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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Nettokreditaufnahme von Bund und Ländern in Deutschland 2015 im Vergleich

Nettokreditaufnahme von Bund und Ländern in Deutschland 2015 im Vergleich
18. April 2016  |  Autor: Andreas Burth



Zur Beurteilung der Finanzlage von Gebietskörperschaften werden verschiedene Kennzahlen herangezogen. Beispiele sind der Finanzierungssaldo, der Kassenkreditbestand, der Stand der Gesamtverschuldung und der Primärsaldo. Eine weitere Kenngröße ist die Nettokreditaufnahme (bzw. Nettokredittilgung) am Kreditmarkt als Saldo der Brutto-Schuldenaufnahme am Kreditmarkt und der Schuldentilgung am Kreditmarkt. Für das Jahr 2015 hat das Bundesfinanzministerium bereits vorläufige Daten zur Nettokreditaufnahme publiziert. Diese werden im vorliegenden Beitrag untersucht.

» Entwicklung der Länderhaushalte bis Dezember 2015 (vorläufiges Ergebnis)
    Hrsg.: Bundesministerium der Finanzen

Betrachtet wird hier nur die Schuldenaufnahme/-tilgung am Kreditmarkt. Die Schuldenaufnahme/-tilgung bei öffentlichen Haushalten bleibt aus Gründen der Datenverfügbarkeit außen vor. In den Daten der 13 Flächenländer sind die Kommunen nicht enthalten.

Für den Bund ist hinsichtlich des Jahres 2015 eine Nettokreditaufnahme von 0,0 Mio. Euro festzustellen. In der öffentlichen Diskussion wird dieser Befund auch als "schwarze Null" bezeichnet. In Anbetracht der enormen Schuldenlast des Bundes ist diese "schwarze Null" als positives Zeichen für das Ziel solider Staatsfinanzen zu werten. Gleichwohl wird es zu einer Verringerung der Bundesverschuldung in erster Linie eine Nettokredittilgung brauchen, d.h. das Volumen der Schuldentilgung sollte die Höhe der Brutto-Schuldenaufnahme überschreiten. Eine Reduktion der Bundesschulden ist in wirtschaftlich stabilen Zeiten wichtig, um für etwaige Krisenzeiten über finanzielle Puffer zu verfügen.

Wie der Bund sollten auch die Länder eine Nettokredittilgung (d.h. eine negative Nettokreditaufnahme) anstreben. Zehn Flächenländer und zwei Stadtstaaten erreichen dieses Ziel im Jahr 2015. Einzig die Flächenländer Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen sowie der Stadtstaat Bremen verfehlen das Ziel einer Nettokredittilgung. Für diese vier Länder wird es darauf ankommen, den Haushalt weiter konsequent zu konsolidieren (d.h. Einnahmen erhöhen und/oder Ausgaben senken).

Eine Nettokreditaufnahme in Krisenzeiten (wie in Vergangenheit häufig geschehen) kann im Sinne des Konzepts der antizyklischen Finanzpolitik nur dann gerechtfertigt werden, wenn in den wirtschaftlich besseren Jahren (wie z.B. aktuell) auch tatsächlich eine Nettokredittilgung erreicht wird. Gebietskörperschaften, die sowohl in Krisenjahren als auch in guten Jahren weiter Schulden machen, berauben sich mittel- bis langfristig ihrer haushaltspolitischen Handlungsspielräume. Dies gilt umso mehr, sobald das derzeit sehr niedrige Zinsniveau wieder auf ein "normales" Niveau steigt (und sich in der Folge die Zinsausgaben stark erhöhen).

Schuldenaufnahme (brutto), Schuldentilgung und Nettokreditaufnahme bzw. Nettokredittilgung (schwarze Null) am Kreditmarkt in den Haushalten des Bundes und der 16 Länder (ohne Kommunen) im Jahr 2015 (vorläufiges Ergebnis zum Stand Januar 2016)

Weitere Informationen zu den Bundes- und Länderfinanzen können Sie auf HaushaltsSteuerung.de beispielsweise auf folgenden Seiten abrufen.

» Bundeshaushalts-Uhr
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Haushaltsuhren der Länder
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steueruhr zu den jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Gesamte Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger