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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im Zeit- und Ländervergleich

Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im Zeit- und Ländervergleich
11. August 2015  |  Autor: Andreas Burth



In finanzstatistischen Analysen zu den gemeindlichen Steuereinnahmen werden häufig Vergleiche zum Netto-Steueraufkommen je Einwohner durchgeführt, um die steuerliche Potenz einer Stadt/Gemeinde oder auch der Gesamtheit der Städte und Gemeinden eines Flächenlandes zu bestimmen. Einen Ländervergleich zur Höhe der Netto-Steuereinnahmen können Sie z.B. unter folgendem Link abrufen.

» Kommunale Steuereinnahmen 2014 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 20. Mai 2015
    Autor: Andreas Burth

Das Netto-Steueraufkommen wird u.a. durch die Höhe der örtlichen Realsteuerhebesätze maßgeblich beeinflusst. Um Zeitvergleiche, Ländervergleiche und interkommunale Vergleiche durchführen zu können, die Hebesatzunterschiede ausblenden, wird regelmäßig die Realsteuerkraft oder die gemeindliche Steuerkraft herangezogen. Diese nutzt zur Berechnung feste, fiktive Hebesätze. Diese fiktiven Hebesätze sind in der Finanzstatistik (genauer: in der Statistik über den Realsteuervergleich) seit 1970 nicht verändert worden. Ein Vorteil dieser Herangehensweise ist, dass sie hebesatzbereinigte Zeitvergleiche über lange Zeiträume ermöglicht. Zugleich spiegeln die verwendeten fiktiven Hebesätze (180,0 Prozent bei der Grundsteuer A, 210,0 Prozent bei der Grundsteuer B und 250,0 Prozent bei der Gewerbesteuer) aber schon lange nicht mehr die kommunale Realität wider. Kaum eine Körperschaft liegt heute mehr auf derart niedrigen Hebesatzniveaus.

Ein Ansatz zur Lösung des Problems der veralteten Hebesatzhöhe besteht darin, die Realsteueraufbringungskraft und die gemeindliche Steuereinnahmekraft zu berechnen. Diese beiden eng miteinander verknüpften Kenngrößen nutzen den gewogenen Durchschnittshebesatzes des jeweiligen Jahres, um allgemeine Hebesatzniveauänderungen in die Berechnung einzubeziehen.

Der vorliegende Blog-Eintrag untersucht vor diesem Hintergrund im Ländervergleich einerseits die Realsteuerkraft und die gemeindliche Steuerkraft und andererseits die Realsteueraufbringungskraft und die gemeindliche Steuereinnahmekraft.

Überblick:
- Methodische Vorbemerkungen
- Gesamte Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden 2013 nach Steuerarten
- Die Wirtschaftskraft als Determinante der Steuereinnahmekraft
- Entwicklung von Realsteuerkraft und Realsteueraufbringungskraft 2003 bis 2013 im
  Ländervergleich

- Entwicklung von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2003 bis 2013 im Ländervergleich
- Extremwerte von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2013 in den kreisfreien Städten
- Extremwerte von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2013 in den auf Kreisebene
  zusammengefassten kreisangehörigen Städte und Gemeinden

- Die 20 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit der höchsten Steuerkraft und
  Steuereinnahmekraft

- Weitere Informationen



Methodische Vorbemerkungen

Datengrundlage für die Berechnungen sind die Statistiken über den Realsteuervergleich des Statistischen Bundesamtes. Betrachtungszeitraum sind die Jahre 2003 bis 2013. Das Jahr 2014 kann bislang noch nicht untersucht werden, da die entsprechende Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes erst für den September/Oktober 2015 erwartet wird. Aus Gründen der Vergleichbarkeit liegt der Fokus auf den Städten und Gemeinden der Flächenländer. Stadtstaaten sind durch ihre Eigenschaft als Bundesland anders zu bewerten und daher kaum mit den Städten und Gemeinden der Flächenländer vergleichbar.

Zum Verständnis der nachfolgenden Ausführungen ist zunächst die Kenntnis des sog. Grundbetrags notwendig. Der Grundbetrag einer
Realsteuer (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer) bestimmt sich über die unten aufgeführte Formel. Das Istaufkommen ist dabei das Bruttoaufkommen der jeweiligen Gemeinde und der Hebesatz ist der gemeindeindividuelle Hebesatz.

Berechnung Grundbetrag

Die Realsteuerkraft je Realsteuer berechnet sich darauf aufbauend, indem jeweils die Grundbeträge der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer mit den oben bereits angesprochenen, seit 1970 unveränderten, fiktiven Hebesätze (180,0 Prozent bei der Grundsteuer A, 210,0 Prozent bei der Grundsteuer B und 250,0 Prozent bei der Gewerbesteuer) multipliziert werden. Die Realsteuerkraft nutzt eine Bruttobetrachtung, d.h. bei der Gewerbesteuer ist die Gewerbesteuerumlage noch nicht in Abzug gebracht worden.

Berechnung Realsteuerkraft

Die gemeindliche Steuerkraft errechnet sich, indem zur Realsteuerkraft die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer hinzugerechnet und die Abführungen der Gewerbesteuerumlage abgezogen werden (siehe untenstehendes Schema). Die sonstigen Gemeindesteuern und die steuerähnlichen Abgaben bleiben in der Formel unberücksichtigt.

Berechnung gemeindliche Steuerkraft

Die Realsteuerkraft und die gemeindliche Steuerkraft erlauben es erstens, Gemeinden mit unterschiedlichen Hebesätzen vergleichbarer zu machen. Zweitens eröffnen sie die Möglichkeit, hebesatzbereinigte Zeitvergleiche über längere Zeiträume durchzuführen. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass das fiktive Ergebnis (Realsteuerkraft bzw. gemeindliche Steuerkraft) aufgrund von tendenziell steigenden Realsteuerhebesätzen die tatsächlichen (Real-)Steuereinnahmen im Zeitablauf immer stärker unterschreitet.

Tabelle 1 stellt die seit 1970 unveränderten fiktiven Hebesätze den mittleren Realsteuerhebesätzen des Jahres 2013 gegenüber. Neben den Gemeinden der Flächenländer sind auch die Werte der vier kreisfreien Städte der Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Bremerhaven, Hamburg) in Tabelle 1 eingeflossen, da die fiktiven Hebesätze auch analog für die Stadtstaaten angewendet werden.

Mittlere Realsteuerhebesätze 2013 der Städte und Gemeinden in den Flächenländern und Stadtstaaten in Deutschland sowie fiktive Hebesätze zur Berechnung der Steuerkraft (in Prozent)

Tiefergehende Informationen zur Berechnung und Interpretation mittlerer Realsteuerhebesätze finden Sie z.B. unter folgenden Links.

» Mittlere Realsteuerhebesätze: Vergleich von vier Berechnungsmethoden, Blog-Eintrag
    vom 2. August 2015

    Autor: Andreas Burth

Aus der Tabelle wird deutlich, dass sich (unabhängig von der genutzten Berechnungsmethode zur Bestimmung der mittleren Realsteuerhebesätze) inzwischen eine erhebliche Schere zwischen den fiktiven Hebesätzen und dem tatsächlichen Hebesatzniveau aufgetan hat. Das tatsächliche Durchschnittsniveau ist mittlerweile teilweise mehr als doppelt so hoch wie das Niveau der fiktiven Hebesätze. Mit der allgemeinen Tendenz zu steigenden Hebesätzen wird sich die angesprochene Schere im Zeitablauf wahrscheinlich auch noch weiter vergrößern.

Die Folge zunehmend größerer Unterschiede zwischen den fiktiven und den tatsächlichen Realsteuerhebesätzen ist, dass die Gewichtung der Realsteuern in der gemeindlichen Steuerkraft immer niedriger und die Gewichtung von Einkommen- und Umsatzsteueranteil immer größer wird (da Einkommen- und Umsatzsteueranteil unverändert in die gemeindliche Steuerkraft einfließen). Je weiter die Schere im Laufe der Zeit aufgeht, desto größer wird die Fehlgewichtung.

Wie bereits im einleitenden Abschnitt beschrieben, besteht eine Alternative zur Realsteuerkraft bzw. zur gemeindlichen Steuerkraft darin, die Realsteueraufbringungskraft und die gemeindliche Steuereinnahmekraft zu nutzen. Die Realsteueraufbringungskraft und die gemeindliche Steuereinnahmekraft machen ebenfalls Städte und Gemeinden mit unterschiedlichen Hebesätzen vergleichbar, wobei sie das jeweils aktuelle Hebesatzniveau (konkret: den aktuellen gewogenen Durchschnittshebesatz) nutzen. Bei Zeitvergleichen führt das zu der Einschränkung, dass sich die gewogenen Durchschnittshebesätze im Zeitablauf tendenziell erhöhen, d.h. sie bleiben nicht wie die fiktiven Hebesätze konstant.

Die Realsteueraufbringungskraft berechnet sich je Realsteuer nach folgendem Schema. Analog zur Realsteuerkraft nutzt die Realsteueraufbringungskraft eine Bruttobetrachtung, d.h. bei der Gewerbesteuer fließt das Istaufkommen ein, bei dem die Gewerbesteuerumlage noch nicht abgezogen worden ist.

Berechnung Realsteueraufbringungskraft

Der gewogene Durchschnittshebesatz errechnet sich für die jeweilige Realsteuerart nach folgender Formel:

Berechnung gewogener Durchschnittshebesatz

Bei reinen Landesbetrachtungen wird als gewogener Durchschnittshebesatz üblicherweise der Wert für das betreffende Land herangezogen. Bei Ländervergleichen bietet es sich demgegenüber an, den Wert für die Gesamtheit der Flächenländer zu nutzen, um die im Ländervergleich bestehenden Hebesatzunterschiede heraus zu rechnen. Vor diesem Hintergrund nutzt auch der vorliegende Beitrag zur Berechnung der Realsteueraufbringungskraft den gewogenen Durchschnittshebesatz für die Gesamtheit der Städte und Gemeinden der 13 Flächenländer, in dem sowohl der kreisfreie als auch der kreisangehörige Raum erfasst sind. Konkret herangezogen worden sind im Betrachtungszeitraum 2003 bis 2013 die in Abbildung 1 berichteten gewogenen Durchschnittshebesätze.

In der Abbildung zeigt sich v.a. für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B eine klare zeitliche Tendenz zur Erhöhung der Hebesätze. Ein Grund für diesen Befund ist gleichwohl auch der Umstand, dass die Grundsteuern die allgemeine Preisentwicklung nicht automatisch mitmachen. Die Inflationsanpassung muss daher über Hebesatzsteigerungen erfolgen. Anders ist dies bei der Gewerbesteuer. Sie partizipiert auch ohne Hebesatzerhöhungen automatisch an der allgemeinen Preisentwicklung. Dies spiegelt sich auch in der zeitlichen Entwicklung der Gewerbesteuerhebesätze wider, die im Zeitablauf auf einem ähnlichen Niveau geblieben sind. Zwar ist bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer eine leichte Steigerungstendenz zu beobachten, zugleich sind in einzelnen Phasen im Vorjahresvergleich aber auch Hebesatzsenkungen festzustellen (z.B. von 2006 bis 2009).

Zeitliche Entwicklung gewogenen Durchschnittshebesätze von Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer für die Gesamtheit der Gemeinden der 13 Flächenländer im Zeitraum 2003 bis 2013 (in Prozent)

Aufbauend auf der Realsteueraufbringungskraft kann die gemeindliche Steuereinnahmekraft bestimmt werden. Hierfür werden (analog zur gemeindlichen Steuerkraft) die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer hinzugerechnet und die Abführungen der Gewerbesteuerumlage abgezogen (siehe untenstehendes Berechnungsschema).

Berechnung gemeindliche Steuereinnahmekraft

Die gemeindliche Steuereinnahmekraft ist ein Maß für die eigene finanzielle Potenz einer Stadt bzw. Gemeinde. Sie hängt maßgeblich von der örtlichen Wirtschaftskraft ab. Die Steuereinnahmekraft sollte nicht missverstanden werden als das maximale Steuereinnahmepotenzial, dass eine Stadt bzw. Gemeinde generieren kann. Insbesondere sollte der Blick auf eine vor Ort eventuell niedrige Steuereinnahmekraft nicht in ein Vergeblichkeitsdenken bei der Einnahme-/Ertragsgenerierung führen. Vielmehr liegt das maximale Steuereinnahmepotenzial aufgrund des gemeindlichen Hebesatzrechts höher. Das Niveau der Steuererträge (und hier v.a. das Niveau der Realsteuererträge) ist über die Hebesätze der Realsteuern (in Kombination mit sonstigen Erträgen) flexibel an das Aufwandsniveau anzupassen. Ziel muss es sein, den Haushalt dauerhaft auszugleichen. Auch die Aufnahme von Kassenkrediten ist zu vermeiden. Letztere sollten nur entsprechend ihrer eigentlichen Zweckbestimmung - der kurzfristigen Liquiditätssicherung - eingesetzt werden.

Aktuelle Informationen zu den Realsteuerhöchsthebesätzen in Deutschland finden Sie z.B. unter untenstehendem Link.

» Streuung der Realsteuerhebesätze der 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden
    im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen, Blog-Eintrag vom 8. August 2015

    Autor: Andreas Burth

Im Folgenden werden Zeit- und Ländervergleiche zu den vier Größen Realsteuerkraft, gemeindliche Steuerkraft, Realsteueraufbringungskraft und gemeindliche Steuereinnahmekraft durchgeführt. Die Werte der beiden letztgenannten Größen werden hierbei teilweise unter den beiden zuerst genannten Größen berichtet und in Klammern gesetzt, um den Wert kenntlich zu machen.

Aufbauend auf den Zeit- und Ländervergleichen werden im Detail auch die Extremwerte im kreisfreien und kreisangehörigen Raum betrachtet. Für den kreisangehörigen Raum werden alle kreisangehörigen Gemeinden auf Landeskreisebene zusammengefasst und darauf aufbauend Vergleiche auf der Aggregationsebene der Landkreise vorgenommen. Dies hat zugleich aber auch zur Folge, dass etwaige Heterogenitäten innerhalb der kommunalen Familie eines Landkreises zunächst unberücksichtigt bleiben. Um diese Heterogenitäten innerhalb einzelner Landkreise in Grundzügen aufzuzeigen, werden am Ende des Beitrags die 20 kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgelistet, die 2013 die höchste Pro-Kopf-Steuer(einnahme)kraft haben.

Die kreisfreien Städte und der kreisangehörige Raum werden jeweils getrennt betrachtet, da kreisfreie Städte typischerweise andere Strukturen aufweisen und daher nur mit einzelnen Einschränkungen mit dem kreisangehörigen Raum verglichen werden können.



Gesamte Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden 2013 nach Steuerarten

Die gesamten Netto-Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden der Flächenländer liegen 2013 bei 75,95 Mrd. Euro bzw. 1.015 Euro je Einwohner (ohne sonstige Gemeindesteuern und ohne steuerähnliche Abgaben). Der größte Teil hiervon entfällt auf die Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Sie machen mit 32,75 Mrd. Euro bzw. 438 Euro je Einwohner insgesamt 43,13 Prozent der gesamten Netto-Steuereinnahmen aus. Der zweitgrößte Anteil ist mit 37,66 Prozent dem Einkommensteueranteil zuzurechnen (28,60 Mrd. Euro bzw. 382 Euro je Einwohner). Das Istaufkommen der Grundsteuer B beläuft sich 2013 auf 10,64 Mrd. Euro bzw. 142 Euro je Einwohner, was einem Anteil von 14,00 Prozent entspricht. Der Umsatzsteueranteil kommt auf einen Wert von 3,58 Mrd. Euro bzw. 48 Euro je Einwohner (4,71 Prozent an gesamten Netto-Steuereinnahmen). Die Grundsteuer A hat mit 0,38 Mrd. Euro bzw. 5,03 Euro je Einwohner nur ein geringes Volumen und entsprechend auch einen niedrigen Anteil am Gesamtwert (0,50 Prozent).

Die Netto-Einnahmen aus den Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer A/B) machen insgesamt 57,63 Prozent der Netto-Gesamtsteuereinnahmen aus. Aufgrund ihres Hebesatzrechts können die Städte und Gemeinden demnach einen maßgeblichen Anteil ihrer Einnahmen unmittelbar selbst steuern. Die Steuerung der Einnahmen aus dem Einkommen- und Umsatzsteueranteil gestaltet sich für die Städte und Gemeinden weit schwieriger und ist nur auf mittelbarem Wege (und hier auch nur in Grenzen) möglich (z.B. Ansiedlung neuer Bürger durch Ausweis neuer Wohngebiete).

Anteil der tatsächlichen Netto-Realsteuereinnahmen und der tatsächlichen Einnahmen aus dem Einkommen- und Umsatzsteueranteil an den gesamten Netto-Steuereinnahmen in der Gesamtheit der Städte und Gemeinden der 13 Flächenländer 2013 (ohne sonstige Gemeindesteuern und ohne steuerähnliche Abgaben)

Für Ländervergleiche wird die gemeindliche Steuereinnahmekraft (wie oben bereits dargestellt) üblicherweise berechnet, indem bei den Realsteuern die gewogenen Durchschnittshebesätze der Gesamtheit der Städte und Gemeinden der Flächenländer angewendet werden. In dieser Situation entspricht die gemeindliche Steuereinnahmekraft eines Jahres für die Gesamtheit der Städte und Gemeinden der Flächenländer (insgesamt und für die einzelnen Steuerarten) stets auch den tatsächlichen Netto-Steuereinnahmen der Summe derselben Körperschaften. Für die einzelnen Flächenländer bzw. für die einzelnen Städte und Gemeinden gilt dies im Regelfall nicht, da deren gewogene Durchschnittshebesätze (Flächenländer) bzw. individuellen Hebesätze (einzelne Städte/Gemeinden) meist von den gewogenen Durchschnittshebesätzen der Gesamtheit der Städte und Gemeinden der Flächenländer abweichen. Sind die gewogenen Durchschnittshebesätze eines Flächenlandes bzw. die individuellen Hebesätze einer Stadt/Gemeinde indes (zufällig) identisch mit den gewogenen Durchschnittshebesätzen der Gesamtheit der Städte und Gemeinden der Flächenländer, so ist auch hier die gemeindliche Steuereinnahmekraft identisch mit den tatsächlichen Netto-Steuereinnahmen.

Aus Abbildung 2 sind die tatsächlichen Steuereinnahmen der Summe der Städte und Gemeinden der Flächenländer ersichtlich (entspricht hier auch der gemeindlichen Steuereinnahmekraft). Nicht ablesbar ist die gemeindliche Steuerkraft, da diese - wie oben dargestellt - anders berechnet wird. Sie wird daher in Abbildung 3 ausgewiesen.

Zuvor ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die Kenngröße der gemeindlichen Steuerkraft den tatsächlichen Anteil der Realsteuern untergewichtet und den Anteil des Gemeindeanteils an der Einkommen- und Umsatzsteuer übergewichtet. Grund sind die zu niedrigen fiktiven Hebesätze, die bei der Berechnung der gemeindlichen Steuerkraft zugrundegelegt werden (180,0 Prozent bei der Grundsteuer A, 210,0 Prozent bei der Grundsteuer B und 250,0 Prozent bei der Gewerbesteuer), während zugleich der Einkommen- und Umsatzsteueranteil unverändert (d.h. analog zum tatsächlichen Aufkommen bzw. analog zur gemeindlichen Steuereinnahmekraft) in die Berechnung einfließen. Abbildung 3 unterlegt dies mit Zahlen. Während die Realsteuern im Jahr 2013 tatsächlich 57,63 Prozent der gesamten Netto-Steuereinnahmen ausmachen (siehe oben), liegt der Anteil der Realsteuern bei der fiktiven Kenngröße "gemeindliche Steuerkraft" für das Jahr 2013 nur bei 42,85 Prozent. Dies verdeutlicht den verzerrenden Charakter der gemeindlichen Steuerkraft. Gerade für jahresbezogene Ländervergleiche und interkommunale Vergleiche ist daher die gemeindliche Steuereinnahmekraft (die statt fester, fiktiver Hebesätze auf die gewogenen Durchschnittshebesätze des betreffenden Jahres zurückgreift) aussagekräftiger.

Anteil der Realsteuern (unter Zugrundelegung fiktiver Hebesätze) und der Einnahmen aus dem Einkommen- und Umsatzsteueranteil an der gemeindlichen Steuerkraft für die Gesamtheit der Städte und Gemeinden der 13 Flächenländer 2013 (ohne sonstige Gemeindesteuern und ohne steuerähnliche Abgaben)

Obige Grafiken greifen auf Daten aus dem Jahr 2013 zurück, um zeitlich konsistent mit dem übrigen Beitrag zu bleiben. Es ist gleichwohl darauf hinzuweisen, dass Steuereinnahmedaten im Ländervergleich schon für 2014 verfügbar sind. Sie sind auch auf HaushaltsSteuerung.de im Rahmen von Blog-Einträgen bereits analysiert worden (siehe nachfolgende Links).

» Kommunale Steuereinnahmen 2014 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 20. Mai 2015
    Autor: Andreas Burth

» Entwicklung der Netto-Steuereinnahmen der Kommunen der Flächenländer von 2004 bis
    2014, Blog-Eintrag vom 3. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth



Die Wirtschaftskraft als Determinante der Steuereinnahmekraft

Die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden hängen wesentlich von der Wirtschaftskraft bzw. der konjunkturellen Entwicklung ab (zum
Bruttoinlandsprodukt im Ländervergleich siehe Abbildung 4). Tendenziell gilt, dass mit höherer Wirtschaftskraft bzw. einer guten konjunkturellen Lage auch die Steuereinnahmen höher ausfallen. Während die Grundsteuer A/B als konjunkturunabhängig eingestuft werden kann, ist die Situation insbesondere bei der Gewerbesteuer anders gelagert. Sie schwankt stark mit der wirtschaftlichen Entwicklung. Ebenfalls konjunktursensibel (wenngleich weniger stark als die Gewerbesteuer) ist auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

Nominales Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt der Jahre 2013 und 2014 im Vergleich der 13 Flächenländer (in Euro je Einwohner)

Die enge Verknüpfung von Steuereinnahmekraft und Wirtschaftskraft lässt sich an Abbildung 5 ablesen. Darin wird deutlich, dass mit höherem Pro-Kopf-BIP auch die Steuereinnahmekraft höher ausfällt. In einer einfachen linearen Regression mit dem Pro-Kopf-BIP 2013 als unabhängiger Variable und der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft 2013 als abhängiger Variable ergibt sich ein Bestimmtheitsmaß von 0,913, woraus sich ein starker linearer Einfluss der Wirtschaftskraft auf die Steuereinnahmekraft ableiten lässt. Sofern statt einer Regression lediglich eine Korrelation berechnet wird, liegt der Korrelationskoeffizient bei 0,956, was ebenfalls einen starken linearen Zusammenhang zwischen beiden Variablen aufzeigt.

Der Zusammenhang zwischen Steuereinnahmekraft und Wirtschaftskraft ist auf aggregierter Länderebene berechnet worden. Er gilt analog auch für die einzelnen Städte und Gemeinden. Um sicherzustellen, dass auch die steuerschwächeren Städte und Gemeinden eines Landes über ausreichend Einnahmen verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, sind in den Ländern kommunale Finanzausgleichssysteme etabliert worden. Diese gleichen das Einnahmeniveau über Zuweisungen an steuerschwächere Städte und Gemeinden teilweise an.

Bei Betrachtung von Abbildung 5 zeigt sich - in Übereinstimmungen mit obigen statistischen Zusammenhangsmaßen -, dass Flächenländer mit hohem Pro-Kopf-BIP auch eine hohe Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft erzielen (und umgekehrt). Während sich die wirtschaftsstärksten (alten) Länder (v.a. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen) ganz oben rechts wiederfinden, liegen die wirtschaftsschwächeren neuen Flächenländer unten links. Kein neues Land erreicht bislang das Niveau der Steuereinnahmekraft eines alten Flächenlandes. Brandenburg befindet sich allerdings bei der Steuereinnahmekraft nur noch knapp unter Niveau des steuereinnahmeschwächsten West-Landes (Saarland).

Die Kommunen des Saarlandes haben eigentlich eine vergleichsweise hohe Wirtschaftskraft (fünfthöchster Wert aller Flächenländer). Sie generieren aus diesen guten Rahmenbedingungen gleichwohl keine entsprechenden Steuereinnahmen. Dies ist an der verhältnismäßig niedrigen Steuereinnahmekraft abzulesen (die hier mit über die Flächenländer hinweg einheitlichen Hebesätzen berechnet wurde). Sofern der Zusammenhang zwischen Wirtschaftskraft und Steuereinnahmen nicht automatisch im gewünschten Maße entsteht (unterproportionaler Zusammenhang), müssen die Städte und Gemeinden über ihre Hebesatzpolitik nachhelfen. Im Saarland ist dies in der Vergangenheit jedoch nicht geschehen, was am Hebesatzniveau ablesbar ist, das unter Berücksichtigung der Einwohnerstärke saarländischer Städte und Gemeinden gering ist.

Dieser Befund spricht vor dem Hintergrund der massiven saarländischen Haushaltsprobleme für die Festsetzung von Realsteuerhebesätzen, die deutlich über dem Flächenländerdurchschnitt liegen. Bislang liegt die Pro-Kopf-Abgabenbelastung der saarländischen Bürger und Unternehmen aufgrund unterproportionalen Zusammenhangs zwischen Steuereinnahmekraft und BIP (und zusätzlich aufgrund niedriger Realsteuerhebesätze) deutlich unter dem Durchschnitt der anderen Länder. Den im Saarland gegebenen, unterproportionalen Zusammenhang zwischen Steuereinnahmekraft und BIP selbst können die Kommunen zwar zunächst einmal schwer beeinflussen (zumal aufgrund der Verwendung des gewogenen Durchschnittshebesatzes der Gesamtheit der Kommunen aller Flächenländer auch Hebesatzerhöhungen im vorliegenden Diagramm nichts ändern würden); sie können aber durch höhere Hebesätze die kommunale Abgabenbelastung an ein Niveau heranführen, das ähnlich wirtschaftskräftige Bürger und Unternehmen anderer Länder schon heute zahlen.

Obige Ausführungen verdeutlichen einmal mehr, dass eine wesentliche Ursache die Finanzprobleme im Saarland darin besteht, dass die Kommunen ihren Bürgern und Unternehmen nur eine Abgabenbelastung auferlegen, die vor dem Hintergrund des von den Kommunen wahrgenommenen Aufgabevolumens zu niedrig ist. Die Städte und Gemeinden halten über die Realsteuerhebesätze aber die notwendigen Hebel zur Lösung des Problems selbst in der Hand. Sofern zusätzlich auf der Aufwandsseite ergänzende Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden (z.B. Personalreduktion durch natürliche Fluktuation) und/oder auch in anderen Bereich Erträge gesteigert werden (z.B. Bagatellsteuern), können die notwendigen Hebesatzanpassungen auch niedriger ausfallen. Unabhängig vom genauen Weg (Fokus auf Aufwandsreduktionen oder Fokus auf Ertragssteigerung oder Mischung aus beiden) muss das oberste Ziel stets eindeutig sein: der dauerhafte, strukturelle Haushaltsausgleich. Die Variante von schuldenfinanzierten Defiziten ist keine gangbare Alternative. Dies gilt analog auch für die defizitären Kommunen anderer Länder.

Zusammenhang zwischen Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft 2013 und nominalem Pro-Kopf-BIP 2013 im Vergleich der 13 Flächenländer (in Euro je Einwohner)



Entwicklung von Realsteuerkraft und Realsteueraufbringungskraft 2003 bis 2013 im Ländervergleich

Die im Vergleich höchste Realsteuerkraft entfällt 2013 auf Hessen mit 514 Euro je Einwohner. Auch die hessische Realsteueraufbringungskraft liegt mit 837 Euro je Einwohner an der Spitze des Ländervergleichs. Am anderen Ende des Rankings findet sich Mecklenburg-Vorpommern mit einer Realsteuerkraft von 235 Euro je Einwohner und einer Realsteueraufbringungskraft von 391 Euro je Einwohner. Bislang erreicht noch kein neues Flächenlandes das Niveau eines alten Flächenlandes, wenngleich sich Brandenburg nur leicht unterhalb des Niveaus des Saarlandes befindet. Die Realsteueraufbringungskraft ist erwartungsgemäß in allen Ländern höher als die Realsteuerkraft, da erstere statt der fiktiven Hebesätze die höheren gewogenen Durchschnittshebesätze nutzt.

Im Zeitablauf haben alle Flächenländer ihre Realsteuerkraft und ihre Realsteueraufbringungskraft steigern können. In Brandenburg ist bei beiden Kenngrößen sogar mehr als eine Verdopplung festzustellen. Die Realsteuerkraft und die Realsteueraufbringungskraft sind in den 13 Flächenländern indes nicht jedes Jahr gestiegen. Mit dem Jahr 2009 zeigten sich die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auch in den gemeindlichen Steuereinnahmen. Hiervon war jedes Flächenland betroffen. Die Auswirkungen waren allerdings keineswegs einheitlich. Während die steuerstarken Länder, wie z.B. Hessen und Baden-Württemberg, hohe Rückgänge zu verzeichnen hatten, sind die Folgen im steuerschwächsten Land (Mecklenburg-Vorpommern) eher gering.

Auch 2013 haben einige Länder noch nicht wieder das Vorkrisenniveau des Jahres 2008 erreicht. Dies gilt bei der Realsteuerkraft für Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland (Sachsen-Anhalt liegt 2013 auf dem gleichen Niveau wie 2008).

Hauptverursacher der krisenbedingten Volatilität der Realsteuerkraft und der Realsteueraufbringungskraft ist die Gewerbesteuer. Sie gilt als die konjunktursensibelste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Zwar unterliegt auch der Einkommensteueranteil konjunkturellen Schwankungen, diese fallen typischerweise aber geringer aus als bei der Gewerbesteuer.

Entwicklung der Pro-Kopf-Realsteuerkraft und der Pro-Kopf-Realsteueraufbringungskraft in den Gemeinden der 13 Flächenländer von 2003 bis 2013 im Ländervergleich (in Euro je Einwohner)



Entwicklung von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2003 bis 2013 im Ländervergleich

Bei der Steuerkraft und der Steuereinnahmekraft wird von obigen Kenngrößen (Realsteuerkraft bzw. Realsteueraufbringungskraft) die Gewerbesteuerumlage in Abzug gebracht und werden die Einkommen- und Umsatzsteueranteile hinzugerechnet. Hierdurch erhöht sich das Pro-Kopf-Niveau im Vergleich zur Realsteuerkraft und der Realsteueraufbringungskraft.

Die höchste Steuerkraft haben 2013 die Städte und Gemeinden in Bayern mit 920 Euro je Einwohner. Auch die bayerische Steuereinnahmekraft erreicht mit 1.239 Euro je Einwohner den Spitzenwert. Das niedrigste Niveau hat einmal mehr Mecklenburg-Vorpommern mit 451 Euro je Einwohner (Steuerkraft) bzw. 607 Euro je Einwohner (Steuereinnahmekraft). Auch bei der Steuerkraft und der Steuereinnahmekraft hat noch kein neues Flächenland ein altes Flächenland überholt. Wie schon bei der Realsteuerkraft und der Realsteueraufbringungskraft festgestellt, liegt Brandenburg aber nicht mehr weit hinter dem Saarland.

Analog zu obigen Realsteuer-Analysen offenbart sich auch unter Abzug der Gewerbesteuerumlage und unter Integration des Einkommen- und Umsatzsteueranteils eine Konjunkturabhängigkeit der gemeindlichen Steuereinnahmen. Während die Umsatzsteuer nur leicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung schwankt ist die Einkommensteuer abhängiger von der aktuellen konjunkturellen Lage.

Bei der Steuereinnahmekraft haben 2013 alle Länder bereits wieder das Vorkrisenniveau von 2008 erreicht. Bei der Steuerkraft liegt einzig die kommunale Familie Hessens noch unter dem Volumen von 2008. Hier haben die Einkommen- und Umsatzsteuerzuwächse den Rückgang bei den Realsteuern nicht vollständig kompensieren können.

Entwicklung der Pro-Kopf-Steuerkraft und Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft in den Städten und Gemeinden der 13 Flächenländer von 2003 bis 2013 im Ländervergleich (in Euro je Einwohner)



Extremwerte von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2013 in den kreisfreien Städten

Die nachfolgenden beiden Tabellen enthalten Informationen zur Steuerkraft und zur Steuereinnahmekraft der insgesamt 103 kreisfreien Städte der Flächenländer, wobei jeweils nur die landesspezifischen Tiefst- und Höchstwerte berichtet werden. Das Saarland fehlt in der Auflistung, da es im Saarland keine kreisfreien Städte gibt. Auch die Landeshauptstadt Saarbrücken zählt aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Regionalverband Saarbrücken zum kreisangehörigen Raum. Ähnliches gilt für die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover, die als Teil der Region Hannover ebenfalls als kreisangehörig eingestuft wird.

Die geringste Steuerkraft 2013 hat die Stadt Halle/Saale mit 405 Euro je Einwohner. Den Höchstwert erreicht die Stadt Ingolstadt mit 1.653 Euro je Einwohner, deren hohe Steuerkraft v.a. durch die ortsansässige Audi AG bedingt sein dürfte. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass die steuerkräftigsten ostdeutschen Städte (z.B. Cottbus, Jena) inzwischen über dem Niveau der steuerschwächsten westdeutschen Städte (z.B. Herne, Delmenhorst) liegen.

Eine weitere interessante Feststellung bringt die Kombination der Kassenkreditschulden zum 31.12.2013 mit den Steuerkraftdaten von 2013. So gibt es mit Kaufbeuren und Leipzig kreisfreie Städte, die zwar die steuerschwächste kreisfreie Stadt ihres Landes sind, aber Ende 2013 dennoch ohne Kassenkredite auskommen. Umgekehrt gibt es kreisfreie Städte, die trotz hoher Steuerkraft hohe Kassenkreditschulden im Kernhaushalt berichten. So hat z.B. Koblenz Kassenkreditschulden von 1.023 Euro je Einwohner. Die steuerkräftigste Stadt Brandenburgs, Cottbus, erreicht ein Kassenkreditniveau von 2.142 Euro je Einwohner. Andere steuerkräftige kreisfreie Städte haben noch weitaus höhere Kassenkreditschulden. Zuvorderst zu nennen ist hier die rheinland-pfälzische Stadt Ludwigshafen am Rhein, die trotz einer Steuerkraft von 1.051 Euro je Einwohner Kassenkreditschulden von 4.473 Euro je Einwohner hat.

Die Zusammenführung der Informationen zu Kassenkrediten einerseits und der Steuerkraft andererseits verdeutlicht, dass die Steuerkraft nicht die Hauptdeterminante der Kassenkreditschulden sein kann. Vielmehr scheint es eine Frage der Haushaltsdisziplin vor Ort zu sein, inwiefern kassenkreditfinanzierte Haushaltsdefizite vermieden werden.

Höchste und niedrigste Pro-Kopf-Steuerkraft 2013 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer

Bei der Steuereinnahmekraft zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei der oben analysierten Steuereinnahmekraft. Die Spitzenposition hat auch hier die Stadt Ingolstadt mit 2.415 Euro je Einwohner inne. Die Stadt Halle/Saale liegt auch bei der Steuereinnahmekraft mit 515 Euro je Einwohner auf dem niedrigsten Niveau.

Höchste und niedrigste Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft 2013 in den 103 kreisfreien Städten der Flächenländer



Extremwerte von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2013 in den auf Kreisebene zusammengefassten kreisangehörigen Städte und Gemeinden

Neben dem kreisfreien Raum sind auch Daten zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden interessant. Die Statistik über den Realsteuervergleich ermöglicht es, den kreisangehörigen Raum auf Kreisebene zu vergleichen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden eines Landkreises sind darin auf Kreisebene zusammengefasst. Ein Problem solcher aggregierten Betrachtungen ist allerdings, dass Heterogenitäten innerhalb einzelner Landkreise außen vor bleiben. So kann die Steuer(einnahme)kraft zwischen Städten und Gemeinden desselben Landkreises erheblich variieren.

Der steuerkräftigste Landkreis (im Sinne der Zusammenfassung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden eines Landkreises) ist der bayerische Landkreis München mit 2.277 Euro je Einwohner. Im Landkreis München sind mehrere große Unternehmen ansässig. Beispielhaft genannt seien das DAX-Unternehmen Infineon Technologies AG in Neubiberg und die MDAX-Unternehmen Kabel Deutschland Holding AG, ProSiebenSat. 1 Media SE und Sky Deutschland AG (alle in Unterföhring). Die geringste Steuerkraft haben die Städte und Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt (342 Euro je Einwohner).

Interessant ist an dieser Stelle auch die Beobachtung, dass die Steuerkraft einiger ostdeutscher Landkreise (z.B. Landkreis Börde, Landkreis Dahme-Spreewald, Wartburgkreis) bereits über dem Niveau einzelner westdeutscher Landkreise (z.B. Landkreis Helmstedt, Landkreis Merzig-Wadern, Landkreis Trier-Saarburg, Werra-Meißner-Kreis) liegt.

Höchste und niedrigste Pro-Kopf-Steuerkraft 2013 in den 295 Landkreisen* der Flächenländer

Auch bei der Steuereinnahmekraft nimmt der Landkreis München die Spitzenposition ein (3.463 Euro je Einwohner). Das Pendant mit der niedrigsten Steuereinnahmekraft sind erneut die Städte und Gemeinden des Landkreises Mansfeld-Südharz (459 Euro je Einwohner).

Höchste und niedrigste Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft 2013 in den 295 Landkreisen* der Flächenländer



Die 20 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit der höchsten Steuerkraft und Steuereinnahmekraft

Im vorangegangenen Abschnitt ist auf die Heterogenitäten innerhalb der einzelnen Landkreise hingewiesen worden. Um diese Heterogenitäten in Grundzügen aufzuzeigen, eignet sich z.B. eine Betrachtung der deutschen Höchstwerte auf Ebene einzelner Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Raum. Tabelle 8 enthält vor diesem Hintergrund die Namen derjenigen 20 kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die im Jahr 2013 sowohl bei der Pro-Kopf-Steuerkraft als auch bei der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft jeweils die ersten 20 Plätze belegen. In einzelnen Fällen weicht innerhalb der Top-20 die Reihenfolge bei der Pro-Kopf-Steuerkraft von der Reihenfolge bei der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft ab. Grund sind die unterschiedlichen, zur Berechnung herangezogenen Hebesätze (fiktive Hebesätze vs. gewogene Durchschnittshebesätze). Das Ranking ist hier nach der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft vorgenommen worden.

Haupttreiber der hohen Steuer(einnahme)kraft ist in den Top-20 im Regelfall die Gewerbesteuer. In einzelnen Fällen ist im Jahr 2013 zusätzlich auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sehr hoch. Dies ist in den Top-20 v.a. in drei Gemeinden der Fall: Büttel mit 2.944 Euro je Einwohner, Norderfriedrichskoog mit 11.543 Euro je Einwohner und Lockstedt mit 4.581 Euro je Einwohner.

Am häufigsten in den Top-20 sind Bayern und Schleswig-Holstein vertreten (jeweils fünf Mal). Die Gemeinden in Schleswig-Holstein sind ausnahmslos kleine Gemeinden, während in Bayern auch größere Körperschaften darunter fallen. Bei den Landkreisen sind Nordfriesland und München mit einer Fallzahl von jeweils drei Körperschaften vertreten.

Die deutschen Höchstwerte bei der Pro-Kopf-Steuerkraft und der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft verzeichnet 2013 mit großem Abstand die gerade einmal 36 Einwohner zählende Gemeinde Büttel in Schleswig-Holstein. Büttel ist zugleich die einwohnerschwächste Gemeinde in den Top-20. Die einwohnerstärkste Körperschaft in den Top-20 ist Monheim am Rhein in Nordrhein-Westfalen mit 40.098 Einwohnern.

Die 20 kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Flächenländer mit der höchsten Pro-Kopf-Steuerkraft und der höchsten Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft im Jahr 2013



Weitere Informationen

Informationen zu den Steuereinahmen der deutschen Kommunen können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auch über folgende Links abrufen

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steueruhr zu den jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger