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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Niedersachsen prüft Änderungen im Haushalts- und Rechnungswesen

Niedersachsen prüft Änderungen im Haushalts- und Rechnungswesen
2. Juli 2013  |  Autor: Marc Gnädinger



Bei der Erneuerung des Haushaltsrechts auf Basis der Doppik sind die Kommunen Vorreiter im föderalen System. Obgleich die Doppik-Einführung (noch) nicht in allen Ländern für die Gemeinden und Gemeindeverbände vorgegeben ist, gibt es allerorts zumindest ein Optionsrecht dazu zu tun. Auf dieser Basis wird der Kreis der doppisch rechnenden Kommunen stetig größer.

Die Länder geben insofern ihren Kommunen mittels des in ihrer Zuständigkeit befindlichen Kommunalhaushaltsrechts im Wesentlichen die Etablierung der Doppik vor. Sie selbst sind allerdings nur partiell zur Erneuerung der Haushaltswirtschaft auf Landesebene bereit. Bislang haben die wenigsten staatlichen Gebietskörperschaften ihr Haushaltsrecht entsprechend erneuert.

» Linksammlung zum staatlichen und kommunalen Haushaltsrecht
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Gegenwärtig gibt es allerdings gerade für die Staatsebene interessante Entwicklungen. Zum einen hat das Standardisierungsgremium nach § 49 a HGrG Ende des Jahres 2012 überarbeitete Standards zur Staatsdoppik publiziert. Zum anderen könnte die Diskussion um die EPSAS neuen Schwung in die Debatte bringen.

» Standards der staatlichen Doppik in Deutschland, Blog-Eintrag vom 24. Mai 2013
    Autor: Marc Gnädinger

» EPSAS: EU erwägt europaweite Harmonisierung öffentlicher Rechnungslegungsstandards,
    Blog-Eintrag vom 15. Marz 2013

    Autor: Andreas Burth

» EPSAS.eu
    Autoren: Andreas Burth, Dennis Hilgers

» European Public Sector Accounting Standards - Ist eine Harmonisierung des europäischen
    Haushaltsrechts sinnvoll?

    Autoren: Dietrich Budäus, Andreas Burth, Dennis Hilgers

In Niedersachsen könnte künftighin auch ein neuer Weg bei der Fortentwicklung des staatlichen Haushaltsrechts eingeschlagen werden. In der Koalitionsvereinbarung wurden entsprechende Ideen formuliert. Hier heißt es in einer Bestandsaufnahme: "Die durch Reformen des Haushaltsrechts entstandenen Möglichkeiten zur Modernisierung der Haushaltswirtschaft sind in Niedersachsen nur unvollkommen genutzt worden. Dabei ist eine Haushaltsstruktur entstanden, die durch ein Nebeneinander von Kameralistik, leistungsorientierter Budgetierung (Projekt LoHN) und kaufmännischem Rechnungswesen insbesondere bei den Landesbetrieben geprägt ist."

» Erneuerung und Zusammenhalt - Nachhaltige Politik für Niedersachsen - Koalitionsvertrag
    zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband
    Niedersachsen und Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen für die 17.
    Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2013 bis 2018

    Hrsg.: Niedersächsische Landesverbände von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Infolge dieser Bestandsaufnahme, so die Vereinbarung, wird die Koalition "prüfen, in welchen Schritten in der neuen Legislaturperiode eine Konsolidierung dieser Strukturen geleistet werden kann. Ein Ziel soll dabei sein, den Steuerungsnutzen bereits etablierter Instrumente der Kosten- und Leistungsrechnung zu erhöhen."

Additiv sieht die Koalitionsvereinbarung vor, das sog. Gender Budgeting in der Landespolitik einzuführen, wozu in einzelnen Ministerien Pilotprojekte vorgesehen sind. Bislang sind die Erfahrungen mit diesem Ansatz in Deutschland und über alle Ebenen hinweg (noch) rar. Insofern dürften die niedersächsischen Erfahrungen auch für andere Gebietskörperschaften von Interesse sein.

» Linksammlung zum Thema "Gender Budgeting"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger