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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Ranking über die Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte in Deutschland

Ranking über die Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte in Deutschland
15. Februar 2016  |  Autor: Andreas Burth



Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder publizieren regelmäßig Informationen zur Steuereinnahmekraft der Städte und Gemeinden in Deutschland. Die Statistik über den Realsteuervergleich enthält dabei Daten zu den kreisfreien Städten und zu den auf Kreisebene zusammengefassten kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Eine interessante Kurzanalyse zu diesem Datensatz ist jüngst im Blog des Wegweisers Kommune der Bertelsmann Stiftung veröffentlicht worden. Aus dem Beitrag geht u.a. hervor, dass in Deutschland hinsichtlich der Steuereinnahmekraft ein beträchtliches Ost-West- und Nord-Süd-Gefälle vorherrscht.

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Wertmäßig dargestellt werden in besagtem Beitrag u.a. die Extremwerte in der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft. Im vorliegenden Beitrag sollen in Form eines Rankings ergänzend die Werte zu allen 103 kreisfreien Städten berichtet werden.

Die Steuereinnahmekraft ist eine Kenngröße, mit deren Hilfe Städte und Gemeinden mit unterschiedlichen Realsteuerhebesätzen (Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer) vergleichbarer gemacht werden sollen. Statt des gemeindeindividuellen, tatsächlichen Hebesatzes wird den Berechnungen für alle Städte und Gemeinden der Vergleichsgruppe der gewogene Durchschnittshebesatz des betreffenden Jahres (hier: 2014) zugrunde gelegt.

Die Steuereinnahmekraft bestimmt sich für jede einzelne Stadt bzw. Gemeinde nach folgendem Schema:

Definition/Berechnung der Steuereinnahmekraft einer Stadt/Gemeinde

Im Berechnungsschema ist bezüglich der Gewerbesteuer mit dem Istaufkommen das Bruttoaufkommen (d.h. vor Abzug der Gewerbesteuerumlage) angesprochen.

Die gewogenen Durchschnittshebesätze des Jahres 2014 für die kreisfreien Städte der Flächenländer sind laut Realsteuervergleich-Statistik:
  • Grundsteuer A: 305,22 Prozent
  • Grundsteuer B: 508,46 Prozent
  • Gewerbesteuer: 446,69 Prozent
Eine Alternative zu obiger Vorgehensweise besteht in der Nutzung der gewogenen Durchschnittshebesätze für die Gesamtheit aus kreisangehörigen und kreisfreien Städte und Gemeinden der Flächenländer. Da der Fokus hier jedoch auf dem kreisfreien Raum liegt, bietet es sich an, nur den gewogenen Durchschnittshebesatz für die kreisfreien Städte zu nutzen. Hieraus ergeben sich indes wertmäßige Abweichungen zum oben verlinkten Beitrag im Wegweiser Kommune.

Die Steuereinnahmekraft ist begrifflich abzugrenzen von der Steuerkraft. Die Steuerkraft nutzt keine gewogenen Durchschnittshebesätze, sondern fiktive Hebesätze (180 Prozent bei der Grundsteuer A, 210 Prozent bei der Grundsteuer B und 250 Prozent bei der Gewerbesteuer). Von der Berechnung der Steuerkraft wird hier jedoch abgesehen. Weitere Details zu den Unterschieden zwischen der Steuerkraft und der Steuereinnahmekraft können Sie nachfolgendem Link entnehmen.

» Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft
    im Zeit- und Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 11. August 2015

    Autor: Andreas Burth

Zusätzliche Informationen zum gewogenen Durchschnittshebesatz (sowie alternativen Methoden zur Bestimmung mittlerer Hebesätze) können Sie nachstehendem Link entnehmen.

» Mittlere Realsteuerhebesätze: Vergleich von vier Berechnungsmethoden, Blog-Eintrag
    vom 2. August 2015

    Autor: Andreas Burth

Im Vergleich der 103 kreisfreien Städte weist die Stadt Wolfsburg in Niedersachsen die höchste Steuereinnahmekraft auf (3.397 Euro je Einwohner). Hauptgrund dürfte die ortsansässige Volkswagen AG sein. Auf Platz 2 folgt die hessische Finanzmetropole Frankfurt am Main (2.989 Euro je Einwohner). Auf den Plätzen 3 bis 7 liegen fünf bayerische Städte (Coburg, München, Ingolstadt, Regensburg und Schweinfurt). Am unteren Ende des Rankings steht mit Gelsenkirchen eine westdeutsche Stadt (597 Euro je Einwohner). Den vorletzten Platz belegt Halle (Saale) mit 598 Euro je Einwohner. Gera hat mit 610 Euro je Einwohner den drittletzten Platz inne. Aus der Gegenüberstellung der Extremwerte offenbart sich eine große Spannweite in der Steuereinnahmekraft.

Stadtfinanzen: Ranking über die Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft der 103 kreisfreien Städte in Deutschland im Jahr 2014 (in Euro je Einwohner)

Weiterführende Analysen zu den Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Deutschland finden Sie z.B. über folgenden Link.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger