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Ranking über die Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte in Deutschland
Ranking über die Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte in Deutschland
15. Februar 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder publizieren regelmäßig Informationen zur
Steuereinnahmekraft
der Städte und Gemeinden in
Deutschland. Die
Statistik über den Realsteuervergleich
enthält dabei Daten zu den kreisfreien Städten und zu den auf Kreisebene zusammengefassten
kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Eine interessante Kurzanalyse zu diesem Datensatz ist jüngst im Blog des Wegweisers Kommune der Bertelsmann
Stiftung veröffentlicht worden. Aus dem Beitrag geht u.a. hervor, dass in Deutschland hinsichtlich der Steuereinnahmekraft ein beträchtliches Ost-West- und Nord-Süd-Gefälle vorherrscht.
» Jährlich grüßt das Murmeltier
Autor: René Geißler
Wertmäßig dargestellt werden in besagtem Beitrag u.a. die Extremwerte in der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft. Im vorliegenden Beitrag sollen
in Form eines Rankings ergänzend die Werte zu allen 103 kreisfreien Städten berichtet werden.
Die Steuereinnahmekraft ist eine Kenngröße, mit deren Hilfe Städte und Gemeinden mit unterschiedlichen
Realsteuerhebesätzen
(Grundsteuer A/B,
Gewerbesteuer) vergleichbarer gemacht werden
sollen. Statt des gemeindeindividuellen, tatsächlichen Hebesatzes wird den Berechnungen für alle Städte und Gemeinden der Vergleichsgruppe der
gewogene Durchschnittshebesatz
des betreffenden Jahres (hier: 2014) zugrunde gelegt.
Die Steuereinnahmekraft bestimmt sich für jede einzelne Stadt bzw. Gemeinde nach folgendem Schema:
Im Berechnungsschema ist bezüglich der Gewerbesteuer mit dem Istaufkommen das Bruttoaufkommen (d.h. vor Abzug der Gewerbesteuerumlage) angesprochen.
Die gewogenen Durchschnittshebesätze des Jahres 2014 für die kreisfreien Städte der Flächenländer sind laut
Realsteuervergleich-Statistik:
- Grundsteuer A: 305,22 Prozent
- Grundsteuer B: 508,46 Prozent
- Gewerbesteuer: 446,69 Prozent
Eine Alternative zu obiger Vorgehensweise besteht in der Nutzung der gewogenen Durchschnittshebesätze für die Gesamtheit aus kreisangehörigen und
kreisfreien Städte und Gemeinden der Flächenländer. Da der Fokus hier jedoch auf dem kreisfreien Raum liegt, bietet es sich an, nur den
gewogenen Durchschnittshebesatz für die kreisfreien Städte zu nutzen. Hieraus ergeben sich indes wertmäßige Abweichungen zum oben verlinkten Beitrag im Wegweiser Kommune.
Die Steuereinnahmekraft ist begrifflich abzugrenzen von der
Steuerkraft. Die Steuerkraft nutzt keine gewogenen Durchschnittshebesätze, sondern fiktive Hebesätze
(180 Prozent bei der Grundsteuer A, 210 Prozent bei der Grundsteuer B und 250 Prozent bei der Gewerbesteuer). Von der Berechnung der Steuerkraft wird hier
jedoch abgesehen. Weitere Details zu den Unterschieden zwischen der Steuerkraft und der Steuereinnahmekraft können Sie nachfolgendem Link entnehmen.
» Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im Zeit- und Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 11. August 2015
Autor: Andreas Burth
Zusätzliche Informationen zum gewogenen Durchschnittshebesatz (sowie alternativen Methoden zur Bestimmung mittlerer Hebesätze) können Sie nachstehendem Link entnehmen.
» Mittlere Realsteuerhebesätze: Vergleich von vier Berechnungsmethoden, Blog-Eintrag vom 2. August 2015
Autor: Andreas Burth
Im Vergleich der 103 kreisfreien Städte weist die Stadt Wolfsburg in Niedersachsen die höchste Steuereinnahmekraft auf (3.397 Euro je Einwohner).
Hauptgrund dürfte die ortsansässige Volkswagen AG sein. Auf Platz 2 folgt die hessische Finanzmetropole Frankfurt am Main (2.989 Euro je Einwohner).
Auf den Plätzen 3 bis 7 liegen fünf bayerische Städte (Coburg, München, Ingolstadt, Regensburg und Schweinfurt).
Am unteren Ende des Rankings steht mit Gelsenkirchen eine westdeutsche Stadt (597 Euro je Einwohner). Den vorletzten Platz belegt Halle (Saale)
mit 598 Euro je Einwohner. Gera hat mit 610 Euro je Einwohner den drittletzten Platz inne. Aus der Gegenüberstellung der Extremwerte offenbart sich
eine große Spannweite in der Steuereinnahmekraft.
Weiterführende Analysen zu den Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Deutschland finden Sie z.B. über folgenden Link.
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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