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Niedersachsen prüft Änderungen im Haushalts- und Rechnungswesen
Niedersachsen prüft Änderungen im Haushalts- und Rechnungswesen
2. Juli 2013 |
Autor: Marc Gnädinger
Bei der Erneuerung des Haushaltsrechts auf Basis der
Doppik sind die Kommunen Vorreiter im föderalen System.
Obgleich die Doppik-Einführung (noch) nicht in allen Ländern für die Gemeinden und Gemeindeverbände vorgegeben
ist, gibt es allerorts zumindest ein Optionsrecht dazu zu tun. Auf dieser Basis wird der Kreis der doppisch
rechnenden Kommunen stetig größer.
Die Länder geben insofern ihren Kommunen mittels des in ihrer Zuständigkeit befindlichen Kommunalhaushaltsrechts
im Wesentlichen die Etablierung der Doppik vor. Sie selbst sind allerdings nur partiell zur Erneuerung der
Haushaltswirtschaft auf Landesebene bereit. Bislang haben die wenigsten staatlichen Gebietskörperschaften ihr
Haushaltsrecht entsprechend erneuert.
» Linksammlung zum staatlichen und kommunalen Haushaltsrecht
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Gegenwärtig gibt es allerdings gerade für die Staatsebene interessante Entwicklungen. Zum einen hat das Standardisierungsgremium
nach § 49 a HGrG Ende des Jahres 2012 überarbeitete Standards zur Staatsdoppik publiziert. Zum anderen könnte die Diskussion um die
EPSAS neuen Schwung in die Debatte bringen.
» Standards der staatlichen Doppik in Deutschland, Blog-Eintrag vom 24. Mai 2013
Autor: Marc Gnädinger
» EPSAS: EU erwägt europaweite Harmonisierung öffentlicher Rechnungslegungsstandards, Blog-Eintrag vom 15. Marz 2013
Autor: Andreas Burth
» EPSAS.eu
Autoren: Andreas Burth, Dennis Hilgers
» European Public Sector Accounting Standards - Ist eine Harmonisierung des europäischen Haushaltsrechts sinnvoll?
Autoren: Dietrich Budäus, Andreas Burth, Dennis Hilgers
In Niedersachsen könnte künftighin auch ein neuer Weg bei der Fortentwicklung des staatlichen Haushaltsrechts eingeschlagen werden.
In der Koalitionsvereinbarung wurden entsprechende Ideen formuliert. Hier heißt es in einer Bestandsaufnahme: "Die durch Reformen des
Haushaltsrechts entstandenen Möglichkeiten zur Modernisierung der Haushaltswirtschaft sind in Niedersachsen nur unvollkommen genutzt
worden. Dabei ist eine Haushaltsstruktur entstanden, die durch ein Nebeneinander von Kameralistik, leistungsorientierter Budgetierung
(Projekt LoHN) und kaufmännischem Rechnungswesen insbesondere bei den Landesbetrieben geprägt ist."
» Erneuerung und Zusammenhalt - Nachhaltige Politik für Niedersachsen - Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2013 bis 2018
Hrsg.: Niedersächsische Landesverbände von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Infolge dieser Bestandsaufnahme, so die Vereinbarung, wird die Koalition "prüfen, in welchen Schritten in der neuen Legislaturperiode
eine Konsolidierung dieser Strukturen geleistet werden kann. Ein Ziel soll dabei sein, den Steuerungsnutzen bereits etablierter Instrumente
der Kosten- und Leistungsrechnung zu erhöhen."
Additiv sieht die Koalitionsvereinbarung vor, das sog.
Gender Budgeting in der Landespolitik einzuführen, wozu in einzelnen Ministerien
Pilotprojekte vorgesehen sind. Bislang sind die Erfahrungen mit diesem Ansatz in Deutschland und über alle Ebenen hinweg (noch) rar. Insofern
dürften die niedersächsischen Erfahrungen auch für andere Gebietskörperschaften von Interesse sein.
» Linksammlung zum Thema "Gender Budgeting"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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