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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Dorsten

Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Dorsten
25. Januar 2013  |  Autor: Marc Gnädinger



Die Stadt Dorsten liegt geographisch im nordrhein-westfälischen Landkreis Recklinghausen. Sie hat rund 76.000 Einwohner und gilt somit als Mittelstadt. Aufgrund ihrer schwierigen Haushalts- und Verschuldungssituation ist die Stadt nach § 3 Stärkungspaktgesetz verpflichtet, am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilzunehmen. Im Gegenzug muss die Stadt, die neben weiteren Kommunen an dem Programm teilnimmt, einen klaren Sanierungskurs einschlagen.

Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler NRW e.V. erhöhte Dorsten, wie fast alle Stärkungspakt-Kommunen, stark den Hebesatz der Grundsteuer B. Die Planungen sahen zunächst einen Hebesatz von bis zu 825 Prozent vor. Aktuell liegt er bei 780 Prozent.

» Wohnen wird in den Stärkungspakt-Kommunen teuer
    Hrsg.: Bund der Steuerzahler NRW e.V.

» Beschluss des Rates - Grundsteuer B steigt in Dorsten auf 780 Punkte
    Autor: Klaus-Dieter Krause

» Grundsteuer
    Hrsg.: Stadt Dorsten

Bei der Anhebung der Grundsteuer B handelt es sich um einen von mehreren Maßnahmen, die von der Stadt Dorsten zur Konsolidierung des Haushaltes umgesetzt werden. Dabei können/konnten auch die Einwohner Vorschläge einbringen, wobei zahlreiche Vorschläge eingereicht wurden.

» Webseite zur Einbringung von Konsolidierungsvorschlägen
    Hrsg.: Stadt Dorsten

» Liste mit Bürger-Konsolidierungsvorschlägen und Bewertungen der Verwaltung
    Hrsg.: Stadt Dorsten

Im Entwurf des Haushaltssanierungsplanes (Fortschreibung 2013 bis 2021) ist auf Seite 1013 zu lesen, dass der Rat der Stadt am 27.06.2012 die Verwaltung beauftragt hat, eine Beschlussvorlage zur Einarbeitung einer Schuldenbremse in die Hauptsatzung der Stadt Dorsten zu erarbeiten. Das haben bereits andere Städte getan.

» Haushaltssanierungsplan (Fortschreibung 2013 bis 2021 - Entwurf)
    Hrsg.: Stadt Dorsten

» Kommunale Schuldenbremsen und Verschuldungsverbote per Hauptsatzung, Blog-Eintrag
    vom 3. April 2012

    Autor: Marc Gnädinger

Die Ergänzung der Hauptsatzung wurde allerdings nicht weiter verfolgt. Stattdessen sollte nach Angaben des Haushaltssanierungsplans (HSP, S. 1013 f.) eine Selbstbindung des Rates in Form einer Nachhaltigkeitssatzung erfolgen. Die Nachhaltigkeitssatzung soll dazu genutzt werden, die Verschuldung abzubauen und die Steuern künftig wieder senken zu können. Dabei ist es erklärtes Ziel, dass die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssanierungsplanes nicht gefährdet wird. Sofern hierfür geringere Steuersätze ausreichend sind, soll dies im Rahmen der zu beschließenden Hebesatzsatzung berücksichtigt werden. Weiterhin sollte damit dem Zeitfenster Rechnung getragen werden, das für die Aufstellung des HSP galt. Es war nicht möglich, innerhalb von sechs Monaten in allen Fällen hinreichend belastbare Konzepte zu entwickeln, die den nachhaltigen Haushaltsausgleich bewerkstelligen. Viele Überlegungen standen noch in den Anfängen und müssen zunächst geprüft und konzeptionell geordnet werden. Diese Überlegungen der Stadt erinnern in der Summe an vielen Stellen an das von wissenschaftlicher Seite entwickelte Konzept einer doppischen Schuldenbremse, bei dem die Grundsteuer B als Generationenbeitrag dient.

» Zur Funktionsweise einer doppischen Kommunalschuldenbremse, Blog-Eintrag vom 25. März
    2012

    Autor: Andreas Burth

Der Bürgermeister von Dorsten warb in seiner Haushaltsrede (S. 5) zur Einbringung des Haushaltes 2013 für die Nachhaltigkeitssatzung. Insgesamt ist die politische Debatte um die Einführung der Nachhaltigkeitssatzung interessant.

» Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Lütkenhorst zur Einbringung des Haushaltes 2013 in
    die Ratsitzung am 19.12.2012

    Hrsg.: Stadt Dorsten

» Rat will nachhaltig sparen - CDU, FDP und Grüne beschließen "Schuldenbremse" über das
    Jahr 2021 hinaus

    Autor: Martin Ahlers

» Grundsteuer B steigt in Dorsten auf 780 Punkte
    Autor: Klaus-Dieter Krause

» Schock im Rathaus - Stadt muss 6,7 Millionen Euro Gewerbesteuern zurückerstatten
    Autor: Klaus-Dieter Krause

» Strukturkommission tagt zum ersten Mal
    Autor: Ludger Böhne

Letztlich wurde die Nachhaltigkeitssatzung in Dorsten tatsächlich verabschiedet. Sie enthält mehrere spannende Aspekte und es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie auch für andere Kommunen perspektivisch als Vorlage/Anregung dienen wird.

» Satzung zur Unterstützung der Sanierung des Haushaltes der Stadt Dorsten und zur
    Begrenzung der Realsteuerhebesätze (Nachhaltigkeitssatzung) vom 20.12.2012

    Hrsg.: Stadt Dorsten

Ähnlich wie bei der Regelung im baden-württembergischen Hockenheim, die allerdings im Gegensatz zu Dorsten auf kameraler Logik basiert, gibt es auch in Dorsten eine Regelung zum Umgang mit Haushaltsverbesserungen, wobei neben Ertragssteigerungen in Dorsten auch Aufwandsenkungen berücksichtigt werden. Nach dieser Regel sind alle nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung eines Jahres eintretenden Verbesserungen bei den Erträgen und Einsparungen bei den Aufwendungen zur Senkung des Fehlbedarfes im Ergebnishaushalt bzw. zum Abbau der bilanziellen Überschuldung zu verwenden. Daneben enthält die Nachhaltigkeitssatzung von Dorsten u.a. eine Regel für die Kreditaufnahme für Investitionen. Nach ihr sind Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen in den Aufgabenbereichen, die üblicherweise durch kostendeckende Gebühren nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) gedeckt werden (Gebührenhaushalte), zulässig. Kreditaufnahmen für andere Investitionen sind hingegen unzulässig. Sie können allerdings im Rahmen der jährlich zu erlassenden Haushaltssatzung projektbezogen ausnahmsweise zugelassen werden, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
  • Die Notwendigkeit zur Investition ergibt sich aus gesetzlichen oder vor Erlass dieser Satzung entstandenen vertraglichen Verpflichtungen und kann anderweitig nicht finanziert werden. Zuvor sind die verfügbaren Eigenmittel einzusetzen. Eigenmittel dürfen in diesem Falle nicht für Investitionen verwendet werden, die nicht aus gesetzlichen Verpflichtungen herrühren.
  • Mit der Investition wird eine Entlastung erzielt, die sich aus einer nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erstellten Folgekostenberechnung ergibt.






©  Andreas Burth, Marc Gnädinger