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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Österreich: Doppisches Haushaltsrecht nun auch für Länder und Gemeinden

Österreich: Doppisches Haushaltsrecht nun auch für Länder und Gemeinden
30. November 2015  |  Autor: Andreas Burth



Der Bund in Österreich hat den Umstieg auf die Doppik bereits vollzogen. Im Rahmen seines Projekts zur Reform des Haushaltsrechts stieg er in zwei Etappen auf das neue doppische Rechnungssystem um. Die erste Etappe wurde zum 1.1.2009 umgesetzt, die zweite zum 1.1.2013. Auf den Stichtag 1.1.2013 wurde auch die erste Eröffnungsbilanz des Bundes erstellt.

» Haushaltsrechtsreform
    Hrsg.: Bundesministerium für Finanzen

» Die Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1.1.2013
    Hrsg.: Bundesministerium für Finanzen

» Das Budget
    Hrsg.: Bundesministerium für Finanzen

» E-Learning-Programm zur Haushaltsrechtsreform des Bundes
    Hrsg.: Bundesministerium für Finanzen

Nun sollen die neun Länder und die mehr als 2.000 Gemeinden Österreichs dem Beispiel des Bundes folgen. Ein bedeutendes Ziel des Projekts ist dabei die Harmonisierung des Haushaltsrechts auf den drei Ebenen. Inzwischen ist die neue Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) auch am 19.10.2015 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden. Die VRV regelt die Form und die Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden. Der Voranschlag ist das österreichische Pendant zum deutschen Haushaltsplan, der Rechnungsabschluss ist das Gegenstück zum Jahresabschluss.

Die Länder sowie die Gemeinden ab 10.000 Einwohnern haben ab dem Finanzjahr 2019 und die Gemeinden bis 9.999 Einwohnern haben ab dem Finanzjahr 2020 ihre Voranschläge und ihre Rechnungsabschlüsse nach der neuen doppischen Systematik der VRV 2015 zu erstellen. Der Geltungsbereich der VRV 2015 umfasst auch die wirtschaftlichen Unternehmungen, Betriebe und betriebsähnlichen Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit von Ländern und Gemeinden. Zu den Unternehmensformen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zählen beispielsweise Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit, Regiebetriebe und Eigenbetriebe. Von der neuen VRV 2015 nicht abgedeckt sind die Gemeindeverbände.

Weitere Details zur neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 können nachfolgenden Links entnommen werden. Die in Österreich verwendeten Begrifflichkeiten weichen teilweise von den in der deutschen Doppik üblichen Begrifflichkeiten ab.

» Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und
    Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015)

    Hrsg.: Bundesministerium für Finanzen

» Anlagen zur VRV 2015
    Hrsg.: Bundesministerium für Finanzen

» Erläuterungen zur VRV 2015
    Hrsg.: Bundesministerium für Finanzen

» Kontenplan Länder
    Hrsg.: Bundesministerium für Finanzen

» Kontenplan Gemeinden
    Hrsg.: Bundesministerium für Finanzen







©  Andreas Burth, Marc Gnädinger