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Plakate an Laternenmasten als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
Plakate an Laternenmasten als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
18. September 2013 |
Autor: Marc Gnädinger
Sofern in einer Gebietskörperschaft (und damit auch in einer Kommune) die ordentlichen Erträge dauerhaft nicht ausreichen, um die ordentlichen Aufwendungen
zu decken, lebt sie nach gängiger wissenschaftlicher Faustformel auf Kosten kommender Generationen. Eigenkapital wird vernichtet. Der Ressourcenverbrauch
wird nicht durch ein entsprechendes Ressourcenaufkommen erwirtschaftet. In einer derartigen Situation besteht insofern unter der Leitvorstellung der als
Interperiodengerechtigkeit
übersetzten Generationengerechtigkeit ein Konsolidierungsbedarf.
Einen (kleineren) Beitrag für die
Haushaltskonsolidierung erhoffen sich einige Kommunen durch die Professionalisierung der Werbung an Laternenmasten. Hierzu werden Private einbezogen. Die dahinterstehende Idee ist einfach:
- Die Kommune lässt ein Privatunternehmen die Laternenmasten vermarkten und erhält im Gegenzug von diesem Unternehmen Mieterträge (etwa ein vertraglich vereinbartes Entgelt je Schild, z.B. 150 Euro je Schild).
- Dieses Konzept kann darüber hinaus einen Beitrag für ein ordentlicheres Stadtbild erbringen, denn die Plakate hängen bei entsprechender Regelung nur noch an den Laternenmasten, die mit der Kommune abgestimmt wurden (Wildplakatierung wird sofort sichtbar; teilweise bieten die privaten Partner additiv an, etwaige Wildplakatierungen selbst zu entfernen - das liegt auch in ihrem eigenen Gewinnkalkül).
- Mit diesem Verfahren kann zusätzlich seitens der Verwaltung Aufwand für Genehmigungen und Kontrollen (Beseitigung von Wildplakatierungen) verringert werden.
Mittlerweile praktizieren mehrere Kommunen derartige Verfahren, wobei sich die Ausgestaltung im Detail unterscheidet. Die Erfahrungen dieser Kommunen können andere nutzen, die ggf. ähnliches planen. Ein Blick auf die Presseberichterstattung zu diesen Vorreitern macht dabei deutlich, wo Chancen und etwaige Fallstricke liegen können.
HaushaltsSteuerung.de hat daher eine Zusammenstellung mit Artikeln aus drei beispielhaften Kommunen, die in diesem Bereich aktiv sind, erstellt:
Ingolstadt, Bayern (rund 126.000 Einwohner Ende 2011)
» Damit die Werbung im Rahmen bleibt - Neues Werbekonzept für Kultur- Veranstaltungsplakatierungen in Ingolstadt
Hrsg.: Stadt Ingolstadt
» Ärger im Plakate-Wald (Donaukurier vom 2.1.2013)
Autor: Johannes Hauser
» "Die Leute sollen mit uns reden" (Donaukurier vom 4.1.2013)
Autor: Johannes Hauser
» Plakatverbot trifft auch Neuburger (Augsburger Allgemeine vom 11.2.2013)
Autorin: Gloria Brems
» Alles im Rahmen? (Meldung vom 6.05.2013)
Hrsg.: Ingolstadt today
Remscheid, Nordrhein-Westfalen (rund 110.000 Einwohner Ende 2011)
» Stadt vermarktet die Laternen-Masten (Remscheider General-Anzeiger vom 14.5.2013)
Autor: Axel Richter
» Stadt gibt der Werbung einen neuen Rahmen (RP Online vom 14.5.2013)
Autor: Henning Röser
Hagen, Nordrhein-Westfalen (rund 187.000 Einwohner Ende 2011)
» Zirkus Renz darf in Hagen keine Plakate aufhängen (Westfalenpost, 14.5.2010)
Autor: Hubertus Heuel
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