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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit 20.000 bis 49.999 Einwohnern

Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit 20.000 bis 49.999 Einwohnern
11. April 2016  |  Autor: Andreas Burth



Nordrhein-Westfalen zählt zur Gruppe der Flächenländer mit den größten Finanzproblemen auf kommunaler Ebene (neben Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland). Entsprechend wichtig erscheint es, in der kommunalen Familie Nordrhein-Westfalens diejenigen Kommunen zu identifizieren, die sich am höchsten verschuldet haben bzw. die (gemessen an den Kassenkreditbeständen) in der Vergangenheit am stärksten über ihre Verhältnisse gelebt haben. Die 22 kreisfreien Städte und die 52 kreisangehörigen Städte ab 50.000 Einwohnern sind im Falle Nordrhein-Westfalens bereits in früheren Blog-Einträgen betrachtet worden (siehe Links).

» Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte Deutschlands, Blog-Eintrag vom
    30. März 2016

    Autor: Andreas Burth

» Vergleich der Pro-Kopf-Schulden der kreisangehörigen NRW-Städte mit mindestens
    50.000 Einwohnern, Blog-Eintrag vom 6. April 2016

    Autor: Andreas Burth

Der vorliegende Beitrag legt den Schwerpunkt auf die 132 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit 20.000 bis 49.999 Einwohnern. Sie zählen zum 31.12.2014 in ihrer Summe insgesamt 4.138.318 Einwohner (auf Basis des Zensus 2011). Dies entspricht 23,5 Prozent der Gesamtbevölkerung Nordrhein-Westfalens.

Als Datengrundlage für die hier durchgeführte Schuldenanalyse fungiert der Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung. Neben den Schulden des Kernhaushalts werden auch die Schulden der Auslagerungen (hier: Eigenbetriebe und rechtlich selbstständige Unternehmen) einbezogen. Die Schuldendaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2014 und werden in Euro je Einwohner berichtet. Für die Pro-Kopf-Berechnungen sind die Bevölkerungszahlen zum 31.12.2014 auf Basis des Zensus 2011 genutzt worden. Der zugrunde liegende Datensatz ist im März 2016 publiziert worden. Einen Überblick über die verwendeten Kennzahlen finden Sie in Tabelle 1.

NRW-Gemeindefinanzen: Erläuterung der verwendeten Kennzahlen zur Verschuldung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Separat berichtet werden in den Analysen auch die Kassenkredite im Kernhaushalt. Hintergrund ist die besondere Bedeutung dieser Schuldenart als Indikator für die Finanzlage bzw. als Kenngröße für das Ausmaß, zu dem die betreffende Kommune über ihre Verhältnisse wirtschaftet.

Kassenkredite dienen eigentlich der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit, weshalb ihr Bestand die meiste Zeit des Jahres bei 0,00 Euro liegen müsste. Jede andere Verwendung (insbesondere zur dauerhaften Finanzierung von laufenden Haushaltsdefiziten) stellt per Definition eine Zweckentfremdung dar. In einigen Kommunen Nordrhein-Westfalens werden Kassenkredite dennoch zur dauerhaften Defizitfinanzierung zweckentfremdet. Je höher das dauerhafte Kassenkreditniveau ausfällt, desto größer ist das Ausmaß, zu dem die betreffende Kommune in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gelebt hat. Von hohen Kassenkreditschulden kann ab 500 Euro je Einwohner gesprochen werden. Ab 1.000 Euro je Einwohner liegt bereits ein sehr hohes Kassenkreditniveau vor.

Im Gegensatz zu Investitionskrediten sind Kassenkredite nicht durch Vermögenswerte gedeckt. Die in Form von Kassenkrediten angesammelten Lasten werden demnach nachrückenden Generationen aufgebürdet, ohne dass diesen Generationen aus der Verschuldung (z.B. in Form investiv geschaffener Vermögenswerte) ein Vorteil erwächst.

Eines der wichtigsten Ziele kommunaler Haushaltspolitik muss - neben dem dauerhaften Haushaltsausgleich - darin bestehen, die meiste Zeit des Jahres einen Kassenkreditbestand von exakt 0,00 Euro je Einwohner zu erreichen und zu bewahren. Dauerhafte Kassenkreditschulden sind unbedingt zu vermeiden. Dass dieses Ziel auch für nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden mit besonders schwierigen Rahmenbedingungen (z.B. schwierige soziale Lage, starke Bevölkerungsrückgänge, niedrige Steuereinnahmen) erreichbar ist, machen die in unten verlinkten Beiträgen genannten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen offenkundig. Es gilt der altbekannte Grundsatz: Wer will, der kann.

» Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer
    Steuereinnahmekraft, Blog-Eintrag vom 6. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kreisangehörige NRW-Gemeinden ohne Kassenkredite trotz schwieriger
    Rahmenbedingungen im Sozialbereich, Blog-Eintrag vom 8. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ohne Kassenkredite trotz eines starken
    Bevölkerungsrückgangs, Blog-Eintrag vom 11. September 2015

    Autor: Andreas Burth

Bei insgesamt neun Städten und Gemeinden bestehen Datenlücken bei den Kreditschulden der rechtlich selbstständigen Unternehmen. Die Datenlücken werden in den Tabellen dieses Blog-Eintrags mit "k.A." (für "keine Angabe") kenntlich gemacht. Aussagen zur Frage nach den höchsten bzw. niedrigsten Pro-Kopf-Schulden (inkl. ausgelagerter Schulden) werden hier unter Ausblendung dieser Kommunen getroffen. Bei Kernhaushaltsvergleichen können sie indes in die Vergleiche einbezogen werden.

Zum Stichtag 31.12.2014 handelt es sich bei den Kommunen mit der höchsten Pro-Kopf-Gesamtverschuldung in der Größenklasse "20.000 bis 29.999 Einwohner" um Waltrop (6.453 Euro je Einwohner), Werl (5.145 Euro je Einwohner) und Heiligenhaus (4.977 Euro je Einwohner). Am geringsten haben sich Senden (4 Euro je Einwohner), Schloß Holte-Stukenbrock (111 Euro je Einwohner) und Harsewinkel (400 Euro je Einwohner) verschuldet. Schmallenberg ist im Kernhaushalt schuldenfrei.

Im Bereich der besonders problematischen Kassenkredite ist Waltrop mit 3.961 Euro je Einwohner der unrühmliche "Spitzenreiter". Über der Schwelle von 2.000 Euro je Einwohner liegen ferner: Heiligenhaus (2.543 Euro je Einwohner), Werl (2.382 Euro je Einwohner), Schwelm (2.244 Euro je Einwohner), Wülfrath (2.096 Euro je Einwohner) und Rheinbach (2.011 Euro je Einwohner). Elf weitere Städte und Gemeinden haben ihre Haushalte mit Kassenkrediten von über 1.000 Euro je Einwohner belastet: Wipperfürth (1.990 Euro je Einwohner), Selm (1.680 Euro je Einwohner), Lindlar (1.597 Euro je Einwohner), Overath (1.530 Euro je Einwohner), Enger (1.416 Euro je Einwohner), Rösrath (1.350 Euro je Einwohner), Elsdorf (1.283 Euro je Einwohner), Wetter (Ruhr) (1.218 Euro je Einwohner), Sundern (Sauerland) (1.105 Euro je Einwohner), Warstein (1.014 Euro je Einwohner) und Ennepetal (1.004 Euro je Einwohner). Für die zuvor benannten Kommunen mit sehr hohen Kassenkreditschulden (mindestens 1.000 Euro je Einwohner) ist mithin festzustellen, dass sie in der Vergangenheit deutlich über ihre Verhältnisse gewirtschaftet haben. Im Falle der Städte und Gemeinden mit über 2.000 oder sogar über 3.000 Euro je Einwohner hat das Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse sogar noch stärkere Ausmaße angenommen.

Zum Stichtag 31.12.2014 sind 23 Städte und Gemeinden kassenkreditfrei. Es handelt sich um: Attendorn, Büren, Espelkamp, Geilenkirchen, Halle (Westfalen), Hamminkeln, Harsewinkel, Lüdinghausen, Oelde, Olpe, Rees, Rietberg, Salzkotten, Schloß Holte-Stukenbrock, Schmallenberg, Senden, Stadtlohn, Steinhagen, Verl, Versmold, Vreden, Warburg und Wiehl.

NRW-Gemeindefinanzen: Pro-Kopf-Schulden (inkl. Kassenkredite) in den Kernhaushalten und Auslagerungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit 20.000 bis 29.999 Einwohnern zum 31.12.2014

Den höchsten Pro-Kopf-Gesamtschuldenstand zum 31.12.2014 haben sich in der Größenklasse "30.000 bis 39.999 Einwohner" die folgenden Städte und Gemeinden aufgebürdet: Siegburg mit 10.958 Euro je Einwohner, Jülich mit 5.500 Euro je Einwohner und Goch mit 5.453 Euro je Einwohner. Insbesondere der Schuldenberg der Stadt Siegburg nimmt enorme Ausmaße an. Die niedrigste Gesamtverschuldung weisen Delbrück mit 457 Euro je Einwohner, Geldern mit 814 Euro je Einwohner und Ahaus mit 1.163 Euro je Einwohner aus.

Sehr hohe Kassenkreditschulden im Kernhaushalt (über 1.000 Euro je Einwohner) finden sich zum 31.12.2014 in folgenden Städten und Gemeinden: Oer-Erkenschwick mit 3.254 Euro je Einwohner, Datteln mit 2.841 Euro je Einwohner, Jülich mit 2.551 Euro je Einwohner, Haltern am See mit 2.382 Euro je Einwohner, Siegburg mit 2.347 Euro je Einwohner, Porta Westfalica mit 1.921 Euro je Einwohner, Würselen mit 1.555 Euro je Einwohner, Korschenbroich mit 1.449 Euro je Einwohner, Voerde (Niederrhein) mit 1.430 Euro je Einwohner und Mettmann mit 1.202 Euro je Einwohner. Die genannten Städte und Gemeinden haben in der Vergangenheit erheblich über ihre Verhältnisse gelebt. Besonders deutlich fällt das Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse in den Kommunen mit mehr als 2.000 oder sogar mehr als 3.000 Euro je Einwohner aus.

Im Kernhaushalt kassenkreditfrei sind zum 31.12.2014 folgende neun Städte und Gemeinden: Ahaus, Coesfeld, Delbrück, Emsdetten, Geldern, Haan, Kempen, Kreuztal und Wesseling.

NRW-Gemeindefinanzen: Pro-Kopf-Schulden (inkl. Kassenkredite) in den Kernhaushalten und Auslagerungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit 30.000 bis 39.999 Einwohnern zum 31.12.2014

In der Gruppe der Städte und Gemeinden mit 40.000 bis 49.999 Einwohnern haben sich Soest mit 5.678 Euro je Einwohner, Hennef (Sieg) mit 5.304 Euro je Einwohner und Gummersbach mit 5.119 Euro je Einwohner die höchste Gesamtschuldenlast zum Stichtag 31.12.2014 aufgebürdet. Am geringsten haben sich Kaarst mit 250 Euro je Einwohner, Monheim am Rhein mit 708 Euro je Einwohner und Rheda-Wiedenbrück mit 737 Euro je Einwohner verschuldet.

Ohne Kassenkredite kommen zum 31.12.2014 folgende neun Kommunen aus: Bad Oeynhausen, Borken, Dülmen, Erkelenz, Heinsberg, Kaarst, Kleve, Nettetal und Rheda-Wiedenbrück. Acht Kommunen der Größenklasse "40.000 bis 49.999 Einwohner" haben zum 31.12.2014 Kassenkredite von über 1.000 Euro je Einwohner. Sie haben damit in der Vergangenheit deutlich über ihre Verhältnisse gewirtschaftet. Es handelt sich konkret um Alsdorf (2.407 Euro je Einwohner), Schwerte (1.646 Euro je Einwohner), Soest (1.544 Euro je Einwohner), Kamen (1.530 Euro je Einwohner), Gummersbach (1.452 Euro je Einwohner), Bergkamen (1.398 Euro je Einwohner), Bornheim (1.126 Euro je Einwohner) und Hennef (Sieg) (1.087 Euro je Einwohner).

NRW-Gemeindefinanzen: Pro-Kopf-Schulden (inkl. Kassenkredite) in den Kernhaushalten und Auslagerungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit 40.000 bis 49.999 Einwohnern zum 31.12.2014

Die vorstehenden Analysen auf Grundlage der Tabellen 2 bis 4 haben die Schulden kreisangehöriger Städte und Gemeinden zum Gegenstand. Zu beachten ist, dass die Schulden der Kreise nicht einbezogen worden sind. Die Einwohner der zuvor untersuchten Städte und Gemeinden haben demnach nicht nur auf städtischer/gemeindlicher Ebene, sondern i.d.R. auch auf Kreisebene kommunale Schulden, die sie zu tragen haben. Die gesamten Pro-Kopf-Kommunalschulden des kreisangehörigen Raums ergeben sich in diesem Sinne, indem zu den städtischen/gemeindlichen Schulden noch die Kreisschulden hinzu gerechnet werden.

Insbesondere die Städte und Gemeinden mit sehr hohen Kassenkreditschulden stehen in den kommenden Jahren vor großen Konsolidierungsherausforderungen. Auf der Suche nach ertrags- bzw. aufwandsseitigen Konsolidierungsmaßnahmen lohnt sich ein Blick in die Haushaltssicherungskonzepte anderer Kommunen. Eine umfangreiche Sammlung von Beispielen solcher Haushaltssicherungskonzepte finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de auf folgender Seite.

» Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Weitere Informationen zu den Kommunalfinanzen in Nordrhein-Westfalen sind z.B. auf folgenden Seiten abrufbar.

» Verschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Pro-Kopf-Schulden der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im
    Größenklassen-Vergleich, Blog-Eintrag vom 21. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkreditschulden der steuerstärksten kreisangehörigen Gemeinden in
    Nordrhein-Westfalen, Blog-Eintrag vom 12. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger