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Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadt Hannover und der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen im Vergleich
Mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 und Realsteuerhebesätze 2014 der Stadt Hannover und der acht kreisfreien Städte in Niedersachsen im Vergleich
27. November 2014 |
Autor: Andreas Burth
In den letzten Wochen sind im Weblog von HaushaltsSteuerung.de bereits verschiedene Analysen der
Haushaltspläne 2014 von kreisfreien Städten,
kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen durchgeführt worden. Beschränkt haben sich die jeweiligen Untersuchungen indes stets auf das
Haushaltsjahr 2014. Die ebenfalls im Haushaltsplan enthaltene
mittelfristige Ergebnisplanung blieb außen vor. Der vorliegende Blog-Eintrag
untersucht daher die mittelfristige Ergebnisplanung 2013 bis 2017 von neun Städten in Niedersachsen auf Grundlage der Haushaltspläne 2014.
Bei den neun Städten handelt es sich um die acht kreisfreien Städte Niedersachsens sowie um die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover.
» Schulden-Ranking der 103 kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
Autor: Andreas Burth
Die Landeshauptstadt Hannover ist Teil der Region Hannover, einem Kommunalverband besonderer Art mit insgesamt 21 regionsangehörigen Städten und
Gemeinden (inkl. Hannover). Die Region Hannover entstand zum 1.11.2001 durch Zusammenschluss des Landkreises Hannover und der bis dahin
kreisfreien Stadt Hannover. Die Stadt Hannover wird wegen ihrer Regionsangehörigkeit statistisch nicht mehr der Kategorie "kreisfrei" zugeordnet.
Dennoch ist die Haushaltssituation von Hannover von besonderer Relevanz für die Kommunalfinanzen in Niedersachsen, da es sich um die mit
deutlichem Abstand einwohnerstärkste Stadt dieses Flächenlandes handelt. Aufgrund ihrer großen Bedeutung wird die Stadt im vorliegenden
Blog-Eintrag nachrichtlich mit aufgeführt. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Stadt aufgrund ihrer Regionsangehörigkeit nur noch
eingeschränkt mit den acht kreisfreien Städten vergleichbar ist. So nimmt die Region Hannover einige Aufgaben für die Stadt Hannover wahr,
die von den acht kreisfreien Städten selbst erbracht werden. Die Stadt Hannover einerseits und die acht kreisfreien Städte andererseits haben
folglich kein vergleichbares Aufgabenportfolio (mehr).
Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnishaushalte 2014 im Vergleich
- Mittelfristige Ergebnisplanungen 2013 bis 2017
- Realsteuerhebesätze 2014 im Vergleich
- Weitere Informationen
Allgemeine Strukturdaten
Hilfreich bei der Durchführung von Finanzkennzahlenvergleichen zwischen verschiedenen Kommunen ist die Kenntnis wichtiger Strukturdaten zu diesen
Kommunen. Tabelle 1 zeigt daher zu jeder kreisfreien Stadt in Niedersachsen sowie zur Landeshauptstadt Hannover die Einwohnerzahl, die Fläche und
die Einwohnerdichte. Ergänzend angezeigt wird der Kommunaltyp (hier: kreisfrei vs. regionsangehörig) sowie das Beschlussdatum
des im weiteren Verlauf des Blog-Eintrags jeweils analysierten Haushaltsplans 2014.
Ebenfalls relevant für den Vergleich der kreisfreien Städte ist die Kenntnis ihrer Wirtschaftsstärke (hier: gemessen am
Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt
2012 in jeweiligen Preisen). Das mit sehr großem Abstand höchste Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt hat 2012 die Stadt Wolfsburg mit 105.059 Euro je
Einwohner. Der Hauptgrund für die hohe Wirtschaftskraft dürfte in der ortsansässigen Volkswagen AG, einem der weltweit größten Automobilhersteller,
liegen. Die im Vergleich wirtschaftsschwächste kreisfreie Stadt ist Delmenhorst mit 20.763 Euro je Einwohner. Für die Stadt Hannover werden in der
Statistik keine Bruttoinlandsprodukt-Daten berichtet. Das Bruttoinlandsprodukt der Region Hannover liegt 2012 bei 38.453 Euro je Einwohner.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den im Folgenden verwendeten Daten aus den Haushaltsplänen 2014 grundsätzlich um Planwerte
handelt. Dies gilt für den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung, d.h. 2013 bis 2017. Auch für 2013 liegen zur Beschlussfassung
des Haushaltsplans 2014 i.d.R. noch keine Ist-Daten vor, da - sofern sich die jeweilige Stadt an den Grundsatz der Vorherigkeit hält - das
Haushaltsjahr 2013 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch läuft. Der beschriebene Plandatencharakter ist bei der Interpretation des folgenden
Datenangebots zu beachten. So können die tatsächlich realisierten Werte, welche später im Rahmen der Rechnungslegung im Jahresabschluss berichtet
werden, von den Plandaten z.T. merklich abweichen.
Ergebnishaushalte 2014 im Vergleich
Die zentrale Finanzkennzahl zur Beurteilung der Haushaltslage einer Stadt wird in der
Doppik im
Ergebnishaushalt ausgewiesen: Es handelt sich
hierbei um den Saldo der
ordentlichen Erträge und
Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis). Die große Bedeutung des ordentlichen Ergebnisses rührt
daher, dass die Kennzahl abgeleitet ist aus dem ethischen Leitbild der
Generationengerechtigkeit, wonach eine Generation nur so viele Ressourcen
verbrauchen sollte wie sie selbst erwirtschaftet. Die Größen des Ressourcenaufkommens bzw. des Ressourcenverbrauchs spiegeln sich haushalterisch
in den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen wider. Generell gilt demzufolge, dass das ordentliche Ergebnis regelmäßig ausgeglichen sein muss,
um von einer generationengerechten Haushaltspolitik sprechen zu können. Wird der ordentliche Ergebnisausgleich verfehlt, so wird in
finanzwirtschaftlicher Hinsicht per Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt. Vorstehendes gilt im Grundsatz
analog für das Gesamtergebnis (d.h. die Summe aus ordentlichem Ergebnis und außerordentlichem Ergebnis), wenngleich das ordentliche Ergebnis im
Gegensatz zum Gesamtergebnis den Vorteil hat, dass außerordentliche Vorgänge (z.B. Erträge aus einem Vermögensverkauf über Buchwert) nicht
einbezogen werden, was die Größe weniger "manipulierbar" macht. Aus diesem Grund wird der Fokus hier auf das ordentliche Ergebnis gelegt.
Grundlage des vorliegenden Blog-Eintrags sind die Haushaltspläne 2014. Im Folgenden finden Sie daher für das Planjahr 2014 Pro-Kopf-Vergleichsdaten
der neun Städte. Wie aus Tabelle 2 ersichtlich ist, weisen vier kreisfreie Städte jahresbezogen ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis auf,
während ebenso viele kreisfreie Städte 2014 (noch) defizitär sind. Im Vergleich zu den Pro-Kopf-Defiziten der kreisfreien Städte anderer Länder
sind die Defizite in den vier Städten Emden, Osnabrück, Salzgitter und Wilhelmshaven indes relativ niedrig. Nur Emden und Salzgitter haben
Defizite von (betragsmäßig) über 100 Euro je Einwohner. Die Stadt Hannover plant mit einem exakt ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2014.
Bemerkenswert ist darüber hinaus die Haushaltspolitik in Delmenhorst. Trotz ihrer sehr geringen Wirtschaftskraft (siehe Abbildung 1) gleicht
die Stadt 2014 ihr ordentliches Ergebnis aus. Dies verdeutlicht im Hinblick auf andere Städte (auch in anderen Ländern), dass wirtschaftlich
schlechte Rahmenbedingungen nicht als Ausrede für unausgeglichene Ergebnishaushalte gelten können. Ein ordentlicher Ergebnisausgleich ist auch
unter schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich und notwendig.
Zusammenfassend kann auf Grundlage der 2014er-Haushaltsplanung festgestellt werden, dass die Finanzen der acht kreisfreien Städte und der
Stadt Hannover 2014 in ihrer Gesamtheit weitgehend stabil sind. Lediglich Emden und Salzgitter weisen 2014 etwas höhere ordentliche
Ergebnisdefizite aus. Die Defizite in Osnabrück und Wilhelmshaven sind als niedrig einzustufen. Grundsätzlich sollte es für die vier defizitären
Städte relativ einfach möglich sein, ihre Defizite durch ertrags- und/oder aufwandsseitige Konsolidierungsmaßnahmen zeitnah in den Ergebnisausgleich
zu überführen. Das gilt auch für die beiden Städte mit den höchsten Defiziten (Emden und Salzgitter), da diese - wie aus Abbildung 1 ersichtlich
ist - zu den drei wirtschaftsstärksten kreisfreien Städten in Niedersachsen zählen.
Für die fünf Städte mit ausgeglichenem ordentlichen Ergebnis im Jahr 2014 ist das Ziel von Konsolidierungsmaßnahmen anders geartet. Da der
Ergebnisausgleich bereits erreicht ist, besteht das Ziel in der Bewahrung dieses Zustands (nebst der Erwirtschaftung etwaiger Fehlbeträge
aus Vorperioden). Es gilt in diesen fünf Städten, präventiv tätig zu werden, um künftige Ergebnisdefizite zu vermeiden. Im Sinne eines risikoorientierten Ansatzes sollten in der mittelfristigen Ergebnisplanung leichte Überschüsse erzielt werden, um z.B. unerwartete Verschlechterungen externer Faktoren (z.B. konjunkturelle Lage) einfacher abfedern zu können.
Mittelfristige Ergebnisplanungen 2013 bis 2017
Nachfolgend finden Sie zu jeder der acht kreisfreien Städte sowie zur Landeshauptstadt Hannover die im jeweiligen Haushaltsplan 2014
ausgewiesene mittelfristige Ergebnisplanung für den Zeitraum 2013 bis 2017. Die geplanten ordentlichen Erträge sind jeweils als blaue und
die geplanten ordentlichen Aufwendungen als rote Säule dargestellt. Der Saldo (d.h. das ordentliche Ergebnis) wird in schwarzer Schrift
über den beiden Balken angezeigt.
Ausgesprochen stabil ist die Haushaltslage in Braunschweig. Hier wird über den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung mit
leichten Überschüssen gerechnet, d.h. die Haushaltswirtschaft ist in jedem Jahr generationengerecht. Zwar verringern sich die Überschüsse
im Zeitablauf tendenziell, jedoch sind Schwankungen unproblematisch, sofern aus ihnen keine Defizite erwachsen. Die Haushaltspolitik ist
damit beispielgebend für andere Städte - auch für Städte in anderen Ländern.
Die Stadt Delmenhorst plant mittelfristig mit einer stabilen Haushaltslage. Lediglich 2015 wird mit einem leichten Defizit gerechnet,
wenngleich dieses durch Überschüsse in den anderen Jahren vollständig kompensiert werden kann. Nach Möglichkeit sollte das Defizit im Jahr
2015 dennoch vermieden werden, um z.B. auch Puffer für etwaige Verschlechterungen der Rahmenbedingungen aufzubauen.
Bedenklich ist die mittelfristige Ergebnisplanung in Emden. Die Stadt will offenbar - trotz ihrer hohen Wirtschaftskraft - auf absehbare Zeit
weiterhin auf Kosten künftiger Generationen leben. Auch der notwendige Konsolidierungswille ist vor dem Hintergrund tendenziell steigender
Defizite nicht zu erkennen. In ihrer Haushaltspolitik verstößt die Stadt damit gegen das ethische Leitbild der Generationengerechtigkeit.
Die Stadt ist angehalten, umgehend Ertragssteigerungs- und/oder Aufwandssenkungsmaßnahmen zu beschließen, um den ordentlichen Ergebnisausgleich
spätestens 2017 wieder zu erreichen. Hier ist auch die Kommunalfinanzaufsicht gefordert, mit allem notwendigen Nachdruck einen zeitnahen
vollständigen Defizitabbau sicherzustellen.
Als stabil kann die Haushaltslage in Oldenburg (Oldb) betrachtet werden. Abgesehen von 2015 werden in allen Jahren Überschüsse im ordentlichen
Ergebnis veranschlagt. Das (einmalige) Plandefizit für 2015 wird durch die Überschüsse in den anderen Jahren mehr als kompensiert. Das Defizit
rührt v.a. aus einem seitens der Stadt erwarteten Ertragsrückgang von insgesamt rund 16 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr her.
Die Stadt Osnabrück hat für 2013 und 2014 noch Defizite im ordentlichen Ergebnis veranschlagt. Ab 2015 soll der ordentliche Ergebnisausgleich
wieder erreicht werden. Mit den geplanten Überschüssen der Jahre 2015 bis 2017 können zugleich die Defizite der Jahre 2013 und 2014 vollständig
kompensiert werden. Für die Stadt Osnabrück ist damit eine positive Tendenz im Bereich der Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik zu erkennen.
Vor weiteren Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wird künftig die Stadt Salzgitter stehen. Das ab 2015 geplante Defizite von jeweils rund
10 Mio. Euro jährlich (mit leicht steigender Tendenz) ist bis spätestens 2017 vollständig abzubauen, um das Wirtschaften auf Kosten künftiger
Generationen zu stoppen. In ihrer derzeitigen Mittelfristplanung verstößt die wirtschaftsstarke Stadt eindeutig gegen das ethische Leitbild
der Generationengerechtigkeit. Auch die Kommunalfinanzaufsicht ist hier gefordert, zu gewährleisten, dass die Stadt spätestens 2017 den
ordentlichen Ergebnisausgleich wieder erreicht.
Die mittelfristige Ergebnisplanung von Wilhelmshaven zeigt eine anzustrebende Konsolidierungstendenz auf. Das Defizit in Höhe von -5,6 Mio.
Euro im Jahr 2014 wird in der Planung bis 2017 schrittweise vollständig abgebaut. Wichtig wird es für die Stadt sein, diese Planung auch
tatsächlich einzuhalten. Im Falle intern oder extern verursachter Ergebnisverschlechterungen sind insofern zusätzliche Maßnahmen zur
Ertragssteigerung bzw. Aufwandssenkung zu beschließen, um den angestrebten Defizitabbaupfad nicht zu verlassen. Nach Erreichen des
Ergebnisausgleichs sollten in den Folgejahren die Defizite der Vergangenheit über Überschüsse nivelliert werden.
In jedem Jahr exakt ausgeglichen ist die Ergebnisplanung der Stadt Wolfsburg. In Anbetracht ihrer ausgesprochen hohen Wirtschaftskraft,
sind - sofern die Volkswagen AG keinen unerwarteten Gewinneinbruch zu verzeichnen hat - auch keine Finanzprobleme zu erwarten. Gleichwohl ist
eventuell anzudenken, statt eines exakten Ergebnisausgleichs leichte Überschüsse zu erwirtschaften, um Puffer für etwaige schlechtere Zeiten
aufzubauen. Auch dienen leichte Überschüsse dem Erhalt des städtischen Eigenkapitals, das inflationsbedingt im Zeitablauf real sinkt,
wenn es aufgrund des exakten Ergebnisausgleichs nominal konstant bleibt.
Nachrichtlich abgebildet ist in Abbildung 10 die mittelfristige Ergebnisplanung der Summe der acht kreisfreien Städte. Sie zeigt, dass
die kreisfreien Städte in ihrer Summe erst ab 2016 mit ausgeglichenen ordentlichen Ergebnissen planen.
Die Stadt Hannover rechnet 2013 und 2014 mit einem exakten ordentlichen Ergebnisausgleich, was vor dem Hintergrund der Maxime der
Generationengerechtigkeit haushaltspolitisch als positiv zu beurteilen ist. Ab 2015 wird indes mit einem Defizit von jährlich etwa
30 Mio. Euro (rund 60 Euro je Einwohner) geplant (mit leicht steigender Tendenz). Im Sinne des Schutzes nachfolgender Generationen
sind diese neuen Defizite durch Ertragsteigerungen bzw. Aufwandssenkungen zu vermeiden. Falls der ordentliche Ergebnisausgleich nicht
bereits eigenständig durch Konsolidierungsentscheidungen der Kommunalpolitik herbeigeführt wird, ist hier auch die Kommunalfinanzaufsicht
gefordert, auf den Ausgleich zu drängen.
Realsteuerhebesätze 2014 im Vergleich
In der jährlichen
Haushaltssatzung wird - falls dies nicht durch eine separate Hebesatzsatzung geschieht - regelmäßig die Höhe der drei
Hebesätze der
Realsteuern
(Grundsteuer A, Grundsteuer B,
Gewerbesteuer) festgelegt. Die Hebesatzfestsetzungen der neun Städte werden in Tabelle 3
verzeichnet. Der in der Tabelle ausgewiesene Durchschnittswert spiegelt das arithmetische Mittel der Hebesätze der acht kreisfreien Städte und nicht deren
gewogenen Durchschnittshebesatz wider.
Die Entscheidung über die Hebesätze der Realsteuern ist für die Städte haushaltspolitisch sehr bedeutsam, da erstens das Steueraufkommen
komplett (Grundsteuer A/B) oder zumindest größtenteils (Gewerbesteuer aufgrund der an Bund und Land abzuführenden
Gewerbesteuerumlage)
bei den Städten verbleibt, zweitens die Erträge durch die Hebesatzfestsetzung direkt beeinflusst werden können und es sich drittens um sehr
voluminöse Ertragspositionen handelt (Ausnahme: Grundsteuer A).
Den höchsten Grundsteuer-A-Hebesatz der kreisfreien Städte hat für das Jahr 2014 Wilhelmshaven mit 410 Prozent festgesetzt. Der niedrigste
Hebesatz entfällt auf Wolfsburg mit 270 Prozent. Bei der Grundsteuer B liegt der Höchsthebesatz der kreisfreien Städte bei 480 Prozent
(Emden und Wilhelmshaven) und der niedrigste Hebesatz bei 415 Prozent (Delmenhorst). Der höchste Gewerbesteuer-Hebesatz entfällt auf
Braunschweig und Wilhelmshaven mit jeweils 450 Prozent. Wolfsburg hat 2014 mit 360 Prozent das geringste Hebesatzniveau bei der Gewerbesteuer.
Die Hebesätze von Hannover liegen 2014 bei 530 Prozent (Grundsteuer A), 600 Prozent (Grundsteuer B) und 460 Prozent (Gewerbesteuer).
Die mittelfristigen Ergebnisplanungen 2013 bis 2017 offenbaren für die kreisfreien Städte Emden und Salzgitter keinen ordentlichen
Ergebnisausgleich bis 2017. Dies gilt gleichermaßen für die regionsangehörige Stadt Hannover, die ab 2015 mit Defiziten rechnet. Die
Stadt Wilhelmshaven plant, den ordentlichen Ergebnisausgleich nach Defiziten bis einschließlich 2016 erst im Jahr 2017 wieder zu erreichen
(2017: geplanter Überschuss von 15.800 Euro), wobei hier stetig wachsende ordentliche Erträge zugrundegelegt worden sind. Im Falle einer
sich verschlechternden konjunkturellen Lage könnte das Ziel des Ergebnisausgleichs von Wilhelmshaven somit verfehlt werden, wenn keine
weiteren Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ertrags- und/oder Aufwandsseite beschlossen werden.
Insbesondere die zuvor benannten Städte sind angehalten, zusätzliche Maßnahmen zur Ertragssteigerung bzw. Aufwandssenkung beschließen,
um sicherzustellen, dass ihre Ergebnishaushalte spätestens zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung wieder ausgeglichen sind (des
Weiteren sind etwaige Fehlbeträge aus Vorjahren durch Überschüsse zu decken). Eine denkbare ertragsseitige Konsolidierungsmaßnahme besteht
in Hebesatzanpassungen bei den Realsteuern.
Im Vergleich zu den kreisfreien Städten anderer Länder liegt insbesondere im Niveau der Grundsteuer-B-Hebesätze noch beträchtliches
ertragsseitiges Konsolidierungspotenzial für die (aktuell oder mittelfristig) defizitären kreisfreien Städte in Niedersachsen (gilt
analog auch für die Stadt Hannover). Beispielhaft genannt seien die Grundsteuer-B-Hebesätze folgender kreisfreier Städte (jeweils gemäß
Haushaltssatzung 2014): Dresden (635 Prozent), Duisburg (695 Prozent), Hagen (750 Prozent), Leipzig (650 Prozent), Schwerin (630 Prozent),
Wuppertal (620 Prozent).
Einen sehr interessanten Haushaltskonsolidierungsansatz im Kontext der Grundsteuer-B-Hebesätze verfolgen die Stadt Freudenberg in
Nordrhein-Westfalen, die Ortsgemeinde Stadtkyll in Rheinland-Pfalz und die Stadt Taunusstein in Hessen. Die drei Kommunen haben ihr
Ortsrecht in Eigeninitiative um eine sog.
Nachhaltigkeitssatzung ergänzt. Diese Satzung sieht jeweils die Etablierung einer automatischen
Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den jahresbezogenen Ergebnisausgleich vor, um hierüber politische Anreize für Aufwandssenkungen
bzw. Ertragssteigerungen in anderen Bereichen zu generieren (sog.
doppische Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag). Kommunen mit
hohen Ergebnisdefiziten könnten das Modell für die Übergangsphase (d.h. bis zum vollständigen Abbau des Defizits) ergänzen um eine Koppelung
des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den anvisierten Defizitabbaupfad. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
Hrsg.: Stadt Freudenberg
» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
Hrsg.: Stadt Taunusstein
» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse (Seite 156 bis 183)
Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers
Zusätzliche ertragsseitige Konsolidierungspotenziale können sich für die Städte aus der Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze
ergeben. Hier sind gleichwohl auch eventuelle, hebesatzbedingte Wanderungsbewegungen einzelner Gewerbesteuerzahler ins
Entscheidungskalkül einzubeziehen. Aus diesem Grund ist zu Konsolidierungszwecken bei der Gewerbesteuer eher auf moderate
Hebesatzanpassungen zurückzugreifen.
Bei der Gewerbesteuer sind in den kreisfreien Städten anderer Länder z.T. signifikant höhere Hebesätze festgesetzt worden.
Beispiele für kreisfreie Städte mit einem Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 470 Prozent sind (jeweils gemäß Haushaltssatzung
2014): Bielefeld (480 Prozent), Bochum (480 Prozent), Bonn (490 Prozent), Bottrop (490 Prozent), Dortmund (485 Prozent), Duisburg
(505 Prozent), Erfurt (470 Prozent), Essen (480 Prozent), Gelsenkirchen (480 Prozent), Hagen (510 Prozent), Herne (480 Prozent),
Köln (475 Prozent), Leverkusen (475 Prozent), Mönchengladbach (475 Prozent), Mülheim an der Ruhr (490 Prozent), Oberhausen
(520 Prozent), Remscheid (490 Prozent), Solingen (475 Prozent), Wuppertal (490 Prozent).
Grundsätzlich können auch Hebesatzerhöhungen bei der Grundsteuer A Konsolidierungspotenziale erschließen. Dabei ist jedoch zu
beachten, dass die Grundsteuer A - im Gegensatz zur Grundsteuer B und zur Gewerbesteuer - in den kreisfreien Städten i.d.R.
nur ein geringes Aufkommen generiert. Der Konsolidierungsbetrag der Grundsteuer A ist daher zumeist vergleichsweise gering.
Weitere Informationen
Tiefergehende Finanzinformationen zu den Kommunen finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter diesen Links:
» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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