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NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich
NKF-Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien NRW-Städte im Vergleich
11. Oktober 2014 |
Autor: Andreas Burth
Dem
Grundsatz der Vorherigkeit
folgend, finden Ende des Jahres typischerweise die Haushaltsberatungen für das kommende Haushaltsjahr (aktuell: 2015) statt.
In einigen Kommunen laufen diese bereits, während sie in den anderen kurz bevor stehen. Interessant ist vor diesem Hintergrund eine vergleichende
Analyse der wichtigsten Haushaltsdaten des noch laufenden Jahres (hier: Haushaltsjahr 2014).
Aufgrund ihrer typischerweise großen Einwohnerzahl (und der damit verbundenen voluminösen Budgets) von besonderer finanzpolitischer Relevanz sind die kreisfreien
Städte. Die in ihrer Summe einwohnerstärksten kreisfreien Städte finden sich
hierbei in Nordrhein-Westfalen (insgesamt rund 7,1 Millionen Einwohner). Der vorliegende Blog-Eintrag hat aus diesem Grund auf vergleichender Basis die doppischen
Haushaltssatzungen 2014 der 22 kreisfreien Städte des Flächenlandes
Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand. Die formell ebenfalls kreisfreie Stadt Aachen wird hier aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Städteregion Aachen außen vor gelassen.
Überblick:
- Allgemeine Strukturdaten
- Ergebnisplan
- Finanzplan
- Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
- Realsteuerhebesätze
- Weitere Informationen
Allgemeine Strukturdaten
Für die Interpretation von Haushaltsdaten ist die Kenntnis verschiedener Strukturdaten wichtig. Hierunter fallen v.a. die Einwohnerzahl,
die Fläche und der Quotient aus beiden Größen (Einwohner je km2, sog. Einwohnerdichte). So vergleicht man idealerweise die Haushaltsdaten
derjenigen Kommunen miteinander, die eine ähnliche Einwohnerzahl und eine ähnliche Einwohnerdichte haben. Hinzu kommt das Kriterium des
Kommunaltyps (kreisfreie Stadt, kreisangehörige Gemeinde, Landkreis, sonstiger Gemeindeverband), da unterschiedliche Kommunaltypen
verschiedene Aufgabenportfolios haben. Dies ist im vorliegenden Blog-Eintrag jedoch nicht weiter relevant, da nur kreisfreie Städte
untersucht werden. Nicht zuletzt kann es z.B. aufgrund landesrechtlicher Unterschiede auch sinnvoll sein, nur Kommunen desselben
Flächenlandes miteinander zu vergleichen. Auch dieses Kriterium ist hier aber nicht weiter von Belang, da sich der Blog-Eintrag auf
nordrhein-westfälische Kommunen beschränkt.
Ergänzend in Tabelle 1 ausgewiesen werden Informationen zur Verteilung der beiden Geschlechter sowie zur Frage, ob die betreffende Stadt
Teilnehmer am Stärkungspakt Stadtfinanzen ist. Der Stärkungspakt ist ein Programm des Landes Nordrhein-Westfalen, das konsolidierungsbedürftige
Kommunen finanziell unterstützen soll. Die Teilnahme am Stärkungspakt deutet damit auf eine tendenziell schlechte finanzielle Lage in der
betreffenden Kommune hin. Gleichwohl soll gerade die Teilnahme am Stärkungspakt dazu beitragen, die finanzielle Leistungsfähigkeit der
betreffenden Kommunen wieder dauerhaft zu verbessern und erfüllt somit eine "Anstoßfunktion". Insgesamt sind 13 der 22 kreisfreien Städte
(59,1 Prozent) Teilnehmer am Stärkungspakt Stadtfinanzen. Städte in der Stufe 1 sind zur Teilnahme verpflichtet, für Städte in der Stufe 2
ist die Teilnahme freiwillig. Weitere Informationen zum Stärkungspakt Stadtfinanzen finden Sie unter nachstehendem Link.
» Stärkungspakt Stadtfinanzen
Hrsg.: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Für eine Analyse der Finanzsituation der kreisfreien Städte ebenfalls von Relevanz ist die Analyse ihrer
Wirtschaftsstärke (gemessen am
Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt 2012 in jeweiligen Preisen). Die höchste
Wirtschaftskraft hat demnach Düsseldorf mit 69.921 Euro je Einwohner, gefolgt von Bonn mit 63.221 Euro
je Einwohner. Bottrop ist mit 20.536 Euro je Einwohner die wirtschaftsschwächste kreisfreie Stadt in
Nordrhein-Westfalen.
In absoluten Werten erreicht das Bruttoinlandsprodukt 2012 jeweils die folgende Höhe: Bielefeld 11.079.333.000 Euro,
Bochum 11.017.507.000 Euro, Bonn 19.590.121.000 Euro, Bottrop 2.392.433.000 Euro, Dortmund 19.188.598.000 Euro,
Duisburg 16.861.946.000 Euro, Düsseldorf 41.511.069.000 Euro, Essen 23.582.725.000 Euro, Gelsenkirchen 7.618.197.000 Euro,
Hagen 6.107.549.000 Euro, Hamm 4.750.210.000 Euro, Herne 3.454.713.000 Euro, Köln 48.292.668.000 Euro,
Krefeld 7.855.540.000 Euro, Leverkusen 6.614.009.000 Euro, Mönchengladbach 7.581.445.000 Euro,
Mülheim an der Ruhr 6.082.660.000 Euro, Münster 15.056.526.000 Euro, Oberhausen 5.162.061.000 Euro,
Remscheid 3.665.419.000 Euro, Solingen 4.166.008.000 Euro, Wuppertal 10.627.265.000 Euro.
Die Quellen der folgenden, über die vorstehenden allgemeinen Strukturdaten/Informationen hinausgehenden Daten sind die Haushaltssatzungen der
kreisfreien Städte. Nachfolgend aufgelistet ist zu jeder Stadt das Datum der Beschlussfassung der Satzung, um Ihnen (z.B. im Falle eventueller
Nachtragshaushaltssatzungen) transparent zu machen, welche Satzungsfassung hier konkret zur Analyse genutzt worden ist: Bielefeld (20.3.2014), Bochum
(19.12.2013), Bonn (13.12.2013), Bottrop (27.11.2013), Dortmund (12.12.2013), Duisburg (11.11.2013), Düsseldorf (12.12.2013), Essen
(6.2.2013), Gelsenkirchen (28.11.2013), Hagen (28.11.2013), Hamm (10.12.2012), Herne (28.1.2014 und mit Ergänzung vom 1.7.2014), Krefeld
(5.12.2012), Köln (30.4.2013), Leverkusen (9.12.2013), Mönchengladbach (21.11.2013), Mülheim an der Ruhr (19.12.2013), Münster (11.12.2013),
Oberhausen (11.11.2013), Remscheid (4.2.2013), Solingen (7.11.2013), Wuppertal (18.11.2013).
Bei den Daten der Haushaltssatzungen handelt es sich grundsätzlich um Planwerte. Dies ist bei der Interpretation der folgenden Haushaltsdaten
zu beachten. So können die im Jahresabschluss ausgewiesenen, tatsächlich realisierten Werte von diesen Plandaten (teilweise deutlich) abweichen.
Ergebnisplan
Der im
Ergebnisplan ausgewiesene Saldo aus
Erträgen (Ressourcenaufkommen einer Periode, z.B. Steuererträge, Zinserträge) und
Aufwendungen (Ressourcenverbrauch
einer Periode, z.B. Personalaufwendungen, Abschreibungen, Zinsaufwendungen, Transferaufwendungen) gilt typischerweise als Indikator
für die
Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik. Ist er regelmäßig ausgeglichen oder positiv wird demnach eine generationengerechte
Haushaltspolitik betrieben, während ein negativer Saldo bedeutet, dass in der Höhe des Defizits in finanzieller Hinsicht auf Kosten
künftiger Generationen gelebt wird.
Im Falle der Teilnehmer am Stärkungspakt Stadtfinanzen ist zu beachten, dass die aus dem Stärkungspakt temporär gewährten Konsolidierungshilfen
von den Städten ergebniswirksam als Erträge
verbucht werden und somit das Defizit mindern. Das "eigentliche" Defizit der Stärkungspakt-Teilnehmer ist
folglich höher als das im Ergebnisplan veranschlagte Defizit.
Wie aus Tabelle 2 ersichtlich ist, erreichen nur drei von 22 kreisfreien Städten
in der Ergebnisplanung 2014 einen Ausgleich im Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen. Es handelt es sich hierbei um Düsseldorf, Krefeld
und Münster. Mit 30,99 Euro je Einwohner ist der Überschuss in Münster am höchsten.
Die übrigen kreisfreien Städte verletzen in der Haushaltsplanung 2014 diese aus dem
ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit abgleitete Pflicht zum Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen.
Das höchste Defizit plant Mülheim an der Ruhr mit -517,01
Euro je Einwohner. Die Summe der kreisfreien Städte liegt bei einem Plandefizit in Höhe von -135,16 Euro je Einwohner.
Auffällig ist unter ergänzender Berücksichtigung der Zahlen aus obigem Bruttoinlandsprodukt-Ranking auch das hohe Plandefizit
in Bonn. So plant die Stadt Bonn trotz ihrer sehr hohen Wirtschaftskraft im Jahr 2014 im Umfang von -43,02 Mio. Euro
bzw. -138,82 Euro je Einwohner auf Kosten künftiger Generationen zu leben.
Letztlich ist auf Grundlage der Analyse der Ergebnisplanung 2014 festzuhalten, dass es insbesondere in den defizitären Städten
weiterhin konsequenter und z.T. einschneidender Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auf der Aufwands- und/oder der Ertragsseite bedarf,
um den jahresbezogenen Ergebnisausgleich dauerhaft wieder zu erreichen. Nur durch
diesen regelmäßigen Ergebnisausgleich kann die Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik sichergestellt werden.
Finanzplan
Hinsichtlich des
Finanzplans wird in der Haushaltssatzung zwischen den
Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Tabelle 3) und den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit (Tabelle 4) unterschieden.
Die Größen des Finanzplans sind v.a. relevant für die Liquiditätsplanung einer Kommune.
Der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel
aus der laufenden Geschäftstätigkeit der Stadt im betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich zur Verfügung stehen und damit zur
möglichen Schuldentilgung genutzt werden können.
Unter die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit fallen alle Zahlungen aus investiven Maßnahmen. Der (negative)
Saldo bildet typischerweise die Obergrenze für die Aufnahme von Investitionskrediten. Der Saldo der Finanzierungstätigkeit bestimmt
sich über die Summe der Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen und der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung abzüglich der
Tilgung und Gewährung von Darlehen und der Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung. Die Summe aus dem Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt die Änderung des Bestands an eigenen Finanzmitteln.
Der Saldo der Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist in elf Städten positiv und in ebenso vielen Städten negativ. Für
die Summe der 22 kreisfreien Städte ergibt sich ein positiver Saldo von 11,00 Euro je Einwohner. Den höchsten Überschuss weist Krefeld
mit 205,50 Euro je Einwohner aus. Einen ähnlichen hohen positiven Saldo erreicht Düsseldorf mit 199,40 Euro je Einwohner. Das größte
geplante Defizit findet sich erneut in Mülheim an der Ruhr mit -359,16 Euro je Einwohner.
Der Saldo der Zahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit ist in allen 22 Städten negativ. Den geringsten negativen
Saldo hat Wuppertal mit -5,88 Euro je Einwohner. Der höchste negative Saldo findet sich in Bonn mit -255,48 Euro je Einwohner und
Düsseldorf mit -243,29 Euro je Einwohner.
Kredit-, Verpflichtungs- und Kassenkreditermächtigungen
Neben den Größen des Ergebnis- und des Finanzplans weisen Haushaltssatzungen typischerweise auch den Gesamtbetrag der
Kreditermächtigung für Investitionen, den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
(Kassenkredite) aus.
Die pro Kopf höchste Kreditermächtigung plant für das Haushaltsjahr 2014 die Stadt Wuppertal mit 462,48 Euro je Einwohner.
Der Höchstwert der Verpflichtungsermächtigungen ist in der Haushaltssatzung von Düsseldorf mit 545,09 Euro je Einwohner zu finden.
Die höchste Pro-Kopf-Kassenkreditermächtigung wird in der Haushaltssatzung von Oberhausen (8.333 Euro je Einwohner) veranschlagt.
Realsteuerhebesätze
Ein weiterer klassischer Bestandteil einer Haushaltssatzung ist die Festlegung der drei
Realsteuerhebesätze. Die Realsteuern
sind für die Städte von besonderer Bedeutung, da es sich (mit Ausnahme der
Grundsteuer A) um voluminöse Ertragsarten handelt,
deren Aufkommen ganz (Grundsteuer A/B) oder zumindest größtenteils
(Gewerbesteuer) bei den Städten verbleibt und deren Aufkommen
darüber hinaus von den Städten über ihr Hebesatzrecht unmittelbar beeinflusst werden kann. Andere voluminöse Ertragsarten, wie z.B.
die Zuweisungen oder der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, können nur begrenzt von den Städten beeinflusst werden.
Die Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2014 werden in nachfolgender Tabelle 6 dargestellt. Ergänzend zu den einzelnen
Hebesätzen wird auch der Durchschnittswert der 22 kreisfreien Städte berichtet. Der Durchschnittswert spiegelt das arithmetische
Mittel und nicht den
gewogenen Durchschnittshebesatz wider.
Den Maximalwert beim Hebesatz der Grundsteuer A hat Hagen mit 375 Prozent. Im Kontext der Grundsteuer B gilt dies ebenfalls für
Hagen (750 Prozent). Bei der Gewerbesteuer findet sich der Höchsthebesatz in Oberhausen (520 Prozent). Der Minimalhebesatz ist bei
der Grundsteuer A im Haushalt von Düsseldorf (156 Prozent) festgesetzt worden. Dies gilt gleichermaßen für die Grundsteuer B
(440 Prozent) und die Gewerbesteuer (ebenfalls 440 Prozent).
Die defizitären kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen werden auch weiterhin ihre Erträge steigern und/oder ihre Aufwendungen senken müssen,
um dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit im finanzpolitischen Sinne möglichst zeitnah wieder
gerecht zu werden (d.h. regelmäßiger Ergebnisausgleich). Denkbar sind hierbei auf der Ertragsseite auch Hebesatzerhöhungen. Die Grundsteuer A dürfte aufgrund ihres i.d.R.
vergleichsweise geringen Aufkommens nur einen kleinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten können. Anders sieht dies bei der Grundsteuer B
und der Gewerbesteuer aus. Im Hinblick auf die Gewerbesteuer ist bei Hebesatzanpassungen indes zu berücksichtigen, dass Hebesatzerhöhungen auch
dazu führen können, dass einzelne Gewerbesteuerzahler abwandern bzw. potenzielle Gewerbesteuerzahler sich gegen eine Ansiedlung entscheiden. Insofern
kommen bei der Gewerbesteuer häufig nur moderate Hebesatzsteigerungen infrage. Bei der Grundsteuer B liegen demgegenüber typischerweise größere
Erhöhungspotenziale. So liegt beispielsweise die Gemeinde Nauheim in Hessen (rund 10.000 Einwohner) gemäß Haushaltssatzung 2014 bei einem
Grundsteuer-B-Hebesatz von 960 Prozent.
Einen sehr interessanten Haushaltskonsolidierungsansatz im Kontext der Grundsteuer-B-Hebesätze verfolgen
die Stadt Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, die Ortsgemeinde Stadtkyll in Rheinland-Pfalz und die Stadt Taunusstein
in Hessen. Die drei Kommunen haben ihr Ortsrecht freiwillig um eine sog.
Nachhaltigkeitssatzung ergänzt. Diese sieht jeweils die Etablierung einer automatischen Koppelung
des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den jahresbezogenen Ergebnisausgleich vor, um hierüber politische Anreize für
Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen in anderen Bereichen zu schaffen (sog.
doppische Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag).
Kommunen mit hohen Ergebnisdefiziten könnten dieses Modell für
die Übergangsphase (d.h. bis zum vollständigen Abbau des Defizits) erweitern um eine Koppelung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den anvisierten
Defizitabbaupfad. Weitere Informationen zu diesem Ansatz finden Sie z.B. unter nachfolgenden Links.
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Freudenberg
Hrsg.: Stadt Freudenberg
» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
Hrsg.: Stadt Taunusstein
» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse (Seite 156 bis 183)
Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers
Weitere Informationen
Weitere Finanzdaten nordrhein-westfälischer Kommunen können Sie unter nachfolgenden Links abrufen.
» Schulden-Ranking der 103 kreisfreien Städte in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
Autor: Andreas Burth
» Linksammlung zu kommunalen Haushaltssicherungskonzepten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Jahresabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu kommunalen Gesamt-/Konzernabschlüssen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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