird über den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung mit leichten Überschüssen gerechnet, d.h. die Haushaltswirtschaft ist in jedem Jahr generationengerecht. Zwar verringern sich die Überschüsse im Zeitablauf tendenziell, jedoch sind Schwankungen unproblematisch, sofern aus ihnen keine Defizite erwachsen. Die Haushaltspolitik ist damit beispielgebend für andere Städte - auch für Städte in anderen Ländern.

Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 der kreisfreien Stadt Braunschweig gemäß Haushaltsplan 2014

Die Stadt Delmenhorst plant mittelfristig mit einer stabilen Haushaltslage. Lediglich 2015 wird mit einem leichten Defizit gerechnet, wenngleich dieses durch Überschüsse in den anderen Jahren vollständig kompensiert werden kann. Nach Möglichkeit sollte das Defizit im Jahr 2015 dennoch vermieden werden, um z.B. auch Puffer für etwaige Verschlechterungen der Rahmenbedingungen aufzubauen.

Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 der kreisfreien Stadt Delmenhorst gemäß Haushaltsplan 2014

Bedenklich ist die mittelfristige Ergebnisplanung in Emden. Die Stadt will offenbar - trotz ihrer hohen Wirtschaftskraft - auf absehbare Zeit weiterhin auf Kosten künftiger Generationen leben. Auch der notwendige Konsolidierungswille ist vor dem Hintergrund tendenziell steigender Defizite nicht zu erkennen. In ihrer Haushaltspolitik verstößt die Stadt damit gegen das ethische Leitbild der Generationengerechtigkeit. Die Stadt ist angehalten, umgehend Ertragssteigerungs- und/oder Aufwandssenkungsmaßnahmen zu beschließen, um den ordentlichen Ergebnisausgleich spätestens 2017 wieder zu erreichen. Hier ist auch die Kommunalfinanzaufsicht gefordert, mit allem notwendigen Nachdruck einen zeitnahen vollständigen Defizitabbau sicherzustellen.

Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 der kreisfreien Stadt Emden gemäß Haushaltsplan 2014

Als stabil kann die Haushaltslage in Oldenburg (Oldb) betrachtet werden. Abgesehen von 2015 werden in allen Jahren Überschüsse im ordentlichen Ergebnis veranschlagt. Das (einmalige) Plandefizit für 2015 wird durch die Überschüsse in den anderen Jahren mehr als kompensiert. Das Defizit rührt v.a. aus einem seitens der Stadt erwarteten Ertragsrückgang von insgesamt rund 16 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr her.

Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 der kreisfreien Stadt Oldenburg (Oldb) gemäß Haushaltsplan 2014

Die Stadt Osnabrück hat für 2013 und 2014 noch Defizite im ordentlichen Ergebnis veranschlagt. Ab 2015 soll der ordentliche Ergebnisausgleich wieder erreicht werden. Mit den geplanten Überschüssen der Jahre 2015 bis 2017 können zugleich die Defizite der Jahre 2013 und 2014 vollständig kompensiert werden. Für die Stadt Osnabrück ist damit eine positive Tendenz im Bereich der Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik zu erkennen.

Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 der kreisfreien Stadt Osnabrück gemäß Haushaltsplan 2014

Vor weiteren Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wird künftig die Stadt Salzgitter stehen. Das ab 2015 geplante Defizite von jeweils rund 10 Mio. Euro jährlich (mit leicht steigender Tendenz) ist bis spätestens 2017 vollständig abzubauen, um das Wirtschaften auf Kosten künftiger Generationen zu stoppen. In ihrer derzeitigen Mittelfristplanung verstößt die wirtschaftsstarke Stadt eindeutig gegen das ethische Leitbild der Generationengerechtigkeit. Auch die Kommunalfinanzaufsicht ist hier gefordert, zu gewährleisten, dass die Stadt spätestens 2017 den ordentlichen Ergebnisausgleich wieder erreicht.

Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 der kreisfreien Stadt Salzgitter gemäß Haushaltsplan 2014

Die mittelfristige Ergebnisplanung von Wilhelmshaven zeigt eine anzustrebende Konsolidierungstendenz auf. Das Defizit in Höhe von -5,6 Mio. Euro im Jahr 2014 wird in der Planung bis 2017 schrittweise vollständig abgebaut. Wichtig wird es für die Stadt sein, diese Planung auch tatsächlich einzuhalten. Im Falle intern oder extern verursachter Ergebnisverschlechterungen sind insofern zusätzliche Maßnahmen zur Ertragssteigerung bzw. Aufwandssenkung zu beschließen, um den angestrebten Defizitabbaupfad nicht zu verlassen. Nach Erreichen des Ergebnisausgleichs sollten in den Folgejahren die Defizite der Vergangenheit über Überschüsse nivelliert werden.

Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven gemäß Haushaltsplan 2013/14

In jedem Jahr exakt ausgeglichen ist die Ergebnisplanung der Stadt Wolfsburg. In Anbetracht ihrer ausgesprochen hohen Wirtschaftskraft, sind - sofern die Volkswagen AG keinen unerwarteten Gewinneinbruch zu verzeichnen hat - auch keine Finanzprobleme zu erwarten. Gleichwohl ist eventuell anzudenken, statt eines exakten Ergebnisausgleichs leichte Überschüsse zu erwirtschaften, um Puffer für etwaige schlechtere Zeiten aufzubauen. Auch dienen leichte Überschüsse dem Erhalt des städtischen Eigenkapitals, das inflationsbedingt im Zeitablauf real sinkt, wenn es aufgrund des exakten Ergebnisausgleichs nominal konstant bleibt.

Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 der kreisfreien Stadt Wolfsburg gemäß Haushaltsplan 2014

Nachrichtlich abgebildet ist in Abbildung 10 die mittelfristige Ergebnisplanung der Summe der acht kreisfreien Städte. Sie zeigt, dass die kreisfreien Städte in ihrer Summe erst ab 2016 mit ausgeglichenen ordentlichen Ergebnissen planen.

Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 der Summe der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen gemäß der Haushaltspläne 2014

Die Stadt Hannover rechnet 2013 und 2014 mit einem exakten ordentlichen Ergebnisausgleich, was vor dem Hintergrund der Maxime der Generationengerechtigkeit haushaltspolitisch als positiv zu beurteilen ist. Ab 2015 wird indes mit einem Defizit von jährlich etwa 30 Mio. Euro (rund 60 Euro je Einwohner) geplant (mit leicht steigender Tendenz). Im Sinne des Schutzes nachfolgender Generationen sind diese neuen Defizite durch Ertragsteigerungen bzw. Aufwandssenkungen zu vermeiden. Falls der ordentliche Ergebnisausgleich nicht bereits eigenständig durch Konsolidierungsentscheidungen der Kommunalpolitik herbeigeführt wird, ist hier auch die Kommunalfinanzaufsicht gefordert, auf den Ausgleich zu drängen.

Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 der regionsangehörigen Stadt Hannover gemäß Haushaltsplan 2014



Realsteuerhebesätze 2014 im Vergleich

In der jährlichen
Haushaltssatzung wird - falls dies nicht durch eine separate Hebesatzsatzung geschieht - regelmäßig die Höhe der drei Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer) festgelegt. Die Hebesatzfestsetzungen der neun Städte werden in Tabelle 3 verzeichnet. Der in der Tabelle ausgewiesene Durchschnittswert spiegelt das arithmetische Mittel der Hebesätze der acht kreisfreien Städte und nicht deren gewogenen Durchschnittshebesatz wider.

Die Entscheidung über die Hebesätze der Realsteuern ist für die Städte haushaltspolitisch sehr bedeutsam, da erstens das Steueraufkommen komplett (Grundsteuer A/B) oder zumindest größtenteils (Gewerbesteuer aufgrund der an Bund und Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage) bei den Städten verbleibt, zweitens die Erträge durch die Hebesatzfestsetzung direkt beeinflusst werden können und es sich drittens um sehr voluminöse Ertragspositionen handelt (Ausnahme: Grundsteuer A).

Den höchsten Grundsteuer-A-Hebesatz der kreisfreien Städte hat für das Jahr 2014 Wilhelmshaven mit 410 Prozent festgesetzt. Der niedrigste Hebesatz entfällt auf Wolfsburg mit 270 Prozent. Bei der Grundsteuer B liegt der Höchsthebesatz der kreisfreien Städte bei 480 Prozent (Emden und Wilhelmshaven) und der niedrigste Hebesatz bei 415 Prozent (Delmenhorst). Der höchste Gewerbesteuer-Hebesatz entfällt auf Braunschweig und Wilhelmshaven mit jeweils 450 Prozent. Wolfsburg hat 2014 mit 360 Prozent das geringste Hebesatzniveau bei der Gewerbesteuer. Die Hebesätze von Hannover liegen 2014 bei 530 Prozent (Grundsteuer A), 600 Prozent (Grundsteuer B) und 460 Prozent (Gewerbesteuer).

Hebesätze der Realsteuern 2014 in den acht kreisfreien Städten in Niedersachsen und in Hannover

Die mittelfristigen Ergebnisplanungen 2013 bis 2017 offenbaren für die kreisfreien Städte Emden und Salzgitter keinen ordentlichen Ergebnisausgleich bis 2017. Dies gilt gleichermaßen für die regionsangehörige Stadt Hannover, die ab 2015 mit Defiziten rechnet. Die Stadt Wilhelmshaven plant, den ordentlichen Ergebnisausgleich nach Defiziten bis einschließlich 2016 erst im Jahr 2017 wieder zu erreichen (2017: geplanter Überschuss von 15.800 Euro), wobei hier stetig wachsende ordentliche Erträge zugrundegelegt worden sind. Im Falle einer sich verschlechternden konjunkturellen Lage könnte das Ziel des Ergebnisausgleichs von Wilhelmshaven somit verfehlt werden, wenn keine weiteren Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ertrags- und/oder Aufwandsseite beschlossen werden.

Insbesondere die zuvor benannten Städte sind angehalten, zusätzliche Maßnahmen zur Ertragssteigerung bzw. Aufwandssenkung beschließen, um sicherzustellen, dass ihre Ergebnishaushalte spätestens zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung wieder ausgeglichen sind (des Weiteren sind etwaige Fehlbeträge aus Vorjahren durch Überschüsse zu decken). Eine denkbare ertragsseitige Konsolidierungsmaßnahme besteht in Hebesatzanpassungen bei den Realsteuern.

Im Vergleich zu den kreisfreien Städten anderer Länder liegt insbesondere im Niveau der Grundsteuer-B-Hebesätze noch beträchtliches ertragsseitiges Konsolidierungspotenzial für die (aktuell oder mittelfristig) defizitären kreisfreien Städte in Niedersachsen (gilt analog auch für die Stadt Hannover). Beispielhaft genannt seien die Grundsteuer-B-Hebesätze folgender kreisfreier Städte (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014): Dresden (635 Prozent), Duisburg (695 Prozent), Hagen (750 Prozent), Leipzig (650 Prozent), Schwerin (630 Prozent), Wuppertal (620 Prozent).

Einen sehr interessanten Haushaltskonsolidierungsansatz im Kontext der Grundsteuer-B-Hebesätze verfolgen die Stadt Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, die Ortsgemeinde Stadtkyll in Rheinland-Pfalz und die Stadt Taunusstein in Hessen. Die drei Kommunen haben ihr Ortsrecht in Eigeninitiative um eine sog. Nachhaltigkeitssatzung ergänzt. Diese Satzung sieht jeweils die Etablierung einer automatischen Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den jahresbezogenen Ergebnisausgleich vor, um hierüber politische Anreize für Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen in anderen Bereichen zu generieren (sog. doppische Kommunalschuldenbremse mit Generationenbeitrag). Kommunen mit hohen Ergebnisdefiziten könnten das Modell für die Übergangsphase (d.h. bis zum vollständigen Abbau des Defizits) ergänzen um eine Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den anvisierten Defizitabbaupfad. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
    Hrsg.: Stadt Freudenberg

» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
    Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll

» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
    Hrsg.: Stadt Taunusstein

» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse
    (Seite 156 bis 183)

    Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers

Zusätzliche ertragsseitige Konsolidierungspotenziale können sich für die Städte aus der Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze ergeben. Hier sind gleichwohl auch eventuelle, hebesatzbedingte Wanderungsbewegungen einzelner Gewerbesteuerzahler ins Entscheidungskalkül einzubeziehen. Aus diesem Grund ist zu Konsolidierungszwecken bei der Gewerbesteuer eher auf moderate Hebesatzanpassungen zurückzugreifen.

Bei der Gewerbesteuer sind in den kreisfreien Städten anderer Länder z.T. signifikant höhere Hebesätze festgesetzt worden. Beispiele für kreisfreie Städte mit einem Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 470 Prozent sind (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014): Bielefeld (480 Prozent), Bochum (480 Prozent), Bonn (490 Prozent), Bottrop (490 Prozent), Dortmund (485 Prozent), Duisburg (505 Prozent), Erfurt (470 Prozent), Essen (480 Prozent), Gelsenkirchen (480 Prozent), Hagen (510 Prozent), Herne (480 Prozent), Köln (475 Prozent), Leverkusen (475 Prozent), Mönchengladbach (475 Prozent), Mülheim an der Ruhr (490 Prozent), Oberhausen (520 Prozent), Remscheid (490 Prozent), Solingen (475 Prozent), Wuppertal (490 Prozent).

Grundsätzlich können auch Hebesatzerhöhungen bei der Grundsteuer A Konsolidierungspotenziale erschließen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Grundsteuer A - im Gegensatz zur Grundsteuer B und zur Gewerbesteuer - in den kreisfreien Städten i.d.R. nur ein geringes Aufkommen generiert. Der Konsolidierungsbetrag der Grundsteuer A ist daher zumeist vergleichsweise gering.



Weitere Informationen

Tiefergehende Finanzinformationen zu den Kommunen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter diesen Links:

» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de



Überblick - Haushaltsanalysen 2014 auf HaushaltsSteuerung.de:
» Ergebnisplanung 2014 der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz im Vergleich (3.12.2014)
» Ergebnisplanung 2014 der Kreise in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (2.12.2014)
» Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadt
   Hannover und der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen im Vergleich (27.11.2014)

» Produktbereich-Ergebnisplanung im Haushaltsplan 2014 der 22 kreisfreien Städte in
   Nordrhein-Westfalen im Vergleich (15.11.2014)

» Vergleich der Ergebnishaushalte und Realsteuerhebesätze 2014 der 52 Gemeinden im
   Saarland (13.11.2014)

» NKHR-Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadtkreise in
   Baden-Württemberg im Vergleich (1.11.2014)

» Ergebnisplanung und Realsteuerhebesätze 2014 in den 48 kreisangehörigen
   Stärkungspakt-Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Vergleich (29.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der sieben Sonderstatusstädte in Hessen im Vergleich
   (28.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz im
   Vergleich (26.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der fünf kreisfreien Städte in Hessen im Vergleich
   (24.10.2014)

» Doppische Haushaltssatzungen 2014 der 21 hessischen Landkreise im Vergleich
   (16.10.2014)

» NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich (11.10.2014)






©  Andreas Burth, Marc Gnädinger