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Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im Zeit- und Ländervergleich
Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im Zeit- und Ländervergleich
11. August 2015 |
Autor: Andreas Burth
In
finanzstatistischen
Analysen zu den gemeindlichen Steuereinnahmen werden häufig Vergleiche zum Netto-Steueraufkommen je
Einwohner durchgeführt, um die steuerliche Potenz einer Stadt/Gemeinde oder auch der Gesamtheit der Städte und Gemeinden
eines Flächenlandes zu bestimmen. Einen Ländervergleich zur Höhe der Netto-Steuereinnahmen können Sie z.B. unter folgendem
Link abrufen.
» Kommunale Steuereinnahmen 2014 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 20. Mai 2015
Autor: Andreas Burth
Das Netto-Steueraufkommen wird u.a. durch die Höhe der örtlichen
Realsteuerhebesätze maßgeblich beeinflusst. Um
Zeitvergleiche, Ländervergleiche und interkommunale Vergleiche durchführen zu können, die Hebesatzunterschiede ausblenden,
wird regelmäßig die
Realsteuerkraft oder die
gemeindliche Steuerkraft herangezogen. Diese nutzt zur Berechnung feste,
fiktive Hebesätze. Diese fiktiven Hebesätze sind in der Finanzstatistik (genauer: in der
Statistik über den Realsteuervergleich)
seit 1970 nicht verändert worden. Ein Vorteil dieser Herangehensweise ist, dass sie hebesatzbereinigte Zeitvergleiche über
lange Zeiträume ermöglicht. Zugleich spiegeln die verwendeten fiktiven Hebesätze (180,0 Prozent bei der Grundsteuer A, 210,0 Prozent
bei der Grundsteuer B und 250,0 Prozent bei der Gewerbesteuer) aber schon lange nicht mehr die kommunale Realität wider.
Kaum eine Körperschaft liegt heute mehr auf derart niedrigen Hebesatzniveaus.
Ein Ansatz zur Lösung des Problems der veralteten Hebesatzhöhe besteht darin, die
Realsteueraufbringungskraft und die
gemeindliche Steuereinnahmekraft zu berechnen. Diese beiden eng miteinander verknüpften Kenngrößen nutzen den
gewogenen Durchschnittshebesatzes des jeweiligen Jahres, um allgemeine Hebesatzniveauänderungen in die Berechnung einzubeziehen.
Der vorliegende Blog-Eintrag untersucht vor diesem Hintergrund im Ländervergleich einerseits die Realsteuerkraft und die
gemeindliche Steuerkraft und andererseits die Realsteueraufbringungskraft und die gemeindliche Steuereinnahmekraft.
Überblick:
- Methodische Vorbemerkungen
- Gesamte Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden 2013 nach Steuerarten
- Die Wirtschaftskraft als Determinante der Steuereinnahmekraft
- Entwicklung von Realsteuerkraft und Realsteueraufbringungskraft 2003 bis 2013 im Ländervergleich
- Entwicklung von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2003 bis 2013 im Ländervergleich
- Extremwerte von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2013 in den kreisfreien Städten
- Extremwerte von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2013 in den auf Kreisebene zusammengefassten kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Die 20 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit der höchsten Steuerkraft und Steuereinnahmekraft
- Weitere Informationen
Methodische Vorbemerkungen
Datengrundlage für die Berechnungen sind die Statistiken über den Realsteuervergleich des Statistischen Bundesamtes.
Betrachtungszeitraum sind die Jahre 2003 bis 2013. Das Jahr 2014 kann bislang noch nicht untersucht werden, da die entsprechende
Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes erst für den September/Oktober 2015 erwartet wird. Aus Gründen der Vergleichbarkeit
liegt der Fokus auf den Städten und Gemeinden der Flächenländer. Stadtstaaten sind durch ihre Eigenschaft als Bundesland anders zu bewerten
und daher kaum mit den Städten und Gemeinden der Flächenländer vergleichbar.
Zum Verständnis der nachfolgenden Ausführungen ist zunächst die Kenntnis des sog. Grundbetrags notwendig. Der Grundbetrag einer
Realsteuer
(Grundsteuer A,
Grundsteuer B,
Gewerbesteuer)
bestimmt sich über die unten aufgeführte Formel. Das Istaufkommen ist
dabei das Bruttoaufkommen der jeweiligen Gemeinde und der Hebesatz ist der gemeindeindividuelle Hebesatz.
Die Realsteuerkraft je Realsteuer berechnet sich darauf aufbauend, indem jeweils die Grundbeträge der Grundsteuer A, der
Grundsteuer B und der Gewerbesteuer mit den oben bereits angesprochenen, seit 1970 unveränderten, fiktiven Hebesätze (180,0
Prozent bei der Grundsteuer A, 210,0 Prozent bei der Grundsteuer B und 250,0 Prozent bei der Gewerbesteuer) multipliziert
werden. Die Realsteuerkraft nutzt eine Bruttobetrachtung, d.h. bei der Gewerbesteuer ist die
Gewerbesteuerumlage noch nicht
in Abzug gebracht worden.
Die gemeindliche Steuerkraft errechnet sich, indem zur Realsteuerkraft die Einnahmen aus dem
Gemeindeanteil an der Einkommen- und
Umsatzsteuer hinzugerechnet und die Abführungen der
Gewerbesteuerumlage abgezogen werden (siehe untenstehendes Schema).
Die sonstigen Gemeindesteuern und die steuerähnlichen Abgaben bleiben in der Formel unberücksichtigt.
Die Realsteuerkraft und die gemeindliche Steuerkraft erlauben es erstens, Gemeinden mit unterschiedlichen Hebesätzen vergleichbarer
zu machen. Zweitens eröffnen sie die Möglichkeit, hebesatzbereinigte Zeitvergleiche über längere Zeiträume durchzuführen. Dies hat
allerdings auch zur Folge, dass das fiktive Ergebnis (Realsteuerkraft bzw. gemeindliche Steuerkraft) aufgrund von tendenziell
steigenden Realsteuerhebesätzen die tatsächlichen (Real-)Steuereinnahmen im Zeitablauf immer stärker unterschreitet.
Tabelle 1 stellt die seit 1970 unveränderten fiktiven Hebesätze den mittleren Realsteuerhebesätzen des Jahres 2013 gegenüber.
Neben den Gemeinden der Flächenländer sind auch die Werte der vier kreisfreien Städte der Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Bremerhaven,
Hamburg) in Tabelle 1 eingeflossen, da die fiktiven Hebesätze auch analog für die Stadtstaaten angewendet werden.
Tiefergehende Informationen zur Berechnung und Interpretation mittlerer Realsteuerhebesätze finden Sie z.B. unter
folgenden Links.
» Mittlere Realsteuerhebesätze: Vergleich von vier Berechnungsmethoden, Blog-Eintrag vom 2. August 2015
Autor: Andreas Burth
Aus der Tabelle wird deutlich, dass sich (unabhängig von der genutzten Berechnungsmethode zur Bestimmung der mittleren
Realsteuerhebesätze) inzwischen eine erhebliche Schere zwischen den fiktiven Hebesätzen und dem tatsächlichen Hebesatzniveau
aufgetan hat. Das tatsächliche Durchschnittsniveau ist mittlerweile teilweise mehr als doppelt so hoch wie das Niveau der
fiktiven Hebesätze. Mit der allgemeinen Tendenz zu steigenden Hebesätzen wird sich die angesprochene Schere im Zeitablauf
wahrscheinlich auch noch weiter vergrößern.
Die Folge zunehmend größerer Unterschiede zwischen den fiktiven und den tatsächlichen Realsteuerhebesätzen ist, dass die
Gewichtung der Realsteuern in der gemeindlichen Steuerkraft immer niedriger und die Gewichtung von Einkommen- und
Umsatzsteueranteil immer größer wird (da Einkommen- und Umsatzsteueranteil unverändert in die gemeindliche Steuerkraft
einfließen). Je weiter die Schere im Laufe der Zeit aufgeht, desto größer wird die Fehlgewichtung.
Wie bereits im einleitenden Abschnitt beschrieben, besteht eine Alternative zur Realsteuerkraft bzw. zur gemeindlichen
Steuerkraft darin, die Realsteueraufbringungskraft und die gemeindliche Steuereinnahmekraft zu nutzen. Die Realsteueraufbringungskraft
und die gemeindliche Steuereinnahmekraft machen ebenfalls Städte und Gemeinden mit unterschiedlichen Hebesätzen vergleichbar, wobei sie das
jeweils aktuelle Hebesatzniveau (konkret: den aktuellen gewogenen Durchschnittshebesatz) nutzen. Bei Zeitvergleichen führt das
zu der Einschränkung, dass sich die gewogenen Durchschnittshebesätze im Zeitablauf tendenziell erhöhen, d.h. sie bleiben nicht wie die fiktiven Hebesätze konstant.
Die Realsteueraufbringungskraft berechnet sich je Realsteuer nach folgendem Schema. Analog zur Realsteuerkraft nutzt die
Realsteueraufbringungskraft eine Bruttobetrachtung, d.h. bei der Gewerbesteuer fließt das Istaufkommen ein, bei dem die
Gewerbesteuerumlage noch nicht abgezogen worden ist.
Der gewogene Durchschnittshebesatz errechnet sich für die jeweilige Realsteuerart nach folgender Formel:
Bei reinen Landesbetrachtungen wird als gewogener Durchschnittshebesatz üblicherweise der Wert für das betreffende Land
herangezogen. Bei Ländervergleichen bietet es sich demgegenüber an, den Wert für die Gesamtheit der Flächenländer zu nutzen,
um die im Ländervergleich bestehenden Hebesatzunterschiede heraus zu rechnen. Vor diesem Hintergrund nutzt auch der vorliegende
Beitrag zur Berechnung der Realsteueraufbringungskraft den gewogenen Durchschnittshebesatz für die Gesamtheit der Städte und Gemeinden der
13 Flächenländer, in dem sowohl der kreisfreie als auch der kreisangehörige Raum erfasst sind. Konkret herangezogen worden sind
im Betrachtungszeitraum 2003 bis 2013 die in Abbildung 1 berichteten gewogenen Durchschnittshebesätze.
In der Abbildung zeigt sich v.a. für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B eine klare zeitliche Tendenz zur Erhöhung der
Hebesätze. Ein Grund für diesen Befund ist gleichwohl auch der Umstand, dass die Grundsteuern die allgemeine Preisentwicklung
nicht automatisch mitmachen. Die Inflationsanpassung muss daher über Hebesatzsteigerungen erfolgen. Anders ist dies bei der
Gewerbesteuer. Sie partizipiert auch ohne Hebesatzerhöhungen automatisch an der allgemeinen Preisentwicklung. Dies spiegelt
sich auch in der zeitlichen Entwicklung der Gewerbesteuerhebesätze wider, die im Zeitablauf auf einem ähnlichen Niveau
geblieben sind. Zwar ist bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer eine leichte Steigerungstendenz zu beobachten, zugleich sind
in einzelnen Phasen im Vorjahresvergleich aber auch Hebesatzsenkungen festzustellen (z.B. von 2006 bis 2009).
Aufbauend auf der Realsteueraufbringungskraft kann die gemeindliche Steuereinnahmekraft bestimmt werden. Hierfür werden
(analog zur gemeindlichen Steuerkraft) die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer hinzugerechnet
und die Abführungen der Gewerbesteuerumlage abgezogen (siehe untenstehendes Berechnungsschema).
Die gemeindliche Steuereinnahmekraft ist ein Maß für die eigene finanzielle Potenz einer Stadt bzw. Gemeinde. Sie hängt
maßgeblich von der örtlichen Wirtschaftskraft ab. Die Steuereinnahmekraft sollte nicht missverstanden werden als das maximale
Steuereinnahmepotenzial, dass eine Stadt bzw. Gemeinde generieren kann. Insbesondere sollte der Blick auf eine vor Ort eventuell
niedrige Steuereinnahmekraft nicht in ein Vergeblichkeitsdenken bei der Einnahme-/Ertragsgenerierung führen. Vielmehr liegt das maximale
Steuereinnahmepotenzial aufgrund des gemeindlichen Hebesatzrechts höher. Das Niveau der Steuererträge (und hier v.a. das Niveau
der Realsteuererträge) ist über die Hebesätze der Realsteuern (in Kombination mit sonstigen Erträgen) flexibel an das
Aufwandsniveau anzupassen. Ziel muss es sein, den Haushalt dauerhaft
auszugleichen. Auch die Aufnahme von
Kassenkrediten ist zu
vermeiden. Letztere sollten nur entsprechend ihrer eigentlichen Zweckbestimmung - der kurzfristigen Liquiditätssicherung - eingesetzt
werden.
Aktuelle Informationen zu den Realsteuerhöchsthebesätzen in Deutschland finden Sie z.B. unter untenstehendem Link.
» Streuung der Realsteuerhebesätze der 11.011 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Jahr 2014 nach Einwohnergrößenklassen, Blog-Eintrag vom 8. August 2015
Autor: Andreas Burth
Im Folgenden werden Zeit- und Ländervergleiche zu den vier Größen Realsteuerkraft, gemeindliche Steuerkraft, Realsteueraufbringungskraft
und gemeindliche Steuereinnahmekraft durchgeführt. Die Werte der beiden letztgenannten Größen werden hierbei teilweise unter den beiden zuerst
genannten Größen berichtet und in Klammern gesetzt, um den Wert kenntlich zu machen.
Aufbauend auf den Zeit- und Ländervergleichen werden im Detail auch die Extremwerte im kreisfreien und kreisangehörigen Raum betrachtet.
Für den kreisangehörigen Raum werden alle kreisangehörigen Gemeinden auf Landeskreisebene zusammengefasst und darauf aufbauend Vergleiche
auf der Aggregationsebene der Landkreise vorgenommen. Dies hat zugleich aber auch zur Folge, dass etwaige Heterogenitäten innerhalb der
kommunalen Familie eines Landkreises zunächst unberücksichtigt bleiben. Um diese Heterogenitäten innerhalb einzelner Landkreise in Grundzügen
aufzuzeigen, werden am Ende des Beitrags die 20 kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgelistet, die 2013 die höchste Pro-Kopf-Steuer(einnahme)kraft
haben.
Die kreisfreien Städte und der kreisangehörige Raum werden jeweils getrennt betrachtet, da kreisfreie Städte typischerweise andere
Strukturen aufweisen und daher nur mit einzelnen Einschränkungen mit dem kreisangehörigen Raum verglichen werden können.
Gesamte Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden 2013 nach Steuerarten
Die gesamten Netto-Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden der Flächenländer liegen 2013 bei 75,95 Mrd. Euro bzw. 1.015 Euro je Einwohner
(ohne sonstige Gemeindesteuern und ohne steuerähnliche Abgaben). Der größte Teil hiervon entfällt auf die Netto-Einnahmen aus der
Gewerbesteuer. Sie machen mit 32,75 Mrd. Euro bzw. 438 Euro je Einwohner insgesamt 43,13 Prozent der gesamten Netto-Steuereinnahmen aus.
Der zweitgrößte Anteil ist mit 37,66 Prozent dem Einkommensteueranteil zuzurechnen (28,60 Mrd. Euro bzw. 382 Euro je Einwohner). Das
Istaufkommen der Grundsteuer B beläuft sich 2013 auf 10,64 Mrd. Euro bzw. 142 Euro je Einwohner, was einem Anteil von 14,00 Prozent
entspricht. Der Umsatzsteueranteil kommt auf einen Wert von 3,58 Mrd. Euro bzw. 48 Euro je Einwohner (4,71 Prozent an gesamten
Netto-Steuereinnahmen). Die Grundsteuer A hat mit 0,38 Mrd. Euro bzw. 5,03 Euro je Einwohner nur ein geringes Volumen und entsprechend
auch einen niedrigen Anteil am Gesamtwert (0,50 Prozent).
Die Netto-Einnahmen aus den Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer A/B) machen insgesamt 57,63 Prozent der Netto-Gesamtsteuereinnahmen
aus. Aufgrund ihres Hebesatzrechts können die Städte und Gemeinden demnach einen maßgeblichen Anteil ihrer Einnahmen unmittelbar selbst
steuern. Die Steuerung der Einnahmen aus dem Einkommen- und Umsatzsteueranteil gestaltet sich für die Städte und Gemeinden weit schwieriger
und ist nur auf mittelbarem Wege (und hier auch nur in Grenzen) möglich (z.B. Ansiedlung neuer Bürger durch Ausweis neuer Wohngebiete).
Für Ländervergleiche wird die gemeindliche Steuereinnahmekraft (wie oben bereits dargestellt) üblicherweise berechnet, indem bei den
Realsteuern die gewogenen Durchschnittshebesätze der Gesamtheit der Städte und Gemeinden der Flächenländer angewendet werden. In dieser
Situation entspricht die gemeindliche Steuereinnahmekraft eines Jahres für die Gesamtheit der Städte und Gemeinden der Flächenländer
(insgesamt und für die einzelnen Steuerarten) stets auch den tatsächlichen Netto-Steuereinnahmen der Summe derselben Körperschaften. Für
die einzelnen Flächenländer bzw. für die einzelnen Städte und Gemeinden gilt dies im Regelfall nicht, da deren gewogene Durchschnittshebesätze
(Flächenländer) bzw. individuellen Hebesätze (einzelne Städte/Gemeinden) meist von den gewogenen Durchschnittshebesätzen der Gesamtheit der
Städte und Gemeinden der Flächenländer abweichen. Sind die gewogenen Durchschnittshebesätze eines Flächenlandes bzw. die individuellen
Hebesätze einer Stadt/Gemeinde indes (zufällig) identisch mit den gewogenen Durchschnittshebesätzen der Gesamtheit der Städte und Gemeinden
der Flächenländer, so ist auch hier die gemeindliche Steuereinnahmekraft identisch mit den tatsächlichen Netto-Steuereinnahmen.
Aus Abbildung 2 sind die tatsächlichen Steuereinnahmen der Summe der Städte und Gemeinden der Flächenländer ersichtlich (entspricht hier
auch der gemeindlichen Steuereinnahmekraft). Nicht ablesbar ist die gemeindliche Steuerkraft, da diese - wie oben dargestellt - anders
berechnet wird. Sie wird daher in Abbildung 3 ausgewiesen.
Zuvor ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die Kenngröße der gemeindlichen Steuerkraft den tatsächlichen Anteil der Realsteuern
untergewichtet und den Anteil des Gemeindeanteils an der Einkommen- und Umsatzsteuer übergewichtet. Grund sind die zu niedrigen fiktiven
Hebesätze, die bei der Berechnung der gemeindlichen Steuerkraft zugrundegelegt werden (180,0 Prozent bei der Grundsteuer A, 210,0 Prozent
bei der Grundsteuer B und 250,0 Prozent bei der Gewerbesteuer), während zugleich der Einkommen- und Umsatzsteueranteil unverändert (d.h.
analog zum tatsächlichen Aufkommen bzw. analog zur gemeindlichen Steuereinnahmekraft) in die Berechnung einfließen. Abbildung 3 unterlegt
dies mit Zahlen. Während die Realsteuern im Jahr 2013 tatsächlich 57,63 Prozent der gesamten Netto-Steuereinnahmen ausmachen (siehe oben),
liegt der Anteil der Realsteuern bei der fiktiven Kenngröße "gemeindliche Steuerkraft" für das Jahr 2013 nur bei 42,85 Prozent. Dies
verdeutlicht den verzerrenden Charakter der gemeindlichen Steuerkraft. Gerade für jahresbezogene Ländervergleiche und interkommunale Vergleiche ist daher die gemeindliche
Steuereinnahmekraft (die statt fester, fiktiver Hebesätze auf die gewogenen Durchschnittshebesätze des betreffenden Jahres zurückgreift) aussagekräftiger.
Obige Grafiken greifen auf Daten aus dem Jahr 2013 zurück, um zeitlich konsistent mit dem übrigen Beitrag zu bleiben. Es ist gleichwohl
darauf hinzuweisen, dass Steuereinnahmedaten im Ländervergleich schon für 2014 verfügbar sind. Sie sind auch auf HaushaltsSteuerung.de im
Rahmen von Blog-Einträgen bereits analysiert worden (siehe nachfolgende Links).
» Kommunale Steuereinnahmen 2014 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 20. Mai 2015
Autor: Andreas Burth
» Entwicklung der Netto-Steuereinnahmen der Kommunen der Flächenländer von 2004 bis 2014, Blog-Eintrag vom 3. Juli 2015
Autor: Andreas Burth
Die Wirtschaftskraft als Determinante der Steuereinnahmekraft
Die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden hängen wesentlich von der Wirtschaftskraft bzw. der konjunkturellen Entwicklung ab (zum
Bruttoinlandsprodukt
im Ländervergleich siehe Abbildung 4). Tendenziell gilt, dass mit höherer Wirtschaftskraft bzw.
einer guten konjunkturellen Lage auch die Steuereinnahmen höher ausfallen. Während die Grundsteuer A/B als konjunkturunabhängig
eingestuft werden kann, ist die Situation insbesondere bei der Gewerbesteuer anders gelagert. Sie schwankt stark mit der
wirtschaftlichen Entwicklung. Ebenfalls konjunktursensibel (wenngleich weniger stark als die Gewerbesteuer) ist auch der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Die enge Verknüpfung von Steuereinnahmekraft und Wirtschaftskraft lässt sich an Abbildung 5 ablesen. Darin wird deutlich, dass
mit höherem Pro-Kopf-BIP auch die Steuereinnahmekraft höher ausfällt. In einer einfachen linearen Regression mit dem Pro-Kopf-BIP
2013 als unabhängiger Variable und der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft 2013 als abhängiger Variable ergibt sich ein Bestimmtheitsmaß
von 0,913, woraus sich ein starker linearer Einfluss der Wirtschaftskraft auf die Steuereinnahmekraft ableiten lässt. Sofern statt
einer Regression lediglich eine Korrelation berechnet wird, liegt der Korrelationskoeffizient bei 0,956, was ebenfalls einen starken
linearen Zusammenhang zwischen beiden Variablen aufzeigt.
Der Zusammenhang zwischen Steuereinnahmekraft und Wirtschaftskraft ist auf aggregierter Länderebene berechnet worden. Er gilt
analog auch für die einzelnen Städte und Gemeinden. Um sicherzustellen, dass auch die steuerschwächeren Städte und Gemeinden eines
Landes über ausreichend Einnahmen verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, sind in den Ländern kommunale Finanzausgleichssysteme
etabliert worden. Diese gleichen das Einnahmeniveau über Zuweisungen an steuerschwächere Städte und Gemeinden teilweise an.
Bei Betrachtung von Abbildung 5 zeigt sich - in Übereinstimmungen mit obigen statistischen Zusammenhangsmaßen -, dass Flächenländer
mit hohem Pro-Kopf-BIP auch eine hohe Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft erzielen (und umgekehrt). Während sich die wirtschaftsstärksten
(alten) Länder (v.a. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen) ganz oben rechts wiederfinden, liegen die wirtschaftsschwächeren neuen
Flächenländer unten links. Kein neues Land erreicht bislang das Niveau der Steuereinnahmekraft eines alten Flächenlandes. Brandenburg
befindet sich allerdings bei der Steuereinnahmekraft nur noch knapp unter Niveau des steuereinnahmeschwächsten West-Landes (Saarland).
Die Kommunen des Saarlandes haben eigentlich eine vergleichsweise hohe Wirtschaftskraft (fünfthöchster Wert aller Flächenländer). Sie
generieren aus diesen guten Rahmenbedingungen gleichwohl keine entsprechenden Steuereinnahmen. Dies ist an der verhältnismäßig niedrigen
Steuereinnahmekraft abzulesen (die hier mit über die Flächenländer hinweg einheitlichen Hebesätzen berechnet wurde). Sofern der
Zusammenhang zwischen Wirtschaftskraft und Steuereinnahmen nicht automatisch im gewünschten Maße entsteht (unterproportionaler
Zusammenhang), müssen die Städte und Gemeinden über ihre Hebesatzpolitik nachhelfen. Im Saarland ist dies in der Vergangenheit
jedoch nicht geschehen, was am Hebesatzniveau ablesbar ist, das unter Berücksichtigung der Einwohnerstärke saarländischer Städte
und Gemeinden gering ist.
Dieser Befund spricht vor dem Hintergrund der massiven saarländischen Haushaltsprobleme für die Festsetzung von Realsteuerhebesätzen,
die deutlich über dem Flächenländerdurchschnitt liegen. Bislang liegt die Pro-Kopf-Abgabenbelastung der saarländischen Bürger und
Unternehmen aufgrund unterproportionalen Zusammenhangs zwischen Steuereinnahmekraft und BIP (und zusätzlich aufgrund niedriger
Realsteuerhebesätze) deutlich unter dem Durchschnitt der anderen Länder. Den im Saarland gegebenen, unterproportionalen Zusammenhang
zwischen Steuereinnahmekraft und BIP selbst können die Kommunen zwar zunächst einmal schwer beeinflussen (zumal aufgrund der Verwendung
des gewogenen Durchschnittshebesatzes der Gesamtheit der Kommunen aller Flächenländer auch Hebesatzerhöhungen im vorliegenden Diagramm
nichts ändern würden); sie können aber durch höhere Hebesätze die kommunale Abgabenbelastung an ein Niveau heranführen, das ähnlich
wirtschaftskräftige Bürger und Unternehmen anderer Länder schon heute zahlen.
Obige Ausführungen verdeutlichen einmal mehr, dass eine wesentliche Ursache die Finanzprobleme im Saarland darin besteht, dass die
Kommunen ihren Bürgern und Unternehmen nur eine Abgabenbelastung auferlegen, die vor dem Hintergrund des von den Kommunen wahrgenommenen
Aufgabevolumens zu niedrig ist. Die Städte und Gemeinden halten über die Realsteuerhebesätze aber die notwendigen Hebel zur Lösung des
Problems selbst in der Hand. Sofern zusätzlich auf der Aufwandsseite ergänzende Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden (z.B.
Personalreduktion durch natürliche Fluktuation) und/oder auch in anderen Bereich Erträge gesteigert werden (z.B. Bagatellsteuern), können
die notwendigen Hebesatzanpassungen auch niedriger ausfallen. Unabhängig vom genauen Weg (Fokus auf Aufwandsreduktionen oder Fokus auf
Ertragssteigerung oder Mischung aus beiden) muss das oberste Ziel stets eindeutig sein: der dauerhafte, strukturelle Haushaltsausgleich.
Die Variante von schuldenfinanzierten Defiziten ist keine gangbare Alternative. Dies gilt analog auch für die defizitären Kommunen anderer Länder.
Entwicklung von Realsteuerkraft und Realsteueraufbringungskraft 2003 bis 2013 im Ländervergleich
Die im Vergleich höchste Realsteuerkraft entfällt 2013 auf Hessen mit 514 Euro je Einwohner. Auch die hessische Realsteueraufbringungskraft
liegt mit 837 Euro je Einwohner an der Spitze des Ländervergleichs. Am anderen Ende des Rankings findet sich Mecklenburg-Vorpommern mit
einer Realsteuerkraft von 235 Euro je Einwohner und einer Realsteueraufbringungskraft von 391 Euro je Einwohner. Bislang erreicht noch
kein neues Flächenlandes das Niveau eines alten Flächenlandes, wenngleich sich Brandenburg nur leicht unterhalb des Niveaus des Saarlandes
befindet. Die Realsteueraufbringungskraft ist erwartungsgemäß in allen Ländern höher als die Realsteuerkraft, da erstere statt der fiktiven
Hebesätze die höheren gewogenen Durchschnittshebesätze nutzt.
Im Zeitablauf haben alle Flächenländer ihre Realsteuerkraft und ihre Realsteueraufbringungskraft steigern können. In Brandenburg ist bei
beiden Kenngrößen sogar mehr als eine Verdopplung festzustellen. Die Realsteuerkraft und die Realsteueraufbringungskraft sind in den 13
Flächenländern indes nicht jedes Jahr gestiegen. Mit dem Jahr 2009 zeigten sich die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auch in
den gemeindlichen Steuereinnahmen. Hiervon war jedes Flächenland betroffen. Die Auswirkungen waren allerdings keineswegs einheitlich. Während
die steuerstarken Länder, wie z.B. Hessen und Baden-Württemberg, hohe Rückgänge zu verzeichnen hatten, sind die Folgen im steuerschwächsten
Land (Mecklenburg-Vorpommern) eher gering.
Auch 2013 haben einige Länder noch nicht wieder das Vorkrisenniveau des Jahres 2008 erreicht. Dies gilt bei der Realsteuerkraft für Hessen,
Nordrhein-Westfalen und das Saarland (Sachsen-Anhalt liegt 2013 auf dem gleichen Niveau wie 2008).
Hauptverursacher der krisenbedingten Volatilität der Realsteuerkraft und der Realsteueraufbringungskraft ist die Gewerbesteuer. Sie gilt als
die konjunktursensibelste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Zwar unterliegt auch der Einkommensteueranteil konjunkturellen Schwankungen,
diese fallen typischerweise aber geringer aus als bei der Gewerbesteuer.
Entwicklung von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2003 bis 2013 im Ländervergleich
Bei der Steuerkraft und der Steuereinnahmekraft wird von obigen Kenngrößen (Realsteuerkraft bzw. Realsteueraufbringungskraft) die
Gewerbesteuerumlage in Abzug gebracht und werden die Einkommen- und Umsatzsteueranteile hinzugerechnet. Hierdurch erhöht sich das Pro-Kopf-Niveau
im Vergleich zur Realsteuerkraft und der Realsteueraufbringungskraft.
Die höchste Steuerkraft haben 2013 die Städte und Gemeinden in Bayern mit 920 Euro je Einwohner. Auch die bayerische Steuereinnahmekraft
erreicht mit 1.239 Euro je Einwohner den Spitzenwert. Das niedrigste Niveau hat einmal mehr Mecklenburg-Vorpommern mit 451 Euro je
Einwohner (Steuerkraft) bzw. 607 Euro je Einwohner (Steuereinnahmekraft). Auch bei der Steuerkraft und der Steuereinnahmekraft hat noch
kein neues Flächenland ein altes Flächenland überholt. Wie schon bei der Realsteuerkraft und der Realsteueraufbringungskraft festgestellt,
liegt Brandenburg aber nicht mehr weit hinter dem Saarland.
Analog zu obigen Realsteuer-Analysen offenbart sich auch unter Abzug der Gewerbesteuerumlage und unter Integration des Einkommen- und
Umsatzsteueranteils eine Konjunkturabhängigkeit der gemeindlichen Steuereinnahmen. Während die Umsatzsteuer nur leicht mit der
wirtschaftlichen Entwicklung schwankt ist die Einkommensteuer abhängiger von der aktuellen konjunkturellen Lage.
Bei der Steuereinnahmekraft haben 2013 alle Länder bereits wieder das Vorkrisenniveau von 2008 erreicht. Bei der Steuerkraft liegt einzig
die kommunale Familie Hessens noch unter dem Volumen von 2008. Hier haben die Einkommen- und Umsatzsteuerzuwächse den Rückgang bei den
Realsteuern nicht vollständig kompensieren können.
Extremwerte von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2013 in den kreisfreien Städten
Die nachfolgenden beiden Tabellen enthalten Informationen zur Steuerkraft und zur Steuereinnahmekraft der insgesamt 103 kreisfreien
Städte der Flächenländer, wobei jeweils nur die landesspezifischen Tiefst- und Höchstwerte berichtet werden. Das Saarland fehlt in
der Auflistung, da es im Saarland keine kreisfreien Städte gibt. Auch die Landeshauptstadt Saarbrücken zählt aufgrund ihrer Zugehörigkeit
zum Regionalverband Saarbrücken zum kreisangehörigen Raum. Ähnliches gilt für die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover, die als
Teil der Region Hannover ebenfalls als kreisangehörig eingestuft wird.
Die geringste Steuerkraft 2013 hat die Stadt Halle/Saale mit 405 Euro je Einwohner. Den Höchstwert erreicht die Stadt Ingolstadt mit
1.653 Euro je Einwohner, deren hohe Steuerkraft v.a. durch die ortsansässige Audi AG bedingt sein dürfte. Darüber hinaus ist zu
beobachten, dass die steuerkräftigsten ostdeutschen Städte (z.B. Cottbus, Jena) inzwischen über dem Niveau der steuerschwächsten
westdeutschen Städte (z.B. Herne, Delmenhorst) liegen.
Eine weitere interessante Feststellung bringt die Kombination der Kassenkreditschulden zum 31.12.2013 mit den Steuerkraftdaten von
2013. So gibt es mit Kaufbeuren und Leipzig kreisfreie Städte, die zwar die steuerschwächste kreisfreie Stadt ihres Landes sind,
aber Ende 2013 dennoch ohne Kassenkredite auskommen. Umgekehrt gibt es kreisfreie Städte, die trotz hoher Steuerkraft hohe
Kassenkreditschulden im Kernhaushalt berichten. So hat z.B. Koblenz Kassenkreditschulden von 1.023 Euro je Einwohner. Die
steuerkräftigste Stadt Brandenburgs, Cottbus, erreicht ein Kassenkreditniveau von 2.142 Euro je Einwohner. Andere steuerkräftige
kreisfreie Städte haben noch weitaus höhere Kassenkreditschulden. Zuvorderst zu nennen ist hier die rheinland-pfälzische Stadt
Ludwigshafen am Rhein, die trotz einer Steuerkraft von 1.051 Euro je Einwohner Kassenkreditschulden von 4.473 Euro je Einwohner hat.
Die Zusammenführung der Informationen zu Kassenkrediten einerseits und der Steuerkraft andererseits verdeutlicht, dass die
Steuerkraft nicht die Hauptdeterminante der Kassenkreditschulden sein kann. Vielmehr scheint es eine Frage der Haushaltsdisziplin
vor Ort zu sein, inwiefern kassenkreditfinanzierte Haushaltsdefizite vermieden werden.
Bei der Steuereinnahmekraft zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei der oben analysierten Steuereinnahmekraft. Die Spitzenposition
hat auch hier die Stadt Ingolstadt mit 2.415 Euro je Einwohner inne. Die Stadt Halle/Saale liegt auch bei der Steuereinnahmekraft
mit 515 Euro je Einwohner auf dem niedrigsten Niveau.
Extremwerte von Steuerkraft und Steuereinnahmekraft 2013 in den auf Kreisebene zusammengefassten kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Neben dem kreisfreien Raum sind auch Daten zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden interessant. Die Statistik über den
Realsteuervergleich ermöglicht es, den kreisangehörigen Raum auf Kreisebene zu vergleichen. Die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden eines Landkreises sind darin auf Kreisebene zusammengefasst. Ein Problem solcher aggregierten Betrachtungen ist
allerdings, dass Heterogenitäten innerhalb einzelner Landkreise außen vor bleiben. So kann die Steuer(einnahme)kraft zwischen
Städten und Gemeinden desselben Landkreises erheblich variieren.
Der steuerkräftigste Landkreis (im Sinne der Zusammenfassung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden eines Landkreises)
ist der bayerische Landkreis München mit 2.277 Euro je Einwohner. Im Landkreis München sind mehrere große Unternehmen ansässig.
Beispielhaft genannt seien das DAX-Unternehmen Infineon Technologies AG in Neubiberg und die MDAX-Unternehmen Kabel Deutschland Holding AG,
ProSiebenSat. 1 Media SE und Sky Deutschland AG (alle in Unterföhring). Die geringste Steuerkraft haben die Städte und Gemeinden im
Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt (342 Euro je Einwohner).
Interessant ist an dieser Stelle auch die Beobachtung, dass die Steuerkraft einiger ostdeutscher Landkreise (z.B. Landkreis Börde,
Landkreis Dahme-Spreewald, Wartburgkreis) bereits über dem Niveau einzelner westdeutscher Landkreise (z.B. Landkreis Helmstedt,
Landkreis Merzig-Wadern, Landkreis Trier-Saarburg, Werra-Meißner-Kreis) liegt.
Auch bei der Steuereinnahmekraft nimmt der Landkreis München die Spitzenposition ein (3.463 Euro je Einwohner). Das Pendant mit
der niedrigsten Steuereinnahmekraft sind erneut die Städte und Gemeinden des Landkreises Mansfeld-Südharz (459 Euro je Einwohner).
Die 20 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit der höchsten Steuerkraft und Steuereinnahmekraft
Im vorangegangenen Abschnitt ist auf die Heterogenitäten innerhalb der einzelnen Landkreise hingewiesen worden. Um diese Heterogenitäten
in Grundzügen aufzuzeigen, eignet sich z.B. eine Betrachtung der deutschen Höchstwerte auf Ebene einzelner Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Raum.
Tabelle 8 enthält vor diesem Hintergrund die Namen derjenigen 20 kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die im Jahr 2013 sowohl bei der Pro-Kopf-Steuerkraft als auch bei der
Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft jeweils die ersten 20 Plätze belegen. In einzelnen Fällen weicht innerhalb der Top-20 die
Reihenfolge bei der Pro-Kopf-Steuerkraft von der Reihenfolge bei der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft ab. Grund sind die unterschiedlichen,
zur Berechnung herangezogenen Hebesätze (fiktive Hebesätze vs. gewogene Durchschnittshebesätze). Das Ranking ist hier
nach der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft vorgenommen worden.
Haupttreiber der hohen Steuer(einnahme)kraft ist in den Top-20 im Regelfall die Gewerbesteuer. In einzelnen Fällen ist im Jahr 2013
zusätzlich auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sehr hoch. Dies ist in den Top-20 v.a. in drei Gemeinden der Fall:
Büttel mit 2.944 Euro je Einwohner, Norderfriedrichskoog mit 11.543 Euro je Einwohner und Lockstedt mit 4.581 Euro je Einwohner.
Am häufigsten in den Top-20 sind Bayern und Schleswig-Holstein vertreten (jeweils fünf Mal). Die Gemeinden in
Schleswig-Holstein sind ausnahmslos kleine Gemeinden, während in Bayern auch größere Körperschaften darunter fallen. Bei
den Landkreisen sind Nordfriesland und München mit einer Fallzahl von jeweils drei Körperschaften vertreten.
Die deutschen Höchstwerte bei der Pro-Kopf-Steuerkraft und der Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft verzeichnet 2013 mit großem Abstand
die gerade einmal 36 Einwohner zählende Gemeinde Büttel in Schleswig-Holstein. Büttel ist zugleich die einwohnerschwächste Gemeinde in den Top-20.
Die einwohnerstärkste Körperschaft in den Top-20 ist Monheim am Rhein in
Nordrhein-Westfalen mit 40.098 Einwohnern.
Weitere Informationen
Informationen zu den Steuereinahmen der deutschen Kommunen können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. auch über folgende Links abrufen
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steueruhr zu den jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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