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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Pro-Kopf-Einnahmen aus Landessteuern 2014 im Vergleich der 16 Länder

Pro-Kopf-Einnahmen aus Landessteuern 2014 im Vergleich der 16 Länder
17. Juni 2015  |  Autor: Andreas Burth



Die Einnahmen aus Steuern sind die Hauptfinanzierungsquelle des deutschen Staates. Besonders aufkommensstark sind die Gemeinschaftssteuern (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer), deren Aufkommen anteilig Bund, Ländern und Kommunen zusteht. Den einzelnen Ländern fließen aus verschiedenen Quellen indirekt weitere Steuereinnahmen zu, wie z.B. über den Länderfinanzausgleich, die Bundesergänzungszuweisungen und die Gewerbesteuerumlage. Darüber hinaus generieren die Länder auch Einnahmen aus den (originären) Landessteuern. Bei den Landessteuern kann aufbauend auf der Steuerhaushalt-Statistik des Statistischen Bundesamtes zwischen folgenden Steuerarten differenziert werden: Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Lotteriesteuer, Sportwettsteuer, Feuerschutzsteuer, Biersteuer, sonstige Landessteuern (z.B. Totalisatorsteuer, andere Rennwettsteuern, Vermögensteuer).

Die Landessteuern machen in den Flächenländern nur einen kleineren Teil der Gesamteinnahmen aus. Nach der Steuerverteilung belaufen sich die Steuereinnahmen der 13 Flächenländer 2014 auf 228,94 Mrd. Euro. Davon entfallen mit 15,67 Mrd. Euro nur 6,84 Prozent auf die Landessteuern. Am größten ist der Landessteuer-Anteil in Hessen mit 10,01 Prozent, am geringsten in Thüringen mit 2,37 Prozent. Merklich größer als die Einnahmen aus Landessteuern sind in den Flächenländern die Einnahmen aus dem Anteil an der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer (insg. 83,80 Mrd. Euro) und dem Anteil an den Steuern vom Umsatz (insg. 84,12 Mrd. Euro).

Bei den drei Stadtstaaten summieren sich die Steuereinnahmen nach der Steuerverteilung auf 33,37 Mrd. Euro (inkl. Gemeindesteuereinnahmen), wovon 1,99 Mrd. Euro bzw. 5,96 Prozent die Landessteuern ausmachen. Auch hier fallen die Umsatz- und Einkommensteueranteile (Landes- und Gemeindeanteil) höher aus. Gleiches gilt für die Gemeindesteuern.

Im Kontext der Stadtstaaten ist darauf hinzuweisen, dass diese nur eingeschränkt mit den Flächenländern vergleichbar sind. Hintergrund ist, dass die Stadtstaaten neben den Landesaufgaben auch das vollständige kommunale Aufgabenportfolio wahrnehmen. Aus dieser unterschiedlichen Aufgabenstruktur ergeben sich verschiedene Einnahmemöglichkeiten und -notwendigkeiten, die sich auch in der Höhe der Landessteuern niederschlagen können. Dies zeigt sich auch im unterschiedlichen Pro-Kopf-Niveau der Landessteuern, das bei den 13 Flächenländern bei 207,75 Euro je Einwohner und bei den drei Stadtstaaten bei 340,98 Euro je Einwohner liegt.

Im Pro-Kopf-Vergleich (siehe Tabelle) ist auffällig, dass die neuen Flächenländer niedrigere Einnahmen aus den Landessteuern generieren als die alten Flächenländer. In Euro je Einwohner liegt Hessen bei den Einnahmen aus Landessteuern an der Spitze der Flächenländer. Thüringen ist das Flächenland mit dem niedrigsten Pro-Kopf-Niveau. Die aufkommensstärkste Landessteuer ist in allen Flächenländern die Grunderwerbsteuer. Am zweitwichtigsten ist in den westdeutschen Flächenländern die Erbschaftsteuer und in den ostdeutschen Flächenländern die Lotteriesteuer oder die Biersteuer. Besonders auffällig ist, dass das Aufkommen der Erbschaftsteuer in den alten Flächenländern um ein Vielfaches höher ist als in den neuen Flächenländern.

Bei den Stadtstaaten generiert Hamburg die höchsten und Bremen die niedrigsten Einnahmen. Die wichtigsten Landessteuern sind hier erneut die Grunderwerbsteuer und die Erbschaftsteuer. Eine Hauptursache für das für einen Stadtstaat relativ niedrige Bremer Niveau bei den Landessteuern ist das relativ geringe Grunderwerbsteuer-Aufkommen.

Kassenmäßige Einnahmen der Flächenländer und Stadtstaaten aus originären Landessteuern im Jahr 2014

Weitere Informationen zu den Länderfinanzen finden Sie u.a. über folgende Links.

» Schulden der 16 Länder im Verhältnis zu ihren Einnahmen, Blog-Eintrag vom 27. April
    2015

    Autor: Andreas Burth

» Haushaltsuhren der Länder
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger