Österreich: Doppisches Haushaltsrecht nun auch für Länder und Gemeinden
30. November 2015 |
Autor: Andreas Burth
Der Bund in Österreich hat den Umstieg auf die
Doppik
bereits vollzogen. Im Rahmen seines Projekts zur Reform des Haushaltsrechts stieg er in zwei Etappen auf das neue
doppische Rechnungssystem um. Die erste Etappe wurde zum 1.1.2009 umgesetzt, die zweite zum 1.1.2013.
Auf den Stichtag 1.1.2013 wurde auch die erste Eröffnungsbilanz des Bundes erstellt.
Nun sollen die neun Länder und die mehr als 2.000 Gemeinden Österreichs dem Beispiel des Bundes folgen. Ein bedeutendes
Ziel des Projekts ist dabei die Harmonisierung des Haushaltsrechts auf den drei Ebenen. Inzwischen ist die neue
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) auch am 19.10.2015 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden.
Die VRV regelt die Form und die Gliederung der
Voranschläge
und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden. Der Voranschlag ist das österreichische Pendant zum deutschen
Haushaltsplan,
der Rechnungsabschluss ist das Gegenstück zum
Jahresabschluss.
Die Länder sowie die Gemeinden ab 10.000 Einwohnern haben ab dem Finanzjahr 2019 und die Gemeinden bis 9.999 Einwohnern
haben ab dem Finanzjahr 2020 ihre Voranschläge und ihre Rechnungsabschlüsse nach der neuen doppischen Systematik der VRV
2015 zu erstellen. Der Geltungsbereich der VRV 2015 umfasst auch die wirtschaftlichen Unternehmungen, Betriebe und
betriebsähnlichen Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit von Ländern und Gemeinden. Zu den Unternehmensformen ohne
eigene Rechtspersönlichkeit zählen beispielsweise Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit, Regiebetriebe und Eigenbetriebe.
Von der neuen VRV 2015 nicht abgedeckt sind die Gemeindeverbände.
Weitere Details zur neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 können nachfolgenden Links entnommen werden.
Die in Österreich verwendeten Begrifflichkeiten weichen teilweise von den in der deutschen Doppik üblichen Begrifflichkeiten ab.